Wochenschau KW 13/20

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Der Ange­klag­te zuge­schal­tet über Inter­net – so kön­nen nun Pro­zes­se vor Gericht ablau­fen. Im Fall eines Kärnt­ners kam es den­noch zu einer Ver­ta­gung. Wie Ras­sis­mus als Paw­low­scher Reflex funk­tio­niert, zeigt aktu­ell ein Fall aus der Stei­er­mark. Und: Gegen Micha­el Raml wer­den kei­ne Ermitt­lun­gen ein­ge­lei­tet, da laut Staats­an­walt­schaft kein Anfangs­ver­dacht gege­ben sei.

Villach/Klagenfurt: Pro­zess vertagt
Lieboch/Stmk.: Ras­sis­ti­sche Beschimp­fun­gen für einen Ladendetektiv
Linz: „kein Anfangs­ver­dacht“ in der Cau­sa Raml
USA: Goog­le Play­s­to­re ent­fernt Infowars-App

Villach/Klagenfurt: Pro­zess vertagt

Jener Pro­zess gegen den 25-jäh­ri­gen Kärnt­ner, der u.a. wegen Wie­der­be­tä­ti­gung vor Gericht stand – nur vir­tu­ell, da er via Video­kon­fe­renz dem Gericht zuge­schal­tet war –, wur­de ver­tagt. „Staats­an­wäl­tin und Ver­tei­di­ger bean­trag­ten die Ladung eines wei­te­ren Zeu­gen. Die­ser soll im Lokal den Ver­stoß gegen das Ver­bots­ge­setz des Ange­klag­ten beob­ach­tet haben. Der Ver­tei­di­ger begehr­te außer­dem die Bei­zie­hung eines Sach­ver­stän­di­gen für Vete­ri­när­me­di­zin zum Beweis dafür, dass der Hund des Ange­klag­ten das Kom­man­do „Fass!” nicht ver­steht. Der Zeu­ge aus dem Lokal soll aus­fin­dig gemacht wer­den, bezüg­lich des Sach­ver­stän­di­gen behielt sich das Gericht eine Ent­schei­dung vor.“ (APA, 24.3.20)

Lieboch/Stmk.: Ras­sis­ti­sche Beschimp­fun­gen für einen Ladendetektiv

Es geht (uns) dar­um nicht, auf die Suche nach einer mut­maß­li­chen Laden­die­bin zu gehen, son­dern um ein Video, das mas­sen­haft geteilt und in dem sug­ge­riert wur­de, eine Frau sei von einem Mann ange­grif­fen wor­den. Das wür­de wenig Aus­ge­se­hen erre­gen, wenn der Mann nicht dun­kel­häu­tig wäre. Was folg­te waren die übli­chen ras­sis­ti­schen Beschimp­fun­gen in vie­len Kom­men­ta­ren. Die Rea­li­tät war jedoch eine ande­re, denn der Mann ist ein Laden­de­tek­tiv, der die Frau anhal­ten woll­te. „Der 33 Jah­re alte haupt­be­ruf­li­che Laden­de­tek­tiv hat­te Frei­tag­nach­mit­tag in einem Super­markt in Lie­bo­ch (Bezirk Graz Umge­bung) eine Frau beim Dieb­stahl diver­ser Lebens­mit­tel beob­ach­tet. Die Frau hat­te die Waren in einer roten Ein­kaufs­ta­sche ver­staut und die Filia­le ver­las­sen, ohne zu bezah­len, so die Poli­zei in einer Aus­sendung am Sams­tag. Der in Graz leben­de Detek­tiv schritt daher ein, mach­te von sei­nem Anhal­te­recht Gebrauch und hielt die Frau vor dem Geschäft im Bereich des Park­plat­zes an ihrer Klei­dung fest. Die Frau schrie unter ande­rem „Er tut mir weh“. Ein 51 Jah­re alter Pas­sant aus dem Bezirk Voits­berg schritt ein und rief immer wie­der „Lass sie los“, offen­bar in der Mei­nung, dass es sich um einen Über­fall auf die Frau han­del­te und begann den Detek­tiv auch kör­per­lich zu atta­ckie­ren, unter ande­rem mit Fußtritten.Der Detek­tiv wur­de dabei leicht an der Nase und am Hand­ge­lenk ver­letzt. Die Laden­die­bin konn­te uner­kannt flüch­ten, nach ihr wird gefahn­det. Die gestoh­le­ne Ware ließ die Ver­däch­ti­ge zurück, so dass kein Scha­den ent­stand.“ (steiermark.orf.at, 28.3.20)

Linz: „kein Anfangs­ver­dacht“ in der Cau­sa Raml

Karl Öllin­ger hat­te am 23.2. eine Sach­ver­halts­dar­stel­lung an die Staats­an­walt­schaft Linz wegen eines Face­book-Pos­tings des Lin­zer Stadt­rats Micha­el Raml geschickt. Öllin­ger ersuch­te die Staats­an­walt­schaft, den Ver­dacht auf Ver­het­zung zu überprüfen.

Raml hat­te auf sei­ner Face­book-Sei­te ein Sujet mit dem Text „Gebiss-Sanie­rung für Häft­lin­ge“ gepos­tet, das zahl­rei­che, vor allem gegen Minis­ter Anscho­ber gerich­te­te Reak­tio­nen her­vor­ge­ru­fen hat­te. Die Staats­an­walt­schaft Linz teil­te nun mit, sie habe „von der Ein­lei­tung eines Ermitt­lungs­ver­fah­rens gemäß § 35c StAG abge­se­hen, weil kein Anfangs­ver­dacht (§ 1 Abs. 3 SIPO) besteht. Gegen die­se Ent­schei­dung steht ein Antrag auf Fort­füh­rung gemäß §195 StPO nicht zu.“ 

Mitteilung über das "Absehen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens" durch die Staatsanwaltschaft Linz

Mit­tei­lung über das „Abse­hen von der Ein­lei­tung eines Ermitt­lungs­ver­fah­rens” durch die Staats­an­walt­schaft Linz

USA: Goog­le Play­s­to­re ent­fernt Infowars-App

Sei­ne Bekannt­heit ist eine zwei­fel­haf­te: Der US-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­extre­mist und Ver­schwö­rungs­theo­re­ti­ker Alex Jones ()) muss­te sich in den letz­ten Jah­ren unfrei­wil­lig von diver­sen Social Media-Platt­for­men ver­ab­schie­den. Nach dem Raus­schmiss durch Face­book, You­Tube und Spo­ti­fy – spä­ter auch Twit­ter – hat nun mit gro­ßer Ver­spä­tung auch Goog­le reagiert. „Goog­le hat die Info­wars-Apps aus sei­nem Play Store ver­bannt. In einem State­ment gegen­über ‚The Ver­ge‘ lässt man kei­nen Zwei­fel an den Grün­den für die­sen Schritt: Gera­de jetzt sei der Kampf gegen Miss­in­for­ma­ti­on eine Top-Prio­ri­tät für das eige­ne Team. Zuvor hat­te Jones die Platt­form genutzt, um aller­lei Falsch­in­for­ma­tio­nen über das Coro­na­vi­rus zu ver­brei­ten. So stell­te er etwa die Vor­schrif­ten zur Ein­hal­tung von phy­si­scher Distanz oder zur Qua­ran­tä­ne infra­ge. Goog­le betont, dass man gene­rell Apps ent­fer­ne, die für die Gesund­heit von Men­schen gefähr­li­che Infor­ma­tio­nen ent­hal­ten.“ (derstandard.at, 30.3.20)