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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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FPÖ verliert gegen Ed Moschitz

2010 erschien in der Sen­de­leis­te „Am Schau­platz“ des ORF die Doku „Am rech­ten Rand“. Die Doku wur­de von Ed Mos­chitz gestal­tet. Der steht seit Jah­ren vor Gericht. Im Streit mit Heinz-Chris­ti­an Stra­che, der ihm zunächst Anstif­tung zur Wie­der­be­tä­ti­gung vor­ge­wor­fen hat­te. Die­ses Ver­fah­ren wur­de 2011 ein­ge­stellt. Ver­han­delt wird aber noch immer. Jetzt hat Ed Mos­chitz wie­der ein wich­ti­ges Ver­fah­ren gewon­nen.

27. Apr. 2016

Es ging um üble Nach­re­de und die Ver­let­zung der Unschulds­ver­mu­tung. Mos­chitz hat­te die FPÖ geklagt, die im Jahr 2010 mit der Behaup­tung Stra­ches, dass Mos­chitz zwei Nazis­kins dazu ange­stif­tet habe, „Heil Hit­ler“ oder „Sieg Heil“ bei einer FPÖ-Kund­ge­bung in Wie­ner Neu­stadt zu rufen, einen veri­ta­blen poli­ti­schen Skan­dal aus­ge­ru­fen hatte.

Im Novem­ber 2011 wur­de zum ers­ten Mal vor dem Lan­des­ge­richt Wien dar­über ver­han­delt, 2014 wur­de dann end­lich zum ers­ten Mal über die Kla­ge ent­schie­den. Rich­ter Ste­fan Apos­tol wies die Kla­ge von Mos­chitz ab, weil er die Ver­si­on der FPÖ als erwie­sen ansah. Mos­chitz ging in Beru­fung, der das Ober­lan­des­ge­richt Wien 2015 statt­gab. Das OLG ver­wies das Ver­fah­ren an die ers­te Instanz zurück.

Nun wur­de die FPÖ zur Zah­lung von 13.000 Euro und zur Ver­öf­fent­li­chung des Urteils ver­ur­teilt – nicht rechts­kräf­tig, weil die FPÖ über ihren Anwalt Beru­fung anmel­de­te. Es wird also noch län­ger dau­ern, bis in die­ser Fra­ge end­gül­tig Recht gespro­chen wird. 2013 schrieb Sibyl­le Hamann in der Kolum­ne „Der ver­schlepp­te Fall“ im „Fal­ter“ (3.4.13): „Seit drei Jah­ren kämp­fen die FPÖ und der ORF-Redak­teur Ed Mos­chitz vor Gerich­ten. Längst ist die Cau­sa ein Lehr­stück dafür, die poli­ti­sche Kam­pa­gnen gestrickt und Jour­na­lis­ten kri­mi­na­li­siert wer­den.“ Dar­an hat sich nichts geän­dert – nur dass wei­te­re drei Jah­re ver­gan­gen sind und damit die Chan­cen auf ein­deu­ti­ge Klä­rung wei­ter sinken.

Der von Mos­chitz ange­bo­te­ne Wahr­heits­be­weis für sei­ne Aus­sa­gen wur­de von der FPÖ damals nicht ange­nom­men, schrieb Hamann 2013 und führ­te dazu aus: Moschitz

hat eine neue Unter­su­chungs­me­tho­de ange­bo­ten, Rasen­ana­ly­se heißt sie, mit der kön­ne man Mani­pu­la­tio­nen an der Magnet­spur des Ori­gi­nal­bands zwei­fels­frei nach­wei­sen — um den Preis, dass es nach­her kaputt ist. Die FPÖ wehrt sich dage­gen. „Denn es könn­te sich ja her­aus­stel­len, dass Stra­che even­tu­ell gelo­gen hat“, sagt Mos­chitz, rührt in sei­nem Espres­so, und es ist ein sel­te­ner Moment der Klar­heit, in dem der Nebel plötz­lich auf­reißt. (Fal­ter, 3.4.13)

Die wich­tigs­ten Berich­te von „Stoppt die Rech­ten” zur Cau­sa FPÖ und Stra­che gegen Ed Moschitz

⇒ Öster­reich-Ungarn, die Rech­te und die Pressefreiheit
⇒ „Am rech­ten Rand“ und „ver­däch­ti­ge Schnaufer“ 
⇒ Die Preis­re­de von Ed Moschitz
⇒ Stra­che in der Klemme?
⇒ Ein toter Hund und ein Arschloch
⇒ Unzen­su­riert und die üble Nachrede

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Schlagwörter: FPÖ | Klage | Niederösterreich | Wiederbetätigung

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