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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 4 Minuten

Mélange KW 13/20

Der Angeklagte zugeschaltet über Internet – so können nun Prozesse vor Gericht ablaufen. Im Fall eines Kärntners kam es dennoch zu einer Vertagung. Wie Rassismus als Pawlowscher Reflex funktioniert, zeigt aktuell ein Fall aus der Steiermark. Und: Gegen Michael Raml werden keine Ermittlungen eingeleitet, da laut Staatsanwaltschaft kein Anfangsverdacht gegeben sei.

30. März 2020
Rückblick
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Villach/Klagenfurt: Prozess vertagt
Lieboch/Stmk.: Rassistische Beschimpfungen für einen Ladendetektiv
Linz: „kein Anfangsverdacht“ in der Causa Raml
USA: Google Playstore entfernt Infowars-App

Villach/Klagenfurt: Prozess vertagt

Jener Prozess gegen den 25-jährigen Kärntner, der u.a. wegen Wiederbetätigung vor Gericht stand – nur virtuell, da er via Videokonferenz dem Gericht zugeschaltet war –, wurde vertagt. „Staatsanwältin und Verteidiger beantragten die Ladung eines weiteren Zeugen. Dieser soll im Lokal den Verstoß gegen das Verbotsgesetz des Angeklagten beobachtet haben. Der Verteidiger begehrte außerdem die Beiziehung eines Sachverständigen für Veterinärmedizin zum Beweis dafür, dass der Hund des Angeklagten das Kommando „Fass!“ nicht versteht. Der Zeuge aus dem Lokal soll ausfindig gemacht werden, bezüglich des Sachverständigen behielt sich das Gericht eine Entscheidung vor.“ (APA, 24.3.20)

Lieboch/Stmk.: Rassistische Beschimpfungen für einen Ladendetektiv

Es geht (uns) darum nicht, auf die Suche nach einer mutmaßlichen Ladendiebin zu gehen, sondern um ein Video, das massenhaft geteilt und in dem suggeriert wurde, eine Frau sei von einem Mann angegriffen worden. Das würde wenig Ausgesehen erregen, wenn der Mann nicht dunkelhäutig wäre. Was folgte waren die üblichen rassistischen Beschimpfungen in vielen Kommentaren. Die Realität war jedoch eine andere, denn der Mann ist ein Ladendetektiv, der die Frau anhalten wollte. „Der 33 Jahre alte hauptberufliche Ladendetektiv hatte Freitagnachmittag in einem Supermarkt in Lieboch (Bezirk Graz Umgebung) eine Frau beim Diebstahl diverser Lebensmittel beobachtet. Die Frau hatte die Waren in einer roten Einkaufstasche verstaut und die Filiale verlassen, ohne zu bezahlen, so die Polizei in einer Aussendung am Samstag. Der in Graz lebende Detektiv schritt daher ein, machte von seinem Anhalterecht Gebrauch und hielt die Frau vor dem Geschäft im Bereich des Parkplatzes an ihrer Kleidung fest. Die Frau schrie unter anderem „Er tut mir weh“. Ein 51 Jahre alter Passant aus dem Bezirk Voitsberg schritt ein und rief immer wieder „Lass sie los“, offenbar in der Meinung, dass es sich um einen Überfall auf die Frau handelte und begann den Detektiv auch körperlich zu attackieren, unter anderem mit Fußtritten.Der Detektiv wurde dabei leicht an der Nase und am Handgelenk verletzt. Die Ladendiebin konnte unerkannt flüchten, nach ihr wird gefahndet. Die gestohlene Ware ließ die Verdächtige zurück, so dass kein Schaden entstand.“ (steiermark.orf.at, 28.3.20)

Hinweis: Video https://www.facebook.com/plugins/video.php?href=https%3A%2F%2Fwww.facebook.com%2Fmusdurmus%2Fvideos%2F574568126476481%2F&show_text=0&width=476 ist nicht mehr verfügbar

Linz: „kein Anfangsverdacht“ in der Causa Raml

Karl Öllinger hatte am 23.2. eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Linz wegen eines Facebook-Postings des Linzer Stadtrats Michael Raml geschickt. Öllinger ersuchte die Staatsanwaltschaft, den Verdacht auf Verhetzung zu überprüfen.

Raml hatte auf seiner Facebook-Seite ein Sujet mit dem Text „Gebiss-Sanierung für Häftlinge“ gepostet, das zahlreiche, vor allem gegen Minister Anschober gerichtete Reaktionen hervorgerufen hatte. Die Staatsanwaltschaft Linz teilte nun mit, sie habe „von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gemäß § 35c StAG abgesehen, weil kein Anfangsverdacht (§ 1 Abs. 3 SIPO) besteht. Gegen diese Entscheidung steht ein Antrag auf Fortführung gemäß §195 StPO nicht zu.“ 

Mitteilung über das "Absehen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens" durch die Staatsanwaltschaft Linz
Mitteilung über das „Absehen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens“ durch die Staatsanwaltschaft Linz

USA: Google Playstore entfernt Infowars-App

Seine Bekanntheit ist eine zweifelhafte: Der US-amerikanische Rechtsextremist und Verschwörungstheoretiker Alex Jones ()) musste sich in den letzten Jahren unfreiwillig von diversen Social Media-Plattformen verabschieden. Nach dem Rausschmiss durch Facebook, YouTube und Spotify – später auch Twitter – hat nun mit großer Verspätung auch Google reagiert. „Google hat die Infowars-Apps aus seinem Play Store verbannt. In einem Statement gegenüber ‚The Verge‘ lässt man keinen Zweifel an den Gründen für diesen Schritt: Gerade jetzt sei der Kampf gegen Missinformation eine Top-Priorität für das eigene Team. Zuvor hatte Jones die Plattform genutzt, um allerlei Falschinformationen über das Coronavirus zu verbreiten. So stellte er etwa die Vorschriften zur Einhaltung von physischer Distanz oder zur Quarantäne infrage. Google betont, dass man generell Apps entferne, die für die Gesundheit von Menschen gefährliche Informationen enthalten.“ (derstandard.at, 30.3.20)

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Schlagwörter: FPÖ | Hetze | Kärnten/Koroška | Oberösterreich | Rassismus/Antimuslimischer Rassismus | Rechtsextremismus | Steiermark | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

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