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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Mélange KW 37/24 (Teil 2): Viel Juristisches rund um die FPÖ

Sechs Mel­dun­gen aus der letz­ten Woche über FPÖ-Vor­fäl­le dre­hen sich um juris­ti­sche Kon­se­quen­zen: eine mög­li­che Dis­zi­pli­nar­be­schwer­de nach einem FPÖ-Event in Graz, Anzei­gen gegen einen ehe­ma­li­gen Wirt­schafts­kam­mer­funk­tio­när und gegen den Lan­des­par­tei­se­kre­tär der FPÖ OÖ und drei Rechts­strei­tig­kei­ten, in denen die FPÖ den Kür­ze­ren zog.

18. Sep. 2024
Rückblick FPÖ
Rückblick FPÖ

Graz: Kunasek als Feldmarschall Rommel
Traun/OÖ: Freiheitlicher Ex-Wirtschaftskammerfunktionär angezeigt

Pettenbach/OÖ: Ermittlungen gegen FPÖ-Landesparteisekretär Gruber nach Hetzvideo
Wien‑D: Kein Hotzenplotz für die FPÖ
Wien/NÖ: OLG-Wien lässt FPÖ gegen „Tagespresse” abblitzen
Hallein/Sbg: FPÖ kennt Gemeindeordnung nicht

 

Graz: Kunasek als Feldmarschall Rommel

„Ich habe den Füh­rer geliebt und lie­be ihn noch“ (spiegel.de, 11.6.10), sol­len die letz­ten Wor­te des Gene­ral­fels­mar­schall Rom­mel gewe­sen sein, bevor er sich im Okto­ber 1944 nach Dis­pu­ten mit dem NS-Regime mit Zyan­ka­li ins Jen­seits beförderte.

Schau­platz­wech­sel: Fast 80 Jah­re spä­ter, Ende Juli 24, wird in Graz vor 250 gela­de­nen Gäs­ten eine im Rechts­au­ßen ste­hen­den Leo­pold Sto­cker-Ver­lag erschie­ne­ne Jubel­bio­gra­fie über den stei­ri­schen FPÖ-Chef Mario Kuna­sek prä­sen­tiert. Als Fest­red­ner wird nach Nor­bert Hofer der pen­sio­nier­te Bri­ga­dier Josef Paul Pun­ti­gam auf­ge­bo­ten, der auf aller­lei rechts­extre­me Akti­vi­tä­ten zurück­bli­cken kann und sich für die FPÖ schon allei­ne dadurch genü­gend Plus­punk­te gesam­melt haben dürf­te, um Kuna­sek zu würdigen.

Pun­ti­gam, ehe­ma­li­ger Kom­man­dant der Gar­ni­son in Straß, wur­de gebe­ten, sei­nen Ein­druck von Kuna­sek als Ver­tei­di­gungs­mi­nis­ter zum Bes­ten zu geben. Das mach­te die­ser dann auch. Er bezeich­ne­te „Mario” unter ande­rem als „Mann des Man­nes und der Frau”, der sich „um die Leu­te unten küm­mer­te”. Wer sich dar­auf kei­nen rech­ten Reim machen konn­te, dem wur­de eine hand­fes­te­re Beschrei­bung des Ex-Ver­tei­di­gungs­mi­nis­ters nach­ge­reicht. „Hier hat er, ich wür­de sagen, im Füh­rungs­stil eines Gene­ral­feld­mar­schalls Rom­mel genau das Rich­ti­ge gemacht, bes­ser kann man es nicht machen”, sag­te Pun­ti­gam wort­wört­lich. (derstandard.at, 10.9.24)

Pun­ti­gam ern­te­te nach dem Ver­gleich mit dem Nazi-Gene­ral Applaus aus dem Publi­kum. Außer­halb der FPÖ wur­de sei­ne Äuße­rung frei­lich kri­tisch gese­hen, dis­zi­pli­nar­recht­li­che Kon­se­quen­zen könn­ten fol­gen. „‚Die zustän­di­ge Stel­le, die Abtei­lung für Dis­zi­pli­nar-Beschwer­de­we­sen, prüft den Fall jetzt‘, sag­te Bun­des­heer-Spre­cher Oberst Micha­el Bau­er dem STANDARD am Frei­tag. Die­se Prü­fung kön­ne bis zu zwei Wochen dau­ern.“ (derstandard.at, 13.9.24)

