Wels/Linz : Anklage gegen Antisemiten

Ob es sich um NS-Wieder­betä­ti­gung bei dem Spruch han­delt, den ein Welser zusam­men mit einem Foto von Adolf Hitler auf Face­book gepostet hat, wird jet­zt doch von einem Gericht gek­lärt, berichtet der „Stan­dard“. Im Dezem­ber 2014 hat­te die Staat­san­waltschaft das Ver­fahren noch eingestellt, weil es sich dabei um eine reine Unmut­säußerung gehan­delt habe. Anti­semi­tisch war der Spruch jeden­falls. In Salzburg wurde ein ander­er Angeklagter wegen des­sel­ben Spruchs zu einem Jahr bed­ingt verurteilt.