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Wahrnehmungsdiskrepanzen: Polizei, Hurenkinder und ein Hakenkreuz-Tattoo

Ein Wie­ner kam trotz einer Rei­he von Ankla­ge­punk­ten, dar­un­ter Wie­der­be­tä­ti­gung wegen eines Haken­kreuz-Tat­toos am Hals, mit einem rela­tiv mil­den Urteil davon. Nach­dem er aber Prozesszuseher*innen mit dem Umbrin­gen bedroht hat­te, wur­de er noch im Gerichts­saal festgenommen.

26. Juni 2025
Landesgericht Wien (© SdR)
Landesgericht Wien (© SdR)

Die Wahr­neh­mung ist ein Hund – weil sie so unter­schied­lich sein kann. Im Fall des Deniz C. (30) began­nen die Wahr­neh­mungs­pro­ble­me in sei­ner Woh­nung, wo es wegen der in der Bett­la­de ver­steck­ten Nich­te zu einem hef­ti­gen Kon­flikt mit der Poli­zei kam. Sie setz­ten sich fort im Pro­zess gegen C., der im April am Wie­ner Lan­des­ge­richt wegen Wahr­neh­mungs­pro­ble­men unter­bro­chen wer­den muss­te. Und sie ende­ten vor­läu­fig in sehr unter­schied­li­chen Wahr­neh­mun­gen von Ange­klag­tem und Zeu­gen, einem unver­ständ­li­chen Urteil und wahr­ge­nom­me­nen Dro­hun­gen des Ange­klag­ten gegen das Publikum.

Begin­nen wir bei den Ereig­nis­sen, die sich am 19.1.25 vor und in der Woh­nung von Deniz C. zuge­tra­gen haben und in der Fol­ge zu einer umfang­rei­chen Ankla­ge wegen schwe­rer Kör­per­ver­let­zung, schwe­rer Sach­be­schä­di­gung, Kin­des­ent­zie­hung, Wider­stand gegen die Staats­ge­walt und schließ­lich auch noch NS-Wie­der­be­tä­ti­gung geführt haben.

„Kommt’s rein“ versus „Ihr Hurenkinder, ich bring Euch um.“

In C.s Woh­nung hiel­ten sich zum Tat­zeit­punkt der Ange­klag­te und sei­ne Nich­te (11) auf, die bereits 14 Tage aus der betreu­ten Wohn­ge­mein­schaft, in der sie leb­te, abgän­gig war. Nach ihr war schon über­all gesucht wor­den, bis sie in einer SMS an eine Freun­din ihren Auf­ent­halts­ort beschrieb. Die Poli­zei rück­te an, und schon gin­gen die Wahr­neh­mun­gen extrem auseinander.

Der Ange­klag­te will die Poli­zis­ten freund­lich begrüßt und in die Woh­nung ein­ge­la­den haben („Kommt’s rein“), damit sie sich über­zeu­gen, dass da nie­mand außer ihm auf­häl­tig war („Schaut’s sel­ber“). Sei­ne fast schon vor­bild­li­che Selbst­be­schrei­bung als hilfs­be­rei­ter Staats­bür­ger kol­li­diert aber mit den Wahr­neh­mun­gen der Poli­zis­ten, die auch als Zeu­gen befragt wur­den. Aus der freund­li­chen Ein­la­dung wur­de in deren Wahr­neh­mung „Kommt’s her, Ihr Huren­kin­der“und dann in der Woh­nung, als die Poli­zis­ten das Mäd­chen in der Bett­la­de ent­de­cken: „Ihr Huren­kin­der, ich bring Euch um.“

Beschimp­fun­gen gibt der Ange­klag­te auch in der Ver­hand­lung zu. Sie sei­en erfolgt, weil die Poli­zis­ten das Mäd­chen gewalt­sam aus der Bett­la­de her­aus­ge­zerrt hät­ten und das Mäd­chen „Aua, Aua“ geschrien hät­te. Die amts­han­deln­den Pol­zis­ten beschrie­ben das Ver­hal­ten des Mäd­chens als ruhig. Man habe ihr gehol­fen, aus der Bett­la­de raus­zu­kom­men, wäh­rend der Ange­klag­te par­al­lel dazu geschimpft und gedroht habe: „Wenn Ihr mich angreift, dann bring ich Euch um.“

Dar­auf­hin erfolg­te sei­ne Fest­nah­me, die mit mas­si­ver Gegen­wehr und Trit­ten des Ange­klag­ten gegen einen Beam­ten ver­bun­den war, was sich in der Ankla­ge im Vor­wurf des Wider­stands gegen die Staats­ge­walt und der schwe­ren Kör­per­ver­let­zung abbil­de­te. In der Arrest­zel­le zer­leg­te er die kar­ge Innen­ein­rich­tung (schwe­re Sach­be­schä­di­gung) und bei der Ein­ver­nah­me durch den Poli­zei­ju­ris­ten am nächs­ten Tag fiel dem dann auch noch das frisch täto­wier­te Haken­kreuz am Hals auf.

