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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 4 Minuten

Neonazisprüche am Besenstiel, vor einer Synagoge & im Internet

Drei Pro­zes­se nach dem Ver­bots­ge­setz am Wie­ner Lan­des­ge­richt, die eines gemein­sam hat­ten: Neo­na­zi­sprü­che von Ange­klag­ten mit psy­chi­schen Pro­ble­men, ver­bun­den mit Alko­hol- oder Dro­gen­miss­brauch. Ein Ange­klag­ter ent­schied sich für ein beson­ders unge­wöhn­li­ches Vehi­kel, um sei­ner Ideo­lo­gie Aus­druck zu verleihen.

18. März 2026
Landesgericht Wien, Eingang Wickenburggasse (© SdR)
Landesgericht Wien, Eingang Wickenburggasse (© SdR)

Inhalt

Togg­le
  • Neo­na­zi­sprü­che am Besenstiel
  • Ver­nich­tungs­an­ti­se­mi­tis­mus vor einer Wie­ner Synagoge
  • Jun­ger Erwach­se­ner leug­net Holo­caust auf Facebook

Neonazisprüche am Besenstiel

Eigent­lich soll­te der Fol­ge­tag sein letz­ter hin­ter Git­tern sein, aber für Mar­tin S. kam es am 11. März anders. Der 48-jäh­ri­ge Wie­ner kann auf ein umfang­rei­ches Vor­stra­fen­re­gis­ter zurück­bli­cken. Neben Belei­di­gung, Dieb­stahl und Ver­stoß gegen das Sucht­mit­tel­ge­setz umfasst es auch NS-Wie­der­be­tä­ti­gung in drei Fäl­len. Zum ers­ten Mal berich­te­te Stoppt die Rech­ten bereits 2016 über ihn, 2023 schlug er erneut wegen Wie­der­be­tä­ti­gung vor Gericht und in der SdR-Pro­zess­be­richt­erstat­tung auf. Damals kas­sier­te er 25 Mona­te unbe­ding­ter Haft, die er abge­büßt hat. Aber fast könn­te der Ein­druck gewon­nen wer­den, S. woll­te das Gefäng­nis nicht verlassen.

Vor Gericht blei­ben sei­ne Ver­tei­di­gungs­ver­su­che vage und unam­bi­tio­niert. Eige­nen Anga­ben zufol­ge sei er schon mit einem Nazi-Opa auf­ge­wach­sen und mit sei­ner Beschäf­ti­gung mit Neo­na­zi-Musik bei der Ideo­lo­gie geblie­ben. Er habe das rechts­extre­me Maga­zin „Zuerst!“ bezo­gen und äußer­te Sym­pa­thien für die deut­sche AfD und Donald Trumps MAGA-Bewegung.

Im ver­gan­ge­nen Sep­tem­ber habe er in sei­ner Gefäng­nis­zel­le eine Doku­men­ta­ti­on zum Zwei­ten Welt­krieg geschaut. Die und „die Ein­sam­keit und eine Depres­si­on“, so der Ange­klag­te, hät­ten ihn dazu ver­an­lasst den Haft­raum mit zahl­rei­chen ras­sis­ti­schen Sprü­chen und rechts­extre­men Slo­gans zu beschmie­ren. Dazu ist er gestän­dig. Zwei Mona­te spä­ter wur­den von Jus­tiz­wa­che­be­am­ten im Haft­raum wie­der Neo­na­zi-Schmie­re­rei­en, auch auf einem Besen­stiel, gefunden.

Die Ankla­ge lau­te­te dem­zu­fol­ge auf Sach­be­schä­di­gung und NS-Wie­der­be­tä­ti­gung (§ 3g). Die Ver­tei­di­gung plä­diert für eine beding­te Stra­fe mit der Pflicht, Bewäh­rungs­hil­fe und eine psy­cho­lo­gi­sche Behand­lung in Anspruch zu neh­men. Immer­hin sei der Ange­klag­te gestän­dig und habe die Beschä­di­gun­gen alle­samt selbst wie­der entfernt.

Das Geschwo­re­nen­ge­richt votier­te ein­stim­mig für schul­dig und ver­häng­te eine wei­te­re Haft­stra­fe von zwei Jah­ren unbe­dingt. Der Ange­klag­te nahm das Urteil zwar an, vor­erst aber nicht die Staats­an­walt­schaft. Daher: nicht rechtskräftig.

Vernichtungsantisemitismus vor einer Wiener Synagoge

Der Fall ging letz­ten Herbst durch die Medi­en: Weil er Besucher:innen einer Syn­ago­ge juden­feind­lich beschimft und dabei den Holo­caust gut­ge­hei­ßen hat­te„ stand am 11. März ein 58-jäh­ri­ger Wie­ner vor Gericht. „Ich bin Anti­se­mit und stolz dar­auf!“, habe er geru­fen – und das war noch die harm­lo­ses­te aller Äuße­run­gen, die Andre­as W. Besu­chern der Syn­ago­ge in der Gro­ßen Schiff­gas­se (Leo­pold­stadt) ent­ge­gen­ge­schleu­dert hatte.

