Welcher Gruppe sich der Angeklagte zugehörig fühlt, wurde im Prozess anscheinend nicht erörtert. Der „Standard“ und die „Wiener Zeitung“ bezeichnen in ihren Berichten Martin B. als Anhänger des OPPT (One People’s Public Trust). In der Vorberichterstattung zum Prozess wurde B. zumeist als „Freeman“ geoutet. Egal – in den Methoden unterschieden sich die AktivistInnen der verschiedenen Gruppierungen kaum.
In der Regel werden Gebühren, Steuern oder Verwaltungsstrafen von Organen der Republik abgelehnt und die Ablehnung damit begründet, dass man nicht Teil dieser angeblich fiktiven Republik sei. Martin B. erklärte seine Verweigerung vor Gericht schon fast religiös „Ich bin ein lebender Mann aus Fleisch und Blut, ein beseeltes Wesen. Ich bin nur dem Schöpfer unterworfen. Nur mein Schöpfer kann über mich richten. Sind Sie mein Schöpfer?“ (NÖN).
Zuvor hatte das Geschöpf „aus Fleisch und Blut“ allerdings nicht nur die Bezahlung der Müll- und anderen Gebühren der Gemeinde, sondern auch die Sozialversicherungsbeiträge verweigert. Die klarerweise folgenden Exekutionsverfahren beantwortete er mit der üblichen Methode: er machte Forderungen in Millionenhöhe gegen Repräsentanten der exekutierenden Behörden beim US-Handelsregister UCC (Uniform Commercial Code) geltend und wollte sie damit unter Druck setzen.
Wenn die Betroffenen auf die Mahnschreiben nicht reagieren, wird das Schweigen als Zustimmung gewertet und die nächste Phase gezündet. Über ein Inkassobüro wird bei einem Gericht in Malta ein Exekutionstitel beantragt und dann auch versucht, die absurden Forderungen einzutreiben. Im Fall von Martin B. haben einige der Betroffenen die Mahnschreiben des Angeklagten – zunächst — ignoriert, andere nahmen sie durchaus ernst:
„Zahlreiche der zwölf „Rechnungs”-Empfänger berichteten, dass sie sich bedroht gefühlt hätten. „Ich bin jetzt noch baff”, betonte eine SVB-Vertreterin. Sie habe die Briefe des Angeklagten ernst genommen: „Ich habe mir gedacht, das darf nicht wahr sein. Wir leben in einem Rechtsstaat, in einer Demokratie. Da gibt es Rechte, aber auch Pflichten.” Sie habe Bedenken gehabt, dass es bei einer Einreise in die Vereinigten Staaten Probleme geben könnte, wenn sie in einem US-amerikanischen Schuldenregister eingetragen sei“ (NÖN).
Die Richterin sah die versuchte Erpressung als gegeben an und verurteilte den Angeklagten, der sich zu Beginn geweigert hatte auf dem Anklagestuhl Platz zu nehmen und die Verhandlung im Stehen aus den hinteren Reihen absolvieren durfte, zu 18 Monaten Haft, davon sechs Monate unbedingt (das Urteil ist noch nicht rechtskräftig). Als ihn die Richterin fragt, ob er das Urteil annimmt, antwortet Martin B. etwas kryptisch: „Ich verzichte auf das Privileg, von Ihnen verurteilt zu werden“ (ORF NÖ).
Die Vorsichtsmaßnahmen der Exekutive — ein Großaufgebot der Polizei zur Sicherung der Verhandlung – waren bei diesem Kremser Prozess ausnahmsweise nicht notwendig. Nur „eine Handvoll möglicher Unterstützer“ (Kurier) war erschienen.
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