Der junge Pinzgauer (17) war schon vor dem Prozess kein unbeschriebenes Blatt mehr. Seit er strafmündig ist, wurde er bereits viermal wegen unterschiedlicher Delikte verurteilt. In der Nacht auf den 1. April kam noch einiges dazu. Bei einer Wohnungseinweihungsfeier wurde er nach einem Streit von seinem Freund vor die Tür gesetzt. Im Stiegenhaus sang er daraufhin Nazi-Lieder und skandierte mehrmals, dass Hitler sein bester Freund sei. Als ihn ein Hausbewohner zur Rede stellte, drohte er diesem mit Verprügeln, beschimpfte ihn als „Kanaken“, schrie „Alle Asylanten gehören vergast“ und versuchte, ihm einen Faustschlag zu versetzen. Der Erfolg könnte möglicherweise an den „18 Bier und einigen Mischgetränken“ gescheitert sein, die er zu diesem Zeitpunkt nach eigenen Angaben intus hatte.
Obwohl auch die Polizei kein Problem gehabt haben dürfte, ihn einzuordnen, betonte der mit Militärhose, Springerstiefeln (mit weißen Schnürsenkeln natürlich!) und Glatze kostümierte Jugendliche den Beamten gegenüber, „ein bekennender Rechter“ zu sein. Auf der Wachstube beschimpfte er die Beamten, hob die Hand zum Hitlergruß, brüllte mehrmals „Sieg Heil“ und drohte einem Beamten, er werde ihn wie einen Juden auf einem Baum aufhängen. Ein völlig betrunkener Nazi-Skin? Irritierend daran ist, dass der Jugendliche den Polizisten auch noch die Titel und Interpreten von den vier Nazi-Songs (darunter den „Polaken-Tango“ der „Landser“), die er im Stiegenhaus gebrüllt hatte, aufzählen konnte.
Vor Gericht hörte sich das anders an. Er sei damals schon ziemlich betrunken gewesen, betonte der Angeklagte selbst: „Ich kenne die Lieder nicht wirklich. Nur Bruchstücke, die ich bei Freunden gehört habe. Ich traue mir zu schwören, dass ich das nicht gesungen habe.“ Da er einen Tag nach dem Vorfall auch noch einen Einbruchsdiebstahl begangen hatte, wurde neben der langen Latte von angeklagten Delikten (NS-Wiederbetätigung, versuchte Nötigung, versuchte Körperverletzung, gefährliche Drohung, versuchter Widerstand gegen die Staatsgewalt) auch dieser mitverhandelt. Das Resultat: 18 Monate Haft, davon sechs Monate unbedingt. Da auch eine alte Bewährungsstrafe widerrufen wurde, kommen weitere drei Monate Haft dazu. Außerdem wurde eine stationäre Alkoholentwöhnungstherapie angeordnet. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.