Ob es sich um NS-Wiederbetätigung bei dem Spruch handelt, den ein Welser zusammen mit einem Foto von Adolf Hitler auf Facebook gepostet hat, wird jetzt doch von einem Gericht geklärt, berichtet der „Standard“. Im Dezember 2014 hatte die Staatsanwaltschaft das Verfahren noch eingestellt, weil es sich dabei um eine reine Unmutsäußerung gehandelt habe. Antisemitisch war der Spruch jedenfalls. In Salzburg wurde ein anderer Angeklagter wegen desselben Spruchs zu einem Jahr bedingt verurteilt.
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Wels/Linz : Anklage gegen Antisemiten
Ob es sich um NS-Wiederbetätigung bei dem Spruch handelt, den ein Welser zusammen mit einem Foto von Adolf Hitler auf Facebook gepostet hat, wird jetzt doch von einem Gericht geklärt, berichtet der „Standard“. Im Dezember 2014 hatte die Staatsanwaltschaft das Verfahren noch eingestellt, weil es sich dabei um eine reine Unmutsäußerung gehandelt habe. Antisemitisch war […]
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