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Lesezeit: 5 Minuten

Mélange KW 43/25 (Teil 2): Wieder zehn Jahre Haft für Neonazi

Bei der Wie­der­ho­lung eines Pro­zes­ses in Feld­kirch erhielt ein Neo­na­zi die­sel­be Stra­fe wie in der ers­ten Run­de: zehn Jah­re Haft. In Wien ende­te ein „Heil Hit­ler“ mit Spring­mes­ser in der Hand eben­falls mit einer unbe­ding­ten. Haftstrafe.

31. Okt. 2025
Collage Prozesse (Fotos SdR)
Rückblick Prozesse (Fotos SdR)

Inhalt

Togg­le
  • Feld­kirch: Es bleibt bei zehn Jah­ren Haft für den „Hit­le­ris­ten“
  • Lan­gen­lois-Krem­s/NÖ: Nazi-Bil­der im Wohnzimmer
  • Wien: „Heil Hit­ler“ mit Springmesser

Feldkirch: Es bleibt bei zehn Jahren Haft für den „Hitleristen“

Der Geschwo­re­nen­pro­zess, der am 20.10. in Feld­kirch gegen Björn Erik W. statt­fand, war eine Wie­der­ho­lung. Am 29. April war W. wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung (nach § 3d Ver­bots­ge­setz) bereits zu zehn Jah­ren Haft ver­ur­teilt wor­den. Das Urteil wur­de vom OGH aber auf­ge­ho­ben: Der Ver­tei­di­ger war nicht berech­tigt, bei einem Geschwo­re­nen­pro­zess auf­zu­tre­ten. W. wur­de erneut schul­dig gespro­chen und erhielt wie­der zehn Jah­re – nicht rechtskräftig.

Das brau­ne Wüten von W. (49) durch­zieht sein gan­zes Erwach­se­nen­le­ben. Elf Vor­stra­fen wur­den in der Ver­hand­lung ange­führt, dar­un­ter sind auch die fünf Jah­re Haft, die er in Salz­burg 2016 für dut­zend­fa­che NS-Wie­der­be­tä­ti­gung und ein erschre­cken­des Aus­maß an damit ver­bun­de­ner Zer­stö­rung aus­ge­fasst hat­te. Damals war er nach § 3f Ver­bots­ge­setz ange­klagt und weil ihm außer­or­dent­li­che Mil­de­rungs­grün­de zuge­spro­chen wur­den, zu unver­ständ­li­chen fünf Jah­ren Haft ver­ur­teilt wor­den.

Vor den Salz­bur­ger Geschwo­re­nen hat­te er sich als „Hit­le­rist“ bezeich­net, der auch zum NSU ste­he. Die fünf Jah­re Haft damals waren für W. so etwas wie ein Geschenk, das er sofort annahm. Kei­ne Beru­fung, kei­ne Nich­tig­keit damals. Auch im April hat­te W. das Urteil noch im Gerichts­saal akzeptiert.

In der Ver­hand­lung am 20.10. kam ein wei­te­rer Vor­fall hin­zu: vol.at (20.10.25) schreibt: W. habe ver­sucht „nach sei­ner Ver­ur­tei­lung im ers­ten Feld­kir­cher Neo­na­zi-Pro­zess mit einem in der Jus­tiz­an­stalt Feld­kirch im Mai abge­fan­ge­nen Brief sei­ne Schwes­ter zur Ver­brei­tung von NS-Pro­pa­gan­da in Deutsch­land anzu­stif­ten“.

W. ver­ant­wor­te­te sich wie im April mit sei­nem von ihm behaup­te­ten Recht auf freie Mei­nungs­äu­ße­rung, was auch dies­mal die Geschwo­re­nen anders sahen: In 19 von 20 Ankla­ge­punk­ten spra­chen sie ihn schul­dig, Bei einem der Ankla­ge­punk­te war kein Tat­zeit­punkt ange­ge­ben, daher wur­de kei­ne Schuld aus­ge­spro­chen. Es blieb bei den zehn Jah­ren Haft. Aller­dings hat die Staats­an­walt­schaft wie auch die Ver­tei­di­gung gegen das Straf­maß Beru­fung eingelegt.

Update 18.2.26: Das Ober­lan­des­ge­richt Inn­bruck bestä­tig­te das Erst­ur­teil mit zehn Jah­ren Haft.

