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Lesezeit: 4 Minuten

John Hoewer: In Deutschland fehlende Verfassungstreue, als Dissertant nach Linz

In Deutsch­land wur­de John Hoe­wer wegen feh­len­der Ver­fas­sungs­treue vom Rechts­re­fe­ren­da­ri­at zunächst aus­ge­schlos­sen. In Linz erhielt der AfD-nahe Mul­ti-Bur­schen­schaf­ter nun eine Betreu­ungs­zu­sa­ge fürs Dok­to­rat beim kor­po­rier­ten Ver­fas­sungs­rich­ter Andre­as Hauer.

9. Feb. 2026
JKU Linz (Foto: LinzWiki, Wirthi)
JKU Linz (Foto: LinzWiki, Wirthi)

John Hoe­wer, in Deutsch­land seit Jah­ren im Milieu der extre­men Rech­ten ver­an­kert, ist als Dis­ser­tant an der JKU Linz ange­nom­men wor­den. Der Mann, dem in Rhein­land-Pfalz wegen feh­len­der Ver­fas­sungs­treue der juris­ti­sche Vor­be­rei­tungs­dienst ver­wei­gert wur­de, bekommt nun in Ober­ös­ter­reich laut „Ober­ös­ter­rei­chi­sche Nach­rich­ten“ (9.2.26) den Weg zum Dok­to­rat geöff­net. Sein Dis­ser­ta­ti­ons­va­ter: Andre­as Hau­er, kor­po­riert beim pflicht­schla­gen­den Corps Alle­man­nia Linz zu Wien.

Wo Hoe­wer ideo­lo­gisch zu ver­or­ten ist, kann im frei­heit­li­chen Atter­see-Report (Juni 2018) nach­ge­le­sen wer­den – just in jener Aus­ga­be, in der auch ein Inter­view mit Hau­er abge­druckt wur­de. Dort traf völ­ki­sche Para­noia auf einen Mann, der unter erheb­li­cher Kri­tik von der dama­li­gen ÖVP-FPÖ-Regie­rung in den Ver­fas­sungs­ge­richts­hof gehievt wur­de. In Hoe­wers Text wur­de ein klas­si­sches Unter­gangs­sze­na­rio der extre­men Rech­ten aus­ge­brei­tet: „Über­frem­dung“, „Bevöl­ke­rungs­aus­tausch“, kul­tu­rel­le Abwehr­fan­ta­sien gegen Schwar­ze und Muslim:innen.

2023 trat Hoe­wer beim rechts­extre­men „Vien­na Cal­ling“ in Wien auf, um dort sei­nen „Roman“ zu prä­sen­tie­ren. Hoe­wers Affi­ni­tät zur neo­fa­schis­ti­schen „Casa­Pound“ wur­de nicht nur durch sei­ne ein­schlä­gi­gen Ita­li­en-Besu­che und wohl­mei­nen­den „CasaPound“-Artikel offen­kun­dig, son­dern auch durch die Wahl des „Roman“-Covers: Dort ist der als faschis­ti­scher Pro­pa­gan­da­bau 1940 ein­ge­weih­te „Palaz­zo del­la Civil­tà Ita­lia­na“ in Rom zu sehen.

Laut SWR wur­de Hoe­wer auch beim Kampf­sport­trai­ning mit Neo­na­zis der frü­he­ren NPD foto­gra­fiert. Nach Sta­tio­nen als Refe­rent in der 2016 gewähl­ten Land­tags­frak­ti­on der AfD in Sach­sen-Anhalt und bei dem dama­li­gen Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­ten Frank Pase­mann war er zum Par­la­men­ta­ri­er Sebas­ti­an Mün­zen­mai­er wei­ter­ge­zo­gen, seit 2023 stell­ver­tre­ten­der Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der der AfD im Bun­des­tag. (t‑online.de, 7.11.25)

Koblenz: Gerichtliche Ohrfeige mit Ansage

Der Beschluss des Ver­wal­tungs­ge­richts Koblenz, Hoe­wer das Rechts­re­fe­ren­da­ri­at zu ver­wei­gern, ist in der Begrün­dung klar und bezieht sich auch auf Pas­sa­gen aus sei­nem „Roman“: Der Staat muss kei­ne Bewer­ber in den Vor­be­rei­tungs­dienst über­neh­men, die nicht die Gewähr bie­ten, jeder­zeit für die frei­heit­lich-demo­kra­ti­sche Grund­ord­nung ein­zu­tre­ten. Gera­de weil Referendar:innen spä­ter rich­ter­li­che, staats­an­walt­schaft­li­che und sonst hoheit­li­che Auf­ga­ben über­neh­men, ist Ver­fas­sungs­treue Zugangsvoraussetzung.

