Wo endet die persönliche und strafrechtliche Verantwortlichkeit und wann beginnt sich eine psychische Erkrankung so stark auszuwirken, dass aus einem strafrechtlich verantwortlichen Täter eine Person wird, die – um sie vor Eigen- und Fremdgefährdung zu schützen – eine psychiatrische Betreuung bzw. Unterbringung braucht? Eine sehr heikle und oft umstrittene Abwägung, die vor allem Gerichte und psychaitrische Sachverständige betrifft. In einem aktuellen Fall hatte in Linz das Landesgericht darüber zu entscheiden.
Am 28. Oktober wurde über B.S. (41) wegen des Verdachts der gefährlichen Drohung und Verhetzung verhandelt. Was war der Anlass? In einem Spital hatte er im Mai Arzt, Krankenschwester und Patient*innen im Wartebereich so heftig bedroht. dass er von der Security aus dem Spital entfernt wurde. Später verlangte er telefonisch nach dem Arzt und wiederholte seine Drohungen. An der Pforte wurde ein Foto ausgehängt, mit dem vor ihm gewarnt und der Zutritt verboten wurde. Mit einer Maske verschaffte er sich trotzdem Zutritt, bedrohte den Portier und bestand auf einer Behandlung durch den Arzt. Nach weiteren Eskalationen traf ihn die Polizei in seiner Wohnung an, wo sie ihn festnahm und seine Facebook-Postings untersuchte, bei denen sie offensichtlich wilde antisemitische Hetze mit Vernichtungsdrohungen feststellte und zur Anzeige brachte.
Obwohl von der Staatsanwaltschaft (StA) eine ausführliche Vorstellung und Erörterung dieser Postings angekündigt wurde, war dann im Verlauf der Verhandlung kaum davon die Rede „Wir wissen nicht, wie viele es waren und wir lange er das gemacht hat. Auch nicht, in welchen Gruppen er war“, stellte unsere Prozessbeobachtung fest. Stattdessen plädiert die StA wegen der potenziellen Gefährlichkeit des Täters für seine Einweisung in eine forensisch-therapeutische Einrichtung, die Verteidigung schließt sich der StA an, und der Sachverständige begründet sie dann. Zuvor wird der Angeklagte noch dazu befragt. B.S. bezeichnet vieles von den nicht näher erörterten Vorwürfen als aus dem Zusammenhang gerissen. Teilweise würde es stimmen, teilweise könne er sich nicht erinnern. Seine massiven Bedrohungen hätte er aber nie vorgehabt, in die Tat umzusetzen. Andererseits ist ihm durchaus bewusst, dass er im Wartebereich des Spitals so gebrüllt und gedroht hat, dass die 35 Wartenden mucksmäuschenstill waren.
Auf die Anhörung von Zeug*innen wird verzichtet. Ihre Aussagen, in denen sie beteuern, noch nie in ihrem Leben so viel Angst gehabt zu haben wie vor dem Angeklagten, werden verlesen. Der Sachverständige geht auf die psychiatrische Vorerkrankung des Angeklagten ein, die bereits 2015 zur Einweisung in den Maßnahmenvollzug geführt habe. Zum Tatzeitpunkt sei B.S. unbehandelt und nicht zurechnungsfähig gewesen und in diesem Zustand könne es jederzeit zu einer Körperverletzung kommen. Er gibt ihm eine schlechte Prognose
Im Schlussplädoyer bezeichnet die StA die Postings wegen der Unzurechnungsfähigkeit des Angeklagten als nicht strafbar und spricht sich für seine Einweisung in eine forensisch-therapeutische Einrichtung aus, während die Verteidigung für eine ambulante Therapie mit Auflagen plädiert. Diese wird dann auch vom Richter verfügt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
In der Einschätzung, ob wir über diese Verhandlung überhaupt berichten sollten, waren wir uns zunächst nicht einig. Die hetzerischen Postings wurden nicht verhandelt, somit auch nicht einmal ansatzweise besprochen, von wo sich der Angeklagte seine Vorlagen dafür geholt hat. Der tiefe Antisemitismus wird aber nicht aus seinem Inneren entsprungen sein oder von seiner Erkrankung verursacht. Ein weiteres Problem, das eine Gerichtsverhandlung zwar nicht lösen, aber sichtbarer machen könnte, betrifft die Rezeption der Postings. Woher sollen Leser*innen seiner Postings wissen, dass es sich um die Äußerungen einer psychisch kranken Person handelt bzw. sind sie deswegen weniger toxisch?
Einen weiteren Aspekt sieht unsere Prozessbeobachtung: „Das Gericht sagt, dass er nicht schuldfähig ist, und ich habe immer wieder gesehen, dass jemand damit nicht ernst genommen wird in dem, was er tut. Die Botschaft war oft: Wir grenzen Dich so weit aus, dass wir Dich nicht einmal mehr einsperren.“
Insgesamt also viele offene Fragen und Gründe, doch darüber zu berichten.
Danke für die Prozessbeobachtung!
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