Linz: Entschuldigung am nächsten Tag
Zunächst waren es ausländerfeindliche Parolen, mit denen der Angeklagte Michael P. in einem Linzer Lokal aufgefallen war. Später kamen Nazi-Sprüche dazu. Immer wieder. Zwischen Dezember 2022 und Anfang Mai 2025 – so die Anklage. Wenn ihm der Wirt die Sprüche verbot, entschuldigte er sich am nächsten Tag. Bis zur Anzeige. In einem Video war ein NS-Vorfall dokumentiert worden. Der Angeklagte gab sich in der Verhandlung am 22. April vor dem Landesgericht Linz zerknirscht, bekannte sich schuldig und versprach einen Entzug. Damit war die Schuldfrage rasch entschieden: einstimmig schuldig und zwölf Monate bedingt, bei einer Probezeit von drei Jahren. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Wels: Vollrausch als Verteidigungslinie
Gabriel D., gerade 25 Jahre alt geworden, musste am 22. April ins Landesgericht Wels. Er war angeklagt, weil er am 25. Dezember 2025 im Speisewagen eines Zuges auf der Strecke Linz–Salzburg den Hitlergruß gezeigt und dazu den einschlägigen Gruß gebrüllt haben soll. D. war alkoholisiert. Wie stark, konnte auch sein Begleiter im Zug nicht einschätzen: „Nicht extrem“, meinte er, hatte aber sonst keine Erinnerung an den Vorfall. Seine Befragung per Videokonferenz klappte erst im zweiten Anlauf. Warum Videokonferenz? Weil der Zeuge gerade in einer deutschen Justizvollzugsanstalt sitzt.
Ein zweiter Zeuge hatte allerdings eine recht präzise Erinnerung an den Vorfall und erzählte, der Begleiter habe Gabriel D. den Arm beim Hitlergruß hinuntergedrückt. Er erinnerte sich auch, dass der Angeklagte irgendetwas von Güterzügen, die Deportationszüge seien, gebrabbelt habe. Gabriel D. konnte sich aber an gar nichts mehr erinnern, kam aber immerhin zu einer wichtigen Erkenntnis: „Man soll dem Alkohol nicht die Schuld geben.“
Die Verteidigerin sah das anders, plädierte durchgehend für einen Freispruch, weil Gabriel D. „dicht“, also im Vollrausch, gewesen sei. Auch seine noch nicht abgearbeiteten Vorstrafen standen im Raum. Sechs der acht Geschworenen entschieden für seine Schuld. Es setzte eine für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehene Freiheitsstrafe von 13 Monaten, eine milde Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je vier Euro und eine Verlängerung der Probezeit für seine Vorstrafen auf fünf Jahre. Von einem Widerruf der bedingten Vorstrafen nahm das Gericht Abstand, in der Hoffnung, dass Gabriel D. „die Kurve kriegt“. Das Urteil ist rechtskräftig.
Steyr: Hitlerbild per Face Swap
Bei Ragnar K. (23) fand eine Hausdurchsuchung statt, weil man zuvor im Zuge einer Razzia bei Samuel R. seinen Namen und Gesprächsprotokolle gefunden hatte, die den Verdacht auf eine NS-affine Einstellung von K. nahelegten. Der Angeklagte, der bereits seinen Vornamen gewechselt hatte, beschäftigte sich damals mit der Frage, ob er nicht auch seinen tschechischen Nachnamen ändern sollte: „Kann mich nicht entscheiden, Himmler oder Wagner.“ Ob mit Wagner der Komponist Richard Wagner wegen dessen ausgeprägtem Antisemitismus gemeint war, bleibt Spekulation.
Bei K. wurden jedenfalls einige NS-Devotionalien gefunden. Warum aber fand die auslösende Hausdurchsuchung bei Samuel R. statt? Gegen ihn wurde ermittelt, weil er als Mitglied des staatsfeindlichen „Staatenbundes Österreich“versucht haben soll, einer Vollzugsbeamtin Geld abzupressen.
In der Verhandlung, die am 27. April am Landesgericht Steyr stattfand, wurde noch eine weitere Textnachricht verlesen, die Ragnar K. einem tschechischen Antiquitätenhändler nach einem Besuch in dessen Laden voller Begeisterung geschrieben hatte: „WTF wie geil, dafür kommst in Österreich in den Häfen.“
Dann war auch noch ein Foto angeklagt, das er via Snapchat verschickt hatte: sein Gesicht, per Face Swap auf Hitler umgemodelt, dazu noch die einschlägige Grußgeste. Es war also nicht ein einziger Vorfall, der den Verdacht auf Wiederbetätigung begründet hatte. Drei Ermittlungsbeamte, die als Zeugen einvernommen wurden, bestätigten in der Befragung vor Gericht, dass es sich eigentlich um zwei bearbeitete Hitlerfotos gehandelt habe: eines mit, eines ohne Hitlergruß. In seinem Schlusswort erklärte K., es tue ihm leid und er wolle sich bessern: Es sei eine Dummheit gewesen.
Das Gericht entschied sich für eine Diversion mit zwei Jahren Probezeit, weil man dem Angeklagten, der ab 4. Mai wieder eine Arbeitsstelle habe, die Zukunft nicht verbauen wolle, er außerdem Bewährungshilfe habe und in Psychotherapie sei. Beide Seiten erklärten sich einverstanden – die Entscheidung ist rechtskräftig.
Wir danken unseren Prozessbeobachter:innen!
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