Am 18. März 2026 wurde im Wiener Straflandesgericht ein Verfahren verhandelt, das sich zwar formal entlang von Paragrafen des Strafgesetzbuches bewegt, inhaltlich jedoch weit darüber hinausweist. Angeklagt sind neun Jugendliche und junge Erwachsene aus dem sogegannten „Pedo-Hunter”-Komplex, die sich zu einer Gewaltgemeinschaft formiert hatten. Die Vorwürfe reichen von schwerer Körperverletzung über versuchten Raub bis hin zu versuchtem Mord. Doch im Verlauf der Verhandlung wurde deutlich, dass es hier nicht nur um einzelne Straftaten geht, sondern um ein Geflecht aus sozialer Lage, ideologischer Aufladung und einer spezifischen Form kollektiver Enthemmung.
Gewalt als kollektives Programm
Die Taten selbst folgen einer wiederkehrenden Struktur. Über Wochen hinweg verübte die Gruppe Angriffe auf unterschiedliche Zielgruppen, die sie als „minderwertig“ definierte. Dazu gehörten Obdachlose und suchtkranke Menschen ebenso wie Männer, die sie über soziale Medien als vermeintliche Pädophile identifiziert oder vielmehr konstruiert hatten. Sie wurden in Fallen gelockt, an öffentliche Orte bestellt und dort von mehreren Tätern gleichzeitig attackiert, geschlagen, getreten, gedemütigt.
Die Gewalt wurde gefilmt und teilweise mittels sozialer Medien verbreitet. Die Opfer mussten unter Zwang „Geständnisse“ ablegen, die keiner Wahrheitsfindung dienten, sondern der nachträglichen Legitimation der bereits vollzogenen Tat. In anderen Fällen genügte die bloße Anwesenheit eines schlafenden Wohnungslosen, um als Projektionsfläche für Gewalt zu dienen. Die Angriffe waren nicht defensiv, nicht situativ, sondern die Angeklagten – neun Burschen und ein Mädchen – suchten aktiv nach Gelegenheiten zur Eskalation.
Besonders aufschlussreich ist dabei, dass sich die Gewalt nicht auf die definierten Feindbilder beschränkte. Der brutalste dokumentierte Angriff richtete sich gegen ein Mitglied der eigenen Gruppe. Über Minuten hinweg wurde der Bursche misshandelt, erniedrigt, bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und auch danach weiter getreten und geschlagen. Die Szenen, die im Gerichtssaal gezeigt wurden, lassen keinen Zweifel daran, dass es hier nicht um „Abreibungen“ oder jugendliche Grenzüberschreitungen geht, sondern um eine Form von Gewalt, die sich aus sich selbst heraus steigert. Dass der Anlass banal war – ein Blick auf die Freundin eines anderen – unterstreicht die Austauschbarkeit der Opfer. Wo kein äußerer Feind verfügbar ist, wird der nächste zur Verfügung stehende Körper zum Objekt.
„Pedo-Hunter”, Telegram-Justiz und rechte Aufladung
Die Frage nach dem „Warum“ stellt sich damit unausweichlich, und sie lässt sich weder rein individuell noch rein sozial beantworten. Die biografischen Hintergründe der Angeklagten sind in vieler Hinsicht ähnlich: migrantisch, prekäre Lebensverhältnisse, geringe Bildungsbindung, fehlende berufliche Perspektiven, Erfahrungen von Abwertung und Marginalisierung. Diese Faktoren sind nicht zu leugnen, aber sie erklären noch nicht die spezifische Form der Gewalt. Entscheidend ist vielmehr, wie diese Erfahrungen vermittelt werden – und hier kommt die politische Dimension ins Spiel.
Die Gruppe entstand nicht im luftleeren Raum, sondern im Kontext digitaler Öffentlichkeit, insbesondere über Telegram-Kanäle, in denen sogenannte „Pädo-Hunting“-Praktiken zirkulieren. Diese Kanäle sind Teil einer transnationalen Szene, die Selbstjustiz nicht nur toleriert, sondern ästhetisiert und moralisch auflädt. Videos von Übergriffen werden dort verbreitet, kommentiert und gefeiert. Die Täter inszenieren sich als Rächer, als diejenigen, die tun, was der Staat angeblich nicht zu leisten vermag oder nicht leisten will. Diese Inszenierung ist anschlussfähig an rechtsextreme Ideologiefragmente, die den Staat als schwach oder korrupt darstellen und Gewalt gegen definierte „Andere“ als notwendig oder sogar geboten erscheinen lässt.
