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Schwurbelei vor Gericht

Ein Wie­ner aus der Staats­­­ver­­­wei­­ge­­rer-Sze­­ne muss­te in Eisen­stadt vor Gericht und wur­de ver­ur­teilt. Ein bereits zuvor ver­ur­teil­ter Zeu­ge nutz­te die Büh­ne für Ver­schwö­rungs­er­zäh­lun­gen, der Ange­klag­te leg­te sich mit der Rich­te­rin an. Der 63-jäh­ri­­ge Wolf­gang St. muss­te sich am 7.3. vor einem Schwur­ge­richt am Lan­des­ge­richt Eisen­stadt ver­ant­wor­ten, weil er 2017 Mit­glied in staats­feind­li­chen und ver­schwö­rungs­ideo­lo­gi­schen „Staa­ten­bund Österreich“ […]

14. Mrz 2024

Der 63-jäh­ri­ge Wolf­gang St. muss­te sich am 7.3. vor einem Schwur­ge­richt am Lan­des­ge­richt Eisen­stadt ver­ant­wor­ten, weil er 2017 Mit­glied in staats­feind­li­chen und ver­schwö­rungs­ideo­lo­gi­schen „Staa­ten­bund Öster­reich“ war. Laut Ankla­ge habe er damit einer Ver­bin­dung ange­hört, die eine sys­te­ma­ti­sche Her­ab­wür­di­gung und Ver­leug­nung staat­li­cher Hoheits­rech­te und ‑akte betrei­be und deren Zweck in der Ein­füh­rung eines Sys­tems der Selbst­jus­tiz in Form eines soge­nann­ten „Völkerrecht-Gerichtes“ bestehe. Außer­dem soll der Ange­klag­te ab Dezem­ber 2018 in akti­ver Ver­bin­dung zum „Glo­bal Court of Com­mon Law“ (GCCL) gestan­den haben, einer Orga­ni­sa­ti­on, die eben­so der rech­ten Staats­ver­wei­ge­rer-Sze­ne zuzu­ord­nen ist.

„Staa­ten­bund Öster­reich“ und „Glo­bal Court of Com­mon Law“
Die im Novem­ber 2015 gegrün­de­te und bereits 2017 weit­ge­hend zer­schla­ge­ne Ver­bin­dung „Staa­ten­bund Öster­reich“ geht – ganz ähn­lich der deut­schen „Reich­bür­ger­be­we­gung“ – davon aus, dass die Repu­blik Öster­reich ille­gi­tim sei und den Sta­tus einer Fir­ma habe. Grün­de­rin war die einst in der FPÖ akti­ve Stei­re­rin Moni­ka Unger. In ihren Reden als „Prä­si­den­tin“ des „Staa­ten­bun­des“ bedien­te sie ihre Anhänger*innen mit einer Mix­tur aus wirrs­ten anti­se­mi­ti­schen Ver­schwö­rungs­er­zäh­lun­gen und hane­bü­che­nen Ver­spre­chen. Dar­un­ter etwa die Behaup­tung, dass für jeden „Erden­bür­ger“ ein Treu­hand­kon­to mit zehn Mil­li­ar­den Euro exis­tie­re, was der Bevöl­ke­rung aber vom „Sys­tem“ ver­schwie­gen wer­de (profil.at, 4.1.17).
Die Orga­ni­sa­ti­on fiel auch durch aggres­si­ves Ver­hal­ten und Dro­hun­gen gegen­über Amtsträger*innen auf und ver­schick­te mas­sen­haft Droh­schrei­ben an Behör­den und deren Per­so­nal. Zudem wur­de der Ver­such unter­nom­men, Bundesheermitarbeiter*innen anzu­wer­ben, die dann etwa Ver­haf­tun­gen im Auf­trag des „Staa­ten­bun­des“ durch­füh­ren sollten.
Die­sen arti­ku­lier­ten Umsturz­plä­nen soll­ten Taten fol­gen: So kün­dig­te die Grup­pe für den 21. April 2017 die geplan­te Beset­zung des Gra­zer Straf­lan­des­ge­rich­tes an, um dort ers­te „Pro­zes­se“ abzu­hal­ten. Dem skur­ri­len Plan kam aller­dings die Ver­haf­tung von 26 Mit­glie­dern, ein­schließ­lich der „Prä­si­den­tin“, am 20. April zuvor. Unger wur­de im Jän­ner 2019 zu 14 Jah­ren Haft und dann nach einer Revi­si­on in einem zwei­ten Pro­zess im Jahr 2020 zu zwölf Jah­ren Haft u.a. wegen Hoch­ver­rats ver­ur­teilt.
Der „Glo­bal Court of Com­mon Law“ (GCCL) ist ein Fan­ta­sie­ge­richt, das im Jahr 2016 von dem deut­schen Staats­bür­ger Carl-Peter Hof­mann gegrün­det wur­de und eben­so dem Milieu der „Staats­ver­wei­ge­rer“ zuzu­rech­nen ist. Hof­mann war­tet gegen­wär­tig auf einen Pro­zess vor dem Lan­des­ge­richt für Straf­sa­chen in Graz (detail­liert: psiram.com). Min­des­tens vier öster­rei­chi­sche GCCL-Akti­vis­ten wur­den bereits vor der Ver­haf­tung des Chefs am Lan­des­ge­richt Salz­burg ver­ur­teilt.

