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Lesezeit: 6 Minuten

Der „Pedo-Hunter“-Komplex und die politische Ökonomie der Gewalt

Vor Gericht zeigt sich ein Gewalt­mi­lieu, das Obdach­lo­se, Sucht­kran­ke und ver­meint­li­che „Pädo­phi­le“ jagt und am Ende auch die eige­nen Leu­te miss­han­delt. Der Pro­zess gegen die selbst­er­nann­ten „Pedo-Hun­ter“ legt offen, wie Tele­gram-Selbst­jus­tiz, sozia­le Ver­ro­hung und rech­te Gewalt­phan­ta­sien inein­an­der­grei­fen. Ein Kom­men­tar von Alex­an­der Wink­ler zum ers­ten Prozesstag.

20. März 2026
"Pedo-Hunter"-Prozess am 18.3.26 in Wien (© Samuel Winter)
"Pedo-Hunter"-Prozess am 18.3.26 in Wien (© Samuel Winter)

Am 18. März 2026 wur­de im Wie­ner Straf­lan­des­ge­richt ein Ver­fah­ren ver­han­delt, das sich zwar for­mal ent­lang von Para­gra­fen des Straf­ge­setz­bu­ches bewegt, inhalt­lich jedoch weit dar­über hin­aus­weist. Ange­klagt sind neun Jugend­li­che und jun­ge Erwach­se­ne aus dem soge­gann­ten „Pedo-Hunter”-Komplex, die sich zu einer Gewalt­ge­mein­schaft for­miert hat­ten. Die Vor­wür­fe rei­chen von schwe­rer Kör­per­ver­let­zung über ver­such­ten Raub bis hin zu ver­such­tem Mord. Doch im Ver­lauf der Ver­hand­lung wur­de deut­lich, dass es hier nicht nur um ein­zel­ne Straf­ta­ten geht, son­dern um ein Geflecht aus sozia­ler Lage, ideo­lo­gi­scher Auf­la­dung und einer spe­zi­fi­schen Form kol­lek­ti­ver Enthemmung.

Gewalt als kollektives Programm

Die Taten selbst fol­gen einer wie­der­keh­ren­den Struk­tur. Über Wochen hin­weg ver­üb­te die Grup­pe Angrif­fe auf unter­schied­li­che Ziel­grup­pen, die sie als „min­der­wer­tig“ defi­nier­te. Dazu gehör­ten Obdach­lo­se und sucht­kran­ke Men­schen eben­so wie Män­ner, die sie über sozia­le Medi­en als ver­meint­li­che Pädo­phi­le iden­ti­fi­ziert oder viel­mehr kon­stru­iert hat­ten. Sie wur­den in Fal­len gelockt, an öffent­li­che Orte bestellt und dort von meh­re­ren Tätern gleich­zei­tig atta­ckiert, geschla­gen, getre­ten, gedemütigt.

Die Gewalt wur­de gefilmt und teil­wei­se mit­tels sozia­ler Medi­en ver­brei­tet. Die Opfer muss­ten unter Zwang „Geständ­nis­se“ able­gen, die kei­ner Wahr­heits­fin­dung dien­ten, son­dern der nach­träg­li­chen Legi­ti­ma­ti­on der bereits voll­zo­ge­nen Tat. In ande­ren Fäl­len genüg­te die blo­ße Anwe­sen­heit eines schla­fen­den Woh­nungs­lo­sen, um als Pro­jek­ti­ons­flä­che für Gewalt zu die­nen. Die Angrif­fe waren nicht defen­siv, nicht situa­tiv, son­dern die Ange­klag­ten – neun Bur­schen und ein Mäd­chen – such­ten aktiv nach Gele­gen­hei­ten zur Eskalation.

Beson­ders auf­schluss­reich ist dabei, dass sich die Gewalt nicht auf die defi­nier­ten Feind­bil­der beschränk­te. Der bru­tals­te doku­men­tier­te Angriff rich­te­te sich gegen ein Mit­glied der eige­nen Grup­pe. Über Minu­ten hin­weg wur­de der Bur­sche miss­han­delt, ernied­rigt, bis zur Bewusst­lo­sig­keit gewürgt und auch danach wei­ter getre­ten und geschla­gen. Die Sze­nen, die im Gerichts­saal gezeigt wur­den, las­sen kei­nen Zwei­fel dar­an, dass es hier nicht um „Abrei­bun­gen“ oder jugend­li­che Grenz­über­schrei­tun­gen geht, son­dern um eine Form von Gewalt, die sich aus sich selbst her­aus stei­gert. Dass der Anlass banal war – ein Blick auf die Freun­din eines ande­ren – unter­streicht die Aus­tausch­bar­keit der Opfer. Wo kein äuße­rer Feind ver­füg­bar ist, wird der nächs­te zur Ver­fü­gung ste­hen­de Kör­per zum Objekt.

