Der Waffenfund von Ebbs hatte schon eine bemerkenswerte Vorgeschichte: Die österreichische Polizei war auf den Verdächtigen „im Rahmen der internationalen polizeilichen Zusammenarbeit“ aufmerksam gemacht worden. Schon allein dieser Umstand legt nahe, dass es sich bei dem jungen Ebbser nicht nur um einen „Waffennarren“ handelt, wie die Anwältin von Norbert B.von Beginn an verkündete: „Mein Mandant ist Waffenliebhaber und verfügt über eine Waffenbesitzkarte. Er hat hier verabsäumt, einige seiner Waffen anzumelden.” (tt.com, 30.1.13)
Waffennarren lieben Waffen, aber nicht 100 Kilo Sprengstoff! Norbert B. kooperierte in der Folge mit den Ermittlungsbehörden und zeigte ihnen weitere Waffendepots, die im Wald angelegt worden waren. Die Ermittlungen wurden gegen weitere Verdächtige ausgeweitet, Ende Februar wurde Norbert B. aus der Untersuchungshaft entlassen; er hatte ein Geständnis abgelegt, in dem er sich als „Fanatiker“ bezeichnete, einen rechtsextremen Hintergrund aber abstritt.
Norbert B. witzlos
Ende März berichtete dann die „Kronen Zeitung“ (Ausgabe Kärnten, 26.3.13), dass es im Umfeld der HTL Ferlach in Kärnten zu mehreren Hausdurchsuchungen gekommen sei, bei denen auch Sprengmittel sichergestellt wurden. Auf die Kärntner Spur war man im Rahmen der Ermittlungen gegen Norbert B. aus Ebbs gekommen. Die „Kleine Zeitung“ berichtete am 31.3.13 unter dem Titel „Heimliche Sympathien für die Werte der Nazis“ etwas breiter über das Umfeld der HTL Ferlach, über die pennale Verbindung Hollenstein und braune Umtriebe .
Während die Hinweise auf die Ebbser Sprengstoffsammlung anscheinend von den polnischen und slowenischen Behörden stammten, kamen die auf die Kärntner von deutschen Behörden. Alle verdächtigen Kärntner seinen mit einer Ausnahme laut einer Meldung der „Tiroler Tageszeitung“ (5.12.13) mittlerweile bereits wegen Vergehen gegen das Waffengesetz verurteilt. Der Ausnahmefall (22) muss sich am Landesgericht wegen NS-Wiederbetätigung und Waffen- und Sprengstoffbesitz verantworten.
Bei Norbert B. wiederum, der jetzt von der Staatsanwaltschaft Innsbruck wegen Vorbereitung eines Verbrechens durch Sprengmittel angeklagt wird, wurden die Ermittlungen wegen des Verdachts der Wiederbetätigung „mangels Beweisen“ eingestellt. Seine Anwältin wiederholt ihre Behauptung, dass B. „einfach nur ein Waffennarr“ war.
Die Anklage wegen Vorbereitung eines Verbrechens durch Sprengmittel stützt diese Behauptung allerdings nicht ab. Sie deutet eher darauf hin, dass bei den Ermittlungen konkrete Hinweise auf die Vorbereitung eines Sprengstoffattentats zu Tage gefördert wurden. Was dabei irritiert, ist der Umstand, dass die Verbindungen des Ebbsers zu den weiteren Verdächtigen aus Kärnten offensichtlich keine Rolle mehr spielen.