Wenig Kooperation, keine Reue

Laut Staats­an­walt­schaft hat­te St. sowohl den „Staa­ten­bund“ als auch den GCCL unter­stützt. Ins­be­son­de­re von Letz­te­rem hat­te er meh­re­re Fake-Doku­men­te unter­schrie­ben, war bei Ver­an­stal­tun­gen zuge­gen und hat­te auch Geld über­wie­sen. Die Ver­tei­di­gung führ­te ins Tref­fen, dass nicht jede Betei­li­gung an ver­bo­te­nen Orga­ni­sa­tio­nen straf­bar sei, son­dern erst dann, wenn man füh­rend dort tätig sei bzw. eine erheb­li­che Unter­stüt­zung nach­ge­wie­sen wer­den könne.

St. zeig­te sich wäh­rend sei­ner Ein­ver­nah­me kaum koope­ra­ti­ons­be­reit. Danach gefragt, was ihn an sol­chen Grup­pen fas­zi­nie­re, sag­te er: „Ande­re gehen in den Kegel­club.“ Häu­fig ver­wies er auf das Inter­net, wo es eben vie­le Theo­rien gäbe. Er distan­zier­te sich aber an kei­ner Stel­le, son­dern ver­wies viel­mehr immer wie­der auf den „Exper­ten“ Carl-Peter Hof­mann, den er auch einen „Ehren­mann“ nann­te, der „etwas Posi­ti­ves“ vor­ge­habt habe. Die­ses kon­se­quen­te Abwei­sen von Ver­ant­wor­tung bei gleich­zei­ti­ger Unein­sich­tig­keit zog sich durch den Pro­zess – und brach­te zwi­schen­durch auch die Rich­te­rin aus der Fas­sung. Etwa, als es um eine „Sit­zung“ des GCCL im Novem­ber 2019 in Tsche­chi­en ging, wo St. anwe­send war. Als ihn die Rich­te­rin danach befra­gen woll­te und St. jedes akti­ve Wis­sen von sich wies und sich nur auf Hof­mann aus­re­de­te, ent­spann sich die­ser Dialog:

Rich­te­rin: Aber sagen Sie uns jetzt bit­te, was bei die­ser Geschwo­re­nen­ver­hand­lung im Novem­ber 2019, wer hat da noch teil­ge­nom­men? Was war das Ziel die­ser Verhandlung?
Ange­klag­ter: Da müs­sen Sie den Carl-Peter Hof­mann fragen!
R. (laut): Sie waren ja dort!
A.: Er ist Exper­te, er kennt sich aus.
R. (laut): Ich brau­che den Herrn Hof­mann nicht fra­gen, weil Sie ja sel­ber dort waren. Und des­we­gen fra­ge ich Sie, was haben Sie denn dort gemacht?

Drei Zeugen

Drei Zeu­gen wur­den wäh­rend des Ver­fah­rens befragt. Der ers­te, ein bereits ver­ur­teil­ter, ehe­ma­li­ger Akti­vist der Sze­ne, ent­schlug sich weit­ge­hend und woll­te von vie­lem nichts mehr wis­sen. Der zwei­te Zeu­ge war ein Beam­ter der „Direk­ti­on Staats­schutz und Nach­rich­ten­dienst“ (DNS), der das Gericht über die bei­den Orga­ni­sa­tio­nen infor­mier­te. Und der drit­te Zeu­ge, Fer­nan­do F., ein eben­so bereits rechts­kräf­tig ver­ur­teil­tes Mit­glied des GCCL, ver­such­te den Ange­klag­ten zu ent­las­ten. Er zeig­te sich zugleich vor Gericht als hoch­gra­dig ideo­lo­gi­siert und brach­te sogar die Ver­schwö­rungs­er­zäh­lun­gen der Sze­ne in Schlag­wor­ten an:

Wir woll­ten auf­zei­gen: Kin­des­miss­brauch, Pädo­phi­lie, Kin­der­han­del, Adre­no­chrom-Han­del. Der GCCL woll­te das auf­zei­gen, hat dies­be­züg­lich auch Brie­fe an die Behör­den geschickt, mit der Bit­te um Hil­fe. Der Gärt­ner wur­de zum Bock gemacht, wir wur­den alle mund­tot gemacht …

Das The­ma „Pädo­phi­lie“ ist ein Dau­er­bren­ner der extre­men Rech­ten all­ge­mein und im Rah­men der anti­se­mi­ti­scher Ver­schwö­rungs­ideo­lo­gie im Besonderen.

Zusatzstrafe

Der ange­klag­te Wolf­gang St. wur­de zuletzt durch das Geschwo­re­nen­ge­richt schul­dig gespro­chen. Die Stra­fe wur­de als Zusatz zu einem bereits ver­häng­ten Urteil wegen Anstif­tung zum Amts­miss­brauch (18 Mona­te teil­be­ding­te Haft) aus­ge­spro­chen und lau­te­te: zwei Mona­te beding­ter Haft bei drei­jäh­ri­ger Bewäh­rung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Dan­ke an prozess.report für die Prozessbeobachtung!