Auslöser für die Attacke auf das Asylheim am Bürglkopf soll ein Handy gewesen sein. Einem der Angeklagten soll von einem aus dem Asylheim ein Handy abgenötigt worden sein. Das Handy wurde zwar dann nach zwei Tagen wiedergefunden, aber sein Verlust führte zunächst einmal zu der Attacke auf das Asylwerberheim.
Feuerwerksraketen wurden gegen das Haus abgeschossen, Böller gezündet und ausländerfeindliche Parolen gebrüllt. Einer der Angreifer war vermummt, ein anderer mit Baseballschläger bewaffnet. „Ein gruseliges Spektakel“, nannte das die „Tiroler Tageszeitung“, „Wild-West-Szenen“ die „Krone“. Bloß – im Western gibt es immer zwei Parteien, die sich einen Kampf liefern, am Bürglkopf attackierten nur die jungen Einheimischen. Die anderen, die vom Krieg in ihrer Heimat Traumatisierten, versteckten sich im Heim und hatten einfach nur Angst.
Waren es fünf, vier oder nur drei Angreifer? Unmittelbar nach den ersten Berichten über die Attacke kursierten Gerüchte, wonach einer der fünf der Sohn eines Lokalpolitikers sei. Jedenfalls wurde nur gegen vier ermittelt, und die Anklage reichte dann offensichtlich nur für drei. Gefährliche Drohung warf ihnen die Staatsanwaltschaft vor, der fremdenfeindliche Hintergrund dürfte offensichtlich keine Rolle mehr gespielt haben. Im Prozessbericht der „Krone Tirol“ (15.4.2015) kam das frappierend deutlich zum Ausdruck: „Unmittelbar nach der Tat vom 7. Oktober vermutete man in Fieberbrunn einen rechtsradikalen Hintergrund. Und irgendwie schien die Aktion auch alle Zutaten eines Anschlags auf ein Flüchtlingsheim zu haben“. Aber „schon bald konnte – zur Erleichterung vieler – Entwarnung gegeben werden“, so die „Krone“ weiter. Erleichterung? Für wen? Entwarnung? Für wen? Es war ja „nur” eine Racheaktion wegen des angeblich abgepressten Handys und ein bisschen Selbstjustiz. Und dann, als Spitzenleistung des „Krone“-Redakteurs, noch eine milde väterliche Ermahnung: „Auch wenn der Ärger durchaus verständlich war, das Recht kann und darf man bei uns nicht selbst in die Hand nehmen.“
Die Milde herrschte auch im Gerichtssaal beim Urteil. Die „gefährliche Drohung“ (§ 107 StGB) ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bemessen. In diesem Fall wären aber auch „besondere Erschwerungsgründe“ (§ 33 StGB) gegeben, da „aus rassistischen, fremdenfeindlichen oder anderen besonders verwerflichen Beweggründen“ gehandelt wurde. Oder hat das Gericht, so wie die „Krone“, nur ein paar überschießende ‚Lausbuben‘ sehen wollen? Und, so wie die Polizei schon bald nach der Tat wissen wollte, ohne einen rechtsextremen Hintergrund? Weil „Ausländer raus“-Rufe und Feuerwerksraketen gegen Asylwerber „normal“ sind? Jedenfalls gab es auch für die „Tiroler Tageszeitung“ (15.4.2015) „Milde für Krawall bei Asylheim“ : Geldstrafen von 480 (Hälfte bedingt), 320 und 240 Euro. Die Urteile sind zwar noch nicht rechtskräftig, aber unser Urteil dazu steht schon fest: Das „gruselige Spektakel“ (TT), die Attacke auf das Asylwerberheim, ist für die Justiz in Innsbruck anscheinend ein Kavaliersdelikt, ungefähr so teuer wie eine leichte Geschwindigkeitsübertretung.