Krems: 18 Monate für ReichsideologenLesezeit: 3 Minuten

Am Mon­tag, 30.Jänner, muss­te sich Mar­tin B. (46) wegen ver­such­ter Erpres­sung und ver­such­ten Wider­stan­des gegen die Staats­ge­walt vor dem Lan­des­ge­richt Krems ver­ant­wor­ten. Weil der Ange­klag­te jah­re­lang kei­ne Gebüh­ren bezahlt hat­te, wur­den Exe­ku­ti­ons­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet, wor­auf die Ver­tre­ter der befass­ten Behör­den von Mar­tin B. mit For­de­run­gen in Mil­lio­nen­hö­he über­zo­gen wur­den. Wel­cher Grup­pe sich der Ange­klag­te zuge­hö­rig fühlt, […]

31. Jan 2017

Wel­cher Grup­pe sich der Ange­klag­te zuge­hö­rig fühlt, wur­de im Pro­zess anschei­nend nicht erör­tert. Der „Stan­dard“ und die „Wie­ner Zei­tung“ bezeich­nen in ihren Berich­ten Mar­tin B. als Anhän­ger des OPPT (One People’s Public Trust). In der Vor­be­richt­erstat­tung zum Pro­zess wur­de B. zumeist als „Free­man“ geoutet. Egal – in den Metho­den unter­schie­den sich die Akti­vis­tIn­nen der ver­schie­de­nen Grup­pie­run­gen kaum.

Ob der Angeklagte sich eher der OPPT oder als Freeman sieht ist nicht ganz klar - in der Ablehnung von Gesellschaft, Staat und Recht sind sich diese jedenfalls alle einig.
Ob der Ange­klag­te sich eher der OPPT nahe­ste­hend oder als Free­man sieht ist nicht ganz klar — in der Ableh­nung von Gesell­schaft, Staat und Recht sind sich die­se jeden­falls alle einig.

In der Regel wer­den Gebüh­ren, Steu­ern oder Ver­wal­tungs­stra­fen von Orga­nen der Repu­blik abge­lehnt und die Ableh­nung damit begrün­det, dass man nicht Teil die­ser angeb­lich fik­ti­ven Repu­blik sei. Mar­tin B. erklär­te sei­ne Ver­wei­ge­rung vor Gericht schon fast reli­gi­ös „Ich bin ein leben­der Mann aus Fleisch und Blut, ein beseel­tes Wesen. Ich bin nur dem Schöp­fer unter­wor­fen. Nur mein Schöp­fer kann über mich rich­ten. Sind Sie mein Schöp­fer?“ (NÖN).

...die Ablehnung von Staat & Gesellschaft geht nur soweit, Bestehendes abzulehnen - und durch eigene Gerichte, Staaten, Ausweise zu ersetzen. Im Bild ein Muster eines Identitätsausweis der "Terranier"...
…die Ableh­nung von Staat & Gesell­schaft geht nur soweit, Bestehen­des abzu­leh­nen — und durch eige­ne Gerich­te, Staa­ten, Aus­wei­se zu erset­zen. Im Bild ein Mus­ter eines Iden­ti­täts­aus­weis der „Ter­ra­ni­er”…

Zuvor hat­te das Geschöpf „aus Fleisch und Blut“ aller­dings nicht nur die Bezah­lung der Müll- und ande­ren Gebüh­ren der Gemein­de, son­dern auch die Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge ver­wei­gert. Die kla­rer­wei­se fol­gen­den Exe­ku­ti­ons­ver­fah­ren beant­wor­te­te er mit der übli­chen Metho­de: er mach­te For­de­run­gen in Mil­lio­nen­hö­he gegen Reprä­sen­tan­ten der exe­ku­tie­ren­den Behör­den beim US-Han­dels­re­gis­ter UCC (Uni­form Com­mer­cial Code) gel­tend und woll­te sie damit unter Druck setzen.

Wenn die Betrof­fe­nen auf die Mahn­schrei­ben nicht reagie­ren, wird das Schwei­gen als Zustim­mung gewer­tet und die nächs­te Pha­se gezün­det. Über ein Inkas­so­bü­ro wird bei einem Gericht in Mal­ta ein Exe­ku­ti­ons­ti­tel bean­tragt und dann auch ver­sucht, die absur­den For­de­run­gen ein­zu­trei­ben. Im Fall von Mar­tin B. haben eini­ge der Betrof­fe­nen die Mahn­schrei­ben des Ange­klag­ten – zunächst — igno­riert, ande­re nah­men sie durch­aus ernst:

„Zahl­rei­che der zwölf „Rechnungs”-Empfänger berich­te­ten, dass sie sich bedroht gefühlt hät­ten. „Ich bin jetzt noch baff”, beton­te eine SVB-Ver­tre­te­rin. Sie habe die Brie­fe des Ange­klag­ten ernst genom­men: „Ich habe mir gedacht, das darf nicht wahr sein. Wir leben in einem Rechts­staat, in einer Demo­kra­tie. Da gibt es Rech­te, aber auch Pflich­ten.” Sie habe Beden­ken gehabt, dass es bei einer Ein­rei­se in die Ver­ei­nig­ten Staa­ten Pro­ble­me geben könn­te, wenn sie in einem US-ame­ri­ka­ni­schen Schul­den­re­gis­ter ein­ge­tra­gen sei“ (NÖN).

Die Rich­te­rin sah die ver­such­te Erpres­sung als gege­ben an und ver­ur­teil­te den Ange­klag­ten, der sich zu Beginn gewei­gert hat­te auf dem Ankla­ge­stuhl Platz zu neh­men und die Ver­hand­lung im Ste­hen aus den hin­te­ren Rei­hen absol­vie­ren durf­te, zu 18 Mona­ten Haft, davon sechs Mona­te unbe­dingt (das Urteil ist noch nicht rechts­kräf­tig). Als ihn die Rich­te­rin fragt, ob er das Urteil annimmt, ant­wor­tet Mar­tin B. etwas kryp­tisch: „Ich ver­zich­te auf das Pri­vi­leg, von Ihnen ver­ur­teilt zu wer­den“ (ORF NÖ).

Die Vor­sichts­maß­nah­men der Exe­ku­ti­ve — ein Groß­auf­ge­bot der Poli­zei zur Siche­rung der Ver­hand­lung – waren bei die­sem Krem­ser Pro­zess aus­nahms­wei­se nicht not­wen­dig. Nur „eine Hand­voll mög­li­cher Unter­stüt­zer“ (Kurier) war erschienen.

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