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Wels/Linz : Anklage gegen Antisemiten

Ob es sich um NS-Wie­­der­­be­­tä­­ti­­gung bei dem Spruch han­delt, den ein Wel­ser zusam­men mit einem Foto von Adolf Hit­ler auf Face­book gepos­tet hat, wird jetzt doch von einem Gericht geklärt, berich­tet der „Stan­dard“. Im Dezem­ber 2014 hat­te die Staats­an­walt­schaft das Ver­fah­ren noch ein­ge­stellt, weil es sich dabei um eine rei­ne Unmuts­äu­ße­rung gehan­delt habe. Anti­se­mi­tisch war […]

15. Mai 2015

Ob es sich um NS-Wie­der­be­tä­ti­gung bei dem Spruch han­delt, den ein Wel­ser zusam­men mit einem Foto von Adolf Hit­ler auf Face­book gepos­tet hat, wird jetzt doch von einem Gericht geklärt, berich­tet der „Stan­dard“. Im Dezem­ber 2014 hat­te die Staats­an­walt­schaft das Ver­fah­ren noch ein­ge­stellt, weil es sich dabei um eine rei­ne Unmuts­äu­ße­rung gehan­delt habe. Anti­se­mi­tisch war der Spruch jeden­falls. In Salz­burg wur­de ein ande­rer Ange­klag­ter wegen des­sel­ben Spruchs zu einem Jahr bedingt ver­ur­teilt.

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