Hannes Jarolim, Abgeordneter der SPÖ und deren Justizsprecher, hat nach der Einstellung der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft Linz und deren empörender Begründung eine parlamentarische Anfrage an Justizminister Brandstetter gerichtet , die dieser jetzt beantwortet hat.
Um es klar zu sagen: Die Antwort des Justizministers fällt enttäuschend aus. Nach der skandalösen Einstellung des Verfahrens gegen den Welser Friseur durch die Staatsanwaltschaft Linz gab es breiten Protest, und die Oberstaatsanwaltschaft Linz kündigte an, das Verfahren neu aufrollen zu wollen. Fast zeitgleich mit der Antwort des Justizministers hat es jetzt noch eine andere Antwort auf die Linzer Staatsanwaltschaft gegeben. Ein Geschworenengericht in Salzburg hat am 2. April über den gleichen Spruch wie bei dem Welser Friseur verhandelt. Der Angeklagte aus dem Pongau, der auch noch einen zweiten Nazi-Spruch: „Hurensöhne, Heil Hitler, 88″ gepostet hat, wurde zu einem Jahr bedingt verurteilt. Ein Jahr bedingt in dem einen Fall, Einstellung des Verfahrens in dem anderen – welche Erklärung gibt es dafür?
Justizminister Brandstetter wusste vermutlich noch nichts vom Salzburger Urteil, als er die Anfrage zu dem Welser Friseur und der Staatsanwaltschaft Linz beantwortete. Auffällig ist, dass sich Brandstetter, der bisher sensibel mit NS-Wiederbetätigung und Verhetzung umgegangen ist, versteckt – hinter Paragrafen und hinter Verweisen, die eigentlich alles nur noch schlimmer machen. Etwa bei der Antwort auf die folgende Frage von Jarolim:
Die inkriminierte Aussage: „Ich könnte alle Juden töten. Aber ich habe einige am Leben gelassen, um euch zu zeigen, wieso ich sie getötet habe „, beinhaltet keinerlei Referenz zum Staat Israel oder zur Politik Israels im Gaza-Streifen. Wie beurteilen Sie demnach die Aussage des Sprechers der Staatsanwaltschaft Linz, die in den Oberösterreichischen Nachrichten zitiert wurde, es habe sich dabei um Unmutsäußerungen zu Israel gehandelt?
Der Justizminister antwortet da so ausweichend, dass es unerträglich ist:
Die Staatsanwaltschaft Linz vertrat die – von der Oberstaatsanwaltschaft Linz nicht uneingeschränkt geteilte – Ansicht, dass der Beschuldigte kein nationalsozialistisches Gedankengut propagieren, sondern nur seinen Unmut zum Ausdruck bringen wollte. Die Aussage des Sprechers der Staatsanwaltschaft Linz gab daher sinngemäß die Verantwortung des Beschuldigten, der die subjektive Tatseite nach Verbotsgesetz leugnete, wieder.
Auch die anderen Antworten des Justizministers fallen ausweichend bzw. unverbindlich aus. Nur die Antwort zu Frage 7 macht Hoffnung – aber da kann der Justizminister nichts dafür: „Das Ermittlungsverfahren wird derzeit aufgrund eines Antrages auf Fortführung des Rechtsschutzbeauftragten von der Staatsanwaltschaft Linz fortgeführt.“ – Mal sehen, was daraus noch wird.
Justizminister Brandstetter darf in den nächsten Tagen noch einmal Auskunft zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens bzw. zu den Verfahrensabläufen geben, denn auch der Justizsprecher Grünen, Albert Steinhauser, hat eine sehr detaillierte Anfrage gestellt.