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Lesezeit: 5 Minuten

Mélange KW 10/21 (Teil 1)

Eine wah­re Pro­zess­flut gab’s in der letz­ten Woche in Salz­burg: Da stan­den in vier Pro­zes­sen zehn Män­ner wegen Wie­der­be­tä­ti­gung vor Gericht. Alle wur­den schul­dig gespro­chen. In Kla­gen­furt wur­den brau­ne Kuli­na­ria in Form einer Tor­te mit NS-Sym­bo­len und SS-Kek­sen ser­viert und in Ober­ös­ter­reich reich­te ein „Adolf H.“ einen Bur­ger mit dem Namen „Krus­ty Jew Fle­sh“ für einen Wett­be­werb ein. Der stand dafür zum zwei­ten Mal vor Gericht. Und in Eisen­stadt war Wie­der­be­tä­ti­gung nur eines von meh­re­ren ver­han­delt­den Delikten.

15. März 2021
Rückblick
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Kla­gen­furt: Brau­ne Lie­be und Odal­ru­ne auf der Stirn
Salz­burg: vier Pro­zes­se, zehn Män­ner, zehn Verurteilungen
Eisen­stadt: IS-Sym­pa­thi­sant auch wegen Wie­der­be­tä­ti­gung verurteilt
Brau­nau, Ried/OÖ: Frei­spruch für Burger-Bastler

Kla­gen­furt: Brau­ne Lie­be und Odal­ru­ne auf der Stirn

Kuli­na­ria mit brau­nem Ein­schlag kom­men ja immer wie­der auf öster­rei­chi­sche Tische, jene 41-jäh­ri­ge Kärnt­ne­rin, die am 8. März vor einem Geschwo­re­nen­ge­richt in Kla­gen­furt stand, hat­te sich jedoch ganz beson­ders ins Zeug gelegt. Zum 38. Geburts­tag ihres Lebens­ge­fähr­ten gab’s eine Tor­te mit Haken­kreuz, SS-Runen und Schwar­zer Son­ne, ihre Back­kunst brach­te sogar Kek­se in Form von SS-Runen her­vor. 

Zudem ließ sie sich mit einem Haken­kreuz­an­hän­ger als Bauch­na­bel­pier­cing foto­gra­fie­ren, wie auch bei einem Akt­shoo­ting mit einer Kap­pe mit Haken­kreuz. Die Fotos habe sie teil­wei­se zur Schau gestellt. Den Anhän­ger habe sie danach weg­ge­wor­fen. Eine Täto­wie­rung mit dem Spruch der Waf­fen SS „Mei­ne Ehre heißt Treue“ ließ sie mitt­ler­wei­le wie­der ent­fer­nen. Sie sei durch ihr Hob­by in einer Son­den­gän­ger­grup­pe, bei der Men­schen mit Metall­de­tek­to­ren nach Mün­zen und metal­li­schen Gegen­stän­den suchen, in die­se fal­sche Krei­se gera­ten, so die Ange­klag­te. (kaernten.orf.at, 8.3.21)

Sie habe es aus Lie­be getan, gab die Frau an, habe sich mitt­ler­wei­le jedoch von Freund – der sich in einem geson­der­ten Pro­zess zu ver­ant­wor­ten haben wird – und fal­schen Krei­sen los­ge­sagt. Das – nicht rechts­kräf­ti­ge – Urteil: zwölf Mona­te beding­ter Haft und eine Geld­stra­fe von 3.600 Euro.

Über den Aus­gang des Pro­zes­ses jenes Kärnt­ners, der sich wegen einer auf sei­ner Stirn täto­wier­ten Odal­ru­ne am 12.3. vor Gericht ver­ant­wor­ten muss­te, wur­de lei­der nicht berichtet.

Salz­burg: vier Pro­zes­se, zehn Män­ner, zehn Verurteilungen

Nur in der letz­ten Woche wur­den in Salz­burg vier Pro­zes­se mit zehn Ange­klag­ten wegen des Ver­dachts auf Wie­der­be­tä­ti­gung abgewickelt.

Der ers­te Ange­klag­te, ein 60-jäh­ri­ger Ten­nen­gau­er, fass­te bereits rechts­kräf­tig 18 Mona­te bedingt aus. „Er hat­te via Whats­App 27 Bil­der mit Inhal­ten, die Hit­ler ver­herr­li­chen oder die NS-Gräu­el ver­harm­lo­sen, an einen Freund wei­ter­ge­lei­tet. Zudem war der gestän­di­ge Ten­nen­gau­er auch wegen Ver­het­zung (§ 283 StGB) zulas­ten von Asyl­be­wer­bern über Face­book-Kom­men­ta­re ange­klagt.“ (Salz­bur­ger Nach­rich­ten, 10.3.21; S. L6)

Ein 33-Jäh­ri­ger hat­te sei­nen Kel­ler bei einer Fei­er mit einem Hit­ler-Pla­kat deko­riert. Ein 37-Jäh­ri­ger war bei der Fes­ti­vi­tät nicht nur anwe­send, son­dern betä­tig­te sich mit dem Erstan­klag­ten auch via Whats­App ein­schlä­gig. „Die Urtei­le (rechts­kräf­tig): 18 Mona­te bzw. neun Mona­te Haft – jeweils bedingt.“ (Salz­bur­ger Nach­rich­ten, 11.3.21, S. L6)

