Der Angeklagte, ein Pensionist, war schon 2014 bei der OPPT-„Gerichtsverhandlung“ in Hollenstein dabei, wo OPPT-AnhängerInnen ein Tribunal über eine Anwältin abhalten wollten. Nach einer Untersuchungshaft im Jänner dieses Jahres bezeichnete sich der Angeklagte als geläutert: „Das Haftübel, das ist nicht nichts“ (Krone, 14.2.2017). Mit OPPT habe er keinen Kontakt mehr.
Bei den zahlreichen Menschen, die er mit seinen Drohbriefen überzogen hatte, entschuldigte er sich vor Gericht. Das Urteil, 13 Monate Haft, davon 12 Monate bedingt, ist noch nicht rechtskräftig (ORF NÖ 13.2.2017).
Wenige Tage zuvor war ein anderer OPPT-Fan (42), der bei einer Verkehrskontrolle in St.Pölten einen Polizisten überfahren wollte, wegen versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt zu einer bedingten Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt worden (nicht rechtskräftig). Je nach Medium wurde der Angeklagte aus Wien als OPPT-Fan, „Souverän“ oder „Freeman“ bezeichnet.