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Prozess gegen Jürgen W.: „Dann sehen wir weiter“

Als „Jus­­tiz-Far­ce“ bezeich­net der Kurier (4.1.24) das Ver­fah­ren gegen den ehe­ma­li­gen Chef des Neo­na­­zi-Net­z­­werks „Objekt 21“, Jür­gen W.. Der Pro­zess am Lan­des­ge­richt Ried ist 2022 bereits zwei­mal ver­tagt wor­den; wann’s wei­ter geht, steht in den Ster­nen. Das aktu­ells­te Ver­fah­ren, das gegen Jür­gen W. läuft, wur­de gericht­lich bereits im Okto­ber 2022 gestar­tet. Vor­ge­wor­fen wur­de dem ehemaligen […]

9. Jan 2024
Landesgericht Ried Tafel (© SdR)
Landesgericht Ried Tafel (© SdR)

Das aktu­ells­te Ver­fah­ren, das gegen Jür­gen W. läuft, wur­de gericht­lich bereits im Okto­ber 2022 gestar­tet. Vor­ge­wor­fen wur­de dem ehe­ma­li­gen Chef von „Objekt 21“, aus dem Gefäng­nis her­aus ver­sucht zu haben, eine Maschi­nen­pis­to­le und NS-Devo­tio­na­li­en zu ver­kau­fen. Weil sein Zel­len­ka­me­rad aber weni­ger schweig­sam war, als es sich W. wohl gedacht und erhofft hat­te, war­te­ten beim Ver­kauf, der über W.s Schwes­ter abge­wi­ckelt wer­den soll­te, ein ver­deck­ter Ermitt­ler und in der Fol­ge ein wei­te­res Ver­fah­ren gegen den „Win­di“, wie der Ange­klag­ten in sei­nen Krei­sen freund­schaft­lich genannt wird.

Eiernockerl an Hitlers Geburtstag für Jürgen W. in der Haft?

Im Okto­ber 2022 muss­te ver­tagt wer­den, weil der Haupt­zeu­ge, der Mit­häft­ling nicht erschie­nen war. Auch der nächs­te Ver­such im Novem­ber 2022, den Pro­zess über die Büh­ne zu brin­gen, war nicht von Erfolg gekrönt: Dies­mal war der Zeu­ge zwar erschie­nen, erklär­te jedoch über­ra­schen­der­wei­se, dass die dem Gericht vor­lie­gen­den Chats gefälscht sei­en und er Ver­läu­fe gesi­chert habe, die dem Ver­fas­sungs­schutz nicht vor­lä­gen und dass W. Mord­plä­ne gegen einen Ver­fas­sungs­schüt­zer geschmie­det habe. Außer­dem plau­der­te er über die Son­der­be­hand­lung, die Jür­gen W. in sei­ner Stamm­haft­an­stalt Suben zuteil gewor­den sei. „Der Beschul­dig­te habe näm­lich am Geburts­tag von Adolf Hit­ler nie in der Haft­an­stalt arbei­ten müs­sen. Im Gegen­teil: „Er bekam sogar Eier­no­ckerl mit Salat — das Lieb­lings­es­sen von Hit­ler — ser­viert”, sag­te der Zeu­ge.“ (OÖN, 29.11.22, S. 23)

Der Pro­zess­tag ende­te wie der ers­te: mit einer Ver­ta­gung, weil ein Gut­ach­ter mit der Aus­wer­tung der Chats des Zeu­gen beauf­tragt wer­den sollte.

Ein Jahr später und nur ein Teilgutachten

Nun, mehr als ein Jahr spä­ter, sei, wie der Kurier berich­tet, ein ers­tes Teil­gut­ach­ten zur Aus­wer­tung der Han­dy-Chats vor­ge­legt worden.

Kurz vor Weih­nach­ten ist nun das ers­te Teil­gut­ach­ten ein­ge­trof­fen. „Ja, der ers­te Teil ist da”, bestä­tigt auch der lei­ten­de Staats­an­walt Alo­is Ebner . Laut KURIER-Infor­ma­tio­nen sol­len dar­in auch ein­schlä­gi­ge Fotos, wie etwa aus Maut­hau­sen, zu sehen sein. Offi­zi­ell bestä­tigt wird dies nicht. Wann der Pro­zess gegen die Nazi­grö­ße fort­ge­setzt wird, bleibt wei­ter­hin völ­lig offen. Eben­so, wie lan­ge es dau­ern wird, bis der zwei­te Teil des Gut­ach­tens vor­liegt. „Wir wer­ten nun die­ses Gut­ach­ten aus, dann sehen wir wei­ter”, sagt Ebner. (kurier.at, 4.1.24)

Windi und Speedy warten auf den nächsten Prozesstermin

Wenn die Jus­tiz noch län­ger „wei­ter sehen“ wird, könn­te W. das Ende sei­ner bis­he­ri­gen Haft­stra­fe erle­ben – er wur­de 2020 zu fünf Jah­ren ver­ur­teilt –, bevor es zur Pro­zess­fort­set­zung kommt. Dann wäre das Ver­fah­ren tat­säch­lich nur mehr als „Far­ce“ zu bezeich­nen. Für „Objekt 21“-Content wird aber auch in der Zwi­schen­zeit gesorgt sein, denn es wird der nächs­te Pro­zess gegen Win­dis Kame­rad, den Spee­dy, erwar­tet.