Zum Haken­kreuz-Tat­too am Hals wur­de der Ange­klag­te in der Ver­hand­lung am 18.6. mehr­mals befragt. Alt oder neu, sel­ber gesto­chen oder vom Freund, im bene­bel­ten oder bewuss­ten Zustand? Da gin­gen sogar die Eigen­wahr­neh­mun­gen des Ange­klag­ten mehr­mals aus­ein­an­der. Aber einer der Poli­zis­ten sagt aus, C. sei ihm im Grät­zel bis­her nicht als Rechts­ra­di­ka­ler auf­ge­fal­len. Im Ver­hand­lungs­saal saß er dann mit einem über­sto­che­nen Tattoo.

Deniz C.: Überstochenes Hakenkreuz-Tattoo
Deniz C.: Über­sto­che­nes Hakenkreuz-Tattoo

Gestörte Wahrnehmungen wegen Baulärm

Der ers­te Ver­hand­lungs­tag gegen Deniz C. am 7.4. muss­te wegen Bau­lärms abge­bro­chen wer­den. Die Rich­te­rin ent­schied, dass bei die­sem Lärm die Geschwo­re­nen nicht alles ver­ste­hen könn­ten – ein Wahr­neh­mungs­pro­blem, das auch unse­re Pro­zess­be­ob­ach­tung betrof­fen hat. Vie­les von dem, was am 7.4. im Lärm unter­ging, wur­de am 18.6. aber nicht wiederholt.

C. hat nicht nur ein mas­si­ves Sucht­pro­blem, son­dern auch eini­ge Vor­stra­fen. Köper­ver­let­zung ist auch dabei – der Rest ist im Bau­stel­len­lärm ein­ge­packt. Am Tag sei­ner Taten im Jän­ner hat­te er neben Alko­hol auch schon ein Fla­scherl Psy­cho­pax inha­liert, was in der Kom­bi­na­ti­on einem fried­li­chen unauf­ge­reg­ten Ver­hal­ten nicht zuträg­lich ist.

Ausraster in der Verhandlungspause

Was er am zwei­ten Ver­hand­lungs­tag intus hat­te, wur­de nicht erör­tert. In der Ver­hand­lungs­pau­se, in der die Geschwo­re­nen über die ihnen vor­ge­leg­ten fünf Fra­gen berie­ten. ras­te­te C. neu­er­lich aus. Neben eini­gen Journalist*innen waren im War­te­be­reich vor dem Ver­hand­lungs­saal auch der Ange­klag­te, sei­ne Mut­ter, sei­ne Ver­tei­di­ge­rin und zwölf Schüler*innen, die der Ver­hand­lung als Publi­kum gefolgt waren. Unse­re Pro­zess­be­ob­ach­tung schil­der­te die Sze­nen so:

Der Ange­klag­te zeig­te zunächst auf­fäl­li­ges Ver­hal­ten, indem er die anwe­sen­den Frau­en und ins­be­son­de­re die min­der­jäh­ri­gen Mäd­chen mit einem inten­si­ven Blick fixier­te und anstarr­te. Kurz dar­auf wur­de er ver­bal aggres­siv. Da es ihn sicht­bar stör­te, dass wir Zuschauer*innen anwe­send sind, wie­sen ihn die Mut­ter und sei­ne Anwäl­tin dar­auf hin, dass dies ein öffent­li­cher Pro­zess ist und das daher Publi­kum erlaubt ist. Dar­auf­hin begann er, die Anwe­sen­den zu bedro­hen, indem er wie­der­holt laut und deut­lich äußer­te: „Wenn ihr in mei­nen Ver­hand­lungs­saal rein­geht, dann brin­ge ich euch alle um und ficke euch alle.
Die Mut­ter des Ange­klag­ten ver­such­te dar­auf­hin, dees­ka­lie­rend auf ihn ein­zu­wir­ken und ver­ließ mit ihm den War­te­be­reich. Wäh­rend bei­de auf den Auf­zug war­te­ten, führ­te der Ange­klag­te mit sei­ner rech­ten Hand eine bedroh­li­che Ges­te aus, indem er sich mit der Hand über den Hals strich – eine Ent­haup­tungs­ges­te. Die Ver­tei­di­ge­rin des Ange­klag­ten reagier­te nicht auf die­sen Vor­fall, son­dern ver­hielt sich pas­siv und schwieg, als sei nichts gesche­hen. (Sie schau­te aufs Handy.)

Das alles wur­de auch der vor­sit­zen­den Rich­te­rin gemel­det. Die ange­rück­te Poli­zei nahm die Daten der Zeu­gin­nen auf.

Hakenkreuz-Tattoo keine Wiederbetätigung

Dann die Urteils­ver­kün­dung: Die Geschwo­re­nen, die zu den zwi­schen­zeit­li­chen Vor­fäl­len kei­ne Wahr­neh­mung hat­ten, ent­schie­den nur bei der Fra­ge nach der Kin­des­ent­zie­hung und dem Wider­stand gegen die Staats­ge­walt auf Schuld, ver­nein­ten sie aber bei der schwe­ren Kör­per­ver­let­zung, der schwe­ren Sach­be­schä­di­gung und der NS-Wie­der­be­tä­ti­gung. 22 Mona­te Haft kas­sier­te er dafür – nicht rechts­kräf­tig. Wegen sei­ner Dro­hun­gen im War­te­be­reich ord­ne­te die Rich­te­rin noch im Ver­hand­lungs­saal die Fest­nah­me von Deniz C. an.

Dan­ke an prozess.report für die Prozessbeobachtung!

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Schlagwörter: Körperverletzung | Neonazismus/Neofaschismus | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung | Wien

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