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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 3 Minuten

„Erlösterreich“ und andere Reiche vor dem Untergang

Wäh­rend Jus­tiz- und Innen­mi­nis­te­ri­um mit einem Geset­zes­ent­wurf zur straf­recht­li­chen Ver­fol­gung von staats­feind­li­chen Bewe­gun­gen papie­re­ne Ent­schlos­sen­heit demons­trie­ren wol­len, haben Jus­tiz und auch Exe­ku­ti­ve nach einer län­ge­ren Schreck­pha­se die Regie über­nom­men: In den nächs­ten Wochen und Mona­ten könn­ten an die hun­dert Per­so­nen, die der ein­schlä­gi­gen Sze­ne ange­hö­ren, wegen unter­schied­li­cher Delik­te vor den Straf­ge­rich­ten landen.

7. März 2017

Der Ent­wurf für den neu­en Para­gra­fen 246a im Straf­ge­setz­buch (Staats­feind­li­che Bewe­gun­gen) ist für den Jus­tiz­spre­cher der Grü­nen, Albert Stein­hau­ser, in die­ser Form nicht akzep­ta­bel. Auch für den Prä­si­den­ten der Rechts­an­walts­kam­mer, Rupert Wolff, ist das gesam­te Über­wa­chungs­pa­ket der Bun­des­re­gie­rung, im beson­de­ren aber auch der „Reichsbürger“-Paragraf „sehr besorg­nis­er­re­gend“ (diepresse.com, 6.3.17).

Wäh­rend die Bun­des­re­gie­rung an äußerst pro­ble­ma­ti­schen Ein­schrän­kun­gen der Grund­rech­te bas­telt, haben Jus­tiz und Exe­ku­ti­ve die Schock­star­re der ers­ten Begeg­nun­gen mit Staats­ver­wei­ge­rern über­wun­den und die Aus­ein­an­der­set­zung aufgenommen.

Mit­te Febru­ar gab die Staats­an­walt­schaft Graz bekannt, dass sie Ermitt­lun­gen gegen mehr als 90 Per­so­nen, vor­wie­gend nach dem (alten) Para­gra­fen 246 StGB (Staats­feind­li­che Ver­bin­dun­gen) ein­ge­lei­tet habe. 82 von ihnen sind dem „Staa­ten­bund” zuzu­ord­nen, dar­un­ter auch des­sen Prä­si­den­tin Moni­ka Unger.

In ande­ren Bun­des­län­dern geht man ande­re Wege. In Krems müs­sen sich Mit­te März acht Per­so­nen vor Gericht wegen schwe­rer Nöti­gung, Amts­an­ma­ßung und beharr­li­cher Ver­fol­gung ver­ant­wor­ten. Sie wer­den der Grup­pe um den „Inter­na­tio­nal Com­mon Law Court of Jus­ti­ce Vien­na” (ICCJV), einem Phan­ta­sie-Gerichts­hof, zuge­rech­net. Die Per­so­nen um den ICCJV waren im Juni 2014 an der geplan­ten Gerichts­ver­hand­lung in Hol­len­bach (NÖ) betei­ligt. Anfang 2015 haben sie mit ihrer „öffent­li­chen Bekannt­ma­chung“, wonach ihnen in allen Lan­des­ge­rich­ten Öster­reichs jeweils „2–3 Räu­me voll möbliert in Stan­dard­aus­füh­rung ohne jeg­li­che Kos­ten“ zur Ver­fü­gung zu stel­len sei­en, ver­stärk­te Sicher­heits­vor­keh­run­gen an den Gerich­ten bewirkt.

In Ober­ös­ter­reich muss­te sich vor einer Woche ein Klein­land­wirt aus Tern­berg aus einer nicht näher bezeich­ne­ten Grup­pe wegen Wider­stan­des gegen die Staats­ge­walt vor dem Lan­des­ge­richt Steyr ver­ant­wor­ten. Er hat­te im Okto­ber des Vor­jah­res bei sei­ner Fest­nah­me so hef­tig Wider­stand geleis­tet, dass „sich einer der Beam­ten einen Mus­kel­fa­ser­riss im lin­ken Ober­schen­kel zuzog“ (nachrichten.at, 28.2.17). Das Urteil zwölf Mona­te Haft, davon vier unbe­dingt, ist noch nicht rechtskräftig.

Ein Freeman erklärt sein Grundstück zur "rechtsfreien, grundlosen Zone", "im Prinzip" wie bei einer Botschaft...
Ein Free­man erklärt sein Grund­stück zur „rechts­frei­en, grund­lo­sen Zone”, „im Prin­zip” wie bei einer Botschaft

Wegen betrü­ge­ri­scher Kri­da ist beim Lan­des­ge­richt Wels der Guru aller Free­men in Öster­reich ange­klagt. „Free­man Joe” lebt seit eini­ger Zeit auf Schloss Wal­chen (Bezirk Vöck­la­bruck), zusam­men mit einem Dut­zend Getreu­er und der Schloss­be­sit­ze­rin, Toch­ter eines frü­he­ren FPÖ-Abge­ord­ne­ten, wo er die Exkla­ve „Erlös­ter­reich“ ver­kün­de­te. Gegen ihn und die Schloss­be­sit­ze­rin „Wuki das Wun­der­kind“ ist laut „Salz­bur­ger Nach­rich­ten“ vom 1.3.17 im Vor­jahr der Pri­vat­kon­kurs eröff­net worden.

Weil Joe K. „Bestand­tei­le sei­nes Ver­mö­gens ver­heim­licht“ und an der Kon­kurs­mas­se vor­bei­ge­schum­melt haben soll, gibt es jetzt das Ver­fah­ren wegen betrü­ge­ri­scher Kri­da. „Erlös­ter­reich“ auf Schloss Wal­chen könn­te sich dem­nächst unab­hän­gig davon in Luft auf­lö­sen. Zwar konn­te eine Zwangs­ver­stei­ge­rung im Vor­jahr gera­de noch abge­wen­det wer­den, aber das Schloss wird wegen der 300.000 Euro Schul­den, die „Wuki“ mit oder ohne Erl­kö­nig ange­häuft haben soll, wohl ver­äu­ßert werden.

Das von den Free­man zum eige­nen Staats­ge­biet erklär­te Schloss Wal­chen in OÖ — Bild­quel­le: Wikimedia/Luckyprof, frei unter CC 3.0

Gegen ande­re Staats­ver­wei­ge­rer ist die Jus­tiz mit Ankla­gen wegen (ver­such­ter) Erpres­sung und ähn­li­chen Delik­ten durch­aus erfolg­reich vor­ge­gan­gen. Die Ver­su­che der Staats­ver­wei­ge­rer, Jus­tiz und Exe­ku­ti­ve durch absur­de For­de­run­gen in Mil­lio­nen­hö­he beim US-Schul­den­re­gis­ter UCC ein­zu­schüch­tern, ver­fan­gen nicht.

Nicht nur der Ver­fas­sungs­schutz hat die diver­sen Bewe­gun­gen lan­ge sträf­lich unter­schätzt. Bezeich­nen­der­wei­se wur­den die Staats­ver­wei­ge­rer, wie sie von offi­zi­el­ler Sei­te zumeist genannt wer­den, trotz ihrer deut­lich rechts­extre­men Posi­tio­nen bis­lang nicht im Ver­fas­sungs­schutz­be­richt erwähnt, son­dern wer­den von der „Bun­des­stel­le für Sek­ten­fra­gen“, die zum Fami­li­en­mi­nis­te­ri­um res­sor­tiert, „betreut“.

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