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Wien: 200 Euro für Pensi-Posting auf Straches FB-Seite

Den Ton für das Hetz-Kon­­­zert hat Stra­che ange­stimmt. Als im Juli 2016 ein afgha­ni­scher Asyl­wer­ber sei­ne Ex-Freun­­din mit einem Mes­ser schwer ver­letzt, mel­det sich Stra­che zunächst per Pres­se­aus­sendung und dann auch auf sei­ner Face­­book-Sei­­te mit hef­ti­gen Sprü­chen zu Wort. Wie immer in sol­chen Fäl­len ken­nen sei­ne Fans danach kein Hal­ten mehr. Eine 73-jäh­ri­­ge Pen­sio­nis­tin beteiligte […]

8. Mrz 2017

Wer eine wehr­lo­se Frau der­art bru­tal nie­der­metz­telt (sic!), hat selbst­ver­ständ­lich sein Recht ver­wirkt, in der Bun­des­haupt­stadt wei­ter auf unse­re Kos­ten zu leben und um hun­dert­tau­sen­de Euro aus dem Steu­er­topf im Gefäng­nis durch­ge­füt­tert zu wer­den“, schrieb Stra­che in sei­ner Pres­se­aus­sendung vom 14. Juli 2016, sprach von einer „fast aus­schließ­lich importierte(n) Kri­mi­na­li­tät in Wien“ und for­der­te die Abschie­bung des „Mes­ser­ste­chers“ mit der ers­ten Her­cu­les, weil „sol­che Gewalt­tä­ter (…) kei­ne Minu­te län­ger im Land blei­ben (dür­fen) als unbe­dingt not­wen­dig“. Ermitt­lun­gen, Ankla­ge, Pro­zess, Urteil, Rechts­staat? Nicht unbe­dingt notwendig!

Die Stra­che-Fans wis­sen, wie sie sol­che Sprü­che zu inter­pre­tie­ren haben. „Stra­che-Fans leg­ten dar­auf hin auf des­sen Face­book-Pro­fil das eine oder ande­re Schäu­ferl nach“, heißt es im ORF-Bericht. Die Pen­sio­nis­tin, die sich am Diens­tag vor dem Lan­des­ge­richt Wien wegen Ver­het­zung ver­ant­wor­ten muss­te, ist Teil die­ser Fan-Gemein­de. Sie postete: „

Eine Hercules (C-130K) des Österreichischen Bundesheeres - damit sollen laut Strache "Messerstecher" abgeschoben werden und laut der Angeklagten "dann über ihrer Heimat aus dem Flieger" geworfen werden.
Eine Her­cu­les (C‑130K) des Öster­rei­chi­schen Bun­des­hee­res — damit sol­len laut Stra­che „Mes­ser­ste­cher” abge­scho­ben wer­den und laut der Ange­klag­ten „dann über ihrer Hei­mat aus dem Flie­ger” gewor­fen wer­den. — Bild­quel­le: Wiki­me­dia, gemeinfrei.

Vor Gericht woll­te sie sich zunächst nicht erin­nern, dann erklär­te sie auf Nach­fra­ge des Rich­ters: „Wenn es dort steht, wird es so sein“. Dann tat ihr die Aus­sa­ge kurz­fris­tig leid, dann wie­der nicht: „Es tut mir nicht leid, was ich geschrie­ben habe“. Mit dem Urteil von 200 Euro Geld­stra­fe wäre die Pen­sio­nis­tin eigent­lich ziem­lich mil­de bedient, aber sie über­legt noch – die Staats­an­walt­schaft auch, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

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