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Lesezeit: 6 Minuten

2x Hakenkreuze: einmal als Vorwurf, einmal als Antidepressivum

Prozess 1: Hakenkreuz und gefährliche Drohung? Völlig unterschiedliche Erinnerungen und lückenhafte Ermittlungen. Das Resultat: ein Freispruch. Prozess 2: 200 Nazi-Chatnachrichten als Rezept gegen psychische Krise? Wenig überzeugend, daher ein Schuldspruch. Und dann standen noch ein Vater und dessen Sohn vor Gericht.

19. Nov. 2025
Collage Prozesse (Fotos SdR)
Rückblick Prozesse (Fotos SdR)

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  • Wien: Playstation zu Hause oder mit Hakenkreuzbinde und Schlagring unterwegs?
  • Wien: Hakenkreuze als Antidepressivum?
  • Salzburg: Unbedingte Haftstrafe nach Wiederbetätigung
  • Langenlebarn-St. Pölten: Wenn der Vater mit dem Sohn

Wien: Playstation zu Hause oder mit Hakenkreuzbinde und Schlagring unterwegs?

Hat Tobias M. (16) am 21. Februar drei Frauen mit einem Schlagring bedroht oder nicht? Ist er an diesem Tag mit einer Hakenkreuzbinde unterwegs gewesen oder zuhause vor seiner Playstation gesessen? Ist M. rechts oder nicht? Wurde in dieser Causa ermittelt oder nur protokolliert? Das sollte am 3.11. von einem Jugendgeschworenengericht in Wien eigentlich geklärt werden. Eigentlich.

Die Hindernisse für eine Aufklärung der Ereignisse vom 21. Februar waren von Beginn an sehr groß. Das lag zum einen an den handelnden Personen: Zwei von den mit dem Schlagring angeblich oder tatsächlich bedrohten jungen Frauen (beide um die 16) sind Ex-Freundinnen des Angeklagten. Die eine, Zeugin 1, belastet den Angeklagten, die andere, Zeugin 2, entlastet ihn. Eine dritte Person, die ebenfalls als Zeugin (Nr. 3) geladen ist und vom Angeklagten angeblich bedroht wurde, will wie Zeugin 1 den Angeklagten mit Hakenkreuzbinde am Tatort gesehen haben.

Zeugin 2 hat Tobias M. dort gar nicht gesehen und will nur mit Zeugin 1 unterwegs gewesen sein. Das kommt Tobias sehr entgegen, der den ganzen Tag zuhause an seiner Play-Station gespielt haben will, die er sich Tage zuvor gekauft hat. Zeugin 3 (27) kannte vorher niemanden von den anderen, war mit ihrem Hund „Gassi-gehen“, als ihr die beiden Mädels entgegengelaufen seien und von der Bedrohung durch den Angeklagten erzählt hätten. Sie habe sich daraufhin eingemischt und mit dem Angeklagten gesprochen, der dann auch sie mit dem Schlagring bedroht habe.

Zeugin 2 hat in ihrer Einvernahme aber erzählt, dass eine Polizistin – sie meint Zeugin 3, die aber keine Polizistin ist – versucht habe, sie zu einer Falschaussage gegen M. zu überreden. Zeugin 1, die von ihrer Mutter bei der Aussage unterstützt wurde, tut sich schwer, Worte zu finden, weint viel, belastet aber den Angeklagten schwer. Im Unterschied zu ihm, der ein freundschaftliches Verhältnis zu allen seinen Ex-Freundinnen sehen will, spricht sie von Streit und Unfrieden mit ihm. „Judenschlampe“ habe er sie in einem Telefonat genannt. Sogar Entlastungszeugin 2 erzählt auf Nachfrage, dass Tobias M. rechts sei.

Warum hat Zeugin 1 vor der Polizei zunächst nichts von der Hakenkreuzbinde erzählt, wird sie gefragt. Weil sie das Symbol nicht gekannt habe. Kann man sich so etwas ausdenken?

Kurz wird erwähnt, dass man ja eigentlich feststellen könne, ob M. wirklich den ganzen Tag mit seiner Play-Station verbracht hat. Das wurde allerdings nicht ermittelt. Auch eine Nachschau bei dem Angeklagten, ob er einen Schlagring, eine Hakenkreuzbinde oder anderen Nazi-Kram in seinen Schubladen verwahrt hat, fand nicht statt Eine Abfrage der Handy-Standortdaten erfolgte ebenfalls nicht. Wodurch sich die Frage stellt, was überhaupt ermittelt wurde.

Zur Beurteilung der Schuldfragen (NS-Wiederbetätigung nach § 3g VerbotsG, gefährliche Drohung nach § 107 StGB, Abs.1 und § 50 WaffenG) blieben einander widersprechende Aussagen des Burschen und der Zeuginnen. Ein Freispruch in allen Punkten war das Ergebnis. Der ist auch bereits rechtskräftig.

Wien: Hakenkreuze als Antidepressivum?

