Bernd K., der am 4. November unter anderem wegen Wiederbetätigung angeklagt war, wurde am Landesgericht Eisenstadt von den Geschworenen beschieden, dass er zwar Taten begangen hat, aber dabei unzurechnungsfähig war und deshalb in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen werden soll. Ist es reiner Zufall, dass sich in letzter Zeit bei NS-Wiederbetätigung und Verhetzung Urteilssprüche häufen, bei denen die Angeklagten als unzurechnungsfähig eingestuft werden?
Um kein Missverständnis aufkommen zu lassen: Wir glauben nicht an eine Verschwörung, wonach Menschen, die mit Zuständen in unserer Gesellschaft nicht zurechtkommen oder sich in Opposition sehen, in forensisch-therapeutische Zentren verräumt werden. Aber könnte es vielleicht damit zusammenhängen, dass sich psychisch auffällige oder kranke Personen rechtsextremer Signale und Botschaften bedienen, weil die in der Regel deutliche Reaktionen hervorrufen – zustimmend oder auch ablehnend? Auch das ist nur Spekulation.
Die Fakten: Am 23. Mai marschierte der Mörbischer Bernd K. in das Eisenstädter Landhaus und stellte dort im Windfang einen mitgebrachten Kübel, in dem sich ein Kanister mit einer orangefarbenen Flüssigkeit befand, ab. Der Kanister war mit dem Warnschild „Radioaktiv“ gekennzeichnet. Dem verdutzten Portier, der wissen wollte, was das soll, zeigte er zur Antwort den Hitlergruß. Es folgte ein Großeinsatz der Polizei.
Als die Polizei elf Tage später, am 4. Juni, in der Wohnung von Bernd K. zur Festnahme erschien, empfing er sie in einer Ritterrüstung, ging auf die Polizist*innen los, beschimpfte sie rassistisch und antisemitisch und rief „Sieg Heil“. In seiner Wohnung wurden „Hakenkreuzdarstellungen“ gefunden.
Bernd K. (45) wird seit 2022 eine Erwachsenenvertretung beigestellt. Ein Gutachten attestiert ihm paranoide Schizophrenie. K. hat eine gediegene naturwissenschaftliche Ausbildung hinter sich, trägt den Berufstitel Ingenieur und experimentiert seit 2018 daheim mit Chemikalien, wie die „Krone“ (4.11.25) in ihrem Bericht festhält: „Er extrahiert Edelmetalle aus Asche, „um die Wertschöpfung zu erhalten“. Die Flüssigkeiten, „ein Wehrmittel für unseren Staat“, deponierte er ungefragt bei Behörden und Ämtern.“
Unsere Prozessberichterstattung beschreibt die Verhandlung so:
Bei der Befragung durch die Richterinnen gibt K. lange, wirre Monologe von sich, verirrt sich in Verschwörungstheorien und anderen nicht von dieser Welt stammenden Theorien — Z.B. gibt es am Nordpol einen Punkt, von welchem Gott über Hamburg ein Signal sende — dieses Signal könne er durch Heben der rechten Hand einsammeln (der glaubt das wirklich!!!). Seltene chemische Elemente werden von den Göttern im Weltraum gesammelt und zur Erde gebracht.
Die BVZ (4.11.25) gibt die Aussagen von K. so wieder:
Den rechten Arm habe er damals erhoben, weil er „Gott gegrüßt“ habe. Man könne diese Geste auch machen, „um ein Gottessignal zu empfangen“, führte er weiter aus. „Gott strahlt 24/7 ein magnetisches Signal auf den Nordpol aus“, erläuterte er. Das Hakenkreuz sei für ihn ein „Gottessymbol“.
Die „Krone“ fasst seine Aussagen lakonisch zusammen: „Hakenkreuz? ‚Das ist das Gottesauge.‘ Ausgestreckte rechte Hand? ‚Das ist der Gottesgruß. Damit empfange ich Signale aus Hamburg.‘“
Die Geschworenen sahen nicht Gott, sondern die Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum als Lösung. Die Staatsanwaltschaft akzeptierte diese Entscheidung, Bernd K. und sein Verteidiger ersuchten um Bedenkzeit: nicht rechtskräftig.
Danke für die Prozessbeobachtung!
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