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Lesezeit: 4 Minuten

Graz: „Perverser Humor” bringt Angeklagtem ein Jahr bedingt

Wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung, ille­ga­len Waf­fen­be­sit­zes und Sucht­mit­tel­de­lik­ten schul­dig gespro­chen: Ein jun­ger Erwach­se­ner radi­ka­li­sier­te sich im Umfeld eines Neo­na­zis, der sich unter Mr. Bond-Fans misch­te, aber auch bei Iden­ti­tä­ren und der „Frei­heit­li­chen Jugend” unter­wegs war.

17. Juli 2026
Landesgericht Graz Eingang (© SdR)
Landesgericht Graz Eingang (© SdR)

Sat­te 45 Tat­hand­lun­gen umfass­te die Ankla­ge gegen einen jun­gen Gra­zer, die am 7. Juli am Lan­des­ge­richt für Straf­sa­chen ver­han­delt wur­de. Sei­ne Ver­stö­ße gegen das Ver­bots­ge­setz sowie gegen das Waf­fen- und das Sucht­mit­tel­ge­setz waren es, die den 24-Jäh­ri­gen vor Gericht brach­ten – aber eigent­lich war es sei­ne Freund­schaft zu Manu­el S., des­sen Neo­na­zi-Umtrie­be schon vor drei Jah­ren ver­han­delt wur­den.

Ein­sam­keit, Depres­sio­nen und ein feh­len­der Umgang mit sei­ner psy­chi­schen Erkran­kung trie­ben David S. in die Fän­ge der Neo­na­zis, will man sei­ner Ver­tei­di­gung Glau­ben schen­ken. Eine Argu­men­ta­ti­on, die vor Gericht oft zu hören ist. Aber stimmt auch, was David S. da von sich gab?

45 Delikte

Zunächst stu­dier­te er Betriebs­wirt­schafts­leh­re, brach dann aber das Stu­di­um ab und zog sich sozi­al zurück. Sei­ne psy­chi­schen Erkran­kun­gen – ADHS und Asper­ger-Syn­drom – mach­ten ihm das Leben nicht gera­de leich­ter. Dann lern­te er in der Schu­le den erwähn­ten Manu­el S. ken­nen, einen Neo­na­zi mit einer Vor­lie­be für White-Power-Geschwur­bel, der in der Fan­grup­pe um den inhaf­tier­ten Neo­na­zi-Rap­per Mr. Bond aktiv war. Manu­el S. war nicht nur Akti­vist der Iden­ti­tä­ren, son­dern trieb sich auch bei der „Frei­heit­li­chen Jugend” herum.

Zurück zum Ange­klag­ten: Zwi­schen 2020 und 2023 soll David S. dann die ange­klag­ten Inhal­te gespei­chert und ver­brei­tet haben: natio­nal­so­zia­lis­ti­sche, anti­se­mi­ti­sche, ras­sis­ti­sche und men­schen­ver­ach­ten­de Memes und Chats, dar­un­ter eine Nach­richt an sei­ne dama­li­ge Freun­din: “Ich mob­be Schwu­le bis zum Selbst­mord” oder “Ich tue das was ich lie­be, Maxi­mal­pig­men­tier­te schla­gen.” Laut Ankla­ge fan­den sich rund 1.600 ein­schlä­gi­ge Bil­der sowie 146 Vide­os mit NS-Bezug auf sei­nen Gerä­ten. Außer­dem besaß S. trotz eines Waf­fen­ver­bots einen Schlag­ring, einen CO₂-Revol­ver, ein But­ter­fly­mes­ser und Nun­cha­kus. Hin­zu kamen Ver­stö­ße gegen das Sucht­mit­tel­ge­setz – alles in allem 45 Delikte.

