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Lesezeit: 8 Minuten

Der unbescholtene „Gaubeauftragte“: Hans Jörg Schimanek vor Gericht

Hans Jörg Schi­ma­nek Juni­or wur­de in Wien wegen NS-Wider­be­tä­ti­gung zu 18 Mona­ten beding­ter Frei­heits­stra­fe ver­ur­teilt. Das Gericht sah in dem „ordent­li­chen Lebens­wan­del“ des lang­jäh­ri­gen Neo­na­zis einen Milderungsgrund.

11. Feb. 2026
Hans Jörg Schimanek Jr. vor Prozessbeginn (Foto: privat)
Hans Jörg Schimanek Jr. vor Prozessbeginn (Foto: privat)

Vom VAPO-Wehrsportchef zurück auf der Anklagebank

„Es geht hier nicht um die poli­ti­sche Bio­gra­phie mei­nes Man­dan­ten und auch nicht dar­um, dass er vor 30 Jah­ren schon ver­ur­teilt wur­de und eine Haft­stra­fe ver­büß­te. Er gilt jetzt als recht­lich unbe­schol­ten.“ Der Amts­ver­tei­di­ger von Hans Jörg Schi­ma­nek Juni­or hat­te Mon­tag­vor­mit­tag am Wie­ner Straf­lan­des­ge­richt alle Mühe, sei­nen Man­dan­ten den Geschwo­re­nen gegen­über in einem guten Licht erschei­nen zu las­sen. Denn Hans Jörg Schi­ma­nek Juni­or ist wahr­lich kein Unbekannter.

Einst war er Wehr­sport­chef bei Küs­sels „Volks­treu­er Außer­par­la­men­ta­ri­scher Oppo­si­ti­on“ (VAPO) und brach­te Kame­ra­den bei, wie man poli­ti­schen Geg­nern die Keh­le durch­schnei­det. 1995 wur­de er wegen natio­nal­so­zia­lis­ti­scher Wider­be­tä­ti­gung ver­ur­teilt und muss­te des­we­gen in Haft. An die­sem Mon­tag­vor­mit­tag stand Schi­ma­nek wie­der wegen Ver­stö­ßen gegen das Ver­bots­ge­setz vor Gericht. Und gab sich nach außen sicht­lich geläu­tert. Doch wie kam es über­haupt zu der Anklage?

Die Spur nach Sachsen: „Sächsische Separatisten“ und Familie Schimanek

Aus­gans­punkt waren Ermitt­lun­gen in Deutsch­land gegen die soge­nann­ten „Säch­si­schen Sepa­ra­tis­ten“, eine Grup­pe von Neo­na­zis, die mut­maß­lich rechts­ter­ro­ris­ti­sche Anschlä­ge vor­be­rei­te­te und plan­te, eth­ni­sche Säu­be­run­gen durch­führ­ten woll­te, um in Tei­len Ost­deutsch­lands am Tag X die Macht zu ergrei­fen. Die deut­sche Bun­des­an­walt­schaft wirft ihnen vor, ein am Natio­nal­so­zia­lis­mus ori­en­tier­tes Gesell­schafts­sys­tem dabei als Zeil ange­strebt zu haben.

Die Spu­ren der Grup­pe führ­ten die Ermitt­ler nach Öster­reich. Denn bei dem Haupt­be­schul­dig­ten han­delt es sich um den ältes­ten Sohn von Hans Jörg Schi­ma­nek Juni­or. Der sitzt gemein­sam mit sei­nem jün­ge­ren Bru­der und sechs wei­te­ren Mit­glie­dern der mut­maß­li­chen ter­ro­ris­ti­schen Ver­ei­ni­gung in deut­scher Unter­su­chungs­haft und der­zeit in Dres­den vor Gericht. Aus Amts­hil­fe für die deut­schen Behör­den wur­den im Novem­ber 2024 die Wohn­adres­sen der Brü­der René und Hans Jörg Schi­ma­nek durch­sucht. Bei bei­den wur­den NS-Devo­tio­na­li­en sicher­ge­stellt, in Lan­gen­lois sogar Waf­fen und Muni­ti­on. Die dor­ti­ge Lie­gen­schaft soll­te den mut­maß­li­chen Rechts­ter­ro­ris­ten den Ermitt­lern Zufol­ge als Rück­zugs­ort dienen.

