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Lesezeit: 6 Minuten

Abhitlern im Park, ein SS-Ring und eine Unschuld vom Land

In Salzburg endet ein Hitlergruß mit bedingter Strafe, in Wien das Ausführen eines SS-Rings mit Freispruch, in Eisenstadt bleiben der Vorwurf von sexueller Belästigung und NS-Parolen weitgehend folgenlos.

28. März 2026
Collage Prozesse (Fotos SdR)
Rückblick Prozesse (Fotos SdR)

Salzburg: Hitler und der Alkohol

Nein, das ist kein Beitrag über den Drogenkonsum von Hitler, sondern einer, in dem wieder einmal – wie so oft – festgehalten wird, dass unter dem Einfluss von Alkohol erstaunlich viele (viel zu viele) Männer dazu neigen, ihrem Rassismus freien Lauf zu lassen und das durch den Hitlergruß zu untermauern. In Salzburg musste sich deshalb am 18.3. wieder einer wegen NS-Wiederbetätigung vor dem Landesgericht einfinden.

Der Anlass, der zu dem Strafprozess gegen Harald N. (57) führte, ist so banal wie eindeutig. Am 30.7.25 traf der betrunkene Angeklagte (1,86 Promille) abends um 21.30h in einem Park auf eine Gruppe Jugendlicher, die sich in keiner Weise auffällig verhielt, provozierte („Scheiß Ausländer“) bzw. bespuckte sie. Es kam zu einer Rempelei, der betrunkene Angeklagte fiel um, rappelte sich auf und verabschiedete sich neben weiteren ausländerfeindlichen Sprüchen mit dem Hitlergruß und einem „Heil Hitler“.

Einer der Jugendlichen hatte aber die Polizei alarmiert. Ein französisches Ehepaar hatte den Vorfall ebenfalls beobachtet und wurde in der Verhandlung per Videoschaltung befragt. Während der Mann nur die aggressive Haltung des Angeklagten wahrgenommen hatte, bestätigte die Frau auch den Hitlergruß.

Verteidigung und Angeklagter verwiesen auf fehlende Erinnerung, das in solchen Fällen gerne vorgebrachte „Blackout“, wobei N. einräumte, dass es wohl so gewesen sein werde, wenn das so behauptet würde. Es ist nicht die erste Gerichtsverhandlung, die Harald N. bestreitet, allerdings liegen die Vorstrafen wegen gefährlicher Drohung, Körperverletzung und Sachbeschädigung schon lange zurück (zehn Jahre). Anders als viele, die unter Alkoholeinfluss den Hitlergruß darbieten, ist er auch nicht arbeitslos oder in Frühpension, sondern beschäftigt. N. erwähnt auch, dass er in seiner Firma konfliktfrei mit Ausländern zusammenarbeite.

Wenn das stimmt, dann stellt sich umso mehr die Frage, warum dann bei Alkoholisierung der Hitler losgelassen wird. Das konnte freilich in der Verhandlung nicht geklärt werden, dafür aber nach einem bemerkenswert engagierten Schlussplädoyer der Staatsanwältin die Schuldfrage. Die endete mehrheitlich mit „Ja“, und noch nicht rechtskräftigen neun Monaten bedingt.

Wien: SS-Ring zum Geburtstag

Von wem er das Geburtstagsgeschenk erhalten hatte, konnte der Angeklagte nicht mehr sagen – wohl aber, dass die Schenkung im vergangenen Jahr gewesen muss. Ebenso wenig war Martin T. (49) bewusst, dass das öffentliche Tragen seines Rings verboten ist. Dieser zeigte nämlich zwei Sigrunen, also das Symbol der nationalsozialistischen Schutzstaffel. Getragen habe er den Ring „vielleicht zwei- oder dreimal“, wie er am 18. März vor dem Straflandesgericht Wien aussagte, da ihm das Schmuckstück „optisch gefallen“ habe. Ringe trage er immer viele.

Angeklagt war der Mann wegen eines Verstoßes gegen das Verbotsgesetz (§ 3g), entdeckt wurde er von Polizeibeamt:innen bei einer Ausweiskontrolle an einer Wiener U-Bahnstation.

Martin T. weist eine beachtliche Liste an Vorstrafen auf, auch wenn er sich in den vergangenen zehn Jahren nichts mehr zuschulden kommen ließ. Zuvor war er wiederholt wegen Verstößen gegen das Suchtmittelgesetz in Erscheinung getreten.

Was der Angeklagte sehr wohl wusste: was Nationalsozialismus bedeutet. Unter diesem hätten „alle gelitten, ob Ausländer oder Österreicher“, erklärte er vor Gericht. Die Schutzstaffel habe „sicher nichts Gutes gemacht, Morde und alles …“ Als „Rechtsradikaler“ wolle er demzufolge nicht abgestempelt werden. Sonst hätte er in seinem Bezirk – Favoriten – „schon verloren“, fügte er mit einem Kichern hinzu.

