Graz: Kunasek als Feldmarschall Rommel
Traun/OÖ: Freiheitlicher Ex-Wirtschaftskammerfunktionär angezeigt
Pettenbach/OÖ: Ermittlungen gegen FPÖ-Landesparteisekretär Gruber nach Hetzvideo
Wien‑D: Kein Hotzenplotz für die FPÖ
Wien/NÖ: OLG-Wien lässt FPÖ gegen „Tagespresse” abblitzen
Hallein/Sbg: FPÖ kennt Gemeindeordnung nicht
Graz: Kunasek als Feldmarschall Rommel
„Ich habe den Führer geliebt und liebe ihn noch“ (spiegel.de, 11.6.10), sollen die letzten Worte des Generalfelsmarschall Rommel gewesen sein, bevor er sich im Oktober 1944 nach Disputen mit dem NS-Regime mit Zyankali ins Jenseits beförderte.
Schauplatzwechsel: Fast 80 Jahre später, Ende Juli 24, wird in Graz vor 250 geladenen Gästen eine im Rechtsaußen stehenden Leopold Stocker-Verlag erschienene Jubelbiografie über den steirischen FPÖ-Chef Mario Kunasek präsentiert. Als Festredner wird nach Norbert Hofer der pensionierte Brigadier Josef Paul Puntigam aufgeboten, der auf allerlei rechtsextreme Aktivitäten zurückblicken kann und sich für die FPÖ schon alleine dadurch genügend Pluspunkte gesammelt haben dürfte, um Kunasek zu würdigen.
Puntigam, ehemaliger Kommandant der Garnison in Straß, wurde gebeten, seinen Eindruck von Kunasek als Verteidigungsminister zum Besten zu geben. Das machte dieser dann auch. Er bezeichnete „Mario” unter anderem als „Mann des Mannes und der Frau”, der sich „um die Leute unten kümmerte”. Wer sich darauf keinen rechten Reim machen konnte, dem wurde eine handfestere Beschreibung des Ex-Verteidigungsministers nachgereicht. „Hier hat er, ich würde sagen, im Führungsstil eines Generalfeldmarschalls Rommel genau das Richtige gemacht, besser kann man es nicht machen”, sagte Puntigam wortwörtlich. (derstandard.at, 10.9.24)
Puntigam erntete nach dem Vergleich mit dem Nazi-General Applaus aus dem Publikum. Außerhalb der FPÖ wurde seine Äußerung freilich kritisch gesehen, disziplinarrechtliche Konsequenzen könnten folgen. „‚Die zuständige Stelle, die Abteilung für Disziplinar-Beschwerdewesen, prüft den Fall jetzt‘, sagte Bundesheer-Sprecher Oberst Michael Bauer dem STANDARD am Freitag. Diese Prüfung könne bis zu zwei Wochen dauern.“ (derstandard.at, 13.9.24)
Während Puntigam selbst über seinen Facebook-Account versucht, Schadensbegrenzung zu betreiben und den Applaus nicht dem Rommel-Vergleich zuordnet („Also, der Applaus galt Kunasek – nicht Rommel! Ich hörte, noch bevor ich den Namen Rommel aussprach, den Applaus aus der Tiefe, der dann anschwoll. Wer genau in das Video hineinhört wird das auch erkennen. Sofern er oder sie es will.“ – Tatsächlich hat „Stoppt die Rechten“ in das Video hineingehört und konnte keinen vorzeitigen „Applaus aus der Tiefe“ wahrnehmen.), distanzierte sich Kunasek und bezeichnete Puntigams „Sager“ als „unglücklich“ (kurier.at, 13.9.24) und den Redner selbst als eher ÖVP-zugehörig, was freilich am Rommel-Vergleich nichts zu ändern vermag und erst recht nicht erklärt, warum ausgerechnet Puntigam zur Kunasek-Lobpreisung geladen wurde.