Das Gericht führ­te in sei­ner Ent­schei­dung Hoe­wers Publi­ka­tio­nen und Ein­bin­dun­gen in rechts­extre­me Struk­tu­ren als Begrün­dung an. Genannt wer­den u.a. sei­ne Ver­bin­dun­gen zu „Ein Pro­zent“ und zur „Jun­gen Alter­na­ti­ve“ sowie Publi­ka­tio­nen im neu­rech­ten Spek­trum. Beson­ders schwer wiegt die gericht­li­che Wür­di­gung von Hoe­wers „Roman“, in dem Schwar­ze wie­der­holt ent­mensch­li­chend dar­ge­stellt werden.

Zudem wird aus­ge­führt, ein „Affen­jun­ge“ oder „Schim­pan­se“ sol­le kei­ne deut­sche Staats­bür­ger­schaft erhal­ten. Ins­be­son­de­re schwar­ze Men­schen wer­den durch­ge­hend als „Neger“, „Erd­nuss­köp­fe […] oder Erd­nuss-Lou­ies“ oder mit Affen­ver­glei­chen pau­schal her­ab­ge­wür­digt. (…) Die­se Aus­sa­gen spre­chen für sich. Sie ver­deut­li­chen, dass der Antrag­stel­ler ein mit Art. 1 Abs. 1 GG unver­ein­ba­res Men­schen­bild ver­tritt, wel­ches er durch die Ver­wen­dung men­schen­ver­ach­ten­der Bezeich­nun­gen zum Aus­druck bringt. Dies steht in ekla­tan­tem Wider­spruch zu den an die Ver­fas­sungs­treue­pflicht für die Auf­nah­me in den juris­ti­schen Vor­be­rei­tungs­dienst zu stel­len­den Min­dest­an­for­de­run­gen. (Beschluss Ver­wal­tungs­ge­richt Koblenz, S. 7)

Dass Hoe­wer in Sach­sen im Eil­ver­fah­ren mit Ver­weis auf nicht vor­han­de­ne straf­recht­li­che Ver­ur­tei­lun­gen den­noch Zugang zum Refe­ren­da­ri­at bekam, ver­mag den Koblen­zer Befund nicht zu relativieren.

Die Chatprotokolle: Hitler und „Saufen, ficken, Deutschland“

In den von „Sach­sen-Anhalt Rechts­au­ßen“ (7.6.20) und der „taz“ (6.6.20) gele­ak­ten Chats aus dem Umfeld der Leip­zi­ger Bur­schen­schaft Ger­ma­nia soll Hoe­wer (selbst Mit­glied der der „Köl­ner Bur­schen­schaft Ger­ma­nia“, der „Alten Bres­lau­er Bur­schen­schaft der Rac­zeks zu Bonn“ und der „Mag­de­bur­ger Bur­schen­schaft Ger­ma­nia“) unter dem Pseud­onym „Fritz Ober­land“ geführt wor­den sein. Dort sei­en For­meln wie „hit­ler – hit­ler – hit­ler“, „Sau­fen, ficken, Deutsch­land“ und Memes wie „Unser Gruß ist Heil Hit­ler“ aus­ge­tauscht worden.

Im März 2017 sind Micha­el Schus­ter und Frak­ti­ons­kol­le­ge John Hoe­wer (damals Refe­rent im Innen­aus­schuss) bei der Poli­zei in Sach­sen-Anhalt zum „Schie­ßen mit anschlie­ßen­dem Imbiss” ein­ge­la­den. War­um: unklar. Im Pri­vat­chat schi­cken sie sich Bil­der wie die­ses: pic.twitter.com/AOEaOT5Utz

— LSA-rechts­aus­sen @[email protected] (@LSArechtsaussen) June 8, 2020

Verfassungsrichter trifft auf Verfassungsuntreue

In Öster­reich führt der Weg ins Dok­to­rat über die Zusa­ge des Betreu­ers. „‚Gro­ße Bedeu­tung‘ kom­me dem Betreu­er (…) eines poten­zi­el­len Dis­ser­tan­ten zu, der eine ‚pro­vi­so­ri­sche Betreu­ungs­zu­sa­ge‘ nur dann geben dür­fe, wenn er den Dok­to­ran­den auch ‚für geeig­net erach­tet‘“, zitie­ren die OÖN den JKU-Vize­rek­tor Andre­as Jank.

Hoe­wers Dis­ser­ta­ti­ons­va­ter ist Pro­fes­sor für Öffent­li­ches Recht an der JKU und gilt als FPÖ-nah. Dass Hau­er kor­po­riert ist und Hoe­wer aus einem bur­schen­schaft­lich-neu­rech­ten-AfD-Kos­mos stammt, weist wohl auf ideo­lo­gi­sche Schnitt­punk­te zwi­schen Dis­ser­tant und Betreu­er hin. Dass ein Mit­glied des öster­rei­chi­schen Ver­fas­sungs­ge­richts­hofs mit Hoe­wer einem Dis­ser­tan­ten, dem ein deut­sches Gericht die Ver­fas­sungs­treue abspricht, qua­si aka­de­mi­sches Asyl gewährt, irri­tiert. Und das ist sehr mil­de ausgedrückt!

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