Wäh­rend Pun­ti­gam selbst über sei­nen Face­book-Account ver­sucht, Scha­dens­be­gren­zung zu betrei­ben und den Applaus nicht dem Rom­mel-Ver­gleich zuord­net („Also, der Applaus galt Kuna­sek – nicht Rom­mel! Ich hör­te, noch bevor ich den Namen Rom­mel aus­sprach, den Applaus aus der Tie­fe, der dann anschwoll. Wer genau in das Video hin­ein­hört wird das auch erken­nen. Sofern er oder sie es will.“ – Tat­säch­lich hat „Stoppt die Rech­ten“ in das Video hin­ein­ge­hört und konn­te kei­nen vor­zei­ti­gen „Applaus aus der Tie­fe“ wahr­neh­men.), distan­zier­te sich Kuna­sek und bezeich­ne­te Pun­ti­gams „Sager“ als „unglück­lich“ (kurier.at, 13.9.24) und den Red­ner selbst als eher ÖVP-zuge­hö­rig, was frei­lich am Rom­mel-Ver­gleich nichts zu ändern ver­mag und erst recht nicht erklärt, war­um aus­ge­rech­net Pun­ti­gam zur Kuna­sek-Lob­prei­sung gela­den wurde.

Bei dem Staats­be­gräb­nis am 18. Okto­ber 1944 hielt Gene­ral­feld­mar­schall Gerd von Rund­stedt in Ver­tre­tung Hit­lers im Ulmer Rat­haus die im Pro­pa­gan­da­mi­nis­te­ri­um geschrie­be­ne Trau­er­re­de. Dar­in hieß es, Rom­mel sei „vom natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Geist” erfüllt gewe­sen, „der die Kraft­quel­le und Grund­la­ge sei­nes Han­delns bil­de­te”. Rund­stedt schloss mit den Wor­ten: „Sein Herz gehör­te dem Füh­rer.” Dar­in lag — trotz all der Lüge — ein wah­rer Kern. (spiegel.de, 11.6.10)

Traun/OÖ: Freiheitlicher Ex-Wirtschaftskammerfunktionär angezeigt

Der ehe­ma­li­ge Funk­tio­när der Frei­heit­li­chen Wirt­schafts­kam­mer aus Traun, Chris­toph Stadl­mann, pos­te­te auf sei­ner öffent­lich zugäng­li­chen Face­book-Sei­te Inhal­te, die das Maut­hau­sen Komi­tee (MKÖ) als kla­ren Fall von Wie­der­be­tä­ti­gung und „damit eine Straf­tat nach dem Ver­bots­ge­setz“ (Kro­nen Zei­tung, 11.9.24, S. 24) ein­stuft. Das MKÖ kün­dig­te an, eine Sach­ver­halts­dar­stel­lung an die Staats­an­walt­schaft Linz zu sen­den. Stadl­mann bewarb auf Face­book ein anti­qua­ri­sches Buch mit der SA-Paro­le „Alles für Deutsch­land“ – ein Slo­gan, des­sen Ver­wen­dung bereits zu einer zwei­fa­chen Ver­ur­tei­lung des deut­schen AfD-Poli­ti­kers Björn Höcke geführt hat­te. Stadl­mann pos­te­te auch eine Text­sei­te des Buches, die den „natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Staat“ und Adolf Hit­ler als „Volks­kanz­ler“ lobt, und ver­sah die­se Sei­te laut „Kro­nen Zei­tung“ mit einem Like.

Im Jahr 2020 kan­di­dier­te Stadl­mann bei der Wirt­schafts­kam­mer­wahl für die FPÖ und war bis zum 5. Sep­tem­ber Mit­glied des Fach­grup­pen­aus­schus­ses der Wirt­schafts­kam­mer Ober­ös­ter­reich und der Spar­ten­kon­fe­renz der Spar­te UBIT für die Frei­heit­li­che Wirt­schaft. Die FPÖ beton­te gegen­über der „Kro­nen Zei­tung”, der Mann sei seit Jah­ren kein Par­tei­mit­glied mehr.

Likes hat Stadl­mann, des­sen ande­re Inhal­te auf Face­book in der Preis­klas­se zwi­schen dumm und het­ze­risch ein­zu­ord­nen ist, für sein Pos­ting auch von Flo­ri­an Machl (Betrei­ber der rechts­extre­men Des­in­for­ma­ti­ons­schleu­der „report24“) und vom Ascha­cher FPÖ-Frak­ti­ons­ob­mann und Bezirks­ge­schäfts­füh­rer Tho­mas Rad­ler erhal­ten. Zumin­dest von Letz­te­rem kann sich die FPÖ wohl kaum distanzieren.

