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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 6 Minuten

2x Hakenkreuze: einmal als Vorwurf, einmal als Antidepressivum

Pro­zess 1: Haken­kreuz und gefähr­li­che Dro­hung? Völ­lig unter­schied­li­che Erin­ne­run­gen und lücken­haf­te Ermitt­lun­gen. Das Resul­tat: ein Frei­spruch. Pro­zess 2: 200 Nazi-Chat­nach­rich­ten als Rezept gegen psy­chi­sche Kri­se? Wenig über­zeu­gend, daher ein Schuld­spruch. Und dann stan­den noch ein Vater und des­sen Sohn vor Gericht.

19. Nov. 2025
Collage Prozesse (Fotos SdR)
Rückblick Prozesse (Fotos SdR)

Inhalt

Togg­le
  • Wien: Play­sta­ti­on zu Hau­se oder mit Haken­kreuz­bin­de und Schlag­ring unterwegs?
  • Wien: Haken­kreu­ze als Antidepressivum?
  • Salz­burg: Unbe­ding­te Haft­stra­fe nach Wiederbetätigung
  • Lan­gen­le­barn-St. Pöl­ten: Wenn der Vater mit dem Sohn

Wien: Playstation zu Hause oder mit Hakenkreuzbinde und Schlagring unterwegs?

Hat Tobi­as M. (16) am 21. Febru­ar drei Frau­en mit einem Schlag­ring bedroht oder nicht? Ist er an die­sem Tag mit einer Haken­kreuz­bin­de unter­wegs gewe­sen oder zuhau­se vor sei­ner Play­sta­ti­on geses­sen? Ist M. rechts oder nicht? Wur­de in die­ser Cau­sa ermit­telt oder nur pro­to­kol­liert? Das soll­te am 3.11. von einem Jugend­ge­schwo­re­nen­ge­richt in Wien eigent­lich geklärt wer­den. Eigentlich.

Die Hin­der­nis­se für eine Auf­klä­rung der Ereig­nis­se vom 21. Febru­ar waren von Beginn an sehr groß. Das lag zum einen an den han­deln­den Per­so­nen: Zwei von den mit dem Schlag­ring angeb­lich oder tat­säch­lich bedroh­ten jun­gen Frau­en (bei­de um die 16) sind Ex-Freun­din­nen des Ange­klag­ten. Die eine, Zeu­gin 1, belas­tet den Ange­klag­ten, die ande­re, Zeu­gin 2, ent­las­tet ihn. Eine drit­te Per­son, die eben­falls als Zeu­gin (Nr. 3) gela­den ist und vom Ange­klag­ten angeb­lich bedroht wur­de, will wie Zeu­gin 1 den Ange­klag­ten mit Haken­kreuz­bin­de am Tat­ort gese­hen haben.

Zeu­gin 2 hat Tobi­as M. dort gar nicht gese­hen und will nur mit Zeu­gin 1 unter­wegs gewe­sen sein. Das kommt Tobi­as sehr ent­ge­gen, der den gan­zen Tag zuhau­se an sei­ner Play-Sta­ti­on gespielt haben will, die er sich Tage zuvor gekauft hat. Zeu­gin 3 (27) kann­te vor­her nie­man­den von den ande­ren, war mit ihrem Hund „Gas­si-gehen“, als ihr die bei­den Mädels ent­ge­gen­ge­lau­fen sei­en und von der Bedro­hung durch den Ange­klag­ten erzählt hät­ten. Sie habe sich dar­auf­hin ein­ge­mischt und mit dem Ange­klag­ten gespro­chen, der dann auch sie mit dem Schlag­ring bedroht habe.

Zeu­gin 2 hat in ihrer Ein­ver­nah­me aber erzählt, dass eine Poli­zis­tin – sie meint Zeu­gin 3, die aber kei­ne Poli­zis­tin ist – ver­sucht habe, sie zu einer Falsch­aus­sa­ge gegen M. zu über­re­den. Zeu­gin 1, die von ihrer Mut­ter bei der Aus­sa­ge unter­stützt wur­de, tut sich schwer, Wor­te zu fin­den, weint viel, belas­tet aber den Ange­klag­ten schwer. Im Unter­schied zu ihm, der ein freund­schaft­li­ches Ver­hält­nis zu allen sei­nen Ex-Freun­din­nen sehen will, spricht sie von Streit und Unfrie­den mit ihm. „Juden­schlam­pe“ habe er sie in einem Tele­fo­nat genannt. Sogar Ent­las­tungs­zeu­gin 2 erzählt auf Nach­fra­ge, dass Tobi­as M. rechts sei.

