„Wer eine wehrlose Frau derart brutal niedermetztelt (sic!), hat selbstverständlich sein Recht verwirkt, in der Bundeshauptstadt weiter auf unsere Kosten zu leben und um hunderttausende Euro aus dem Steuertopf im Gefängnis durchgefüttert zu werden“, schrieb Strache in seiner Presseaussendung vom 14. Juli 2016, sprach von einer „fast ausschließlich importierte(n) Kriminalität in Wien“ und forderte die Abschiebung des „Messerstechers“ mit der ersten Hercules, weil „solche Gewalttäter (…) keine Minute länger im Land bleiben (dürfen) als unbedingt notwendig“. Ermittlungen, Anklage, Prozess, Urteil, Rechtsstaat? Nicht unbedingt notwendig!
Die Strache-Fans wissen, wie sie solche Sprüche zu interpretieren haben. „Strache-Fans legten darauf hin auf dessen Facebook-Profil das eine oder andere Schäuferl nach“, heißt es im ORF-Bericht. Die Pensionistin, die sich am Dienstag vor dem Landesgericht Wien wegen Verhetzung verantworten musste, ist Teil dieser Fan-Gemeinde. Sie postete: „
Vor Gericht wollte sie sich zunächst nicht erinnern, dann erklärte sie auf Nachfrage des Richters: „Wenn es dort steht, wird es so sein“. Dann tat ihr die Aussage kurzfristig leid, dann wieder nicht: „Es tut mir nicht leid, was ich geschrieben habe“. Mit dem Urteil von 200 Euro Geldstrafe wäre die Pensionistin eigentlich ziemlich milde bedient, aber sie überlegt noch – die Staatsanwaltschaft auch, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.