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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 3 Minuten

Nebelgranaten vom Verfassungsschutz

„Systematische Verharmlosung des Rechtsextremismus“ warfen Mauthausen-Komitee und Antifa-Netzwerk OÖ dem Verfassungsschutz vor, der am Dienstag seinen Verfassungsschutzbericht 2014 präsentierte. Im neuen Bericht lässt sich der Vorwurf der Verharmlosung besonders gut nachvollziehen.

26. Juni 2014

Schon der Titel des Berichtes ist irreführend, denn natürlich wird nicht das Jahr 2014, sondern 2013 abgehandelt. Der Jahressprung wurde von Innenminister Strasser eingeführt – eine seiner harmlosen Neuerungen. Relevanter ist da schon, dass seit Strasser alle direkten Verweise auf Rechtsextremismus bei Burschenschaften und in der FPÖ aus den Berichten verschwunden sind. Die Berichte wurden aber nicht nur inhaltlich von allen politisch heiklen Verbindungen befreit, sondern auch im Umfang entschlackt. Die „Erkenntnisse“ des Verfassungsschutzes werden jetzt auf rund 90 Seiten präsentiert, während man früher 120 bis 140 Seiten füllte.

Ein schlanker Bericht müsste ja nicht nachteilig sein – wenn die knappen Seiten mit Inhalt und nicht mit ÖVP-Ideologie und formelhaften Wiederholungen (z.B. das Leitbild des Bundesamtes für Verfassungsschutz – BVT) gefüllt wären. Die Selbstbeschreibung der ÖVP als Partei der Mitte, die den goldenen Weg (der Mitte) dadurch findet, dass sie linke und rechte „Extremismen“ ablehnt, findet ihre Entsprechung und Fortsetzung in einer Lagebeschreibung des BVT, die das angebliche Spannungsfeld zwischen Links- und Rechtsextremismus in den Mittelpunkt stellt und den BVT-Chef dazu bringt, von einem daraus resultierenden „großen Gefahrenpotenzial“ für die Zukunft zu schwadronieren.

Die Statistik muss dazu herhalten, das angebliche „Gefahrenpotenzial“ glaubhaft zu machen. Eine geeignete Voraussetzung dafür scheint dem Innenministerium der Vergleich der angezeigten Straftaten aus dem rechts- bzw. linksextremen Spektrum.

Für 2013 konstatiert der Bericht einen starken Anstieg von angezeigten Strafhandlungen bzw. Personen im linksextremen Spektrum. Dass dieser Anstieg fast ausschließlich durch Anzeigen im Zusammenhang mit dem Burschenschafter-Ball zustande kommt, wird nur in Fußnoten verschämt ausgewiesen.

Dem Burschenschafter-Ball widmet der Bericht sogar ein eigenes Kapitel („Wiener Akademiker-Ball“). In dem es nicht einmal in einer Silbe um Erkenntnisse des Verfassungsschutzes über den Auftrieb von bekannten und weniger bekannten Rechtsextremisten und auch Neonazis geht, sondern ausschließlich um eine Beschreibung der Aktivitäten gegen den Ball. Gibt es keine Erkenntnisse über Rechtsextremisten beim Ball, oder hält das BVT Dugin, Faust, Hähnel, die Le Pens, Ravello usw. nicht für Rechtsextremisten oder nicht für berichtenswert?

Im Bereich Rechtsextremismus stellt der Bericht einen vergleichsweise moderaten Anstieg der Strafanzeigen von 920 auf 1.027 fest. 529 ( 2012: 466) davon betreffen das NS-Verbotsgesetz, 152 (2012: 83) den Verhetzungsparagraphen (§ 283 StGB). Die „Presse“, die in ihrer Berichterstattung der politischen Linie des Innenministeriums am deutlichsten folgt („Links gegen rechts: Der Kampf wird härter“), rechnet einfach das „Gesinnungsdelikt“ der NS-Wiederbetätigung aus den Anzeigen wegen Rechtsextremismus heraus, um dann festzustellen, dass sich die verbleibenden Strafanzeigen wegen Rechtsextremismus mit denen im linksextremen Bereich annähernd die Waage halten: eine Betrachtung des rechtsextremen Sektors, bei der die Neonazis zum Großteil ausgeklammert bleiben!

Zurück zum Verfassungsschutzbericht: In einem Nebensatz wird erwähnt, dass bei der Internet-Meldestelle „NS-Wiederbetätigung“ 1900 Informationen und Hinweise (2012: 940) eingegangen sind – eine Verdoppelung, für die der Bericht nur ziemlich banale Erklärungen findet. Sonst nichts: keine weitere Auseinandersetzung mit der Meldestelle, was als deutlicher Hinweis gedeutet werden kann, wie wenig wichtig das BVT diese Stelle findet.

Eine markante Differenz gibt es bei den Anzeigen nach dem NS-Verbotgesetz und wegen Verhetzung zwischen den Zahlen des BVT und denen des Justizministeriums.

529 (2012: 466) Anzeigen nach § 3 Verbotsgesetz und 152 (2012: 83) wegen Verhetzung werden im Verfassungsschutzbericht für 2013 angeführt. Das Justizministerium hat in einer Anfragebeantwortung Albert Steinhauser andere, weitaus höhere Zahlen bekanntgegeben. Demnach wurden bei den Staatsanwaltschaften 909 (2012: 767) Anzeigen nach dem Verbotsgesetz und 241 (2012: 185) Anzeigen wegen Verhetzung registriert. Der Unterschied ist eklatant, der Anstieg bei den Zahlen des Justizministeriums viel deutlicher! Was stimmt nun?

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Schlagwörter: Burschen-/Mädelschaften/Korporationen | FPÖ | Hetze | Neonazismus/Neofaschismus | Österreich | Rechtsextremismus | Verbotsgesetz | Verfassungsschutz | Verhetzung | Wiederbetätigung

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