Ein Teil des Fun­dus, den die Beam­ten in der Gemein­de­bau­woh­nung von Hans Jörg Schi­ma­nek Juni­or in Wien Flo­rids­dorf beschlag­nahm­ten, war nun Gegen­stand des Ver­fah­rens wegen Para­graph 3g des Ver­bots­ge­set­zes, dem Ver­bot natio­nal­so­zia­lis­ti­scher Wider­be­tä­ti­gung. Die Ankla­ge umfass­te fünf Punk­te, dar­un­ter Bil­der von SS- und Wehr­machts­sol­da­ten samt Haken­kreu­zen an der Uni­form, eine Col­la­ge mit Bil­dern des Begräb­nis­ses vom Sohn des Gau­lei­ters Nie­der­do­nau in Krems samt „Todes­ru­ne“ und ein Por­trait des hoch­de­ko­rier­ten SS-Offi­ziers und Hit­ler-Adju­tan­ten Hein­rich Sprin­ger. In den Schrän­ken und Schub­la­den fan­den sich noch vie­le wei­te­re NS-Devo­tio­na­li­en, die jedoch nicht zur Ankla­ge gebracht wur­den, da sie im Gegen­satz zu den ande­ren Objek­ten nicht für die Öffent­lich­keit sicht­bar plat­ziert wurden.

Prozess gegen Hans Jörg Schimanek Jr. (Foto: privat)
Pro­zess gegen Hans Jörg Schi­ma­nek Jr. (Foto: privat)

NS-Devotionalien im Gemeindebau: „historisches Interesse“ als Verteidigung

War­um man über­haupt sowas besitzt und dann noch damit sei­ne Woh­nung deko­riert, will der Rich­ter Chris­toph Bau­er wis­sen. Er sei his­to­risch inter­es­siert, ant­wor­tet Schi­ma­nek, allei­ne das Por­trait des Hit­ler-Adju­tan­ten Sprin­ger sei hand­schrift­lich signiert und habe damit Sel­ten­heits­wert. Die 14 Bil­der von SS-Sol­da­ten sei­en das Werk des NS-Künst­lers Wolf­gang Will­rich, der auch Zivi­lis­ten im Drit­ten Reich abbil­de­te, so Schi­ma­nek. Auf einem ande­ren Bild sei der Cou­sin der Groß­mutter in Uni­form zu sehen, ein fami­liä­res Andenken qua­si. War­um kein Bild von der Groß­mutter an der Wand hängt, fragt der Rich­ter nach? Weil die Groß­mutter nicht in der Wehr­macht gedient hat und sein Inter­es­se eben mili­tä­ri­scher Natur sei, so die Ant­wort des Angeklagten.

Das Begräb­nis vom Sohn des dama­li­gen Gau­lei­ters in Krems, was hat es damit auf sich? Das sei ein Geschenk zum 50. Geburts­tag von sei­nem Vater gewe­sen – der pfleg­te bekannt­lich ein ähn­li­ches „his­to­ri­sches“ Inter­es­se wie der Sohn. Hans Jörg Schi­ma­nek Seni­or war ein lang­jäh­ri­ger FPÖ-Poli­ti­ker, Land­tags­ab­ge­ord­ne­ter und Stadt­rat in Lan­gen­lois. Er ver­starb kurz vor Weih­nach­ten 2024. Sei­ne Par­te zier­te das Irm­in­sul-Sym­bol, das auch von der SS benutzt wor­den war. Wegen die­ser Par­te steht der ande­re Sohn Rene Schi­ma­nek am 11. März in Krems vor Gericht. Auch ihm wird natio­nal­so­zia­lis­ti­sche Wie­der­be­tä­ti­gung vor­ge­wor­fen. Und es war Hans Jörg Schi­ma­nek Seni­or der sei­nem Juni­or die Gemein­de­woh­nung in Flo­rids­dorf vermachte.

Die „Gaubeauftragten“-Urkunde und „niemanden anzünden“

Einen ange­klag­ten Gegen­stand kann Hans Jörg Schi­ma­nek Juni­or beim Pro­zess in Wien jedoch nicht mit sei­nem eigen­sin­ni­gen „his­to­ri­schem Inter­es­se“ erklä­ren: Es han­delt sich um eine Urkun­de samt Reichs­ad­ler und Haken­kreuz, die der „Füh­rer“ dem „Gau­be­auf­trag­ten“ aus­ge­stellt hat. Was es damit auf sich hat? Schi­ma­nek gibt zu, dass es sich beim „Gau­be­auf­trag­ten“ um ihn selbst han­delt und das Gan­ze ein Geburts­tags­prä­sent sei, das ihm zum 40er über­reicht wurde.

