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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 3 Minuten

Mélange KW 27/22

Ein letzter Wochenrückblick, bevor auch wir uns in die Sommerpause verabschieden. Hier geht’s u.a. um einen Bundesheeroffizier, der NS-Devotionalien gesammelt, eine Wehrmachtsuniform samt braunen Aufnäher getragen und den Hitlergruß gezeigt hatte. Er kam mit einem – noch nicht rechtskräftigen – relativ milden Urteil davon.

11. Juli 2022
Rückblick
Rückblick

Friesach/Klagenfurt: Bundesheerunteroffizier als selbsternannter „Obersturmbannführer“
Stein/NÖ – Feldkirch/Vbg: Judenhass in der Gefängniszelle

Friesach/Klagenfurt: Bundesheerunteroffizier als selbsternannter „Obersturmbannführer“

In der letzten Woche musste ein 36-jähriger Bundesheerunteroffizier aus Friesach am Landesgericht Klagenfurt wegen des Verdachts auf Wiederbetätigung vorstellig werden. Der hat nach eigenen Angaben in – wie so oft bei Prozessen vorgetragen – in wundersamer Art und Weise seine braune Gesinnung abgelegt, obwohl er die eigentlich gar nicht hatte. Denn die unzähligen Nazi-Devotionalien habe er zuerst von Opa und Uropa übernommen. 

„Irgendwann hat mich die Sammelleidenschaft erwischt“, versuchte der Angeklagte den reichen Fundus von NS-Devotionalien zu erklären, der bei ihm sichergestellt wurde. Darunter befanden sich Uniformen, in denen sich der Angeklagte selbst – mit Oberlippenbart – ablichtete, Gasmasken, Fahnen und Abzeichen, sogar eine nachgemachte Ehrenurkunde für ihn selbst als „SS-Obersturmbannführer“ war dabei. (APA via vol.at, 4.7.22)

Den derzeit suspendierten Berufssoldaten „erwischte“ es so heftig, dass er sich eine sogar eine Uniform bestellt, diese mit Nazi-Aufnähern versehen und sich darin inklusive Bärtchen fotografiert hatte. Die Leidenschaft eskalierte auch in der Öffentlichkeit, wo er mehrfach den Hitlergruß gezeigt hatte. Aber da sei er betrunken gewesen, gab der Angeklagte an.

Ein Bekannter des Angeklagten berichtete als Zeuge von einem Besuch, bei dem ihm der 36-Jährige viele NS-Gegenstände gezeigt, und von seinem Stolz auf den Großvater erzählt habe. Beim Hitlergruß in der Fußballkabine war der Zeuge ebenfalls dabei. Aufgeregt habe sich damals niemand der zumindest elf Anwesenden, auch er selbst nicht. „Ich hab mir nichts dabei gedacht“, so der Zeuge. (kaernten.orf.at, 4.7.22)

Der nicht rechtskräftige Schuldspruch der Geschworenen fiel einstimmig, die Strafe mild aus: zehn Monate bedingter Haft und eine Geldstrafe über 1.200 Euro – der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft erbat Bedenkzeit. 

Sollte es bei diesem Urteil bleiben, könnte der derzeit suspendierte Soldat theoretisch weiterhin beim Bundesheer bleiben, denn eine Entlassung müsste erst ab einer Haftstrafe, die über zwölf Monate liegt, vollzogen werden.

Aus dem Bundesheer selbst ist immer nur von „Einzelfällen“ die Rede, wenn es um rechtsextreme Angehörige oder Vorfälle geht, „doch es ist allein am Landesgericht Klagenfurt binnen eines Jahres das dritte Verfahren, in dem sich ein Angehöriger des Bundesheeres wegen Wiederbetätigung nach dem NS-Verbotsgesetz vor Geschworenen verantworten muss“ (Kronen Zeitung, 4.7.22).

➡️ Rechtsextreme „Einzelfälle“ im Bundesheer

Stein/NÖ – Feldkirch/Vbg: Judenhass in der Gefängniszelle

Bereits 13 Vorstrafen hatte der 30-Jährige Angeklagte auf dem Kerbholz, in seiner Gefängniszelle in der Justizanstalt Stein hat er sich nun die 14 Strafe geholt. Denn dort hatte er in der Nacht vom 11. auf 12. April 2021 auf der Wand „Juden töten, ich liebe es“ hinterlassen.

Mildernd habe sich ausgewirkt, dass der Angeklagte reumütig geständig und wegen seiner Beeinträchtigung durch Medikamente eingeschränkt zurechnungsfähig gewesen sei. (…) Verteidigerin Astrid Nagel sagte, ihr Mandant habe sich inzwischen um Gewalt-, Alkohol- und Psychotherapie bemüht. Der Angeklagte berichtete, er sei als Kind von seinem Vater des Öfteren geschlagen worden, wenn er ihn am Morgen nicht mit dem Hitlergruß begrüßt habe. (Neue Vorarlberger Tageszeitung, 7.7.22, S. 20/21)

Das Urteil über 15 Monate unbedingt ist nicht rechtskräftig. Demnächst wird sich der Vorarlberger zusätzlich wegen einer schweren Körperverletzung und eines Einbruchsdiebstahls verantworten müssen.

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Schlagwörter: Bundesheer | Hitlergruß | Kärnten/Koroška | Körperverletzung | Neonazismus/Neofaschismus | Niederösterreich | Verbotsgesetz | Vorarlberg | Wiederbetätigung

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