Voll geständig

Vor Gericht gab sich der jun­ge Mann sicht­lich zer­knirscht: „Ich fand‘s wit­zig, mein Humor war ziem­lich per­vers“. Wegen sei­nes schlech­ten psy­chi­schen Gesund­heits­zu­stands war der Gerichts­ter­min von David S. län­ger auf­ge­scho­ben wor­den. „Ich beken­ne mich zu allem schul­dig“, sag­te der Ange­klag­te gleich zu Beginn sei­ner Ein­ver­nah­me und erklär­te sich sei­ne Neo­na­zi-Chats mit sei­ner Freund­schaft zu Manu­el S.: „Ich hat­te kein Selbst­wert­ge­fühl und ich woll­te ihm gefal­len. Ich schä­me mich jetzt, dass ich dar­auf rein­ge­fal­len bin.“ Anders als sein ehe­ma­li­ger Freund, der vor Gericht noch fei­ge her­umei­er­te, sein State­ment „We White 14“ wür­de auf den 14. Gra­zer Bezirk Eggen­berg ver­wei­sen, gab David S. gleich zu, dass mit der 14 der Leit­satz der Neo­na­zis gemeint war.

Auf die Fra­ge des Rich­ters, ob den Ange­klag­ten die natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Inhal­te nicht abge­sto­ßen hät­ten, ant­wor­te­te David S., man stump­fe mit der Zeit ab, aber heu­te sehe er das anders: „Men­schen sind Men­schen”, Haut­far­be oder Reli­gi­on wür­den für ihn kei­ne Rol­le mehr spielen.

Die­ses Aus­maß an Ein­sicht und Reue ist selbst am Straf­lan­des­ge­richt Graz sel­ten zu hören: „Es widert mich an”, sag­te der 23-jäh­ri­ge Gra­zer am Diens­tag dem Schöf­fen­ge­richt [Geschwo­re­nen­ge­richt; Anmk. SdR] über sei­ne Taten. „Was habe ich mir dabei gedacht? Rück­bli­ckend fin­de ich es graus­lich. Es ist so wider­lich.” (kleinezeitung.at, 7.7.26)

Wie aber kam es zum Waf­fen­ver­bot, gegen das der Ange­klag­te ver­sto­ßen hat­te? Im Jahr 2020 sei er mit einem Sturm­mes­ser „erwischt“ wor­den. „Ich hab gedacht, das Waf­fen­ver­bot ist nur vor­läu­fig, 4 Wochen.“ Die bei der Haus­durch­su­chung gefun­de­nen Waf­fen habe er als Sou­ve­nir aus dem Urlaub mit­ge­nom­men. „Ich fand‘s cool.“ In einem ein­schlä­gi­gen Forum habe er sogar nach­ge­fragt, wie man selbst Waf­fen bau­en kön­ne. Heu­te leh­ne er Waf­fen über­haupt ab: „Die braucht man nicht in unse­rer Gesellschaft.“

Eine Perspektive

David S.‘ Anwalt argu­men­tier­te, sein Man­dant habe sich in einer psy­chi­schen Aus­nah­me­si­tua­ti­on befun­den, sei sozi­al iso­liert gewe­sen und habe sich inzwi­schen grund­le­gend ver­än­dert. Seit einem Jahr sei er nun schon bei einem Ver­ein zur Reha­bi­li­ta­ti­on und Sucht­be­hand­lung unter­ge­bracht, habe dort eine Tages­struk­tur und kon­su­mie­re weder Can­na­bis noch Alko­hol. „Ich lese vie­le Roma­ne, ich hab mit dem Fit­ness­stu­dio begon­nen. Ich möch­te das gan­ze posi­tiv hin­krie­gen.“ Sein Anwalt plä­dier­te für eine Sank­ti­on, die die Lebens­pla­nung sei­nes Man­dan­ten, sei­ne Per­spek­ti­ve, nicht beein­träch­ti­ge, denn: „Er ist auf einem guten Weg.“

Das Gericht sprach S. in allen Ankla­ge­punk­ten schul­dig und ver­häng­te eine Geld­stra­fe von 1.400 Euro sowie eine zwölf­mo­na­ti­ge Bewäh­rungs­stra­fe. Sei­ne Waf­fen und Daten­trä­ger wur­den ein­ge­zo­gen. Zu sei­nem frü­he­ren neo­na­zis­ti­schen Umfeld habe David S. mitt­ler­wei­le den Kon­takt abgebrochen.

Wir dan­ken für die Prozessbeobachtung!

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Schlagwörter: Antisemitismus | Identitäre | Illegaler Waffenbesitz | LGBTQIA+-Feindlichkeit | Neonazismus/Neofaschismus | Rassismus/Antimuslimischer Rassismus | Steiermark | Suchtmittelgesetz | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

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