Also die­se Urkun­de reicht zurück in die 90er Jah­re, fragt der Rich­ter mit Blick auf Schi­man­eks Akti­vi­tä­ten in der Neo­na­zi­sze­ne und sei­ne dama­li­ge Ver­ur­tei­lung etwas ver­wun­dert nach. Er hat mit die­sem Ver­dacht schließ­lich nicht ganz Unrecht, denn „Gau­be­auf­trag­ter“ war eine gän­gi­ge Bezeich­nung in Küs­sels VAPO. Schi­ma­nek meint dazu: „Nein, nein, das habe ich nach der Haft über­reicht bekom­men, dass müss­te um 2003 gewe­sen sein.“ Wer ihm die­se Urkun­de über­reich­te, also wer der „Füh­rer“ ist, das will Schi­ma­nek vor Gericht nicht sagen, „ich will nie­man­den anzün­den“. Dass es sich dabei um ein Geschenk von Gott­fried Küs­sel an sei­nen treu­en Kame­ra­den han­delt, kann ver­mu­tet werden.

Denn auch nach sei­ner Zeit in der VAPO blieb Schi­ma­nek dem Neo­na­zi-Füh­rer Gott­fried Küs­sel ver­bun­den. 2009 etwa nah­men bei­de gemein­sam mit Neo­na­zis aus Ost­deutsch­land beim Wehr­machts- und SS-Vete­ra­nen­tref­fen am Kärnt­ner Ulrichs­berg teil und grif­fen dort anti­fa­schis­ti­sche Gegen­de­mons­tran­ten an. Im August 2023 wur­de auch die jüngs­te Gene­ra­ti­on der Schi­man­eks gemein­sam mit deren Mut­ter Jana Schi­ma­nek in Wien bei Küs­sel vor­stel­lig, wie Recher­chen des „Stan­dard” zei­gen. Das alte Netz­werk hält schein­bar bis heu­te, die Kon­tak­te von damals wer­den auch für die heu­ti­ge Gene­ra­ti­on an jun­gen Neo­na­zis reak­ti­viert und weitergegeben.

Der Leipziger Neonazi Ricardo Sturm (li) und Hans Jörg Schimanek jun. am Ulrichsberg 2009 (Foto gamma 189, S. 5)
Der Leip­zi­ger Neo­na­zi Ric­car­do Sturm (li) und Hans Jörg Schi­ma­nek Jr (re). am Ulrichs­berg 2009 (Foto gam­ma 189, S. 5)

Für Wien Besu­che hat zumin­dest der mitt­le­re der Schi­ma­nek-Söh­ne die Woh­nung des Vaters mit sei­ner Freun­din genutzt. Vor Gericht gab der Ange­klag­te an, ihnen die Schlüs­sel zur Woh­nung aus­ge­hän­digt zu haben. Auch einem Freund stell­te Schi­ma­nek sei­ne Woh­nung zur Ver­fü­gung und über­gab ihm den Schlüs­sel. Die­ser war sogar über einen gewis­sen Zeit­raum dort haupt­wohn­sitz­lich gemel­det, hat­te aber mit der Aus­ge­stal­tung der Woh­nung nichts zu tun.

Hier waren sich auch Staats­an­walt­schaft, Ver­tei­di­gung und Ange­klag­ten einig: Die inkri­mi­nier­ten Gegen­stän­de sind stol­zes Eigen­tum von Hans Jörg Schi­ma­nek Juni­or. Schi­ma­nek warn­te sei­ne Gäs­te, dass in sei­nem Wohn­be­reich „ver­fas­sungs­feind­li­che Sym­bo­le“ aus­ge­stellt sei­en. Die­se stör­ten sich jedoch nicht dar­an. Also war Schi­ma­nek bewusst, dass es sich um ver­bo­te­ne Sym­bo­le han­del­te, will der Rich­ter wis­sen? Ja, aber er woll­te damit kei­ne NS-Pro­pa­gan­da betrei­ben und die Woh­nung sei sein geschütz­ter Pri­vat­be­reich. Wie er zum Natio­nal­so­zia­lis­mus ste­he, will der Staats­an­walt abschlie­ßend noch vom Ange­klag­ten wis­sen? Der sei für ihn „geschicht­lich erle­digt“. Er selbst sei seit 30 Jah­ren poli­tisch inaktiv.

Schuldspruch mit Bewährung: „ordentlicher Lebenswandel”

Die Geschwo­re­nen sahen das jedoch anders: Schi­ma­nek wur­de in vier von fünf Ankla­ge­punk­ten der natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Wider­be­tä­ti­gung schul­dig gespro­chen. Der Rich­ter sah zumin­dest in dem „ordent­li­chen Lebens­wan­del“ des Ange­klag­ten einen Mil­de­rungs­grund, wes­halb die 18-mona­ti­ge Frei­heits­stra­fe auf drei Jah­re Bewäh­rung aus­ge­setzt wur­de. Die Staats­an­walt­schaft über­denkt das Urteil noch, damit ist es nicht rechtskräftig.

