Stefan Gotschacher hatte auf seinem Facebook-Profil nicht nur merkwürdige Freunde, sondern auch merkwürdige Zitate gesammelt. Bei seinen Neonazi-Facebook-Freundschaften Gerhard Ittner und Meinolf Schönborn half ihm die Begründung, sie seien „durchgerutscht“.
Als der „Falter“ dann Gotschachers Lieblings-Zitate veröffentlichte, beendete die FPÖ das Dienstverhältnis, und die Staatsanwaltschaft nahm auf Betreiben des Verfassungsschutzes Ermittlungen gegen den Pressesprecher der FPÖ Wien auf. Jetzt gab die Staatsanwaltschaft bekannt, dass das Verfahren eingestellt wurde. Begründung: Der Vorsatz konnte nicht nachgewiesen werden. Gotschacher hatte erklärt, er habe die Zitate aus Internetforen kopiert, ohne deren Ursprung zu prüfen.
„Durchgerutscht“ also oder anders herum: Einem FPÖ-Pressesprecher traut die Staatsanwaltschaft offenbar zu, dass er nicht weiß, was er schreibt.
„Tanzorchester Immervoll” ist der Alias-Name der Neonazi-Band „Landser“
Ähnliches gilt für den FPÖ-Gemeinderat Wolfgang Kitzmüller aus Kirchschlag (OÖ). Er hatte auf Facebook gepostet: „Ich hab’s schon mal zum Ausdruck gebracht: ab mit den Schwuchteln hinters Voest-Gelände“ Der historische Kontext war deutlich: Auf dem Gelände der Voest befanden sich während der NS-Diktatur drei KZ-Außenlager. Ein Gutachten des oberösterreichischen Landesarchivs bestätigte, dass der Spruch „Ab in die Voest“ deshalb von Neonazis gerne verwendet werde.
Der angeklagte freiheitliche Gemeinderat erklärte allerdings vor Gericht, von früheren KZ-Außenlagern nichts gewusst zu haben. Er habe den Weikerlsee gemeint, wo sich Homosexuelle gerne treffen würden. Mit seinem Spruch habe er nur seinen Unmut äußern wollen, dass die Stadt Linz der Homosexuellen Initiative (HOSI) 140.000 Euro an Mietschulden erlassen wollte: „Ich meinte, dass sie sich an einem billigeren Ort an der Peripherie ansiedeln sollen.“ (Kurier OÖ, 11.7.13)
Für den Staatsanwalt blieb diese Erklärung unglaubwürdig, der Richter entschied allerdings, dass zwischen „hinter“ und „in“ der Voest ein Unterschied sei und sprach den FPÖ-Gemeinderat im Zweifel frei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Aber auch dort, wo die Justiz schon eindeutig geurteilt hat, gibt es für Beamte noch eine hilfreiche Einrichtung: die Disziplinarbehörde. Ottokar B., ein Zöllner aus Westösterreich, hatte von seinem Dienst-PC aus im Internet-Forum einer Zeitung gegen Ausländer gehetzt, Hitler gehuldigt und gefordert, dass man die „Volksverräter Faymann, Spindelegger und Fekter (…) an die Wand stellen und erschießen“ solle.
Dafür verurteilte ihn laut „Kurier“ ein Strafgericht zu 12 Monaten Haft. In Folge der strafrechtlichen Verurteilung sollte die Disziplinarbehörde sein Fehlverhalten dienstrechtlich ahnden. Dabei ging es offensichtlich nur um den Spruch des Zöllners mit dem Erschießen, nicht aber um die Verurteilung wegen NS-Wiederbetätigung und Verhetzung.
Die Disziplinarbehörde erster Instanz verhängte über den Zöllner nur eine Geldstrafe über 10.000 Euro, weil er reumütig und unbescholten (!) sei. Eine Verurteilung wegen NS- Wiederbetätigung und Verhetzung zählt da offensichtlich nicht.
Der Disziplinaranwalt berief deshalb gegen das Urteil, aber die Disziplinaroberkommission folgte dem Spruch der ersten Instanz. Damit ist bis auf weiteres klar, dass sich ein österreichischer Beamter nach dem NS-Verbotsgesetz wiederbetätigen und seinen Chefs das Erschießen androhen darf, ohne deswegen den Job zu verlieren. (Quelle: Kurier, 11.7.13)