Unsere Recherchen, welche Gründe für die großen Differenzen zwischen den Angaben des Justizministeriums (BMJ) über Anzeigen nach dem Verbotsgesetz bzw. wegen Verhetzung und denen des BVT maßgeblich sein könnten, haben keine Klärung gebracht. Das BMJ führt in seiner Anfragebeantwortung auch an, in wie vielen Fällen es zu einer Einstellung bzw. einem Abbruch des Verfahrens gekommen ist. Auch in diesen Fällen wurden polizeiliche Ermittlungen geführt (im Auftrag der Staatsanwaltschaft) – die große Differenz in den Zahlen ist auch so nicht erklärbar.
Versuchen wir es mit einer Frage: Hat das Innenministerium bzw. das BVT vielleicht ein Interesse, den Anstieg bei rechtsextremen Delikten kleinzureden bzw. mit dem Linksextremismus gegenzurechnen, um daraus eine politische Einschätzung zu konstruieren? Eine erste Antwort könnten darauf die Zahlen über Anzeigen im Bereich Linksextremismus geben. Die sind nämlich laut Verfassungsschutzbericht stark gestiegen: von 198 (2012) auf 411 (2013). Der Anstieg geht allerdings weitgehend auf ein Ereignis zurück: den Burschenschafterball.
Dem Ball ist im BVT-Bericht 2014 sogar ein eigenes Kapitel gewidmet. Dargestellt und analysiert wird aber nicht der Bedeutungswandel dieses Balls, der sich seit einigen Jahren zum Treffpunkt für Rechtsextremisten und rechtsextreme Parteien und Gruppierungen entwickelt hat, sondern der Protest und Widerstand gegen diesen Ball, der vom Verfassungsschutz taxfrei dem Linksextremismus zugeordnet wird.
Sind Personen, die gegen den Burschenschafterball demonstrieren, in einen polizeilichen Kessel geraten und deshalb eine Anzeige nach dem Sicherheitspolizeigesetz (Verwaltungsstrafrecht) erhalten, Linksextremisten? Laut Bericht: ja!
An anderer Stelle versucht sich das BVT in einer ziemlich unbrauchbaren Definition von Linksextremismus, als dessen wesentliches Merkmal Gewaltakzeptanz und ‑befürwortung genannt wird, aber eine Anzeige bzw. Verwaltungsstrafe nach dem Sicherheitspolizeigesetz drückt das mit Sicherheit nicht aus.
Die Wiener Polizei wird mit ihren Massenanzeigen gegen Hunderte bisher Unbekannte wegen angeblichen Landfriedensbruchs beim Ball 2014 nicht nur neuerlich die Zahlen hinaufschnalzen lassen, sondern auch den bisher fehlenden „Gewaltbeweis“ abstrakt über den angezeigten Paragraphen liefern, auch wenn er konkret nicht darstellbar ist.
Ein genauer Blick auf die Zahlen des BVT zeigt, wie gearbeitet wird: 411 Anzeigen im Bereich Linksextremismus gab es laut BVT 2013 insgesamt. In der Detaillierung werden die Zahlen in den Kategorien Sprengung einer Versammlung (§ 284 StGB), Verhinderung oder Störung einer Versammlung (§ 285 StGB) und Anzeigen nach dem Sicherheitspolizeigesetz mit Fußnoten versehen, aus denen hervorgeht, dass der Großteil der Anzeigen in diesen Kategorien auf die Proteste rund um den Burschenschafterball 2013 zurückzuführen ist.
Allein 107 Anzeigen wurden nach dem Sicherheitspolizeigesetz erstattet, heißt es in Fußnote 5. Im Text (Seite 26) findet man andere Zahlen. Danach ist es bei den Protesten gegen den Ball „zu 56 Anzeigen nach dem Strafrecht sowie zu 94 Anzeigen nach dem Verwaltungsstrafrecht” gekommen. 94 Anzeigen oder 107? Auf korrekte Zahlen kommt es offensichtlich nicht an!