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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Die Rätsel der Verfassungsschützer

Zwi­schen den Zah­len des Ver­fas­sungs­schut­zes und jenen des Jus­tiz­mi­nis­te­ri­ums zu Anzei­gen wegen Rechts­extre­mis­mus lie­gen Wel­ten. Das ist drin­gend auf­klä­rungs­be­dürf­tig! Bei den Anzei­gen im Bereich Links­extre­mis­mus hilft die Poli­zei mit Mas­sen­fest­nah­men und ‑anzei­gen rund um den Aka­de­mi­ker­ball kräf­tig nach, um die Sta­tis­tik aufzubessern.

27. Juni 2014

Unse­re Recher­chen, wel­che Grün­de für die gro­ßen Dif­fe­ren­zen zwi­schen den Anga­ben des Jus­tiz­mi­nis­te­ri­ums (BMJ) über Anzei­gen nach dem Ver­bots­ge­setz bzw. wegen Ver­het­zung und denen des BVT maß­geb­lich sein könn­ten, haben kei­ne Klä­rung gebracht. Das BMJ führt in sei­ner Anfra­ge­be­ant­wor­tung auch an, in wie vie­len Fäl­len es zu einer Ein­stel­lung bzw. einem Abbruch des Ver­fah­rens gekom­men ist. Auch in die­sen Fäl­len wur­den poli­zei­li­che Ermitt­lun­gen geführt (im Auf­trag der Staats­an­walt­schaft) – die gro­ße Dif­fe­renz in den Zah­len ist auch so nicht erklärbar.

Ver­su­chen wir es mit einer Fra­ge: Hat das Innen­mi­nis­te­ri­um bzw. das BVT viel­leicht ein Inter­es­se, den Anstieg bei rechts­extre­men Delik­ten klein­zu­re­den bzw. mit dem Links­extre­mis­mus gegen­zu­rech­nen, um dar­aus eine poli­ti­sche Ein­schät­zung zu kon­stru­ie­ren? Eine ers­te Ant­wort könn­ten dar­auf die Zah­len über Anzei­gen im Bereich Links­extre­mis­mus geben. Die sind näm­lich laut Ver­fas­sungs­schutz­be­richt stark gestie­gen: von 198 (2012) auf 411 (2013). Der Anstieg geht aller­dings weit­ge­hend auf ein Ereig­nis zurück: den Burschenschafterball.

Dem Ball ist im BVT-Bericht 2014 sogar ein eige­nes Kapi­tel gewid­met. Dar­ge­stellt und ana­ly­siert wird aber nicht der Bedeu­tungs­wan­del die­ses Balls, der sich seit eini­gen Jah­ren zum Treff­punkt für Rechts­extre­mis­ten und rechts­extre­me Par­tei­en und Grup­pie­run­gen ent­wi­ckelt hat, son­dern der Pro­test und Wider­stand gegen die­sen Ball, der vom Ver­fas­sungs­schutz tax­frei dem Links­extre­mis­mus zuge­ord­net wird.

Sind Per­so­nen, die gegen den Bur­schen­schaf­ter­ball demons­trie­ren, in einen poli­zei­li­chen Kes­sel gera­ten und des­halb eine Anzei­ge nach dem Sicher­heits­po­li­zei­ge­setz (Ver­wal­tungs­straf­recht) erhal­ten, Links­extre­mis­ten? Laut Bericht: ja!

An ande­rer Stel­le ver­sucht sich das BVT in einer ziem­lich unbrauch­ba­ren Defi­ni­ti­on von Links­extre­mis­mus, als des­sen wesent­li­ches Merk­mal Gewalt­ak­zep­tanz und ‑befür­wor­tung genannt wird, aber eine Anzei­ge bzw. Ver­wal­tungs­stra­fe nach dem Sicher­heits­po­li­zei­ge­setz drückt das mit Sicher­heit nicht aus.

Die Wie­ner Poli­zei wird mit ihren Mas­sen­an­zei­gen gegen Hun­der­te bis­her Unbe­kann­te wegen angeb­li­chen Land­frie­dens­bruchs beim Ball 2014 nicht nur neu­er­lich die Zah­len hin­auf­schnal­zen las­sen, son­dern auch den bis­her feh­len­den „Gewalt­be­weis“ abs­trakt über den ange­zeig­ten Para­gra­phen lie­fern, auch wenn er kon­kret nicht dar­stell­bar ist.

Ein genau­er Blick auf die Zah­len des BVT zeigt, wie gear­bei­tet wird: 411 Anzei­gen im Bereich Links­extre­mis­mus gab es laut BVT 2013 ins­ge­samt. In der Detail­lie­rung wer­den die Zah­len in den Kate­go­rien Spren­gung einer Ver­samm­lung (§ 284 StGB), Ver­hin­de­rung oder Stö­rung einer Ver­samm­lung (§ 285 StGB) und Anzei­gen nach dem Sicher­heits­po­li­zei­ge­setz mit Fuß­no­ten ver­se­hen, aus denen her­vor­geht, dass der Groß­teil der Anzei­gen in die­sen Kate­go­rien auf die Pro­tes­te rund um den Bur­schen­schaf­ter­ball 2013 zurück­zu­füh­ren ist.

Allein 107 Anzei­gen wur­den nach dem Sicher­heits­po­li­zei­ge­setz erstat­tet, heißt es in Fuß­no­te 5. Im Text (Sei­te 26) fin­det man ande­re Zah­len. Danach ist es bei den Pro­tes­ten gegen den Ball „zu 56 Anzei­gen nach dem Straf­recht sowie zu 94 Anzei­gen nach dem Ver­wal­tungs­straf­recht” gekom­men. 94 Anzei­gen oder 107? Auf kor­rek­te Zah­len kommt es offen­sicht­lich nicht an!

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Schlagwörter: Anzeige | Burschen-/Mädelschaften/Korporationen | Österreich | Rechtsextremismus | Verbotsgesetz | Verfassungsschutz | Verhetzung | Wien

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