War­um hat Zeu­gin 1 vor der Poli­zei zunächst nichts von der Haken­kreuz­bin­de erzählt, wird sie gefragt. Weil sie das Sym­bol nicht gekannt habe. Kann man sich so etwas ausdenken?

Kurz wird erwähnt, dass man ja eigent­lich fest­stel­len kön­ne, ob M. wirk­lich den gan­zen Tag mit sei­ner Play-Sta­ti­on ver­bracht hat. Das wur­de aller­dings nicht ermit­telt. Auch eine Nach­schau bei dem Ange­klag­ten, ob er einen Schlag­ring, eine Haken­kreuz­bin­de oder ande­ren Nazi-Kram in sei­nen Schub­la­den ver­wahrt hat, fand nicht statt Eine Abfra­ge der Han­dy-Stand­ort­da­ten erfolg­te eben­falls nicht. Wodurch sich die Fra­ge stellt, was über­haupt ermit­telt wurde.

Zur Beur­tei­lung der Schuld­fra­gen (NS-Wie­der­be­tä­ti­gung nach § 3g Ver­botsG, gefähr­li­che Dro­hung nach § 107 StGB, Abs.1 und § 50 Waf­fenG) blie­ben ein­an­der wider­spre­chen­de Aus­sa­gen des Bur­schen und der Zeu­gin­nen. Ein Frei­spruch in allen Punk­ten war das Ergeb­nis. Der ist auch bereits rechtskräftig.

Wien: Hakenkreuze als Antidepressivum?

Immer dann, wenn es ihm schlecht gegan­gen sei, habe er Nazi-Bil­der über Whats­App ver­sen­det, erklä­ren der Ange­klag­te und sein Ver­tei­di­ger gleich zu Beginn der Ver­hand­lung am 6. Novem­ber am Wie­ner Lan­des­ge­richt. Ins­ge­samt 238-mal wur­den 57 Bil­der – zumeist Haken­kreu­ze und Hit­ler – über Whats­App ver­schickt. Der Zeit­raum: mehr als vier Jah­re, in denen es ihm anschei­nend oft schlecht ging. Der vor­sit­zen­de Rich­ter im Ver­bots­pro­zess gegen Manu­el M. (30) am Wie­ner Lan­des­ge­richt zeig­te sich ver­wun­dert. War­um soll es einem bes­ser gehen, wenn man Haken­kreu­ze ver­schickt? Das sei nur schwer zu erklä­ren, meint der Angeklagte.

Wäh­rend der Ver­tei­di­ger noch ankün­digt, der Ange­klag­te wür­de sich gestän­dig erklä­ren, was die Fak­ten betrifft, aber nicht schul­dig, weicht Manu­el M. in der Befra­gung dann schritt­wei­se zurück. Zunächst bekennt er sich teil­wei­se schul­dig, um dann zu prä­zi­sie­ren: Er beken­ne sich „schul­dig, im engen Kreis“ die brau­nen Bil­der ver­schickt zu haben. Der Ver­tei­di­ger bringt den Bru­der des Ange­klag­ten ins Spiel. Der, auch im Emp­fän­ger­kreis der brau­nen Nach­rich­ten, sei tat­säch­lich ein Rechts­extre­mer gewe­sen, in der Sze­ne aktiv, sei aber mitt­ler­wei­le nicht mehr „in die­ser Gesin­nung“.

Der Rich­ter fragt ihn, ob er von den ande­ren Emp­fän­gern sei­ner Nach­rich­ten Reak­tio­nen erhal­ten habe. Der Ange­klag­te bejaht. Sei­ne Mut­ter habe ihn gefragt, ob er dumm ist. War­um er ihr dann immer wie­der die­se Bil­der geschickt habe? Weil er ihre Auf­merk­sam­keit haben woll­te, erklärt M.. Gene­rell habe er die Nazi-Nach­rich­ten nicht wegen einer brau­nen Gesin­nung, son­dern wegen des „schwar­zen Humors“ verschickt.

