Klagenfurt/Bleiburg: 15 Monate bedingt für Hitlergruß
Am 19. Juni wurde das erste Urteil im Zusammenhang mit dem Aufmarsch von Rechtsextremen in Bleiburg gesprochen. Der Angeklagte (51), ein Landwirt und Ex-Soldat aus Kroatien, bekannte sich von Beginn an schuldig, bei der Ustascha-Gedenkfeier auf dem Loibacher Feld den Hitlergruß gezeigt zu haben. „Ich war betrunken und habe mich von meinen Freunden mitreißen lassen. Das alles tut mir sehr leid“, zitiert ihn die „Kleine Zeitung“ (20.6.18). Ein Alko-Test nach seiner Festnahme hatte 1,2 Promille ergeben. Die Geschworenen befanden den Angeklagten der Wiederbetätigung für schuldig, das Gericht verurteilte ihn zu 15 Monaten bedingt und sprach seine Enthaftung aus (er war bis zur Verhandlung in U‑Haft).
Salzburg: 14 Anklagen wegen Wiederbetätigung
Ein Sprecher des Landesgerichts Salzburg bestätigte Anfang der Woche der „Kleinen Zeitung“ (19.6.18), dass die Anklagen gegen 14 Männer wegen des Verdachts der Wiederbetätigung rechtskräftig sind. Die Staatsanwaltschaft Salzburg hatte sie angeklagt, weil sie bei einer privaten Feier die Ustascha verherrlicht und den Ustascha-Gruß (der dem Hitler-Gruß nachgebildet ist) gezeigt hatten.
Innsbruck: Freispruch für NS-Schmiererei?
Weil in einer Wohnung mehrere Jugendliche Party feierten und Nachbarn die Polizei alarmierten, tauchte diese in der Wohnung auf und stellte nicht nur Drogenkonsum, sondern auch Wiederbetätigung fest. Exakt: Die Wände waren mit vier Hakenkreuzen, drei SS-Runden und einer Zeichnung von Adolf Hitler beschmiert. Als mutmaßlichen Täter identifizierte die Polizei einen Tiroler (21), der – als Freigänger aus der Haft – in der Wohnung seines Cousins logiert und auch an der Party teilgenommen hatte. „Ich stand unter Drogen und neben den Schuhen“, wird er in der „Krone“ (Tirol-Ausgabe, 21.6.18) zitiert. Ein Gutachter beurteilte den Angeklagten als psychisch eingeschränkt, aber zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig. Immerhin habe er einen gezielten Fluchtversuch unternommen – der allerdings scheiterte. Aber auch die Verurteilung scheiterte. Weil keiner von den Zeugen mit Sicherheit sagen konnte oder wollte, dass der Angeklagte der Täter war, entschieden die Geschworenen mehrheitlich auf nicht schuldig. Der Freispruch vom Vorwurf der Wiederbetätigung ist noch nicht rechtskräftig.
Ried im Innkreis (OÖ): Kein Verfahren gegen den blauen Oberst
Das Referat, das der Oberst des Generalstabs bei der Bezirksversammlung des Österreichischen Kameradschaftsbundes (ÖKB) in Geretsberg (Bezirk Braunau) Anfang März 2018 gehalten hatt, regte nicht nur den Geretsberger Bürgermeister, sondern sogar den Veranstalter auf. Der Bürgermeister verließ aus Protest gegen die rassistische Rede – so wie einige andere – den Saal, andere haben den Oberst wegen des Verdachts der Verhetzung angezeigt. Ein ÖKB-Sprecher beurteilte die Rede damals so: „Das von ihm gehaltene Referat war von rassistischen sowie fremdenfeindlichen Darstellungen und subtilen Diffamierungen der Politiker und Bürger unseres Landes geprägt” (heute.at, 5.3.18). Das Bundesheer leitete gegen den Oberst ein Dienstenthebungsverfahren ein. Jetzt wurden die Ermittlungen wegen des Verdachts der Verhetzung gegen den Offizier eingestellt, gab die Staatsanwaltschaft Ried im Innkreis bekannt. Der Tatbestand der Verhetzung sei nicht erfüllt, obwohl sich der Offizier „sehr negativ gegenüber Fremden“ geäußert habe (OÖN). Der Offizier, der sich bei der ÖKB-Versammlung selbst als „Berater des Ministers“ vorgestellt hatte, verbreitete sich in FPÖ-Zeitschriften düster über „den merklichen Beitrag“, den die Luftstreitkräfte „aufgrund des zu erwartenden, stark zunehmenden Eindringens kulturfremder Ethnien in unsere Heimat“ zu erbringen hätten.