Bei dem Staatsbegräbnis am 18. Oktober 1944 hielt Generalfeldmarschall Gerd von Rundstedt in Vertretung Hitlers im Ulmer Rathaus die im Propagandaministerium geschriebene Trauerrede. Darin hieß es, Rommel sei „vom nationalsozialistischen Geist” erfüllt gewesen, „der die Kraftquelle und Grundlage seines Handelns bildete”. Rundstedt schloss mit den Worten: „Sein Herz gehörte dem Führer.” Darin lag — trotz all der Lüge — ein wahrer Kern. (spiegel.de, 11.6.10)
Traun/OÖ: Freiheitlicher Ex-Wirtschaftskammerfunktionär angezeigt
Der ehemalige Funktionär der Freiheitlichen Wirtschaftskammer aus Traun, Christoph Stadlmann, postete auf seiner öffentlich zugänglichen Facebook-Seite Inhalte, die das Mauthausen Komitee (MKÖ) als klaren Fall von Wiederbetätigung und „damit eine Straftat nach dem Verbotsgesetz“ (Kronen Zeitung, 11.9.24, S. 24) einstuft. Das MKÖ kündigte an, eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Linz zu senden. Stadlmann bewarb auf Facebook ein antiquarisches Buch mit der SA-Parole „Alles für Deutschland“ – ein Slogan, dessen Verwendung bereits zu einer zweifachen Verurteilung des deutschen AfD-Politikers Björn Höcke geführt hatte. Stadlmann postete auch eine Textseite des Buches, die den „nationalsozialistischen Staat“ und Adolf Hitler als „Volkskanzler“ lobt, und versah diese Seite laut „Kronen Zeitung“ mit einem Like.
Im Jahr 2020 kandidierte Stadlmann bei der Wirtschaftskammerwahl für die FPÖ und war bis zum 5. September Mitglied des Fachgruppenausschusses der Wirtschaftskammer Oberösterreich und der Spartenkonferenz der Sparte UBIT für die Freiheitliche Wirtschaft. Die FPÖ betonte gegenüber der „Kronen Zeitung”, der Mann sei seit Jahren kein Parteimitglied mehr.
Likes hat Stadlmann, dessen andere Inhalte auf Facebook in der Preisklasse zwischen dumm und hetzerisch einzuordnen ist, für sein Posting auch von Florian Machl (Betreiber der rechtsextremen Desinformationsschleuder „report24“) und vom Aschacher FPÖ-Fraktionsobmann und Bezirksgeschäftsführer Thomas Radler erhalten. Zumindest von Letzterem kann sich die FPÖ wohl kaum distanzieren.
Pettenbach/OÖ: Ermittlungen gegen FPÖ-Landesparteisekretär Gruber nach Hetzvideo
Michael Gruber, oberösterreichischer FPÖ-Landtagsabgeordneter, Landesparteisekretär und Kandidat für den Nationalrat aus Pettenbach, lieferte den nächsten Anlass für Anzeigen und Ermittlungen einer Staatsanwaltschaft gegen einen FPÖ-Politiker: In einem Wahlkampfvideo hatte er eine Regenbogenfahne zerknüllt und in den Müll geworfen, während er gegen die LGBTQ-Community wetterte und erklärte, „aufräumen“ zu wollen.
Das Hetzvideo führte zu einer Anzeige durch mehrere Abgeordnete, darunter der grüne Nationalratsabgeordnete David Stögmüller. Die Staatsanwaltschaft Linz hat nun Ermittlungen wegen des Verdachts der Verhetzung eingeleitet. Gruber polemisiert unter dem Motto „Aufräumen für Österreich“ gegen die „linke degenerierte Politik“, die „Frühsexualisierung unserer Kinder“ und die allgegenwärtigen Regenbogenfahnen, die er als „für den Mistkübel“ bezeichnet. (Quelle: nachrichten.at, 16.9.24)
Ein Tipp für Gruber, was „Sexualisierung“ betrifft: Als blauer Bezirksparteiobmann Kirchdorf an der Krems sollte er sich zu jenem ehemaligen FPÖ-Funktionär aus seinem Bezirk äußern, der vor wenigen Monaten zu drei Jahren Haft verurteilt wurde, weil er u.a. zwei Frauen K.O.-Tropfen verabreicht und sie danach missbraucht hatte. Als Draufgabe fertigte der Täter davon auch noch Videos an. Dazu hat Gruber bislang geschwiegen.
Wien‑D: Kein Hotzenplotz für die FPÖ
Der Oberste Gerichtshof in hat dem deutschen Buchverlag Thienemann-Esslinger in einem Rechtsstreit gegen die FPÖ Wien recht gegeben. Die FPÖ hatte in einer Kampagne das Bild von Wiens Bürgermeister Michael Ludwig auf eine urheberrechtlich geschützte Zeichnung von „Der Räuber Hotzenplotz“ montiert. Der Verlag forderte eine einstweilige Verfügung zur Unterlassung und erhielt bereits vor dem Oberlandesgericht Wien Zustimmung. Diese Entscheidung wurde nun endgültig vom Obersten Gerichtshof bestätigt.