„Pedo-Hunter”, Telegram-Justiz und rechte Aufladung

Die Fra­ge nach dem „War­um“ stellt sich damit unaus­weich­lich, und sie lässt sich weder rein indi­vi­du­ell noch rein sozi­al beant­wor­ten. Die bio­gra­fi­schen Hin­ter­grün­de der Ange­klag­ten sind in vie­ler Hin­sicht ähn­lich: migran­tisch, pre­kä­re Lebens­ver­hält­nis­se, gerin­ge Bil­dungs­bin­dung, feh­len­de beruf­li­che Per­spek­ti­ven, Erfah­run­gen von Abwer­tung und Mar­gi­na­li­sie­rung. Die­se Fak­to­ren sind nicht zu leug­nen, aber sie erklä­ren noch nicht die spe­zi­fi­sche Form der Gewalt. Ent­schei­dend ist viel­mehr, wie die­se Erfah­run­gen ver­mit­telt wer­den – und hier kommt die poli­ti­sche Dimen­si­on ins Spiel.

Die Grup­pe ent­stand nicht im luft­lee­ren Raum, son­dern im Kon­text digi­ta­ler Öffent­lich­keit, ins­be­son­de­re über Tele­gram-Kanä­le, in denen soge­nann­te „Pädo-Hunting“-Praktiken zir­ku­lie­ren. Die­se Kanä­le sind Teil einer trans­na­tio­na­len Sze­ne, die Selbst­jus­tiz nicht nur tole­riert, son­dern ästhe­ti­siert und mora­lisch auf­lädt. Vide­os von Über­grif­fen wer­den dort ver­brei­tet, kom­men­tiert und gefei­ert. Die Täter insze­nie­ren sich als Rächer, als die­je­ni­gen, die tun, was der Staat angeb­lich nicht zu leis­ten ver­mag oder nicht leis­ten will. Die­se Insze­nie­rung ist anschluss­fä­hig an rechts­extre­me Ideo­lo­gie­frag­men­te, die den Staat als schwach oder kor­rupt dar­stel­len und Gewalt gegen defi­nier­te „Ande­re“ als not­wen­dig oder sogar gebo­ten erschei­nen lässt.

Dabei ist ent­schei­dend, dass die­se Ideo­lo­gie nicht im Sin­ne eines geschlos­se­nen Welt­bil­des funk­tio­niert. Sie wirkt viel­mehr, um einen Begriff von Theo­dor W. Ador­no auf­zu­grei­fen, als „unge­glaub­ter Glau­be“. Ihre Anhän­ger neh­men sie halb ernst und durch­schau­en sie zugleich. Das Urteil steht fest, bevor es Bewei­se gibt: Der ande­re ist schul­dig, also ist Gewalt legi­tim. Wider­sprü­che stö­ren nicht, im Gegen­teil – sie sind gleich­gül­tig. So schil­dert ein Angrei­fer, das wild­frem­de woh­nungs­lo­se Opfer ja zuge­ge­ben habe, sei­ne Cou­si­ne ver­ge­wal­tigt zu haben. Dabei war ihm klar, dass die­se sich nicht ein­mal ken­nen. Hier geht es nicht um Kon­sis­tenz, son­dern um Funk­ti­on. Und die­se Funk­ti­on besteht dar­in, dem eige­nen Bedürf­nis nach Gewalt eine höhe­re Wei­he zu verleihen.

In die­sem Sin­ne zieht das rechts­extre­me Welt­bild nicht belie­bi­ge Jugend­li­che an, son­dern ins­be­son­de­re jene, in denen bereits eine Dis­po­si­ti­on zur Gewalt, zur Domi­nanz und zur Ent­hem­mung ange­legt ist. Es ver­wan­delt nicht „Unschul­di­ge“ in Täter, son­dern bie­tet poten­ti­el­len Tätern eine Spra­che und eine Büh­ne. Der Wunsch, ande­re ein­zu­schüch­tern, zu ernied­ri­gen oder zu zer­stö­ren, kann nun als mora­li­sche Pflicht dar­ge­stellt wer­den. Auch die Ange­klag­ten erzäh­len vor Gericht, sie dach­ten, sie machen etwas Gutes.

Eine Ange­klag­te sag­te noch bei der poli­zei­li­chen Ein­ver­nah­me, dass sie es wie­der machen wür­de. Denn „sol­che Leu­te braucht man nicht auf der Welt“. Der Pädo- und Jun­kie-Hun­ter erscheint sich selbst nicht als Täter, son­dern als Voll­stre­cker. Ähn­lich wie der neo­na­zis­ti­sche Gewalt­tä­ter sei­nen Ver­nich­tungs­drang als Dienst an einer höhe­ren Sache inter­pre­tiert, lernt auch der Jugend­li­che in die­sen Tele­gram-Grup­pen, sei­nen Sadis­mus ideo­lo­gisch zu rahmen.

