Der Staatsanwalt sprach davon, dass es sich beim Angeklagten um keinen „typischen Neonazi“ handle, der Verteidiger ergänzte, dass sein Mandant sein Leben wieder in den Griff bekommen habe und der Angeklagte selbst meinte: „Als die Polizei kam, hat sich alles geändert.” (Krone Salzburg, 14.12.16) Leider funktioniert das so nicht allzu oft.
Nach 15 Minuten Verhandlung gab es schon die Schlussplädoyers, nach einer Stunde dann das Urteil. Die Geschworenen sprachen den Pongauer zwar für schuldig, es setzte aber nur die Mindeststrafe von einem Jahr (bedingt). Das Urteil ist rechtskräftig.