Ob es sich um NS-Wiederbetätigung bei dem Spruch handelt, den ein Welser zusammen mit einem Foto von Adolf Hitler auf Facebook gepostet hat, wird jetzt doch von einem Gericht geklärt, berichtet der „Standard“. Im Dezember 2014 hatte die Staatsanwaltschaft das Verfahren noch eingestellt, weil es sich dabei um eine reine Unmutsäußerung gehandelt habe. Antisemitisch war der Spruch jedenfalls. In Salzburg wurde ein anderer Angeklagter wegen desselben Spruchs zu einem Jahr bedingt verurteilt.
Empfohlene Beiträge
Spenden
Um unsere Arbeit fortführen zu können, sind wir auf Ihre Spenden angewiesen – danke für Ihre Unterstützung!
Stoppt die Rechten
Sparkasse Neunkirchen Gloggnitz
IBAN AT 46 2024 1050 0006 4476
Oder via PayPal: