Am Landesgericht in Eisenstadt wurde am 5.3. einem 55-Jährigen nach dem Verbotsgesetz der Prozess gemacht. Der Ersatzgemeinderat hatte in „Neufeld an der Leitha und anderen Tatorten“ (Verhandlungskalender LG Eisenstadt) zwischen den Jahren 2017 und 2020 fünf Bilder auf seinem Facebook-Profil gepostet, die Gegenstand der Anklage waren. Laut eines Beamten des LSE (Landesamt für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung) waren die Fotos bis zum Einschreiten der Polizei, Ende August 2023, öffentlich einsehbar und nicht bloß für die etwa 800 Facebook-Follower*innen des Mannes, wie dieser zu Beginn des Prozesses behauptete.
Die Bilder enthielten u.a. ein Hakenkreuz und einen NS-Reichsadler. Von Letzterem wollte der Mann nicht gewusst haben, dass dessen Verbreitung unter das Verbotsgesetz fällt. Insgesamt bekannte er sich als „nicht schuldig“ und argumentierte, dass seine Postings nicht richtig verstanden wurden. Die inkriminierten Bilder liefen allesamt auf eine Opferinszenierung des eigenen (rechten) Milieus hinaus. Ein Beispiel:
Eines der Bilder zieht einen Vergleich zwischen Corona-Maßnahmen und der Verfolgung jüdischer Menschen im Nationalsozialismus. „Nicht Geimpfte oder Menschen, die keine Maske trugen, durften Lokale nicht betreten. So ist es der jüdischen Bevölkerung auch gegangen“, versuchte der Angeklagte den Sinn des Postings zu erklärten. (bvz.at, 5.3.24)
Ein bereits im Jahr 2017 von ihm veröffentlichtes Bild enthielt eine in rechten Kreisen zirkulierende Behauptung, wonach der Begriff „Nazi“ nur fälschlicherweise mit dem NS in Verbindung gebracht würde, sondern vielmehr einen biblischen Hintergrund habe: nämlich von „Nazareth“ abgeleitet worden wäre. Ein Jahr später wurde diese hanebüchene Erzählung vom niederösterreichischen FPÖ-Gemeinderat Salvatore Angelo Raineri via Facebook verbreitet, was für mediale Aufmerksamkeit sorgte und das Ende der politischen Karriere des FPÖ-Mandatars einläutete.
Der Angeklagte bestand jedoch auf diese Falschbehauptung auch während des Prozesses:
Weil er in seinem Grundgedanken den „Unwissenden“ klarmachen wollte, dass das eigentlich ein missbrauchtes Friedenszeichen sei [das Hakenkreuz, Anm. SdR] und auch der Begriff „Nazi“ in der heutigen Gesellschaft in völlig falschen Zusammenhängen verwendet wird. Bei seinen Argumentationsversuchen kamen dann auch Sätze vor wie „Von Gott auserwählt” und „…eine Ableitung von Jesus von Nazaret!“ (meinbezirk.at, 5.3.24)
Vor Gericht wurde daraufhin der Frage nachgegangen, ob der Angeklagte den Nationalsozialismus in ein besseres Licht rücken wollte. Auch dies führte bei dem uneinsichtigen Mann zu einer Opferinszenierung: Man werde „sofort als Nazi deklariert (…). Friedliche Corona-Demonstranten wurden als Nazis deklariert.“ (bvz.at)
Die Geschworenen befanden den Angeklagten einstimmig und hinsichtlich aller fünf Postings für schuldig. Das Urteil lautete zehn Monate bedingter Haft und eine Geldstrafe von 4.500 Euro. Er nahm auf Anraten seines Szeneanwalts Werner Tomanek das Urteil an, die Staatsanwältin gab aber keine Erklärung ab, weshalb es zu Prozessende noch nicht rechtskräftig war.
Was den Ersatzgemeinderat betrifft: Wir haben eine Vermutung, welcher Partei der Mann angehört …
Update 21.3.24: Wie die krone.at berichtet, handelt es sich tatsächlich um einen FPÖ-Politiker, der nun als Ersatzgemeinderat zurückgetreten sei.