Ried/Braunau (OÖ): Eineinhalb Jahre für Wiederbetätigung

Noch ist das Urteil nicht recht­skräftig, aber es ist jeden­falls genau so deut­lich wie der Schuld­spruch der Geschwore­nen, die ein­stim­mig, also mit 8:0 Stim­men, für die Schuld des Angeklagten aus Brau­nau am Inn plädierten. Einein­halb Jahre Haft, und zwar unbe­d­ingt, erhielt Thomas aus Brau­nau, bericht­en die Oberöster­re­ichis­chen Nachricht­en – obwohl die (schwere) Kör­per­ver­let­zung nicht mitver­han­delt wurde.

Der Angeklagte (23) stand nicht zum ersten Mal vor Gericht, son­dern hat bere­its sechs Vorstrafen am Buck­el – allerd­ings keine ein­schlägi­gen. In der Szene ist Thomas trotz­dem kein Unbekan­nter, son­dern schon seit min­destens fünf Jahren aktiv. In Deutsch­land hat er allerd­ings schon so etwas wie eine ein­schlägige Strafe kassiert. Im Mai 2015 hat er näm­lich – gemein­sam mit einem Innviertler Kam­er­aden – jen­seits des Inns, in Sim­bach, die Hand zum Hit­ler­gruß erhoben und „Sieg Heil“ gebrüllt. Dafür gab’s dann im Jän­ner 2016 eine Geld­strafe, die längst recht­skräftig ist, aber nicht so richtig zu sein­er Ver­ant­wor­tung vor Gericht passt, dass er schon seit län­gerem nichts mehr mit der Szene zu tun habe:

[A]uch mit diesem Vor­fall will der Angeklagte nichts zu tun haben. Eigentlich hätte er gegen die Strafe Ein­spruch erheben wollen, aber er habe die Frist überse­hen, so die Ver­ant­wor­tung des Beschuldigten. Dass er zu einem Türste­her in Sim­bach die Worte ‚Ihr gehört alle ver­gast!’ gesagt haben soll, bestre­it­et er eben­falls. Er wolle diese Strafe bekämpfen, so der Angeklagte. Dass er die ver­hängte Geld­strafe laut Richter Laut­ner aber bere­its über­wiesen hat, passt da so gar nicht ins Bild. ‚Ich hat­te Angst, dass ich son­st in Deutsch­land festgenom­men werde’, recht­fer­tigt sich der vorbe­strafte Innviertler. (OÖN)

Als er auch noch behauptet, dass er von den drei ein­schlägi­gen Vorstrafen des Neon­azi-Kam­er­aden, mit dem er damals in Sim­bach unter­wegs war, nichts gewusst habe, reicht es dem Ankläger: „Sie behaupten, sie wis­sen nicht, dass ihr Fre­und ein ein­schlägig vorbe­strafter Neon­azi ist? Wollen sie uns hier für dep­pert verkaufen?“ (OÖN)

Darauf lässt sich schw­er etwas Geeignetes antworten, vor allem, weil der ungläu­bige Thomas nicht glauben will, dass er bei der Amt­shand­lung in Brau­nau vor Polizis­ten eben­falls den Hit­ler­gruß aus­ge­führt hat: „Warum soll ich vor der Polizei einen Hit­ler­gruß machen, das ergibt doch über­haupt keinen Sinn.“ (OÖN)


Selb­st­präsen­ta­tion auf Face­book: Gle­ich­es Bierzelt, gle­ich­er Abend, gle­iche Kam­er­aden — nur die Schär­fen der Details sind plöt­zlich andere.

Ja, macht der Hit­ler­gruß denn über­haupt und irgend­wo einen Sinn oder ver­rät er nicht ein­fach nur, dass das aus­führende Sub­jekt ein borniert­er Nazi ist? Die Geschwore­nen befan­den den Angeklagten jeden­falls ein­deutig für schuldig. Auf Face­book hat Thomas sein Foto, das ihn mit SS-Runen auf dem Sweater und einem Nazi-Kam­er­aden zeigt, gegen ein anderes Foto aus­ge­tauscht. Gle­ich­er Kam­er­ad, gle­iche Sit­u­a­tion, gle­ich­er Sweater – nur die SS-Runen sind etwas verschwommen.