Klagenfurt: Braune Liebe und Odalrune auf der Stirn
Salzburg: vier Prozesse, zehn Männer, zehn Verurteilungen
Eisenstadt: IS-Sympathisant auch wegen Wiederbetätigung verurteilt
Braunau, Ried/OÖ: Freispruch für Burger-Bastler
Klagenfurt: Braune Liebe und Odalrune auf der Stirn
Kulinaria mit braunem Einschlag kommen ja immer wieder auf österreichische Tische, jene 41-jährige Kärntnerin, die am 8. März vor einem Geschworenengericht in Klagenfurt stand, hatte sich jedoch ganz besonders ins Zeug gelegt. Zum 38. Geburtstag ihres Lebensgefährten gab’s eine Torte mit Hakenkreuz, SS-Runen und Schwarzer Sonne, ihre Backkunst brachte sogar Kekse in Form von SS-Runen hervor.
Zudem ließ sie sich mit einem Hakenkreuzanhänger als Bauchnabelpiercing fotografieren, wie auch bei einem Aktshooting mit einer Kappe mit Hakenkreuz. Die Fotos habe sie teilweise zur Schau gestellt. Den Anhänger habe sie danach weggeworfen. Eine Tätowierung mit dem Spruch der Waffen SS „Meine Ehre heißt Treue“ ließ sie mittlerweile wieder entfernen. Sie sei durch ihr Hobby in einer Sondengängergruppe, bei der Menschen mit Metalldetektoren nach Münzen und metallischen Gegenständen suchen, in diese falsche Kreise geraten, so die Angeklagte. (kaernten.orf.at, 8.3.21)
Sie habe es aus Liebe getan, gab die Frau an, habe sich mittlerweile jedoch von Freund – der sich in einem gesonderten Prozess zu verantworten haben wird – und falschen Kreisen losgesagt. Das – nicht rechtskräftige – Urteil: zwölf Monate bedingter Haft und eine Geldstrafe von 3.600 Euro.
Über den Ausgang des Prozesses jenes Kärntners, der sich wegen einer auf seiner Stirn tätowierten Odalrune am 12.3. vor Gericht verantworten musste, wurde leider nicht berichtet.
Salzburg: vier Prozesse, zehn Männer, zehn Verurteilungen
Nur in der letzten Woche wurden in Salzburg vier Prozesse mit zehn Angeklagten wegen des Verdachts auf Wiederbetätigung abgewickelt.
Der erste Angeklagte, ein 60-jähriger Tennengauer, fasste bereits rechtskräftig 18 Monate bedingt aus. „Er hatte via WhatsApp 27 Bilder mit Inhalten, die Hitler verherrlichen oder die NS-Gräuel verharmlosen, an einen Freund weitergeleitet. Zudem war der geständige Tennengauer auch wegen Verhetzung (§ 283 StGB) zulasten von Asylbewerbern über Facebook-Kommentare angeklagt.“ (Salzburger Nachrichten, 10.3.21; S. L6)
Ein 33-Jähriger hatte seinen Keller bei einer Feier mit einem Hitler-Plakat dekoriert. Ein 37-Jähriger war bei der Festivität nicht nur anwesend, sondern betätigte sich mit dem Erstanklagten auch via WhatsApp einschlägig. „Die Urteile (rechtskräftig): 18 Monate bzw. neun Monate Haft – jeweils bedingt.“ (Salzburger Nachrichten, 11.3.21, S. L6)
Am 11.3. setzte es in einem Prozess Verurteilungen gegen sechs Männer zwischen 37 und 43 Jahren ebenfalls bedingte Verurteilungen zwischen sechs und elf Monaten. „Die Männer (…) hatten einander zwischen 2016 und 2019 unterschiedlich oft ‚braune‘, vor allem Hitler verherrlichende Postings im Rahmen ihrer WhatsApp-Gruppe versendet.“ (Salzburger Nachrichten, 13.3.21 S. L8)
Am 12.3. kassierte ein 39-jähriger Salzburger wegen „etliche[r] die NS-Zeit positiv darstellende oder Hitler glorifizierende Postings“ (SN, 13.3.21) ein Jahr bedingt – rechtskräftig.
Eisenstadt: IS-Sympathisant auch wegen Wiederbetätigung verurteilt
Ein 22-jähriger mit dem IS sympathisierenderTschetschene stand am 11.3.21 in Eisenstadt vor Gericht. Er hatte Terrorpropaganda, Folteraufnahmen, Kinderpornos und Nazi-Bilder verbreitet. „Dass die Dateien auf dem Handy gespeichert gewesen seien, habe er nicht gewusst, das sei automatisch geschehen. Auch die Chatnachricht, dass man ‚Gottesfeinden das Messer ins Herz‘ rammen sollte, sei nicht so gemeint gewesen.“ (krone.at, 11.3.21)
Nach einem einstimmigen Schuldspruch erhielt der Mann 3,5 Jahre Haft.
Braunau/Ried: Freispruch für Burger-Bastler
Er stand bereits Ende Oktober des vorigen Jahres vor Gericht – jener 28-jährige Braunauer, der unter dem Nickname „Adolf H.“ bei einem Onlinewettbewerb von McDonald’s eine Burgerkreation mit dem Namen „Krusty Jew Flesh“ (knuspriges Judenfleisch) eingereicht und es damit im Voting sogar bis zu Platz 7 geschafft hatte. Im ersten Prozess wurde der Braunauer knapp freigesprochen, worauf der Senat mit drei Berufsrichtern die Entscheidung aussetzte.
Nun kam’s zur Neuauflage des Prozesses, in dem der Angeklagte neben der alten Version, seine Aktion „sei nur als „blöder Witz“ gemeint gewesen, die Erklärung hinzu:
Mein Mandant wollte schauen, ob es nach wie vor möglich ist, so einen Burger online zu stellen. Dass die Firma nicht darauf reagiert hat und den Burger nicht löschte, hat bei meinem Mandanten Kopfschütteln ausgelöst”, sagt Lison. Der Angeklagte erzählte von einem ähnlichen Voting vor einigen Jahren in Neuseeland. „Dieser Burger-Contest hatte bereits nach wenigen Stunden wieder vom Netz genommen werden müssen, da die Fast-Food-Kette keine Wortfilter eingebaut hatte und von den Internetnutzern zahlreiche rassistische und sexistische Namen vergeben wurden”, sagt der Angeklagte. Deshalb habe er Ähnliches in Österreich ausprobieren wollen. „Und ja, es hat funktioniert”, die Firma hat offenbar nichts geändert. (nachrichten.at, 15.3.21)
Das überzeugte die Geschworenen offenbar so sehr, dass sie den Braunauer einstimmig freisprachen – diesmal rechtskräftig.
Von wem die restlichen damals ebenfalls eingereichten Burger mit den Namen „Niggerfagott“ (von User „Hitdolf“) oder „Judenjäger“, „der schweinische Jude“ etc stammten, wurde im Prozess offenbar nicht thematisiert.