Laut dem Höchstgericht kann es im Ausnahmefall zwar erlaubt sein, ein fremdes Werk für das eigene Schaffen zu verwenden. Dies setzt allerdings voraus, dass das fremde Werk bloß als Anregung dient und im neu geschaffenen Werk „vollständig in den Hintergrund tritt”. Im aktuellen Fall sei das nicht passiert, vielmehr seien „wesentliche Teile des Originals” ohne Zustimmung übernommen worden, heißt es in der Entscheidung. (derstandard.at, 10.9.24)
Auch das Argument der FPÖ, es handle sich um eine „politische Parodie“, wurde abgewiesen, da der Verlag ein berechtigtes Interesse daran habe, nicht mit politischen Kampagnen in Verbindung gebracht zu werden.
Wien/NÖ: OLG-Wien lässt FPÖ gegen „Tagespresse” abblitzen
Das Oberlandesgericht Wien hat die Berufung der FPÖ Niederösterreich abgewiesen und das Urteil des Wiener Handelsgerichts bestätigt, was die Satire-Website „Tagespresse“ (13.9.24) in Anlehnung an ein Sujet der derzeit laufenden FPÖ-Plakatwelle so kommentiert: „5 gute Jahre!“ Die FPÖ hat nun nur noch die Möglichkeit einer außerordentlichen Revision beim Obersten Gerichtshof.
Die „Tagespresse“ feiert das Urteil durchgehend in einem ironischen Ton, indem sie sich über die religiöse Symbolik und die politischen Kampagnen der FPÖ lustig macht. Die FPÖ Niederösterreich hatte das Satireportal geklagt, nachdem an 500 Gastwirte Fake-Briefe mit dem Logo der FPÖ NÖ verschickt wurden, in denen anonyme Besuche angekündigt wurden, die überprüfen sollten,
ob der Betrieb für die Wirtshausprämie geeignet sei, wird u. a. eine „Panierquote“ angeführt. Ebenfalls werde in den Briefen die Empfehlung ausgesprochen, „Gabalier-Fleischlaberl“ oder „Andreas-Hofer-Schnitzel“ auf die Kinderspeisekarte zu setzen. „Nicht heimatverbundene Wirtshäuser werden in einem öffentlich einsehbaren Online-Register zur Warnung für Gäste als unpatriotisch ausgewiesen“, wird in den Fake-Schreiben angekündigt. (noe.orf.at, 11.4.23)
Das Gericht habe laut Tagespresse festgestellt, dass die FPÖ die geistigen Fähigkeiten von Gastwirten unterschätzt habe, die in der Lage seien, satirische Inhalte zu erkennen. Die FPÖ muss nun Gerichtsgebühren und Kostenersatz in Höhe von insgesamt 46.876,94 Euro zahlen, die die Tagespresse penibel auflistet. Darunter fallen alleine für den FPÖ-Anwalt („zwei Prozesstage à zwei Stunden, drei Schriftsätze, vier Emails“) satte 22.392,79 Euro an, die wohl aus Geldern der Parteienförderung beglichen werden.
Hallein/Sbg: FPÖ kennt Gemeindeordnung nicht
Im Sommer entbrannte in Hallein ein Streit um die Sicherheitsvorkehrungen beim Stadtfest, bei dem fast 14.000 Menschen teilnahmen. Nachdem dort eine Person zwei Männer mit einer Bierflasche verletzt hatte, sah sich die die FPÖ veranlasst, die öffentliche Sicherheit in der Stadt zu hinterfragen und eine Verstärkung der Stadtpolizei zu fordern. Sie reichte einen dringlichen Antrag bei der Gemeindevertreter-Sitzung vor den Sommerferien ein, der jedoch von Bürgermeister Alexander Stangassinger (SPÖ) aufgrund formaler Kriterien abgelehnt wurde.
Die Ablehnung des Antrags erzürnte die FPÖ, die daraufhin Beschwerde bei der Gemeindeaufsicht des Landes Salzburg einlegte. Die Aufsicht entschied in einem zweiseitigen Schreiben zugunsten des Bürgermeisters und bestätigte die Rechtmäßigkeit seiner Entscheidung. Stangassinger kommentierte abschließend, dass man besser auf Beschwerden verzichten sollte, wenn man die Gemeindeordnung nicht kenne. (Quelle: krone.at, 13.9.24)