Wochenschau KW 10/21 (Teil 1)

Eine wahre Prozess­flut gab’s in der let­zten Woche in Salzburg: Da standen in vier Prozessen zehn Män­ner wegen Wieder­betä­ti­gung vor Gericht. Alle wur­den schuldig gesprochen. In Kla­gen­furt wur­den braune Kuli­nar­ia in Form ein­er Torte mit NS-Sym­bol­en und SS-Kek­sen serviert und in Oberöster­re­ich reichte ein „Adolf H.“ einen Burg­er mit dem Namen „Krusty Jew Flesh“ für einen Wet­tbe­werb ein. Der stand dafür zum zweit­en Mal vor Gericht. Und in Eisen­stadt war Wieder­betä­ti­gung nur eines von mehreren ver­han­delt­den Delikten.

Kla­gen­furt: Braune Liebe und Odal­rune auf der Stirn
Salzburg: vier Prozesse, zehn Män­ner, zehn Verurteilungen
Eisen­stadt: IS-Sym­pa­thisant auch wegen Wieder­betä­ti­gung verurteilt
Brau­nau, Ried/OÖ: Freis­pruch für Burger-Bastler

Kla­gen­furt: Braune Liebe und Odal­rune auf der Stirn

Kuli­nar­ia mit braunem Ein­schlag kom­men ja immer wieder auf öster­re­ichis­che Tis­che, jene 41-jährige Kärnt­ner­in, die am 8. März vor einem Geschwore­nen­gericht in Kla­gen­furt stand, hat­te sich jedoch ganz beson­ders ins Zeug gelegt. Zum 38. Geburt­stag ihres Lebens­ge­fährten gab’s eine Torte mit Hak­enkreuz, SS-Runen und Schwarz­er Sonne, ihre Back­kun­st brachte sog­ar Kekse in Form von SS-Runen her­vor. 

Zudem ließ sie sich mit einem Hak­enkreuzan­hänger als Bauchn­abelpierc­ing fotografieren, wie auch bei einem Akt­shoot­ing mit ein­er Kappe mit Hak­enkreuz. Die Fotos habe sie teil­weise zur Schau gestellt. Den Anhänger habe sie danach wegge­wor­fen. Eine Tätowierung mit dem Spruch der Waf­fen SS „Meine Ehre heißt Treue“ ließ sie mit­tler­weile wieder ent­fer­nen. Sie sei durch ihr Hob­by in ein­er Son­dengänger­gruppe, bei der Men­schen mit Met­allde­tek­toren nach Münzen und met­allis­chen Gegen­stän­den suchen, in diese falsche Kreise ger­at­en, so die Angeklagte. (kaernten.orf.at, 8.3.21)

Sie habe es aus Liebe getan, gab die Frau an, habe sich mit­tler­weile jedoch von Fre­und – der sich in einem geson­derten Prozess zu ver­ant­worten haben wird – und falschen Kreisen los­ge­sagt. Das – nicht recht­skräftige – Urteil: zwölf Monate bed­ingter Haft und eine Geld­strafe von 3.600 Euro.

Über den Aus­gang des Prozess­es jenes Kärnt­ners, der sich wegen ein­er auf sein­er Stirn tätowierten Odal­rune am 12.3. vor Gericht ver­ant­worten musste, wurde lei­der nicht berichtet.

Salzburg: vier Prozesse, zehn Män­ner, zehn Verurteilungen

Nur in der let­zten Woche wur­den in Salzburg vier Prozesse mit zehn Angeklagten wegen des Ver­dachts auf Wieder­betä­ti­gung abgewickelt.

Der erste Angeklagte, ein 60-jähriger Ten­nen­gauer, fasste bere­its recht­skräftig 18 Monate bed­ingt aus. „Er hat­te via What­sApp 27 Bilder mit Inhal­ten, die Hitler ver­her­rlichen oder die NS-Gräuel ver­harm­losen, an einen Fre­und weit­ergeleit­et. Zudem war der geständi­ge Ten­nen­gauer auch wegen Ver­het­zung (§ 283 StGB) zulas­ten von Asyl­be­wer­bern über Face­book-Kom­mentare angeklagt.“ (Salzburg­er Nachricht­en, 10.3.21; S. L6)

Ein 33-Jähriger hat­te seinen Keller bei ein­er Feier mit einem Hitler-Plakat deko­ri­ert. Ein 37-Jähriger war bei der Fes­tiv­ität nicht nur anwe­send, son­dern betätigte sich mit dem Erstan­klagten auch via What­sApp ein­schlägig. Die Urteile (recht­skräftig): 18 Monate bzw. neun Monate Haft – jew­eils bed­ingt.“ (Salzburg­er Nachricht­en, 11.3.21, S. L6)