Feldkirch/Schwarzach (Vlbg): Verhandlung gegen braunen Unteroffizier
Die Liste der ihm zur Last gelegten Delikte ist nicht nur umfangreich, sondern vor allem erschreckend. So soll der Vorarlberger Unteroffizier (42) während eines Assistenzeinsatzes im Burgenland Flüchtlinge beschimpft, antisemitische Äußerungen getätigt, Waffen gegen Untergebene gerichtet und Gefangene gequält haben.
„Demnach schrie er sie an, ließ diese niederknien, trat nach ihnen und soll sie auch mit einer Taschenlampe geschlagen haben“ (derstandard.at). Nach Bekanntwerden der Vorwürfe im April des Vorjahres wurde der Unteroffizier vom Bundesheer angezeigt und vom Dienst suspendiert. Am 2. Juli muss er sich nun vor dem Landesgericht Feldkirch verantworten: „So wurden Anklagen wegen § 3g Verbotsgesetz (Wiederbetätigung), § 107 (1) StGB (gefährliche Drohung), § 283 (1) Z 1 und 2 StGB (Verhetzung) und § 312 (1) StGB (Quälen oder Vernachlässigung eines Gefangenen) erhoben“ (VN.at)
St.Pölten: Der Körper als Werbefläche für die braune Sache
Kamerad F. erschien an einem der bisher heißesten Tage des Jahres mit einer Haube im Schwurgerichtssaal des Landesgerichtes St. Pölten. Dort hatte sich der 19 Jahre alte Niederösterreicher vor Geschworenen wegen des Verdachts der Wiederbetätigung zu verantworten. Der Grund für die heiße Kopfbedeckung: die SS-Runen auf dem Hinterkopf, die er nicht zeigen wollte und auch nicht durfte, weil er bei seiner Entlassung aus der U‑Haft im Frühjahr versprechen musste, das Tattoo bis Ende Juni zu entfernen. Das hat er bis zum 21.6.ebenso wenig geschafft wie die Entfernung der Tattoos am linken Unterschenkel, wo sich das Eiserne Kreuz, die „18“ und die „88“ versammelt haben. Die Anklage wirft ihm auch zahlreiche einschlägige Postings auf seinem FB-Profil und in einer WhatsApp-Gruppe mit dem Namen „Die Österreicher“ vor, darunter so stimmungsvolle wie Ostereier mit SS-Runen und Hakenkreuz, ein Riesenrad und ein Schnitzel in Hakenkreuz-Form. Die meisten Delikte setzte F. laut Anklage zwischen Sommer 2017 und seiner Verhaftung am 18. Februar 2018, allerdings hatte er sich schon mit 14 Jahren ein T‑Shirt mit Reichsadler und eine Hakenkreuzfahne gekauft (meinbezirk.at).
Dafür sollen – so die Verteidigung – die schwere Kindheit, der Alkohol und die falschen Freunde ursächlich verantwortlich sein. Die Geschworenen sahen das nicht so: Zwei Jahre Haft bedingt lautete ihr Urteil, verbunden mit der Auflage, jetzt bis zum Jahresende die Tattoos entfernen zu lassen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.