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Eine ausweichende Antwort des Justizministers

Auf der Face­­book-Pin­n­­wand war ein Foto von Adolf Hit­ler mit Haken­kreuz­bin­de zu sehen und dazu der Kom­men­tar: „Ich könn­te alle Juden töten. Aber ich habe eini­ge am Leben gelas­sen, um euch zu zei­gen, wie­so ich sie getö­tet habe.” Für die Staats­an­walt­schaft Linz war das weder NS-Wie­­der­­be­­tä­­ti­­gung noch Ver­het­zung, son­dern bloß eine Unmuts­äu­ße­rung gegen­über Isra­el. Jetzt gibt […]

16. Apr 2015

Han­nes Jaro­lim, Abge­ord­ne­ter der SPÖ und deren Jus­tiz­spre­cher, hat nach der Ein­stel­lung der Ermitt­lun­gen durch die Staats­an­walt­schaft Linz und deren empö­ren­der Begrün­dung eine par­la­men­ta­ri­sche Anfra­ge an Jus­tiz­mi­nis­ter Brand­stet­ter gerich­tet , die die­ser jetzt beant­wor­tet hat.

Um es klar zu sagen: Die Ant­wort des Jus­tiz­mi­nis­ters fällt ent­täu­schend aus. Nach der skan­da­lö­sen Ein­stel­lung des Ver­fah­rens gegen den Wel­ser Fri­seur durch die Staats­an­walt­schaft Linz gab es brei­ten Pro­test, und die Ober­staats­an­walt­schaft Linz kün­dig­te an, das Ver­fah­ren neu auf­rol­len zu wol­len. Fast zeit­gleich mit der Ant­wort des Jus­tiz­mi­nis­ters hat es jetzt noch eine ande­re Ant­wort auf die Lin­zer Staats­an­walt­schaft gege­ben. Ein Geschwo­re­nen­ge­richt in Salz­burg hat am 2. April über den glei­chen Spruch wie bei dem Wel­ser Fri­seur ver­han­delt. Der Ange­klag­te aus dem Pon­gau, der auch noch einen zwei­ten Nazi-Spruch: „Huren­söh­ne, Heil Hit­ler, 88″ gepos­tet hat, wur­de zu einem Jahr bedingt ver­ur­teilt. Ein Jahr bedingt in dem einen Fall, Ein­stel­lung des Ver­fah­rens in dem ande­ren – wel­che Erklä­rung gibt es dafür?

Jus­tiz­mi­nis­ter Brand­stet­ter wuss­te ver­mut­lich noch nichts vom Salz­bur­ger Urteil, als er die Anfra­ge zu dem Wel­ser Fri­seur und der Staats­an­walt­schaft Linz beant­wor­te­te. Auf­fäl­lig ist, dass sich Brand­stet­ter, der bis­her sen­si­bel mit NS-Wie­der­be­tä­ti­gung und Ver­het­zung umge­gan­gen ist, ver­steckt – hin­ter Para­gra­fen und hin­ter Ver­wei­sen, die eigent­lich alles nur noch schlim­mer machen. Etwa bei der Ant­wort auf die fol­gen­de Fra­ge von Jarolim:

Die inkri­mi­nier­te Aus­sa­ge: „Ich könn­te alle Juden töten. Aber ich habe eini­ge am Leben gelas­sen, um euch zu zei­gen, wie­so ich sie getö­tet habe „, beinhal­tet kei­ner­lei Refe­renz zum Staat Isra­el oder zur Poli­tik Isra­els im Gaza-Strei­fen. Wie beur­tei­len Sie dem­nach die Aus­sa­ge des Spre­chers der Staats­an­walt­schaft Linz, die in den Ober­ös­ter­rei­chi­schen Nach­rich­ten zitiert wur­de, es habe sich dabei um Unmuts­äu­ße­run­gen zu Isra­el gehandelt?

Der Jus­tiz­mi­nis­ter ant­wor­tet da so aus­wei­chend, dass es uner­träg­lich ist:

Die Staats­an­walt­schaft Linz ver­trat die – von der Ober­staats­an­walt­schaft Linz nicht unein­ge­schränkt geteil­te – Ansicht, dass der Beschul­dig­te kein natio­nal­so­zia­lis­ti­sches Gedan­ken­gut pro­pa­gie­ren, son­dern nur sei­nen Unmut zum Aus­druck brin­gen woll­te. Die Aus­sa­ge des Spre­chers der Staats­an­walt­schaft Linz gab daher sinn­ge­mäß die Ver­ant­wor­tung des Beschul­dig­ten, der die sub­jek­ti­ve Tat­sei­te nach Ver­bots­ge­setz leug­ne­te, wieder.

Auch die ande­ren Ant­wor­ten des Jus­tiz­mi­nis­ters fal­len aus­wei­chend bzw. unver­bind­lich aus. Nur die Ant­wort zu Fra­ge 7 macht Hoff­nung – aber da kann der Jus­tiz­mi­nis­ter nichts dafür: „Das Ermitt­lungs­ver­fah­ren wird der­zeit auf­grund eines Antra­ges auf Fort­füh­rung des Rechts­schutz­be­auf­trag­ten von der Staats­an­walt­schaft Linz fort­ge­führt.“ – Mal sehen, was dar­aus noch wird.

Jus­tiz­mi­nis­ter Brand­stet­ter darf in den nächs­ten Tagen noch ein­mal Aus­kunft zur Ein­stel­lung des Ermitt­lungs­ver­fah­rens bzw. zu den Ver­fah­rens­ab­läu­fen geben, denn auch der Jus­tiz­spre­cher Grü­nen, Albert Stein­hau­ser, hat eine sehr detail­lier­te Anfra­ge gestellt.

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