Die Anklage gegen den 20-Jährigen, der am Mittwoch, 5.4., beim Landesgericht Linz antreten musste, war gut bestückt: Wiederbetätigung im Sinne des Verbotsgesetzes, gefährliche Drohung, Körperverletzung und Vergehen nach dem Waffengesetz zwischen Oktober 2015 und Jänner 2017 wurden ihm vorgeworfen. Die „Oberösterreichischen Nachrichten“ (OÖN) berichten über die Verhandlung, aber ziemlich knapp.
Im Oktober 2015 hat der junge Mann die evangelisch-methodistische Kirche in Linz „mit SS-Runen, Davidsternen, und den Abkürzungen „88” und „HH” beschmiert“ (OÖN). In der Folge hat er gegenüber Polizisten die Hand zum Hitlergruß erhoben. Stopp! Das ist wohl eine der sinnlosesten Mutproben von Nazis, aber anscheinend in Oberösterreich besonders gebräuchlich. Der Thomas in Braunau hat sich 2016 so seine Strafe von eineinhalb Jahren unbedingt redlich verdient und ein Nazi-Pärchen in Linz detto.

Verfahren nach dem Verbotsgesetz und anderer Delikte vor dem Landesgericht Linz — Bildquelle: LinzWiki/Christian Wirth, Creative Commons 3.0
Zurück zum Angeklagten – seine Liste von ihm vorgeworfenen Delikten war ja noch länger. Bei ihm wurden in der obligaten Hausdurchsuchung auch noch illegale Waffen (Degen, Elektroschocker und eine Softgun) gefunden, auch Nazi-Devotionalien. Zu der gefährlichen Drohung und der Körperverletzung, die ihm auch vorgeworfen wurden in der Anklage, findet sich keine Erläuterung in der „OÖN“.
Das Urteil von sechs Monaten (bedingt), das noch nicht rechtskräftig ist, ist mild. Das Gericht verfügte auch, dass er nachweislich einen (betreuten) Besuch in der KZ-Gedenkstätte Mauthausen absolvieren muss.