Es war ein Blitzprozess, der da am 13.12.2016 am Salzburger Landesgericht vor Geschworenen abgewickelt wurde. Ein Angestellter (26) aus St.Johann/Pongau stand wegen Wiederbetätigung vor Gericht, weil er im Vorjahr 13 Mal Bilder und Videos mit NS-Bezug im Internet gepostet hatte. Alkohol und Arbeitslosigkeit hätten zu dem „Blödsinn“ geführt, so der Angeklagte, der sich geständig und einsichtig zeigte.

Verhandlung vor dem Landesgericht Salzburg — Bildquelle: Wikipedia/Andreas Praefcke, frei unter CC 3.0.
Der Staatsanwalt sprach davon, dass es sich beim Angeklagten um keinen „typischen Neonazi“ handle, der Verteidiger ergänzte, dass sein Mandant sein Leben wieder in den Griff bekommen habe und der Angeklagte selbst meinte: „Als die Polizei kam, hat sich alles geändert“ (Krone Salzburg, 14.12.16). – Leider funktioniert das so nicht allzu oft.
Nach 15 Minuten Verhandlung gab es schon die Schlussplädoyers, nach einer Stunde dann das Urteil. Die Geschworenen sprachen den Pongauer zwar für schuldig, es setzte aber nur die Mindeststrafe von einem Jahr (bedingt). Das Urteil ist rechtskräftig.