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Lesezeit: 1 Minute

Hasskommentar nach Grazer Amoklauf bringt Tiroler vor Gericht

Am 10. Juni tötet ein junger Österreicher in Graz neun Schüler*innen, eine Lehrerin und dann sich selbst. Unter den Ermordeten: muslimische Jugendliche. Österreich trauert. Patrick L. nicht. Er hinterlässt zu einen Artikel der „Kronen Zeitung“, der drei muslimische Opfer erwähnt, einen Hasskommentar, der ihm eine Anklage nach § 282 (2) und § 283 StGB einbringt.

13. Nov. 2025
WhatsApp Facebook Telegram am Smartphone (pixabay)
WhatsApp, Facebook, Telegram am Smartphone (pixabay)

Am 3. November stand der Tiroler Patrick L. als Angeklagter vor einem Einzelrichter des Landesgerichts Wien. Auf seiner Vorstrafenliste finden sich schwerer Betrug, schwerer Raub, Einbruch, Urkundenfälschung und Stalking. Derzeit befindet sich L. im Langzeitkrankenstand. Wegen seiner kognitiven Einschränkungen nach einem Unfall hat L. seit 2020 eine Erwachsenenvertretung.

Die Anklage nach § 282 (2) StGB (Gutheißung von mit Strafe bedrohten Handlungen) und § 283 StGB (Verhetzung) bezieht sich auf einen einzigen, furchtbaren Satz: „Oh schade, 3 Terroristen weniger“ Sein Verteidiger erklärt zu Beginn, dass sich der Angeklagte schuldig bekennen würde, was der dann auch bestätigt: „Ja, das war falsch, im Affekt, habe nicht nachgedacht.“ Als ihm der Richter auf den Zahn fühlt, kommt dann eine Relativierung: „Ich versteh, dass das falsch ist, aber meistens sind Islamisten Terroristen.“ Nach dem Hinweis des Richters, dass es sich bei den Ermordeten um Kinder, Jugendliche handelte, folgte wieder ein „Es tut mir leid.“

Die Befragung ist ziemlich unergiebig, das Beweisverfahren wird im Eiltempo abgeschlossen. Der Verteidiger plädiert dafür, vom Widerruf einer bedingten Vorstrafe abzusehen, der Staatsanwalt für einen Schuldspruch. L. erklärt erneut, er werde nie wieder solche Kommentare schreiben. „Ich denk mir’s leicht“, zitiert ihn die „Kleine Zeitung“ (3.11.25).

Tatsächlich gibt ihm der Richter noch eine Chance: Die bedingte Vorstrafe wird nicht widerrufen, aber die Bewährungsfrist auf fünf Jahre verlängert. Außerdem muss L. eine unbedingte Geldstrafe in der Höhe von 2.880 Euro zahlen oder ersatzweise ein Jahr ins Gefängnis (oder gemeinnützige Leistungen erbringen). L. nimmt das Urteil an, die Staatsanwaltschaft nimmt sich Bedenkzeit, daher ist das Urteil nicht rechtskräftig. Nach nur 17 Minuten ist die Verhandlung beendet.

Danke an prozess.report für die Prozessbeobachtung!

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Schlagwörter: Rassismus/Antimuslimischer Rassismus | Tirol | Verhetzung | Wien

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