Der Verteidiger des Ehepaares, das ein Gasthaus nahe einer bekannten Brauerei betreibt, ist gut vorbereitet in der Verhandlung aufgetreten. Für die Anklage lässt sich das nicht in gleichem Maß behaupten.
Holocaust als „Kindergeburtstag“?
Das Ehepaar hatte zwischen Anfang August und Oktober 2025 eine große Flagge mit der im Nationalsozialismus vom SS-Verein Lebensborn verwendeten Lebensrune vor dem Gasthaus gehisst. Nach einer anonymen Anzeige erfolgte bei H.W. (67) und seiner Ehefrau I.W. (58) eine Hausdurchsuchung, bei der der Wirt dem Staatsanwalt ausrichten ließ, dass der ihm 17-mal den Arsch lecken solle. Aus Erregung, Zorn wegen der Hausdurchsuchung, weil es alle im Dorf mitkriegen?
Im Zuge der Vernehmung durch die Polizei habe er eine Bemerkung gemacht, die sich zurecht in der Anklage wiederfand: „Das, was Adolf gemacht hat, war im Vergleich zu Corona global gesehen ein Kindergeburtstag.“ Damals seien nur sechs Millionen Juden ermordet worden, habe er dem Polizisten entgegengeschleudert. Beim Staatsanwalt entschuldigte sich H.W. für die Arschlecken-Aussage, die den Holocaust verharmlosende Äußerung bestritt er vor Gericht.
Im Zuge der Hausdurchsuchung wurden rechtsextreme Bücher und Zeitschriften gefunden, die sogar in der Wirtsstube aufgelegt waren – als Lektüre für die Gäste. Der Angeklagte H.W. hatte dafür als Erklärung zunächst die Corona-Maßnahmen der Regierung parat. Aber was haben revisionistische Bücher über die Rheinwiesenlager oder über Hitler („Hitler – Eine Korrektur“) damit zu tun? Hier wird H.W. völlig widersprüchlich: Einerseits will er Hitler gar nicht kennen, andererseits hält er die NSDAP – wie es neuerdings bei vielen Rechtsextreme wieder kursiert – für eine linke Partei, die seine Mutter wegen „Feindbegünstigung“ erschießen wollte. Die Nazis seien für ihn Verbrecher („Linke“ eben), während in der Wehrmacht die Guten gewesene seien.
Über die „Identitären“ wird er auch noch befragt. Ob sich die in seinem Lokal versammelt hätten, wie in einer anonymen Anzeige behauptet wurde. Der Wirt verneint, bezeichnet die Identitären als Idioten. Das beißt sich mit dem Umstand, dass er in der Gaststube auch die identitären-nahen Zeitschriften „Info-Direkt“ und „Compact“ aufliegen hatte.
Die Lebensrune nur ein „Schutzzeichen“
Die Flagge mit der Lebensrune, die vor dem Wirtshaus flatterte und beschlagnahmt wurde, ist danach vom Wirt kurzerhand durch eine zweite idente Flagge ersetzt worden. Aus Trotz, wie er in der Verhandlung anmerkte. Zum Schutz, wie der Verteidiger in seinem Schlussplädoyer behauptete. Die Lebensrune wurde in der Verhandlung vom Verteidiger zu einem harmlosen esoterischen Schutzzeichen erklärt, das als Flagge hochgezogen worden sei, um das Grundstück vor Giftangriffen zu schützen. Zwei Jahre zuvor seien nämlich zwei Huskies der Wirtsleute durch Gift umgekommen.
Die Lebensrune quasi als verspätete Giftschranke – womit wir bei der Zweitangeklagten, seiner Frau wären. Von ihr stammte die Idee mit der Lebensrune, weil sie sich als Esoterikerin bei den Runen kundig gemacht habe. Auf Nachfrage des Richters konnte die Runenkundige allerdings keine anderen Runen zeichnen oder beschreiben.
Die Ehefrau in Telegram-Chats
I.W., über die ihr Mann behauptete, dass sie nur stricke und in der Küche sei, haben wir anders in Erinnerung. 2022 etwa war sie in einem Telegram-Chat an einer „Unterhaltung“ über einen wild antisemitischen Kommentar beteiligt. Einige in der Gruppe kritisierten den antisemitischen Kommentar, I.W. stellte sich gegen die Kritiker, schimpfte über die Antisemitismus-Definition im Duden, den sie als „Propagandabibel für Arme“ bezeichnete.
Damals war sie auch in einer Telegram-Gruppe, die sich „MZW-Offlinevernetzung“ nannte. „MZW“ steht für „Mut zur Wahrheit“. Klingt unproblematisch, war aber der Versuch des US-Neonazi John de Nugent, mit dezentralen Gruppen braunen Terror zu verbreiten. Solche Gruppen existierten in Deutschland, eine auch in Gmunden. Harmlos war die Gruppe, in der W. mitkommentierte, nicht.

Freispruch mit Nachhall
Vor den Geschworenen präsentiert sich I.W. als die strickende Unschuld vom Land. Die Bücher und Zeitschriften ihres Mannes, will sie nicht einmal angeschaut haben („keine Zeit dafür“), Rechtsextreme kenne sie keine, bohrende Nachfragen bleiben ihr erspart. In seinem Schlussplädoyer erklärt der Staatsanwalt die Holocaust-Äußerungen des Angeklagten für strittig und hält die Lebensrune nicht mehr für eine wichtige Rune, was der Verteidiger dankbar aufgreift, um weiter am Mythos der unschuldigen Rune für die Giftabwehr zu stricken.
So bleiben die Geschworenen bei der Urteilsfindung ziemlich alleingelassen und entscheiden sich beim Wirt mit knapper Mehrheit für dessen Unschuld, während sie seine strickende Gattin einstimmig freisprechen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Kritik am Urteil kam vom Mauthausen Komitee (MKÖ), das sich verwundert und entsetzt zeigte.
Danke für die Prozessbeobachtung!
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