Das eigent­li­che Motiv bleibt somit weit­ge­hend im Dun­keln. Mitt­ler­wei­le sehe er das sowie­so anders. Ras­sist will er auch kei­ner sein. Er fin­det, dass alle Men­schen gleich sind und auch das Recht hät­ten, so behan­delt zu wer­den. Die­se Erklä­rung, aber auch sei­ne in Taten gezeig­te Bereit­schaft zur Ände­rung sei­ner frü­he­ren Hal­tung kom­men deut­lich bes­ser an bei Staats­an­wäl­tin und Rich­ter als die Erklä­rungs­ver­su­che mit den vie­len dunk­len Pha­sen mit den Krisen.

Bei den Geschwo­re­nen dürf­ten auch die letz­ten Wor­te des Ange­klag­ten, „Tut mir wirk­lich sehr leid“, und die Bit­te um eine zwei­te Chan­ce Wir­kung gezeigt haben. Sie spre­chen Manu­el M. zwar schul­dig, das Urteil fällt mit einem Jahr Haft auf Bewäh­rung nicht all­zu hart aus. Zudem wird ihm noch eine Bewäh­rungs­hil­fe ver­ord­net. Manu­el M. nimmt das Urteil an. Die Staats­an­walt­schaft ver­ord­net sich noch Bedenk­zeit, daher ist das Urteil (noch) nicht rechtskräftig.

Salzburg: Unbedingte Haftstrafe nach Wiederbetätigung

Nur eine kur­ze Mel­dung der „Kro­nen Zei­tung“ (8.11.25, S. 28) ist zum am 7. Novem­ber durch­ge­führ­ten Pro­zess am Salz­bur­ger Lan­des­ge­richt zu lesen:

Zehn von 30 Mona­ten muss ein ein­schlä­gig vor­be­straf­ter Öster­rei­cher (18) im Gefäng­nis absit­zen, der Rest ist auf Bewäh­rung. Für die mit­an­ge­klag­te Öster­rei­che­rin (21) setz­te es sechs Mona­te auf Bewäh­rung. Die nicht rechts­kräf­ti­gen Urtei­le wur­den am Frei­tag im Lan­des­ge­richt aus­ge­spro­chen – wegen Wie­der­be­tä­ti­gungnach dem Ver­bots­ge­setz 3g. Der Ankla­ge nach haben bei­de gemein­sam in den Sozia­len Netz­wer­ken natio­nal­so­zia­lis­ti­sches Gedan­ken­gut ver­brei­tet – in Form von Bild­da­tei­en und Nachrichten.

Langenlebarn-St. Pölten: Wenn der Vater mit dem Sohn

Ein Vater und sein Sohn, bei­de aus Lan­gen­le­barn, muss­ten sich bei zwei getrenn­ten Pro­zes­sen am Lan­des­ge­richt St. Pöl­ten wegen Wie­der­be­tä­ti­gung ver­ant­wor­ten, da sie in einer pri­va­ten Whats­App-Grup­pe über meh­re­re Jah­re hin­weg ins­ge­samt 27 Hit­ler-Bil­der ver­brei­tet hat­ten. Der Vater (47), der sei­nen Gerichts­ter­min am 11. Novem­ber hat­te, war Grün­der der zwölf­köp­fi­gen Grup­pe. Er zeig­te sich gestän­dig und erklär­te, die Bil­der sei­en als Sati­re gemeint gewe­sen – eine Aus­sa­ge, die laut Bericht der NÖN (17.11.25) den Staats­an­walt fas­sungs­los gemacht habe. Das Gericht befand den Nie­der­ös­ter­rei­cher schul­dig und ver­häng­te sechs Mona­te beding­te Haft, eine Geld­stra­fe von 3.240 Euro sowie 500 Euro Gerichts­kos­ten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Zwei Tage spä­ter wur­de auch der Sohn (23) ver­ur­teilt: Er erhielt zwölf Mona­te bedingt und Bewäh­rungs­hil­fe, die­ses Urteil ist rechts­kräf­tig. Gegen zehn wei­te­re Grup­pen­mit­glie­der wur­den die Ermitt­lun­gen eingestellt.

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Schlagwörter: Illegaler Waffenbesitz/Waffenhandel | Neonazismus/Neofaschismus | Niederösterreich | Nötigung/gefährliche Drohung | Salzburg | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung | Wien

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