Es war die Wiederaufnahme des am 3.11. vertagten Geschworenenprozesses gegen Martin S. (39), die da am Montag, 12.12. am Wiener Straflandesgericht stattfand. Die Vertagung war notwendig geworden, um jenen Zeugen befragen zu können, der auch ein Opfer von Martin war, der ihn mit einem Messer bedroht hatte. Darum wurde nicht nur wegen Wiederbetätigung, sondern auch wegen schwerer Nötigung gegen Martin verhandelt.

Verfahren im Landesgericht für Strafsachen Wien — Bildquelle: Wikipedia/Dnalor 01, Creative Commons 3.0.
Der Zeuge war so wie Martin Bewohner einer Obdachloseneinrichtung. Auf die Frage, wo er den Angeklagten politisch einordnen würde, antwortete er mit „Nirgends“. Das war nicht so präzise wie die Schilderung eines weiteren Zeugen, dessen polizeiliche Aussage verlesen wurde. Nach dessen Darstellung habe Martin lautstark Nazi-Musik gehört und sei mit Nazi-Sprüchen a la „Schade, dass Mauthausen nicht mehr offen ist“ aufgefallen. Andere Heimbewohner soll er mit Hitlergruß begrüßt haben.
Erinnert ein bisschen an das Männerwohnheim Meldemannstraße, wo einst Adolf Hitler Unterkunft fand. Martin bezeichnet sich selbst allerdings nicht als Nazi oder Neonazi, sondern ganz dezent als „eher rechts“. Die Geschworenen hatten aber doch eine ziemlich deutliche Einschätzung, dass Martin nicht eher, sondern extrem rechts einzuordnen ist und befanden ihn für schuldig im Sinn der Anklage: 18 Monate Haft, davon 4 Monate unbedingt, lautete dann das Urteil. Martin, der schon seit einiger Zeit in Untersuchungshaft dunsten musste, wurde nach dem Urteilsspruch und seinem Verzicht auf Rechtsmittel enthaftet.
Einen Bericht von der Verhandlung gab’s auch diesmal nur in der „Wiener Zeitung“.
Früherer Bericht dazu:
— stopptdierechten.at, 4.11.2016: Wien: Frühkindliche Prägung durch Reichsadler und SS-Opas – Verfahren wegen Wiederbetätigung