Feldkirch: Es bleibt bei zehn Jahren Haft für den „Hitleristen“
Der Geschworenenprozess, der am 20.10. in Feldkirch gegen Björn Erik W. stattfand, war eine Wiederholung. Am 29. April war W. wegen NS-Wiederbetätigung (nach § 3d Verbotsgesetz) bereits zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil wurde vom OGH aber aufgehoben: Der Verteidiger war nicht berechtigt, bei einem Geschworenenprozess aufzutreten. W. wurde erneut schuldig gesprochen und erhielt wieder zehn Jahre – nicht rechtskräftig.
Das braune Wüten von W. (49) durchzieht sein ganzes Erwachsenenleben. Elf Vorstrafen wurden in der Verhandlung angeführt, darunter sind auch die fünf Jahre Haft, die er in Salzburg 2016 für dutzendfache NS-Wiederbetätigung und ein erschreckendes Ausmaß an damit verbundener Zerstörung ausgefasst hatte. Damals war er nach § 3f Verbotsgesetz angeklagt und weil ihm außerordentliche Milderungsgründe zugesprochen wurden, zu unverständlichen fünf Jahren Haft verurteilt worden.
Vor den Salzburger Geschworenen hatte er sich als „Hitlerist“ bezeichnet, der auch zum NSU stehe. Die fünf Jahre Haft damals waren für W. so etwas wie ein Geschenk, das er sofort annahm. Keine Berufung, keine Nichtigkeit damals. Auch im April hatte W. das Urteil noch im Gerichtssaal akzeptiert.
In der Verhandlung am 20.10. kam ein weiterer Vorfall hinzu: vol.at (20.10.25) schreibt: W. habe versucht „nach seiner Verurteilung im ersten Feldkircher Neonazi-Prozess mit einem in der Justizanstalt Feldkirch im Mai abgefangenen Brief seine Schwester zur Verbreitung von NS-Propaganda in Deutschland anzustiften“.
W. verantwortete sich wie im April mit seinem von ihm behaupteten Recht auf freie Meinungsäußerung, was auch diesmal die Geschworenen anders sahen: In 19 von 20 Anklagepunkten sprachen sie ihn schuldig, Bei einem der Anklagepunkte war kein Tatzeitpunkt angegeben, daher wurde keine Schuld ausgesprochen. Es blieb bei den zehn Jahren Haft. Allerdings hat die Staatsanwaltschaft wie auch die Verteidigung gegen das Strafmaß Berufung eingelegt.
Update 18.2.26: Das Oberlandesgericht Innbruck bestätigte das Ersturteil mit zehn Jahren Haft.
Langenlois-Krems/NÖ: Nazi-Bilder im Wohnzimmer
Der Bericht auf orf.at (22.10.25) zum Prozess am Landesgericht Krems ist bedauerlicherweise sehr knapp. Ein 59-jähriger Langenloiser wurde demnach am 22. Oktober von einem Geschworenengericht zu 15 Monaten Haft bedingt verurteilt, weil er zwischen 2015 und 2022 in seiner Wohnung zwei Nazibilder hängen hatte:
Auf einem der Bilder war ein Soldat mit einer Hakenkreuz-Armbinde zu sehen, der mit einer Sense auf einer Wiese mäht. Die Halme waren dabei mit Menschköpfen versehen, die Juden, Sozialdemokraten und Kommunisten symbolisieren. Die Köpfe auf dem Bild wurden zum Teil durch die Luft gewirbelt. Begleitend dazu war ein Text abgebildet, der die Tötung dieser Menschen propagierte. Auf einem zweiten Bild war ein Mann vor Fahnen zu sehen, die ein dem Hakenkreuz ähnliches Symbol zeigen. Auch hier wurden mit einem Text die Ziele des Nationalsozialismus propagiert.
Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Wir hätten gerne ausführlicher berichtet, aber da Krems als einziges Landesgericht in Österreich keinen Verhandlungskalender veröffentlicht, war uns eine Prozessbeobachtung nicht möglich.