Die Aus­wahl der Opfer folgt dabei bekann­ten Mus­tern: Obdach­lo­se, Sucht­kran­ke, ver­meint­li­che Sexu­al­straf­tä­ter, Homo­se­xu­el­le – sie sind seit lan­gem Pro­jek­ti­ons­flä­chen gesell­schaft­li­cher Abwer­tung. In ihnen bün­deln sich Ängs­te, Ekel, ver­dräng­te Wün­sche und Aggres­sio­nen. Der Angriff auf sie ist nicht nur phy­si­sche Gewalt, son­dern auch sym­bo­li­sche Rei­ni­gung. Doch der Gerichts­pro­zess zeigt eben­so deut­lich, dass die­se Feind­bil­der letzt­lich aus­tausch­bar sind. Wenn nie­mand zur Ver­fü­gung steht, wird die Gewalt im eige­nen Umfeld aus­agiert. Das Ver­fol­gungs­be­dürf­nis ist pri­mär, die Ideo­lo­gie sekundär.

Selbsernannte "Pedo-Hunter": Täter im Alter von 14 bis 19 werden in den Gerichtssaal geführt, 8 Burschen, eine 15-Jährige (© Samuel Winter)
Selb­ser­nann­te „Pedo-Hun­ter”: Täter im Alter von 14 bis 19 wer­den in den Gerichts­saal geführt, 8 Bur­schen, eine 15-Jäh­ri­ge (© Samu­el Winter)

Die gesellschaftliche Normalisierung der Verachtung und radikalisierte Konsequenz

Damit ver­weist der Fall auf eine brei­te­re gesell­schaft­li­che Kon­stel­la­ti­on. Die extre­me Bru­ta­li­tät der Ange­klag­ten ist nicht ein­fach ein Aus­rei­ßer, son­dern eine zuge­spitz­te Form von Ten­den­zen, die auch in ande­ren sozia­len Schich­ten vor­han­den sind. Die Ver­ach­tung des Schwa­chen, die Kon­struk­ti­on von „lebens­un­wer­ten“ oder zumin­dest „über­flüs­si­gen“ Grup­pen, die Bereit­schaft, Gewalt zumin­dest indi­rekt zu legi­ti­mie­ren – all das fin­det sich nicht nur am Rand der Gesell­schaft. Eine ver­roh­te Bür­ger­lich­keit, die sich über „Asyl­cha­os“ empört, die das Ster­ben an den Außen­gren­zen hin­nimmt oder aktiv befür­wor­tet, die Sucht­kran­ke und Obdach­lo­se als Stö­rung wahr­nimmt, pro­du­ziert die­sel­ben Abwer­tungs­struk­tu­ren, auch wenn sie sie nicht selbst in kör­per­li­che Gewalt übersetzt.

Was im Gerichts­saal sicht­bar wird, ist daher weni­ger ein Bruch als eine Ent­gren­zung. Die Jugend­li­chen voll­zie­hen das, was gesell­schaft­lich ange­legt ist, in radi­ka­li­sier­ter Form. Sie neh­men ernst, was anders­wo als Rhe­to­rik oder impli­zi­te Hal­tung zir­ku­liert. Die Gren­ze zwi­schen legi­ti­mer und ille­gi­ti­mer Gewalt ver­schiebt sich dabei nicht abrupt, son­dern gra­du­ell. Der Unter­schied liegt im Grad der Direkt­heit, nicht in der grund­le­gen­den Logik.

Der Pro­zess macht damit etwas sicht­bar, das über den Ein­zel­fall hin­aus­geht: Gewalt ist nicht nur ein indi­vi­du­el­les Ver­sa­gen, son­dern auch ein gesell­schaft­lich pro­du­zier­tes Ver­hält­nis. Sie ent­steht dort, wo sozia­le Hier­ar­chien, Abwer­tun­gen und Frus­tra­tio­nen auf­ein­an­der­tref­fen und eine Form fin­den, sich aus­zu­drü­cken. Die Ideo­lo­gie lie­fert dafür die Recht­fer­ti­gung, die Grup­pe die Dyna­mik, die Situa­ti­on die Gelegenheit.

Dass all dies schon bei Halb­wüch­si­gen zusam­men­kommt, ist erschüt­ternd. Aber es ist kein Zufall.

Der Autor, Alex­an­der Wink­ler, ist Poli­tik­wis­sen­schaf­ter und hat den ers­ten Pro­zess­tag am Wie­ner Lan­des­ge­richt beobachtet.

➡️ derstandard.at (19.3.26): Pro­zess gegen neun jun­ge „Jäger” von Obdach­lo­sen, Dro­gen­kran­ken und ver­meint­lich Pädophilen

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Schlagwörter: Körperverletzung | LGBTQIA+-Feindlichkeit | Nötigung/gefährliche Drohung | Rechtsextremismus | Wien

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