Das aktuellste Verfahren, das gegen Jürgen W. läuft, wurde gerichtlich bereits im Oktober 2022 gestartet. Vorgeworfen wurde dem ehemaligen Chef von „Objekt 21“, aus dem Gefängnis heraus versucht zu haben, eine Maschinenpistole und NS-Devotionalien zu verkaufen. Weil sein Zellenkamerad aber weniger schweigsam war, als es sich W. wohl gedacht und erhofft hatte, warteten beim Verkauf, der über W.s Schwester abgewickelt werden sollte, ein verdeckter Ermittler und in der Folge ein weiteres Verfahren gegen den „Windi“, wie der Angeklagte in seinen Kreisen freundschaftlich genannt wird.
Eiernockerl an Hitlers Geburtstag für Jürgen W. in der Haft?
Im Oktober 2022 musste vertagt werden, weil der Hauptzeuge, der Mithäftling nicht erschienen war. Auch der nächste Versuch im November 2022, den Prozess über die Bühne zu bringen, war nicht von Erfolg gekrönt: Diesmal war der Zeuge zwar erschienen, erklärte jedoch überraschenderweise, dass die dem Gericht vorliegenden Chats gefälscht seien und er Verläufe gesichert habe, die dem Verfassungsschutz nicht vorlägen und dass W. Mordpläne gegen einen Verfassungsschützer geschmiedet habe. Außerdem plauderte er über die Sonderbehandlung, die Jürgen W. in seiner Stammhaftanstalt Suben zuteil geworden sei. „Der Beschuldigte habe nämlich am Geburtstag von Adolf Hitler nie in der Haftanstalt arbeiten müssen. Im Gegenteil: ‚Er bekam sogar Eiernockerl mit Salat — das Lieblingsessen von Hitler — serviert’, sagte der Zeuge.“ (OÖN, 29.11.22, S. 23)
Der Prozesstag endete wie der erste: mit einer Vertagung, weil ein Gutachter mit der Auswertung der Chats des Zeugen beauftragt werden sollte.
Ein Jahr später und nur ein Teilgutachten
Nun, mehr als ein Jahr später, sei, wie der Kurier berichtet, ein erstes Teilgutachten zur Auswertung der Handy-Chats vorgelegt worden.
Kurz vor Weihnachten ist nun das erste Teilgutachten eingetroffen. „Ja, der erste Teil ist da”, bestätigt auch der leitende Staatsanwalt Alois Ebner . Laut KURIER-Informationen sollen darin auch einschlägige Fotos, wie etwa aus Mauthausen, zu sehen sein. Offiziell bestätigt wird dies nicht. Wann der Prozess gegen die Nazigröße fortgesetzt wird, bleibt weiterhin völlig offen. Ebenso, wie lange es dauern wird, bis der zweite Teil des Gutachtens vorliegt. „Wir werten nun dieses Gutachten aus, dann sehen wir weiter”, sagt Ebner. (kurier.at, 4.1.24)
Windi und Speedy warten auf den nächsten Prozesstermin
Wenn die Justiz noch länger „weiter sehen“ wird, könnte W. das Ende seiner bisherigen Haftstrafe erleben – er wurde 2020 zu fünf Jahren verurteilt –, bevor es zur Prozessfortsetzung kommt. Dann wäre das Verfahren tatsächlich nur mehr als „Farce“ zu bezeichnen. Für „Objekt 21“-Content wird aber auch in der Zwischenzeit gesorgt sein, denn es wird der nächste Prozess gegen Windis Kamerad, den Speedy, erwartet.