Ebensee-Wels/OÖ: Wieder Wiederbetätigung im Suff
In der Kategorie rechtsextremer Menschen, die im Suff den Hitlergruß ausführen und dazu brüllen, ist gefühlt Oberösterreich führend. In Wels stand am 23. April Horst E. (55) vor dem Schwurgericht. Nicht nur wegen NS-Wiederbetätigung und auch nicht zum ersten Mal. Mit 18 Vorstrafen bepackt, musste er sich diesmal zudem wegen Nötigung, Körperverletzung und gefährlicher Drohung verantworten.
Zur Wahrheitsfindung konnte der Angeklagte kaum etwas beitragen. Dafür waren die drei Zeug:innen nützlich, die übereinstimmend die Vorwürfe der Anklage bestätigten, wonach E. zwischen Juli und Dezember 2025 in Ebensee mehrfach öffentlich den Hitlergruß gezeigt, dazu einschlägige Sprüche von sich gegeben und schließlich am 19. Dezember des Vorjahres zwei Personen bedroht und eine verletzt hat.
Die Frage des vorsitzenden Richters, wann der Angeklagte eigentlich nicht alkoholisiert sei, klang schroff, hatte aber ihre Berechtigung. In seiner Befragung erklärte Horst E., dass er den Tag schon mit Bier und Schnaps beginne. Das Geld dafür komme vom Sozialamt, Miete müsse er auch nicht zahlen. Wegen seiner Beschimpfungen anderer („Ausländerpack“) ließe sich vermutlich ableiten, dass Horst E. politisch zu jener Partei tendiert, die den „Ausländern“ die Sozialhilfe streichen will, damit es den braven und fleißigen Einheimischen besser geht.
Gut geht des Horst E. wahrlich nicht, das zeigt auch ein neurologisch-psychiatrisches Gutachten, das erstellt wurde. Sein Vater war gewalttätig, er selbst ist langjähriger Alkoholiker, bei dem die absolvierten Entwöhnungskuren nur kurzzeitig Wirkung zeigten. Sein hoher Alkoholkonsum mache ihn enthemmt und aggressiv. Das zeigte sich nicht zuletzt am 19. Dezember, als er eine Frau, die ihm für eine Woche Quartier bot, aber nicht mit ihm Sex haben wollte, beschimpfte, würgte und mit dem Umbringen bedrohte.
Die Berufsrichter formulierten fünf Hauptfragen zu den einzelnen Delikten und fügten jeweils die Zusatzfrage zur Zurechnungsfähigkeit und als Ergänzung die Frage zu einer allfälligen Berauschung hinzu. Die Geschworenen stimmten in allen fünf Hauptfragen für schuldig. Das Urteil fiel dementsprechend aus: zweieinhalb Jahre Haft unbedingt. Rechtskräftig.
Eisenstadt: Nazi-Tattoo auf dem Bauch und auf Facebook
Am 5. Mai 2026 stand die derzeit arbeitslose Burgenländerin Carmen S. vor einem Geschworenengericht am Landesgericht Eisenstadt. Angeklagt war sie nach § 3g Verbotsgesetz, da sie bereits 2005 gestochene Nazi-Tattoos auf ihrem Facebook-Profil veröffentlicht hatte. Die Bilder seien zufällig durch den niederösterreichischen Verfassungsschutz entdeckt worden.
In der Verhandlung zeigte sich die 44-jährige S. geständig. Die Verteidigung sprach von Reue und ersuchte um eine milde Strafe. Auf Nachfrage der vorsitzenden Richterin erklärte die Angeklagte, warum sie sich die Motive – eine „Schwarze Sonne“ auf dem Bauch und eine Wolfsangel am linken Oberarm – in Ungarn stechen habe lassen: In Österreich mache das niemand (da irrt die Frau), außerdem sei es dort billiger. Ihr sei bewusst gewesen, dass die Symbole in Österreich verboten seien, sie habe aber angenommen, dass sich niemand dafür interessiere. Als Grund für das spätere Hochladen der Fotos nannte sie Alkoholisierung. Ihr Lebensgefährte wolle nicht, dass sie sich die Tattoos entfernen lasse, was die Frage aufkommen lässt
Die Geschworenen fragten auch nach den Vorstrafen und nach psychischen Beeinträchtigungen. S. verwies auf psychische Probleme und Alkoholabhängigkeit. Zwei frühere Verurteilungen – wegen Sachbeschädigung und gefährlicher Drohung – stammen aus dem Jahr 2024.
Landser-Shirt als Auslöser
Als Zeug:innen wurden zwei Beamte gehört. Ein niederösterreichischer Verfassungsschützer schilderte, dass der Fund zufällig erfolgt sei. Ausschlaggebend sei zunächst ein T‑Shirt mit Aufdruck der Neonazi-Rockband „Landser“ gewesen, anschließend sei der Fall an das „Landesamt Staatsschutz und Extremismusbekämpfung“ Burgenland weitergeleitet worden. Sein burgenländischer Kollege berichtete, S. sei bei der Zustellung der Ladung freundlich gewesen und habe ihn ins Haus gelassen. Dort seien keine NS-Symbole oder einschlägigen Gegenstände wahrgenommen worden. Hinweise auf eine aktive Einbindung in die NS-Szene habe es nicht gegeben.
Das Urteil erfolgte rechtskräftig: zwölf Monate bedingter Haft auf drei Jahre, dazu 720 Euro Geldstrafe unbedingt. Außerdem wurden Bewährungshilfe, die Sicherstellung des Mobiltelefons und die Entfernung oder Unkenntlichmachung der Tätowierungen angeordnet. Über Letzteres dürfte der Lebensgefährte eher unglücklich sein. Vom Widerruf der früher bedingt ausgesprochenen Haftstrafe wurde abgesehen, die Probezeit wurde jedoch auf fünf Jahre verlängert.
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