BMI: Mein Name ist Hase

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Wie und war­um diver­se FPÖ-Abge­ord­ne­te und Bur­schen­schaf­ter auf die Idee kamen, dass eine Anfra­ge­be­ant­wor­tung von Innen­mi­nis­te­rin Mikl–Leitner einen Frei­spruch vom Vor­wurf des Rechts­extre­mis­mus für Bur­schen­schaf­ten beinhal­te, bleibt im Trü­ben. Die Anfra­ge­be­ant­wor­tung hat es aller­dings tat­säch­lich in sich.

„Der Begriff ‚Rechts­extre­mis­mus‘ ist der öster­rei­chi­schen Rechts­ord­nung fremd“, doziert die Innen­mi­nis­te­rin in ihrer Ant­wort auf eine par­la­men­ta­ri­sche Anfra­ge der Grü­nen, um dann see­len­ru­hig die Kur­ve zu krat­zen und mit­zu­tei­len, dass „bei der Beur­tei­lung hin­sicht­lich der Kate­go­ri­sie­rung von Tat­hand­lun­gen als rechts­extre­mis­tisch (…) sei­tens der Sicher­heits­be­hör­den das Vor­lie­gen vor allem fol­gen­der zen­tra­ler Ele­men­te geprüft“ würde.

Ja, was jetzt? Dass der Begriff Rechts­extre­mis­mus der öster­rei­chi­schen Rechts­ord­nung nicht so fremd ist wie schein­bar der Innen­mi­nis­te­rin, wer­den wir in einem wei­te­ren Bei­trag noch bele­gen. Wenn aber auch Tat­hand­lun­gen anhand einer Typo­lo­gie als rechts­extre­mis­tisch kate­go­ri­siert wer­den kön­nen, dann sind wir ja regel­recht erleich­tert! Immer­hin lie­fert damit die Innen­mi­nis­te­rin eine etwas ver­bo­ge­ne Bestä­ti­gung, dass es den Rechts­extre­mis­mus über­haupt gibt. Auch wenn er nicht mehr in einem eige­nen Bericht vor­ge­stellt wird, son­dern in der Wahr­neh­mung des Ver­fas­sungs­schut­zes in des­sen jähr­li­chen Berich­ten als ver­nach­läs­sig­ba­re Bedro­hung aufscheint.

Wer sich die Mühe macht und die Fra­gen mit den Ant­wor­ten von Mikl-Leit­ner ver­gleicht, wird fest­stel­len, dass die Innen­mi­nis­te­rin allen Fest­le­gun­gen und kon­kre­ten Ant­wor­ten aus­weicht. Beson­ders skur­ril ist das dort, wo Fak­ten bestrit­ten wer­den, die selbst­ver­ständ­lich auch dem Ver­fas­sungs­schutz bekannt sind, bei den Ant­wor­ten auf die Fra­gen 13 bis 30.

Auf die Fra­ge 13 „Ist ihnen die Teil­nah­me von Besu­che­rIn­nen des Balls aus dem Aus­land bekannt, die auf­grund ihrer Tätig­keit in ihrer Hei­mat hier in Öster­reich mit dem NS-Ver­bots­ge­setz in Kon­flikt kom­men wür­den?“ ant­wor­tet die Innen­mi­nis­te­rin mit dem glei­chen schlich­ten „Nein“ wie auf die Fra­ge 18 „Ist Ihnen bekannt, ob akti­ve oder ehe­ma­li­ge Mit­glie­der ande­rer Bur­schen­schaf­ten, pen­na­ler Bur­schen­schaf­ten, Corps, Feri­al­ver­bin­dun­gen, Sän­ger­schaf­ten oder aka­de­mi­schen Turn­ver­ei­ne, in der Neo­na­zi-Sze­ne aktiv waren oder noch sind?“

Sol­len wir sie alle noch ein­mal auf­zäh­len, die Mit­glie­der, die in der Neo­na­zi-Sze­ne aktiv waren oder noch sind? Wir wis­sen, dass sie auch dem Ver­fas­sungs­schutz bekannt sind. Wir wis­sen aber auch, dass die Bur­schen­schaf­ten in den Berich­ten des Ver­fas­sungs­schut­zes ein­fach des­halb nicht mehr erwähnt wer­den, weil in schwarz-blau­en Regie­rungs­zei­ten für sie inter­ve­niert wur­de. Öster­rei­chi­sche Mit­glie­der der Deut­schen Bur­schen­schaft sind zwar so weit rechts, dass deut­sche Mit­glieds­ver­bän­de wegen ihnen den Dach­ver­band Deut­sche Bur­schen­schaft ver­las­sen haben, aber für das Innen­mi­nis­te­ri­um liegt die­se Erkennt­nis genau­so unter der Wahr­neh­mungs­schwel­le wie die Preis­aus­zeich­nung für den ille­ga­len neo­na­zis­ti­schen „Bund frei­er Jugend” durch die Bur­schen­schaft Liber­tas oder die Auf­trit­te von Neo­na­zis bei der Bur­schen­schaft Olym­pia. Ein Frei­spruch vom Vor­wurf des Rechts­extre­mis­mus oder ein Güte­sie­gel für die Bur­schen­schaf­ten ist die Ant­wort der Innen­mi­nis­te­rin sicher nicht, aber ein deut­li­ches Zei­chen der Ignoranz!