Wer da als Beschuldigter zur Hauptverhandlung vorgeladen werden soll, geht aus dem Schreiben, in dem dezent der Name geschwärzt wurde, ebenso wenig hervor wie eine genaue Bezeichnung des Delikts, das die „Präsidentin“ Unger, die auch als „Präsidentin des Völkerrecht-Gerichtes“ fungiert, den anonymen Angeklagten vorwirft. Nur so ungefähr: „schweres Menschenrechts- und Völkerrechtsverbrechen, Treuhandbetrug, Plünderung uvm.“
Gerichtsvorladung des (fiktiven) Staatenbundes aus Bad Blumau ins Landesgericht Graz — wer da geladen wird ist noch unklar
Das Landesgericht Graz hat für den 21. April verstärkte Einlasskontrollen angekündigt, um eine Besetzung des Großen Schwurgerichtssaales zu verhindern, aber voraussichtlich wird es nicht so weit kommen, denn der Generalstabschef des Österreichischen Bundesheeres, den die Mehrfachpräsidentin um Unterstützung angeschrieben hat, wird wohl den Befehl verweigern und die Militärpolizei nicht zur Unterstützung des skurrilen Völkerrechts-Gerichtes ausrücken lassen.
Schon 2015 kündigten die Naturrecht-RichterInnen vom ICCJV die Beschlagnahmung von Gerichtssälen an
Schon im Jänner 2015 hatten die Anhänger des ICCJV angekündigt, in jedem Landesgericht Österreichs zwei bis Räume „voll möbliert in Standardausführung ohne jegliche Kosten“ für sich beanspruchen zu wollen. Es blieb zwar bei der bloßen Ankündigung, aber in den letzten beiden Jahren kam es bei Amtshandlungen, aber auch Gerichtsverhandlungen immer wieder zu teilweise massiven Konflikten mit AktivistInnen der diversen reichsideologischen Gruppierungen.
In Feldkirch brachten im März dieses Jahres rabiate Staatsverweigerer einen Strafprozess gegen eines ihrer Mitglieder sogar zum Platzen – die Verhandlung wurde abgesagt. Zum ersten Verhandlungstermin im Februar war der wegen versuchten schweren Betrugs angeklagte OPPT-Anhänger gar nicht erschienen.