Wien: „Heil Hitler“ mit Springmesser
Schon die Vorschau auf den Prozess am 23.10. beim Landesgericht Wien gegen Andreas F. ließ einiges erwarten. Angeführt wird etwa Wiederbetätigung seit 2004 durch ein Tattoo und im Jahr 2025 ein „Heil Hitler“, gefährliche Drohung, Diebstahl sowie Verstoß gegen das Waffengesetz. Seine letzte Verurteilung im September 24, die ihm eine teilbedingte Haft beschert hatte, erfolgte wegen gefährlicher Drohung.
Der Angeklagte, der aus der Haft vorgeführt wird, sammelt schon bei der Feststellung der Personalia keine Pluspunkte. Mit seinen 44 Jahren weist er bereits elf Eintragungen im Strafregister auf, davon neun einschlägige. „Einschlägig“ bezieht sich auch auf eine Verurteilung wegen NS-Wiederbetätigung im Jahr 2007. Zu seinem Beruf werden keine Angaben gemacht; vor seiner Inhaftierung hat Andreas F. Mindestsicherung erhalten.
F. wird ein Keltenkreuz-Tattoo am rechten Handrücken vorgeworfen, das er seit 2004 trägt und das Symbol der in Deutschland verbotenen rechtsterroristischen und neonazistischen Organisation „Volkssozialistische Bewegung Deutschlands “ war. Der Staatsschutz, der ihn aktuell keiner rechtsextremen Gruppe zuordnet, sieht das aber für die Vergangenheit anders. Genaueres wird allerdings nicht bekannt. Nach seiner Verurteilung 2007 ließ er sich die angeklagten Tattoos, darunter ein Hakenkreuz am Hals und SS-Runen, wegstechen. Das Keltenkreuz war damals nicht angeklagt.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm weiters vor, am 28.7. „zwei dunkelhäutige Jugendliche“ am Kagraner Platz mit „Heil Hitler“, dem Spruch „Damals unter Hitler hätte es so was nicht gegeben“ und einem dann gezogenen Springmesser bedroht zu haben.
Am 3.9. hat F. in der Billa-Filiale am Praterstern einen minimalen Ladendiebstahl begangen. Eigentlich war die Beute nicht viel mehr als ein Mundraub, aber der Angeklagte wurde gestellt und bedrohte den Ladendetektiv mit dem Spruch: „Ich wart auf Dich, bis Du aus hast und schieße dir in den Kopf.“
Zu vielen Fragen von Richter und Geschworenen verschwieg sich Andreas F.. Im Schlussplädoyer versuchte der Verteidiger, das „Heil Hitler“ und die Drohung gegenüber den zwei Jugendlichen wegzureden, obwohl sie ein Zeuge bestätigt hatte.
Die Geschworenen sahen im Keltenkreuz-Tattoo keine NS-Wiederbetätigung, für die gefährliche Drohung und das „Heil Hitler“ am Kagraner Platz setzte es wie für den Diebstahl und den verbotenen Besitz des Springmessers einen Schuldspruch. Die Strafe von zwei Jahren unbedingt ist verbunden mit der Verlängerung der Probezeit auf fünf Jahre, die aus einer teilbedingten Haftstrafe aus 2024 stammt. Andreas F. verzichtete auf Rechtsmittel, die Staatsanwaltschaft erklärte sich noch nicht, daher hat das Urteil noch keine Rechtskraft.
Danke an prozess.report für die Prozessbeobachtung!
Update 12.3.26: Das OLG Wien hat in seiner Entscheidung vom 20.1.26 der Berufung der Staatsanwaltschaft Folge gegeben und statt der Verlängerung der Probezeit die zuerst bedingt ausgesprochene Haftstrafe in eine unbedingte verwandelt. Damit erhöht sich das Strafmaß auf zwei Jahre und sechs Monate.
➡️ Ein ausführlicher Prozessbericht findet sich auf meinbezirk.at (23.10.25): Haft-Urteil nach „Heil Hitler”-Sager & Bedrohung mit Messer
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