Salzburg: Die kriminelle Karriere von Patrick

Wenn man sich seine krim­inelle Kar­riere anschaut, dann kann man nur mehr hof­fen. Patrick, der junge Neon­azi, der wegen der Stolper­stein­schmier­ereien und ander­er brauner Attack­en im Jahr 2013 dann im Jän­ner 2015 zu fünf Jahren unbe­d­ingter Haft verurteilt wurde, die vom Ober­lan­des­gericht Linz im August auf vier verkürzt wur­den, stand am Dien­stag, 1.12. wieder vor Gericht in Salzburg. Dies­mal wegen des Vor­wurfs der Verleumdung.

Man muss schon etwas aus­holen, wenn man die krim­inelle Lauf­bahn von Patrick skizzieren will. Im Jän­ner 2012 stand der damals 18-jährige Lehrling zum ersten Mal vor Gericht. Wegen Ver­het­zung. Auf der Face­book-Seite von HC Stra­che hat­te er unter anderem gepostet:“ Bringt endlich alle Türken um. Nur das Dritte Reich hat Zukun­ft“. Sein mehr als dürftiger Recht­fer­ti­gungsver­such: ihm sei das Fahrrad gestohlen wor­den und außer­dem wür­den „sie“ im Bus immer so drän­geln. Die Rich­terin meinte es gut, sehr gut und sprach eine Diver­sion aus: nach 50 Stun­den gemein­nütziger Arbeit würde das Strafver­fahren eingestellt.


U‑Boot Patrick Austria
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Im Sep­tem­ber 2012 stand er dann wieder vor Gericht, weil er nach 30 Stun­den die gemein­nützige Arbeit abt­ge­brochen hat­te. Noch ein­mal Milde beim Urteil: Patrick wird zwar jet­zt wegen Ver­het­zung schuldig gesprochen, aber eine Haft­strafe wird für drei Jahre auf Bewährung aus­ge­set­zt. Auch eine Verurteilung wegen Sachbeschädi­gung, die er in der Zwis­chen­zeit began­gen hat, ändert da nichts daran.

2013 wer­den über das Jahr dutzende Stolper­steine be — und neon­azis­tis­che Sprüche geschmiert. Im Herb­st dann die Ver­haf­tung von Patrick und U‑Haft bis zum Früh­jahr 2014. Die paar Monate in Frei­heit bis zum Herb­st nutzt Patrick ander­weit­ig: Ein­bruchs­dieb­stäh­le, unter anderem auch bei sein­er Stiefo­ma. Im Herb­st 2014 kommt er deswe­gen wieder in U‑Haft. Dem HC Stra­che und sein­er recht­sex­tremen Gesin­nung bleibt er übri­gens – trotz gegen­teiliger Erk­lärun­gen – treu.

Im Jän­ner 2015 der große Prozess wegen NS-Wieder­betä­ti­gung: Patrick fasst fünf Jahre unbe­d­ingt aus.

Mit­tler­weile wirkt die Hal­tung der Jus­tiz dem jun­gen Neon­azi gegenüber ziem­lich erratisch. Nach­dem er im Juni 2015 weit­ere 18 Monate teilbe­d­ingt wegen sein­er Ein­bruchs­dieb­stäh­le und wegen Urkun­den­fälschung kassiert hat, reduziert das Ober­lan­des­gericht Linz im August seine Haft­strafe wegen Wieder­betä­ti­gung von fünf auf vier Jahre unbedingt.

Am 1. Dezem­ber wurde gegen Patrick wieder ver­han­delt – dies­mal wegen Ver­leum­dung. Schon im Prozess wegen NS-Wieder­betä­ti­gung hat­te er erk­lärt, er wisse, wer das Euthanasie-Mah­n­mal im Salzburg­er Kur­garten (beim Mirabellplatz) zer­stört habe. Die Zer­störung des Euthanasie-Denkmals im Mai 2014 war eine jen­er zahlre­ichen Nazi-Attack­en, die der Salzburg­er Öffentlichkeit und auch der Polizei klar­ma­cht­en, dass es neben den bei­den ver­hafteten Stolper­stein-Neon­azis noch weit­ere Atten­täter aus der recht­en Ecke geben musste.

Patricks Aus­sagen führten im März 2015 dazu, dass ein Jugendlich­er kurzfristig festgenom­men wurde, weil ihn Patrick als Haupt­täter, sich und einen weit­eren als Auf­pass­er bzw. Mitt­täter beze­ich­net hat­te. Wir waren damals schon sehr skep­tisch bei Patricks Aussagen:

„Klar ist, die Salzburg­er Polizei ste­ht unter Erfol­gs­druck. Nach ein­er Unmenge an unaufgek­lärten nazis­tis­chen Schmier­ereien und Attack­en erwarten sich Bevölkerung und Öffentlichkeit zu Recht Aufk­lärungser­folge. Einst­weilen – solange nicht mehr Fak­ten bekan­nt sind – kann man den Ermit­tlungser­folg nur mit Vor­sicht betra­cht­en. Nicht nur wegen Patrick, der schon seit Jahren eine ziem­lich heftige braune Spur durch Salzburg zieht , son­dern auch, weil noch Dutzende weit­ere Attack­en, darunter auch die der let­zten Tage, darauf hin­weisen, dass es noch weit­ere Neon­azi-Schmier­er geben muss“.

Im Juni 2015 erfol­gte dann die Ver­haf­tung des tat­säch­lichen Tatverdächti­gen (39), dem ins­ge­samt 47 Neon­azi-Attack­en nachgewiesen wer­den kon­nten. Damit war das Lügenge­bäude von Patrick endgültig zusam­menge­brochen und eine Anklage wegen Ver­leum­dung fix. Vor Gericht recht­fer­tigte sich Patrick damit, dass ein­er der von ihm fälschlich Beschuldigten seine Fam­i­lie durch den Dreck gezo­gen habe. Das Urteil, weit­ere 6 Monate unbe­d­ingter Haft, ist nicht recht­skräftig, weil die Vertei­di­gung Beru­fung und Nichtigkeits­beschw­erde ein­gelegt hat.

In den let­zten fünf Jahren hat Patrick schon eine ras­ante krim­inelle Kar­riere absolviert: Ver­het­zung, NS-Wieder­betä­ti­gung, Sachbeschädi­gung, Ein­bruchs­dieb­stäh­le, Urkun­den­fälschung und zulet­zt Ver­leum­dung. Die Jus­tiz hat sich sichtlich über­fordert gezeigt im Umgang mit Patrick: Milde, Härte, Milde und dann wieder Härte. Wer soll sich da ori­en­tieren kön­nen – Patrick? Seine krim­inelle Kar­riere zeigt überdeut­lich, dass es mehr brauchen würde als den Ver­weis auf das Strafrecht und eine mehrjährige Haft­strafe, um jun­gen Men­schen eine andere, neue Per­spek­tive geben zu können.