Von einem „ordent­li­chen Lebens­wan­del“ kann bei Schi­ma­nek hin­sicht­lich sei­ner ideo­lo­gi­schen Über­zeu­gun­gen jeden­falls kei­ne Rede sein. Auch nach sei­ner Haft­zeit hielt er Kon­takt mit Gott­fried Küs­sel, die Urkun­de zu sei­nem Geburts­tag zeigt, wie stolz er auf sei­ne dama­li­ge Rol­le als Wehr­sport­chef bei einer mili­tan­ten Neo­na­zi-Grup­pe nach wie vor ist, sonst wür­de er sie nicht in sei­ner Woh­nung prä­sen­tie­ren. In den Ermitt­lungs­ak­ten zu den „Säch­si­schen Sepa­ra­tis­ten“ taucht Hans Jörg Schi­ma­nek Juni­or als „ideo­lo­gi­sches Vor­bild“ für sei­ne Söh­ne auf.

Der E‑Mail-Ver­kehr zwi­schen ihm, sei­nem Bru­der René und dem Neo­na­zi Sören Brühl, des­sen Sohn eben­falls im Umfeld der „Säch­si­schen Sepa­ra­tis­ten“ auf­taucht, zeigt wel­ches Welt­bild dort vor­herr­schend ist: Mit „Übli­cher Grüß“ wird sich hier ver­ab­schie­det, zu Hit­lers Geburts­tag ver­schickt Hans Jörg Schi­ma­nek ein Hul­di­gungs­lied auf „unse­ren gelieb­ten Füh­rer“ – samt „GruSS“. Die ver­öf­fent­lich­ten Mails führ­ten letz­tes Jahr dazu, dass Bru­der René sei­nen Job als Büro­lei­ter des Natio­nal­rats­prä­si­den­ten Wal­ter Rosen­kranz abtre­ten musste.

Eine Reue sei­ner poli­tisch moti­vier­ten Tat­hand­lun­gen sieht jeden­falls anders aus. Nach dem Urteil lässt er die anwe­sen­den Journalist:innen wis­sen, dass ihm der Schuld­spruch kei­nes­falls ver­wun­de­re, schließ­lich wis­se er, „wie die hier ticken“. Einen gewis­sen Zwei­fel lässt sich dann auch der Rich­ter anmer­ken, ob Schi­ma­nek es schaf­fen wer­de, die drei­jäh­ri­ge Pro­be­zeit ohne wei­te­re ein­schlä­gi­ge Zwi­schen­fäl­le zu über­ste­hen. Soll­te ihm das nicht gelin­gen, droht ihm eine mehr­jäh­ri­ge Haft­stra­fe. Einen Bewäh­rungs­hel­fer hält der Rich­ter im Fall Schi­ma­nek jedoch für über­flüs­sig: „Sie sind alt genug, dass Sie wis­sen, was Sie tun.“

„Der Pro­zess wegen natio­nal­so­zia­lis­ti­scher Wie­der­be­tä­ti­gung gegen Hans Jörg Schi­ma­nek ist mehr als ein Ein­zel­fall. Dass Ermitt­lun­gen zu einer mili­tan­ten Neo­na­zi-Grup­pe direkt ins Umfeld der FPÖ füh­ren, zeigt ein­mal mehr, wohin Her­bert Kickl die FPÖ geführt hat: Zu einer Par­tei, die sich nie von ihren brau­nen Wur­zeln gelöst hat und offen­bar auch nicht lösen will“, sagt der Rechts­extre­mis­mus­spre­cher des Grü­nen Par­la­ments­klubs Lukas Ham­mer in einer der weni­gen poli­ti­schen Reak­tio­nen auf das Urteil. Ham­mer war es auch, der die oben genann­ten E‑Mails mit­tels einer par­la­men­ta­ri­schen Anfra­ge ver­öf­fent­licht hatte.

Nächster Halt: 11. März in Krems

Am 11. März steht der nächs­te Pro­zess vor der Tür, bei dem sich mit René Schi­ma­nek ein wei­te­res Fami­li­e­mit­glied wegen des Vor­wurfs der natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Wider­be­tä­ti­gung vor Gericht ver­ant­wor­ten muss. Ob die FPÖ hier end­lich Kon­se­quen­zen zie­hen wird, bleibt abzu­war­ten. Schließ­lich ist René Schi­ma­nek bis heu­te Stadt­rat für die FPÖ in Langenlois.

Update 3.3.26: Das Urteil ist mitt­ler­wei­le laut „Stan­dard (3.3.26) rechtskräftig.

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