Zwar habe er bei der Tat einen „ordent­li­chen” Alko­hol­pe­gel gehabt, sei aber trotz­dem zurech­nungs­fä­hig gewe­sen. Somit müs­se er nach dem Ver­bots­ge­setz (§ 3g) ver­ur­teilt wer­den, argu­men­tier­te die Staats­an­walt­schaft in ihrem Anfangs­plä­doy­er. Die Ver­tei­di­gung beton­te, dass der Ange­klag­te unbe­schol­ten sei und „seit Jah­ren in diver­sen Ein­rich­tun­gen“  betreut wer­de. Er sei psy­chisch krank, befin­de sich aber auf dem Weg der Bes­se­rung. Er neh­me eine ambu­lan­te Lang­zeit­the­ra­pie in Anspruch, zudem habe er eine Erwachsenenvertretung.

Eine der drei gela­de­nen Polizeibeamt:innen beschrieb W.s Sprü­che als  „leicht brab­belnd, dann wie­der klar“ . Die vom Gericht ein­ge­hol­ten Gut­ach­ten zum geis­ti­gen Zustand des Ange­klag­ten stell­ten fest: Zum Tat­zeit­punkt sei W. „leicht bis mit­tel­gra­dig alko­ho­li­siert gewe­sen“, lei­de an einem Alko­hol­ab­hän­gig­keits­syn­drom und einer schi­zo­ty­pen Störung.

W. ist gestän­dig, das Gericht zeigt sich ent­ge­gen­kom­mend und bie­tet ihm eine diver­sio­nel­le Eini­gung an: zwei Jah­re Pro­be­zeit und die Pflicht Bewäh­rungs­hil­fe in Anspruch zu neh­men. Der Ange­klag­te stimm­te zu, die Ent­schei­dung ist aber noch nicht rechtskräftig.

Die Rich­te­rin füg­te hin­zu: „Falls Sie sich nicht an die Bedin­gun­gen hal­ten, sehen wir uns wieder.“

Junger Erwachsener leugnet Holocaust auf Facebook

Mit einem Schuld­spruch ende­te ein Pro­zess wegen Holo­caust­leug­nung am 12. März am Lan­des­ge­richt Wien. Ein jun­ger Erwach­se­ner, zum Tat­zeit­punkt noch 18 Jah­re, hat­te ent­spre­chen­de Kom­men­ta­re unter einem Nach­rich­ten­bei­trag der „Zeit im Bild“ zum Geden­ken an die Novem­ber­po­gro­me 1938 gepostet.

Eigent­lich wol­le er ja nur „ein schö­nes Leben und kei­nen Hass ver­brei­ten“, sag­te der Ange­klag­te Ben­ja­min B. dem Geschwo­re­nen­se­nat. Zumin­dest das zwei­te Vor­ha­ben ist dem Mann aus Ober­ös­ter­reich vor­erst nicht gelun­gen. Unter einem Insta­gram-Bei­trag der ZiB zum Geden­ken an die Opfer des Natio­nal­so­zia­lis­mus kom­men­tier­te er unter ande­rem: „6 Mil­li­on x 271k ✓“. Der Ange­klag­te woll­te damit die Opfer­zahl von sechs Mil­lio­nen Juden und Jüdin­nen in Fra­ge stel­len, viel­mehr behaup­te er, dass es nur 271.000 Opfer gege­ben hätte.

B. bekann­te sich schul­dig, er wol­le sich „beim jüdi­schen Volk“ ent­schul­di­gen. Ursäch­lich für sei­nen „dum­men Feh­ler“, wie er es nann­te, sei­en sei­ne psy­chi­schen Pro­ble­me und sein Dro­gen­kon­sum gewe­sen. Und: „Ich war frus­triert wegen dem Lei­den der Kin­der in Gaza.“

Der jun­ge Mann, der auch schon Psych­ia­trie-Auf­ent­hal­te hin­ter sich hat, han­del­te sich aller­dings wäh­rend der Ver­hand­lung eine Aus­wei­tung der Ankla­ge ein, indem er sich zu erklä­ren ver­such­te: Was in Gaza pas­sie­re sei sei­ner Mei­nung nach „auch ein Holo­caust“. Damit habe er nicht nur online, son­dern auch im Gerichts­saal den Holo­caust gut­ge­hei­ßen bzw. rela­ti­viert, so der Staatsanwalt.

Der Ange­klag­te wird schul­dig gespro­chen: 20 Mona­te beding­ter Haft auf drei Jah­re Pro­be­zeit, ver­pflich­ten­de Psy­cho­the­ra­pie sowie eine psych­ia­tri­sche Abklä­rung. Das Urteil ist rechtskräftig.

Wir dan­ken für die Prozessbeobachtungen!

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Schlagwörter: Antisemitismus | Holocaustleugnung/-verharmlosung | Neonazismus/Neofaschismus | Vandalismus/Sachbeschädigung/Schmierereien | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung | Wien

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