Der Zeuge war so wie S. Bewohner einer Obdachloseneinrichtung. Auf die Frage, wo er den Angeklagten politisch einordnen würde, antwortete er mit „Nirgends“. Das war nicht so präzise wie die Schilderung eines weiteren Zeugen, dessen polizeiliche Aussage verlesen wurde. Nach dessen Darstellung habe S. lautstark Nazi-Musik gehört und sei mit Nazi-Sprüchen à la „Schade, dass Mauthausen nicht mehr offen ist“ aufgefallen. Andere Heimbewohner soll er mit Hitlergruß begrüßt haben.
Erinnert ein bisschen an das Männerwohnheim Meldemannstraße, wo einst Adolf Hitler Unterkunft fand. S. bezeichnet sich selbst allerdings nicht als Nazi oder Neonazi, sondern ganz dezent als „eher rechts“. Die Geschworenen hatten aber doch eine ziemlich deutliche Einschätzung, dass der Angeklagte nicht eher, sondern extrem rechts einzuordnen sei und befanden ihn für schuldig im Sinn der Anklage: 18 Monate Haft, davon vier Monate unbedingt, lautete dann das Urteil. Martin, der schon seit einiger Zeit in Untersuchungshaft dunsten musste, wurde nach dem Urteilsspruch und seinem Verzicht auf Rechtsmittel enthaftet.
Einen Bericht von der Verhandlung gab’s in der „Wiener Zeitung“.
Früherer Bericht:
➡️ Wien: Frühkindliche Prägung durch Reichsadler und SS-Opas – Verfahren wegen Wiederbetätigung