Am 11.3. set­zte es in einem Prozess Verurteilun­gen gegen sechs Män­ner zwis­chen 37 und 43 Jahren eben­falls bed­ingte Verurteilun­gen zwis­chen sechs und elf Monat­en. „Die Män­ner (…) hat­ten einan­der zwis­chen 2016 und 2019 unter­schiedlich oft ‚braune‘, vor allem Hitler ver­her­rlichende Post­ings im Rah­men ihrer What­sApp-Gruppe versendet.“ (Salzburg­er Nachricht­en, 13.3.21 S. L8)

Am 12.3. kassierte ein 39-jähriger Salzburg­er wegen „etliche[r] die NS-Zeit pos­i­tiv darstel­lende oder Hitler glo­ri­fizierende Post­ings“ (SN, 13.3.21) ein Jahr bed­ingt – rechtskräftig.

Eisen­stadt: IS-Sym­pa­thisant auch wegen Wieder­betä­ti­gung verurteilt

Ein 22-jähriger mit dem IS sym­pa­thisieren­derTschetsch­ene stand am 11.3.21 in Eisen­stadt vor Gericht. Er hat­te Ter­ror­pro­pa­gan­da, Folter­auf­nah­men, Kinder­pornos und Nazi-Bilder ver­bre­it­et. „Dass die Dateien auf dem Handy gespe­ichert gewe­sen seien, habe er nicht gewusst, das sei automa­tisch geschehen. Auch die Chat­nachricht, dass man ‚Gottes­fein­den das Mess­er ins Herz‘ ram­men sollte, sei nicht so gemeint gewe­sen.“ (krone.at, 11.3.21)

Nach einem ein­stim­mi­gen Schuld­spruch erhielt der Mann 3,5 Jahre Haft.

Braunau/Ried: Freis­pruch für Burger-Bastler

Er stand bere­its Ende Okto­ber des vorigen Jahres vor Gericht – jen­er 28-jährige Brau­nauer, der unter dem Nick­name „Adolf H.“ bei einem Onlinewet­tbe­werb von McDonald’s eine Burg­erkreation mit dem Namen „Krusty Jew Flesh“ (knus­priges Juden­fleisch) ein­gere­icht und es damit im Vot­ing sog­ar bis zu Platz 7 geschafft hat­te. Im ersten Prozess wurde der Brau­nauer knapp freige­sprochen, worauf der Sen­at mit drei Beruf­s­richtern die Entschei­dung aussetzte.

Nazi-Burger von Adolf H auf Platz 7, dann umbenannt

Nazi-Burg­er von Adolf H auf Platz 7, dann umbenannt

Nun kam’s zur Neuau­flage des Prozess­es, in dem der Angeklagte neben der alten Ver­sion, seine Aktion „sei nur als „blöder Witz“ gemeint gewe­sen, die Erk­lärung hinzu:

Mein Man­dant wollte schauen, ob es nach wie vor möglich ist, so einen Burg­er online zu stellen. Dass die Fir­ma nicht darauf reagiert hat und den Burg­er nicht löschte, hat bei meinem Man­dan­ten Kopf­schüt­teln aus­gelöst”, sagt Lison. Der Angeklagte erzählte von einem ähn­lichen Vot­ing vor eini­gen Jahren in Neusee­land. „Dieser Burg­er-Con­test hat­te bere­its nach weni­gen Stun­den wieder vom Netz genom­men wer­den müssen, da die Fast-Food-Kette keine Wort­fil­ter einge­baut hat­te und von den Inter­net­nutzern zahlre­iche ras­sis­tis­che und sex­is­tis­che Namen vergeben wur­den”, sagt der Angeklagte. Deshalb habe er Ähn­lich­es in Öster­re­ich aus­pro­bieren wollen. „Und ja, es hat funk­tion­iert”, die Fir­ma hat offen­bar nichts geän­dert. (nachrichten.at, 15.3.21)

Das überzeugte die Geschwore­nen offen­bar so sehr, dass sie den Brau­nauer ein­stim­mig freis­prachen – dies­mal rechtskräftig.

Von wem die restlichen damals eben­falls ein­gere­icht­en Burg­er mit den Namen „Nig­gerfagott“ (von User „Hit­dolf“) oder „Juden­jäger“, „der schweinis­che Jude“ etc stammten, wurde im Prozess offen­bar nicht the­ma­tisiert. 

Juden- und Nigger-Burger beim Voting von McDonald's

Juden- und Nig­ger-Burg­er beim Vot­ing von McDonald’s