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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 2 Minuten

Ried/Braunau (OÖ): Eineinhalb Jahre für Wiederbetätigung

Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, aber es ist jedenfalls genau so deutlich wie der Schuldspruch der Geschworenen, die einstimmig, also mit 8:0 Stimmen, für die Schuld des Angeklagten aus Braunau am Inn plädierten. Eineinhalb Jahre Haft, und zwar unbedingt, erhielt Thomas aus Braunau, berichten die Oberösterreichischen Nachrichten – obwohl die (schwere) Körperverletzung nicht mitverhandelt wurde.

13. Sep. 2016

Der Angeklagte (23) stand nicht zum ersten Mal vor Gericht, sondern hat bereits sechs Vorstrafen am Buckel – allerdings keine einschlägigen. In der Szene ist Thomas trotzdem kein Unbekannter, sondern schon seit mindestens fünf Jahren aktiv. In Deutschland hat er allerdings schon so etwas wie eine einschlägige Strafe kassiert. Im Mai 2015 hat er nämlich – gemeinsam mit einem Innviertler Kameraden – jenseits des Inns, in Simbach, die Hand zum Hitlergruß erhoben und „Sieg Heil“ gebrüllt. Dafür gab’s dann im Jänner 2016 eine Geldstrafe, die längst rechtskräftig ist, aber nicht so richtig zu seiner Verantwortung vor Gericht passt, dass er schon seit längerem nichts mehr mit der Szene zu tun habe:

[A]uch mit diesem Vorfall will der Angeklagte nichts zu tun haben. Eigentlich hätte er gegen die Strafe Einspruch erheben wollen, aber er habe die Frist übersehen, so die Verantwortung des Beschuldigten. Dass er zu einem Türsteher in Simbach die Worte ‚Ihr gehört alle vergast!‘ gesagt haben soll, bestreitet er ebenfalls. Er wolle diese Strafe bekämpfen, so der Angeklagte. Dass er die verhängte Geldstrafe laut Richter Lautner aber bereits überwiesen hat, passt da so gar nicht ins Bild. ‚Ich hatte Angst, dass ich sonst in Deutschland festgenommen werde‘, rechtfertigt sich der vorbestrafte Innviertler. (OÖN)

Als er auch noch behauptet, dass er von den drei einschlägigen Vorstrafen des Neonazi-Kameraden, mit dem er damals in Simbach unterwegs war, nichts gewusst habe, reicht es dem Ankläger: „Sie behaupten, sie wissen nicht, dass ihr Freund ein einschlägig vorbestrafter Neonazi ist? Wollen sie uns hier für deppert verkaufen?“ (OÖN)

Darauf lässt sich schwer etwas Geeignetes antworten, vor allem, weil der ungläubige Thomas nicht glauben will, dass er bei der Amtshandlung in Braunau vor Polizisten ebenfalls den Hitlergruß ausgeführt hat: „Warum soll ich vor der Polizei einen Hitlergruß machen, das ergibt doch überhaupt keinen Sinn.“ (OÖN)


Selbstpräsentation auf Facebook: Gleiches Bierzelt, gleicher Abend, gleiche Kameraden – nur die Schärfen der Details sind plötzlich andere.

Ja, macht der Hitlergruß denn überhaupt und irgendwo einen Sinn oder verrät er nicht einfach nur, dass das ausführende Subjekt ein bornierter Nazi ist? Die Geschworenen befanden den Angeklagten jedenfalls eindeutig für schuldig. Auf Facebook hat Thomas sein Foto, das ihn mit SS-Runen auf dem Sweater und einem Nazi-Kameraden zeigt, gegen ein anderes Foto ausgetauscht. Gleicher Kamerad, gleiche Situation, gleicher Sweater – nur die SS-Runen sind etwas verschwommen.

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Schlagwörter: Hitlergruß | Körperverletzung | Neonazismus/Neofaschismus | Oberösterreich | Verbotsgesetz | Weite Welt | Wiederbetätigung

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