Dabei ist entscheidend, dass diese Ideologie nicht im Sinne eines geschlossenen Weltbildes funktioniert. Sie wirkt vielmehr, um einen Begriff von Theodor W. Adorno aufzugreifen, als „ungeglaubter Glaube“. Ihre Anhänger nehmen sie halb ernst und durchschauen sie zugleich. Das Urteil steht fest, bevor es Beweise gibt: Der andere ist schuldig, also ist Gewalt legitim. Widersprüche stören nicht, im Gegenteil – sie sind gleichgültig. So schildert ein Angreifer, das wildfremde wohnungslose Opfer ja zugegeben habe, seine Cousine vergewaltigt zu haben. Dabei war ihm klar, dass diese sich nicht einmal kennen. Hier geht es nicht um Konsistenz, sondern um Funktion. Und diese Funktion besteht darin, dem eigenen Bedürfnis nach Gewalt eine höhere Weihe zu verleihen.
In diesem Sinne zieht das rechtsextreme Weltbild nicht beliebige Jugendliche an, sondern insbesondere jene, in denen bereits eine Disposition zur Gewalt, zur Dominanz und zur Enthemmung angelegt ist. Es verwandelt nicht „Unschuldige“ in Täter, sondern bietet potentiellen Tätern eine Sprache und eine Bühne. Der Wunsch, andere einzuschüchtern, zu erniedrigen oder zu zerstören, kann nun als moralische Pflicht dargestellt werden. Auch die Angeklagten erzählen vor Gericht, sie dachten, sie machen etwas Gutes.
Eine Angeklagte sagte noch bei der polizeilichen Einvernahme, dass sie es wieder machen würde. Denn „solche Leute braucht man nicht auf der Welt“. Der Pädo- und Junkie-Hunter erscheint sich selbst nicht als Täter, sondern als Vollstrecker. Ähnlich wie der neonazistische Gewalttäter seinen Vernichtungsdrang als Dienst an einer höheren Sache interpretiert, lernt auch der Jugendliche in diesen Telegram-Gruppen, seinen Sadismus ideologisch zu rahmen.
Die Auswahl der Opfer folgt dabei bekannten Mustern: Obdachlose, Suchtkranke, vermeintliche Sexualstraftäter, Homosexuelle – sie sind seit langem Projektionsflächen gesellschaftlicher Abwertung. In ihnen bündeln sich Ängste, Ekel, verdrängte Wünsche und Aggressionen. Der Angriff auf sie ist nicht nur physische Gewalt, sondern auch symbolische Reinigung. Doch der Gerichtsprozess zeigt ebenso deutlich, dass diese Feindbilder letztlich austauschbar sind. Wenn niemand zur Verfügung steht, wird die Gewalt im eigenen Umfeld ausagiert. Das Verfolgungsbedürfnis ist primär, die Ideologie sekundär.

Die gesellschaftliche Normalisierung der Verachtung und radikalisierte Konsequenz
Damit verweist der Fall auf eine breitere gesellschaftliche Konstellation. Die extreme Brutalität der Angeklagten ist nicht einfach ein Ausreißer, sondern eine zugespitzte Form von Tendenzen, die auch in anderen sozialen Schichten vorhanden sind. Die Verachtung des Schwachen, die Konstruktion von „lebensunwerten“ oder zumindest „überflüssigen“ Gruppen, die Bereitschaft, Gewalt zumindest indirekt zu legitimieren – all das findet sich nicht nur am Rand der Gesellschaft. Eine verrohte Bürgerlichkeit, die sich über „Asylchaos“ empört, die das Sterben an den Außengrenzen hinnimmt oder aktiv befürwortet, die Suchtkranke und Obdachlose als Störung wahrnimmt, produziert dieselben Abwertungsstrukturen, auch wenn sie sie nicht selbst in körperliche Gewalt übersetzt.
Was im Gerichtssaal sichtbar wird, ist daher weniger ein Bruch als eine Entgrenzung. Die Jugendlichen vollziehen das, was gesellschaftlich angelegt ist, in radikalisierter Form. Sie nehmen ernst, was anderswo als Rhetorik oder implizite Haltung zirkuliert. Die Grenze zwischen legitimer und illegitimer Gewalt verschiebt sich dabei nicht abrupt, sondern graduell. Der Unterschied liegt im Grad der Direktheit, nicht in der grundlegenden Logik.
Der Prozess macht damit etwas sichtbar, das über den Einzelfall hinausgeht: Gewalt ist nicht nur ein individuelles Versagen, sondern auch ein gesellschaftlich produziertes Verhältnis. Sie entsteht dort, wo soziale Hierarchien, Abwertungen und Frustrationen aufeinandertreffen und eine Form finden, sich auszudrücken. Die Ideologie liefert dafür die Rechtfertigung, die Gruppe die Dynamik, die Situation die Gelegenheit.
Dass all dies schon bei Halbwüchsigen zusammenkommt, ist erschütternd. Aber es ist kein Zufall.
Der Autor, Alexander Winkler, ist Politikwissenschafter und hat den ersten Prozesstag am Wiener Landesgericht beobachtet.
➡️ derstandard.at (19.3.26): Prozess gegen neun junge „Jäger” von Obdachlosen, Drogenkranken und vermeintlich Pädophilen
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