Immer dann, wenn es ihm schlecht gegangen sei, habe er Nazi-Bilder über WhatsApp versendet, erklären der Angeklagte und sein Verteidiger gleich zu Beginn der Verhandlung am 6. November am Wiener Landesgericht. Insgesamt 238-mal wurden 57 Bilder – zumeist Hakenkreuze und Hitler – über WhatsApp verschickt. Der Zeitraum: mehr als vier Jahre, in denen es ihm anscheinend oft schlecht ging. Der vorsitzende Richter im Verbotsprozess gegen Manuel M. (30) am Wiener Landesgericht zeigte sich verwundert. Warum soll es einem besser gehen, wenn man Hakenkreuze verschickt? Das sei nur schwer zu erklären, meint der Angeklagte.

Während der Verteidiger noch ankündigt, der Angeklagte würde sich geständig erklären, was die Fakten betrifft, aber nicht schuldig, weicht Manuel M. in der Befragung dann schrittweise zurück. Zunächst bekennt er sich teilweise schuldig, um dann zu präzisieren: Er bekenne sich „schuldig, im engen Kreis“ die braunen Bilder verschickt zu haben. Der Verteidiger bringt den Bruder des Angeklagten ins Spiel. Der, auch im Empfängerkreis der braunen Nachrichten, sei tatsächlich ein Rechtsextremer gewesen, in der Szene aktiv, sei aber mittlerweile nicht mehr „in dieser Gesinnung“.

Der Richter fragt ihn, ob er von den anderen Empfängern seiner Nachrichten Reaktionen erhalten habe. Der Angeklagte bejaht. Seine Mutter habe ihn gefragt, ob er dumm ist. Warum er ihr dann immer wieder diese Bilder geschickt habe? Weil er ihre Aufmerksamkeit haben wollte, erklärt M.. Generell habe er die Nazi-Nachrichten nicht wegen einer braunen Gesinnung, sondern wegen des „schwarzen Humors“ verschickt.

Das eigentliche Motiv bleibt somit weitgehend im Dunkeln. Mittlerweile sehe er das sowieso anders. Rassist will er auch keiner sein. Er findet, dass alle Menschen gleich sind und auch das Recht hätten, so behandelt zu werden. Diese Erklärung, aber auch seine in Taten gezeigte Bereitschaft zur Änderung seiner früheren Haltung kommen deutlich besser an bei Staatsanwältin und Richter als die Erklärungsversuche mit den vielen dunklen Phasen mit den Krisen.

Bei den Geschworenen dürften auch die letzten Worte des Angeklagten, „Tut mir wirklich sehr leid“, und die Bitte um eine zweite Chance Wirkung gezeigt haben. Sie sprechen Manuel M. zwar schuldig, das Urteil fällt mit einem Jahr Haft auf Bewährung nicht allzu hart aus. Zudem wird ihm noch eine Bewährungshilfe verordnet. Manuel M. nimmt das Urteil an. Die Staatsanwaltschaft verordnet sich noch Bedenkzeit, daher ist das Urteil (noch) nicht rechtskräftig.

Salzburg: Unbedingte Haftstrafe nach Wiederbetätigung

Nur eine kurze Meldung der „Kronen Zeitung“ (8.11.25, S. 28) ist zum am 7. November durchgeführten Prozess am Salzburger Landesgericht zu lesen:

Zehn von 30 Monaten muss ein einschlägig vorbestrafter Österreicher (18) im Gefängnis absitzen, der Rest ist auf Bewährung. Für die mitangeklagte Österreicherin (21) setzte es sechs Monate auf Bewährung. Die nicht rechtskräftigen Urteile wurden am Freitag im Landesgericht ausgesprochen – wegen Wiederbetätigungnach dem Verbotsgesetz 3g. Der Anklage nach haben beide gemeinsam in den Sozialen Netzwerken nationalsozialistisches Gedankengut verbreitet – in Form von Bilddateien und Nachrichten.

Langenlebarn-St. Pölten: Wenn der Vater mit dem Sohn

Ein Vater und sein Sohn, beide aus Langenlebarn, mussten sich bei zwei getrennten Prozessen am Landesgericht St. Pölten wegen Wiederbetätigung verantworten, da sie in einer privaten WhatsApp-Gruppe über mehrere Jahre hinweg insgesamt 27 Hitler-Bilder verbreitet hatten. Der Vater (47), der seinen Gerichtstermin am 11. November hatte, war Gründer der zwölfköpfigen Gruppe. Er zeigte sich geständig und erklärte, die Bilder seien als Satire gemeint gewesen – eine Aussage, die laut Bericht der NÖN (17.11.25) den Staatsanwalt fassungslos gemacht habe. Das Gericht befand den Niederösterreicher schuldig und verhängte sechs Monate bedingte Haft, eine Geldstrafe von 3.240 Euro sowie 500 Euro Gerichtskosten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Zwei Tage später wurde auch der Sohn (23) verurteilt: Er erhielt zwölf Monate bedingt und Bewährungshilfe, dieses Urteil ist rechtskräftig. Gegen zehn weitere Gruppenmitglieder wurden die Ermittlungen eingestellt.

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Schlagwörter: Illegaler Waffenbesitz/Waffenhandel | Neonazismus/Neofaschismus | Niederösterreich | Nötigung/gefährliche Drohung | Salzburg | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung | Wien

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