Am Ende der kurzen Gerichtsverhandlung beteuerte Martin T. erneut: „Ich habe wirklich nicht gewusst, dass das strafbar ist.“ Die Geschworenen schenkten ihm Glauben und stimmten mehrheitlich für einen Freispruch – der ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

Eisenstadt: Die Unschuld vom Land

Neufelder Seefest (11./12.7.25): „Erleben Sie zwei unvergessliche Tage voller Stimmung, Musik und Genuss.“ So bewarb der örtliche Siedlerverein den Event am Neufelder See. Auch zwei Schülerinnen (13 und 14) wollten Spaß haben. Dann aber tauchte Bernhard B. auf. Mit seinen 33 Jahren um einiges älter, vor allem aber schon ziemlich betrunken, ging er auf die beiden Schüler:innen los, soll er zuerst eine (13) begrapscht haben, die ihn aber wegstieß, worauf er die zweite (14) ebenso sexuell belästigt und nach deren Ablehnung gegen einen Tisch gestoßen haben soll.

Auftritt von L. (17): Er ist Lehrling, hat nach eigenen Angaben die sexuellen Übergriffe von Bernhard B. nicht wahrgenommen, aber irgendwie, dass die Mädchen, die er nicht kannte, Unterstützung brauchten. Auch für ihn gestaltete sich der Kontakt mit dem Angeklagten nicht erfreulich. L. hat eine dunklere Hautfarbe und sei deshalb von B. deshalb mit dem N-Wort beschimpft unter der Zugabe von „Heil Hitler“ worden. Die verbale Auseinandersetzung beendete B. mit einem Faustschlag ins Gesicht des Lehrlings.

Das Landesgericht Eisenstadt sollte am 19. März die Vorfälle klären. Bernhard B. ist angeklagt wegen Körperverletzung, sexueller Belästigung und NS-Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz. Es werden mehrere Zeug:innen einvernommen, die je nach Standort bzw. Standpunkt zum Angeklagten und zur Anklage unterschiedliche Wahrnehmungen haben.

Als erster wird der Angeklagte befragt, der nur die Körperverletzung gesteht. Bei den anderen Vorwürfen gibt er die Unschuld vom Land. Sexuelle Belästigung? Aber sicher nicht. Sein Freund habe ihn darauf aufmerksam gemacht, dass die beiden Mädchen, mit denen er nur kurz gesprochen habe, wegen des jugendlichen Alters nichts für sie seien. Im Widerspruch dazu ist seine Anmerkung, dass er gar keine Frauen kennenlernen wollte, weil er seine letzte Beziehung noch nicht verarbeitet habe. Betrunken sei er auch nicht gewesen – und NS-Wiederbetätigung liege ihm schon deshalb ferne, weil er das Verbotsgesetz befürworte. Zugeschlagen habe er, weil ihn L. als Nazi beschimpft habe. Mehrmals betont der Angeklagte, das er mit rechter Ideologie nichts zu tun habe.

Was in der Verhandlung nicht zur Sprache kam: Bernhard B. betreibt ein Profil auf Facebook. Viele Einträge hält er vor der Öffentlichkeit verborgen. Das ist sein gutes Recht. Etliche seiner Kommentare sind „momentan nicht verfügbar“. Das ist nicht unbedingt ein gutes Zeichen. Einige seiner FB-Freundschaften sind aber sichtbar – darunter schwere blaue Kaliber, auch wilde Hetzer. Ein älterer Eintrag weist Bernhard B. als Funktionär des RFJ aus. Aber B. will mit rechter Ideologie nichts zu tun haben.

Die Aussagen der Zeug:innen und des Angeklagten vor Gericht weichen von jenen in den polizeilichen Einvernahmen ab. Das ist nicht ungewöhnlich, führte aber dazu, dass die Geschworenen die Frage nach der Schuld bei Wiederbetätigung und sexuellen Belästigung verneinen. Einstimmig. Die Körperverletzung der einen Jugendlichen (14) verneinen sie ebenso, nur bei der vom Angeklagten eingeräumten Körperverletzung gegen den Lehrling erkennen sie auf Schuld. Das Resultat ist beschämend: 720 Euro Geldstrafe und 985 Euro Schmerzensgeld an den Lehrling. Das Urteil ist rechtskräftig.

Auch wenn die Aussagen der beiden Schülerinnen und des verletzten Lehrlings Widersprüche oder Ungenauigkeiten im Vergleich zu den polizeilichen Einvernahmen aufwiesen: Welchen Grund sollte es geben, ihren Anschuldigungen keinen Glauben zu schenken, aber jenen des Angeklagten schon? Deprimierend!

Wir danken für die drei Prozessbeobachtungen!

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Schlagwörter: Burgenland | Körperverletzung | Neonazismus/Neofaschismus | Salzburg | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung | Wien

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