Posting Stadlmann "Alles für Deutschland" und Likes von Florian Mach (report24) und Thomas Radler (FPÖ) (Screenshot FB 23.6.24)
Pos­ting Stadl­mann „Alles für Deutsch­land” und Likes von Flo­ri­an Mach (report24) und Tho­mas Rad­ler (FPÖ) (Screen­shot FB 23.6.24)

Pettenbach/OÖ: Ermittlungen gegen FPÖ-Landesparteisekretär Gruber nach Hetzvideo

Micha­el Gru­ber, ober­ös­ter­rei­chi­scher FPÖ-Land­tags­ab­ge­ord­ne­ter, Lan­des­par­tei­se­kre­tär und Kan­di­dat für den Natio­nal­rat aus Pet­ten­bach, lie­fer­te den nächs­ten Anlass für Anzei­gen und Ermitt­lun­gen einer Staats­an­walt­schaft gegen einen FPÖ-Poli­ti­ker: In einem Wahl­kampf­vi­deo hat­te er eine Regen­bo­gen­fah­ne zer­knüllt und in den Müll gewor­fen, wäh­rend er gegen die LGBTQ-Com­mu­ni­ty wet­ter­te und erklär­te, „auf­räu­men“ zu wollen.

Das Hetz­vi­deo führ­te zu einer Anzei­ge durch meh­re­re Abge­ord­ne­te, dar­un­ter der grü­ne Natio­nal­rats­ab­ge­ord­ne­te David Stög­mül­ler. Die Staats­an­walt­schaft Linz hat nun Ermitt­lun­gen wegen des Ver­dachts der Ver­het­zung ein­ge­lei­tet. Gru­ber pole­mi­siert unter dem Mot­to „Auf­räu­men für Öster­reich“ gegen die „lin­ke dege­ne­rier­te Poli­tik“, die „Früh­sexua­li­sie­rung unse­rer Kin­der“ und die all­ge­gen­wär­ti­gen Regen­bo­gen­fah­nen, die er als „für den Mist­kü­bel“ bezeich­net. (Quel­le: nachrichten.at, 16.9.24)

Ein Tipp für Gru­ber, was „Sexua­li­sie­rung“ betrifft: Als blau­er Bezirks­par­tei­ob­mann Kirch­dorf an der Krems soll­te er sich zu jenem ehe­ma­li­gen FPÖ-Funk­tio­när aus sei­nem Bezirk äußern, der vor weni­gen Mona­ten zu drei Jah­ren Haft ver­ur­teilt wur­de, weil er u.a. zwei Frau­en K.O.-Tropfen ver­ab­reicht und sie danach miss­braucht hat­te. Als Drauf­ga­be fer­tig­te der Täter davon auch noch Vide­os an. Dazu hat Gru­ber bis­lang geschwiegen.

Wien‑D: Kein Hotzenplotz für die FPÖ

Der Obers­te Gerichts­hof in hat dem deut­schen Buch­ver­lag Thie­ne­mann-Ess­lin­ger in einem Rechts­streit gegen die FPÖ Wien recht gege­ben. Die FPÖ hat­te in einer Kam­pa­gne das Bild von Wiens Bür­ger­meis­ter Micha­el Lud­wig auf eine urhe­ber­recht­lich geschütz­te Zeich­nung von „Der Räu­ber Hot­zen­plotz“ mon­tiert. Der Ver­lag for­der­te eine einst­wei­li­ge Ver­fü­gung zur Unter­las­sung und erhielt bereits vor dem Ober­lan­des­ge­richt Wien Zustim­mung. Die­se Ent­schei­dung wur­de nun end­gül­tig vom Obers­ten Gerichts­hof bestätigt.

Laut dem Höchst­ge­richt kann es im Aus­nah­me­fall zwar erlaubt sein, ein frem­des Werk für das eige­ne Schaf­fen zu ver­wen­den. Dies setzt aller­dings vor­aus, dass das frem­de Werk bloß als Anre­gung dient und im neu geschaf­fe­nen Werk „voll­stän­dig in den Hin­ter­grund tritt”. Im aktu­el­len Fall sei das nicht pas­siert, viel­mehr sei­en „wesent­li­che Tei­le des Ori­gi­nals” ohne Zustim­mung über­nom­men wor­den, heißt es in der Ent­schei­dung. (derstandard.at, 10.9.24)

Auch das Argu­ment der FPÖ, es hand­le sich um eine „poli­ti­sche Par­odie“, wur­de abge­wie­sen, da der Ver­lag ein berech­tig­tes Inter­es­se dar­an habe, nicht mit poli­ti­schen Kam­pa­gnen in Ver­bin­dung gebracht zu werden.

