Linz: Hitlergruß vor Polizisten

Die Anklage gegen den 20-Jähri­gen, der am Mittwoch, 5.4., beim Lan­des­gericht Linz antreten musste, war gut bestückt: Wieder­betä­ti­gung im Sinne des Ver­bots­ge­set­zes, gefährliche Dro­hung, Kör­per­ver­let­zung und Verge­hen nach dem Waf­fenge­setz zwis­chen Okto­ber 2015 und Jän­ner 2017 wur­den ihm vorge­wor­fen. Die „Oberöster­re­ichis­chen Nachricht­en“ (OÖN) bericht­en über die Ver­hand­lung, aber ziem­lich knapp.

Im Okto­ber 2015 hat der junge Mann die evan­ge­lisch-methodis­tis­che Kirche in Linz „mit SS-Runen, David­ster­nen, und den Abkürzun­gen „88” und „HH” beschmiert“ (OÖN). In der Folge hat er gegenüber Polizis­ten die Hand zum Hit­ler­gruß erhoben. Stopp! Das ist wohl eine der sinnlos­es­ten Mut­proben von Nazis, aber anscheinend in Oberöster­re­ich beson­ders gebräuch­lich. Der Thomas in Brau­nau hat sich 2016 so seine Strafe von einein­halb Jahren unbe­d­ingt redlich ver­di­ent und ein Nazi-Pärchen in Linz det­to.

Ver­fahren nach dem Ver­bots­ge­setz und ander­er Delik­te vor dem Lan­des­gericht Linz — Bildquelle: LinzWi­ki/Chris­t­ian Wirth, Cre­ative Com­mons 3.0

Zurück zum Angeklagten – seine Liste von ihm vorge­wor­fe­nen Delik­ten war ja noch länger. Bei ihm wur­den in der oblig­at­en Haus­durch­suchung auch noch ille­gale Waf­fen (Degen, Elek­troschock­er und eine Soft­gun) gefun­den, auch Nazi-Devo­tion­alien. Zu der gefährlichen Dro­hung und der Kör­per­ver­let­zung, die ihm auch vorge­wor­fen wur­den in der Anklage, find­et sich keine Erläuterung in der „OÖN“.

Das Urteil von sechs Monat­en (bed­ingt), das noch nicht recht­skräftig ist, ist mild. Das Gericht ver­fügte auch, dass er nach­weis­lich einen (betreuten) Besuch in der KZ-Gedenkstätte Mau­thausen absolvieren muss.