Am 11.3. setz­te es in einem Pro­zess Ver­ur­tei­lun­gen gegen sechs Män­ner zwi­schen 37 und 43 Jah­ren eben­falls beding­te Ver­ur­tei­lun­gen zwi­schen sechs und elf Mona­ten. „Die Män­ner (…) hat­ten ein­an­der zwi­schen 2016 und 2019 unter­schied­lich oft ‚brau­ne‘, vor allem Hit­ler ver­herr­li­chen­de Pos­tings im Rah­men ihrer Whats­App-Grup­pe ver­sen­det.“ (Salz­bur­ger Nach­rich­ten, 13.3.21 S. L8)

Am 12.3. kas­sier­te ein 39-jäh­ri­ger Salz­bur­ger wegen „etliche[r] die NS-Zeit posi­tiv dar­stel­len­de oder Hit­ler glo­ri­fi­zie­ren­de Pos­tings“ (SN, 13.3.21) ein Jahr bedingt – rechtskräftig.

Eisen­stadt: IS-Sym­pa­thi­sant auch wegen Wie­der­be­tä­ti­gung verurteilt

Ein 22-jäh­ri­ger mit dem IS sym­pa­thi­sie­ren­derT­sche­tsche­ne stand am 11.3.21 in Eisen­stadt vor Gericht. Er hat­te Ter­ror­pro­pa­gan­da, Fol­ter­auf­nah­men, Kin­der­por­nos und Nazi-Bil­der ver­brei­tet. „Dass die Datei­en auf dem Han­dy gespei­chert gewe­sen sei­en, habe er nicht gewusst, das sei auto­ma­tisch gesche­hen. Auch die Chat­nach­richt, dass man ‚Got­tes­fein­den das Mes­ser ins Herz‘ ram­men soll­te, sei nicht so gemeint gewe­sen.“ (krone.at, 11.3.21)

Nach einem ein­stim­mi­gen Schuld­spruch erhielt der Mann 3,5 Jah­re Haft.

Braunau/Ried: Frei­spruch für Burger-Bastler

Er stand bereits Ende Okto­ber des vori­gen Jah­res vor Gericht – jener 28-jäh­ri­ge Brau­nau­er, der unter dem Nick­na­me „Adolf H.“ bei einem Online­wett­be­werb von McDonald’s eine Bur­ger­krea­ti­on mit dem Namen „Krus­ty Jew Fle­sh“ (knusp­ri­ges Juden­fleisch) ein­ge­reicht und es damit im Voting sogar bis zu Platz 7 geschafft hat­te. Im ers­ten Pro­zess wur­de der Brau­nau­er knapp frei­ge­spro­chen, wor­auf der Senat mit drei Berufs­rich­tern die Ent­schei­dung aussetzte.

Nazi-Burger von Adolf H auf Platz 7, dann umbenannt
Nazi-Bur­ger von Adolf H auf Platz 7, dann umbenannt

Nun kam’s zur Neu­auf­la­ge des Pro­zes­ses, in dem der Ange­klag­te neben der alten Ver­si­on, sei­ne Akti­on „sei nur als „blö­der Witz“ gemeint gewe­sen, die Erklä­rung hinzu:

Mein Man­dant woll­te schau­en, ob es nach wie vor mög­lich ist, so einen Bur­ger online zu stel­len. Dass die Fir­ma nicht dar­auf reagiert hat und den Bur­ger nicht lösch­te, hat bei mei­nem Man­dan­ten Kopf­schüt­teln aus­ge­löst”, sagt Lison. Der Ange­klag­te erzähl­te von einem ähn­li­chen Voting vor eini­gen Jah­ren in Neu­see­land. „Die­ser Bur­ger-Con­test hat­te bereits nach weni­gen Stun­den wie­der vom Netz genom­men wer­den müs­sen, da die Fast-Food-Ket­te kei­ne Wort­fil­ter ein­ge­baut hat­te und von den Inter­net­nut­zern zahl­rei­che ras­sis­ti­sche und sexis­ti­sche Namen ver­ge­ben wur­den”, sagt der Ange­klag­te. Des­halb habe er Ähn­li­ches in Öster­reich aus­pro­bie­ren wol­len. „Und ja, es hat funk­tio­niert”, die Fir­ma hat offen­bar nichts geän­dert. (nachrichten.at, 15.3.21)

Das über­zeug­te die Geschwo­re­nen offen­bar so sehr, dass sie den Brau­nau­er ein­stim­mig frei­spra­chen – dies­mal rechtskräftig.

Von wem die rest­li­chen damals eben­falls ein­ge­reich­ten Bur­ger mit den Namen „Nig­ger­fa­gott“ (von User „Hit­dolf“) oder „Juden­jä­ger“, „der schwei­ni­sche Jude“ etc stamm­ten, wur­de im Pro­zess offen­bar nicht the­ma­ti­siert. 

Juden- und Nigger-Burger beim Voting von McDonald's
Juden- und Nig­ger-Bur­ger beim Voting von McDonald’s

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