Wien/NÖ: OLG-Wien lässt FPÖ gegen „Tagespresse” abblitzen

Das Ober­lan­des­ge­richt Wien hat die Beru­fung der FPÖ Nie­der­ös­ter­reich abge­wie­sen und das Urteil des Wie­ner Han­dels­ge­richts bestä­tigt, was die Sati­re-Web­site „Tages­pres­se“ (13.9.24) in Anleh­nung an ein Sujet der der­zeit lau­fen­den FPÖ-Pla­kat­wel­le so kom­men­tiert: „5 gute Jah­re!“ Die FPÖ hat nun nur noch die Mög­lich­keit einer außer­or­dent­li­chen Revi­si­on beim Obers­ten Gerichtshof.

Die „Tages­pres­se“ fei­ert das Urteil durch­ge­hend in einem iro­ni­schen Ton, indem sie sich über die reli­giö­se Sym­bo­lik und die poli­ti­schen Kam­pa­gnen der FPÖ lus­tig macht. Die FPÖ Nie­der­ös­ter­reich hat­te das Sati­re­por­tal geklagt, nach­dem an 500 Gast­wir­te Fake-Brie­fe mit dem Logo der FPÖ NÖ ver­schickt wur­den, in denen anony­me Besu­che ange­kün­digt wur­den, die über­prü­fen sollten,

ob der Betrieb für die Wirts­haus­prä­mie geeig­net sei, wird u. a. eine „Panier­quo­te“ ange­führt. Eben­falls wer­de in den Brie­fen die Emp­feh­lung aus­ge­spro­chen, „Gaba­lier-Fleisch­la­berl“ oder „Andre­as-Hofer-Schnit­zel“ auf die Kin­der­spei­se­kar­te zu set­zen. „Nicht hei­mat­ver­bun­de­ne Wirts­häu­ser wer­den in einem öffent­lich ein­seh­ba­ren Online-Regis­ter zur War­nung für Gäs­te als unpa­trio­tisch aus­ge­wie­sen“, wird in den Fake-Schrei­ben ange­kün­digt. (noe.orf.at, 11.4.23)

Das Gericht habe laut Tages­pres­se fest­ge­stellt, dass die FPÖ die geis­ti­gen Fähig­kei­ten von Gast­wir­ten unter­schätzt habe, die in der Lage sei­en, sati­ri­sche Inhal­te zu erken­nen. Die FPÖ muss nun Gerichts­ge­büh­ren und Kos­ten­er­satz in Höhe von ins­ge­samt 46.876,94 Euro zah­len, die die Tages­pres­se peni­bel auf­lis­tet. Dar­un­ter fal­len allei­ne für den FPÖ-Anwalt („zwei Pro­zess­ta­ge à zwei Stun­den, drei Schrift­sät­ze, vier Emails“) sat­te 22.392,79 Euro an, die wohl aus Gel­dern der Par­tei­en­för­de­rung begli­chen werden.

Hallein/Sbg: FPÖ kennt Gemeindeordnung nicht

Im Som­mer ent­brann­te in Hal­lein ein Streit um die Sicher­heits­vor­keh­run­gen beim Stadt­fest, bei dem fast 14.000 Men­schen teil­nah­men. Nach­dem dort eine Per­son zwei Män­ner mit einer Bier­fla­sche ver­letzt hat­te, sah sich die die FPÖ ver­an­lasst, die öffent­li­che Sicher­heit in der Stadt zu hin­ter­fra­gen und eine Ver­stär­kung der Stadt­po­li­zei zu for­dern. Sie reich­te einen dring­li­chen Antrag bei der Gemein­de­ver­tre­ter-Sit­zung vor den Som­mer­fe­ri­en ein, der jedoch von Bür­ger­meis­ter Alex­an­der Stan­gas­sin­ger (SPÖ) auf­grund for­ma­ler Kri­te­ri­en abge­lehnt wurde.

Die Ableh­nung des Antrags erzürn­te die FPÖ, die dar­auf­hin Beschwer­de bei der Gemein­de­auf­sicht des Lan­des Salz­burg ein­leg­te. Die Auf­sicht ent­schied in einem zwei­sei­ti­gen Schrei­ben zuguns­ten des Bür­ger­meis­ters und bestä­tig­te die Recht­mä­ßig­keit sei­ner Ent­schei­dung. Stan­gas­sin­ger kom­men­tier­te abschlie­ßend, dass man bes­ser auf Beschwer­den ver­zich­ten soll­te, wenn man die Gemein­de­ord­nung nicht ken­ne. (Quel­le: krone.at, 13.9.24)

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