Langenlois-Krems/NÖ: Nazi-Bilder im Wohnzimmer

Der Bericht auf orf.at (22.10.25) zum Pro­zess am Lan­des­ge­richt Krems ist bedau­er­li­cher­wei­se sehr knapp. Ein 59-jäh­ri­ger Lan­gen­loi­ser wur­de dem­nach am 22. Okto­ber von einem Geschwo­re­nen­ge­richt zu 15 Mona­ten Haft bedingt ver­ur­teilt, weil er zwi­schen 2015 und 2022 in sei­ner Woh­nung zwei Nazi­bil­der hän­gen hatte:

Auf einem der Bil­der war ein Sol­dat mit einer Haken­kreuz-Arm­bin­de zu sehen, der mit einer Sen­se auf einer Wie­se mäht. Die Hal­me waren dabei mit Mensch­köp­fen ver­se­hen, die Juden, Sozi­al­de­mo­kra­ten und Kom­mu­nis­ten sym­bo­li­sie­ren. Die Köp­fe auf dem Bild wur­den zum Teil durch die Luft gewir­belt. Beglei­tend dazu war ein Text abge­bil­det, der die Tötung die­ser Men­schen pro­pa­gier­te. Auf einem zwei­ten Bild war ein Mann vor Fah­nen zu sehen, die ein dem Haken­kreuz ähn­li­ches Sym­bol zei­gen. Auch hier wur­den mit einem Text die Zie­le des Natio­nal­so­zia­lis­mus propagiert.

Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Wir hät­ten ger­ne aus­führ­li­cher berich­tet, aber da Krems als ein­zi­ges Lan­des­ge­richt in Öster­reich kei­nen Ver­hand­lungs­ka­len­der ver­öf­fent­licht, war uns eine Pro­zess­be­ob­ach­tung nicht möglich.

Wien: „Heil Hitler“ mit Springmesser

Schon die Vor­schau auf den Pro­zess am 23.10. beim Lan­des­ge­richt Wien gegen Andre­as F. ließ eini­ges erwar­ten. Ange­führt wird etwa Wie­der­be­tä­ti­gung seit 2004 durch ein Tat­too und im Jahr 2025 ein „Heil Hit­ler“, gefähr­li­che Dro­hung, Dieb­stahl sowie Ver­stoß gegen das Waf­fen­ge­setz. Sei­ne letz­te Ver­ur­tei­lung im Sep­tem­ber 24, die ihm eine teil­be­ding­te Haft beschert hat­te, erfolg­te wegen gefähr­li­cher Drohung.

Der Ange­klag­te, der aus der Haft vor­ge­führt wird, sam­melt schon bei der Fest­stel­lung der Per­so­na­lia kei­ne Plus­punk­te. Mit sei­nen 44 Jah­ren weist er bereits elf Ein­tra­gun­gen im Straf­re­gis­ter auf, davon neun ein­schlä­gi­ge. „Ein­schlä­gig“ bezieht sich auch auf eine Ver­ur­tei­lung wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung im Jahr 2007. Zu sei­nem Beruf wer­den kei­ne Anga­ben gemacht; vor sei­ner Inhaf­tie­rung hat Andre­as F. Min­dest­si­che­rung erhalten.

F. wird ein Kel­ten­kreuz-Tat­too am rech­ten Hand­rü­cken vor­ge­wor­fen, das er seit 2004 trägt und das Sym­bol der in Deutsch­land ver­bo­te­nen rechts­ter­ro­ris­ti­schen und neo­na­zis­ti­schen Orga­ni­sa­ti­on „Volks­so­zia­lis­ti­sche Bewe­gung Deutsch­lands “ war. Der Staats­schutz, der ihn aktu­ell kei­ner rechts­extre­men Grup­pe zuord­net, sieht das aber für die Ver­gan­gen­heit anders. Genaue­res wird aller­dings nicht bekannt. Nach sei­ner Ver­ur­tei­lung 2007 ließ er sich die ange­klag­ten Tat­toos, dar­un­ter ein Haken­kreuz am Hals und SS-Runen, weg­ste­chen. Das Kel­ten­kreuz war damals nicht angeklagt.

Die Staats­an­walt­schaft wirft ihm wei­ters vor, am 28.7. „zwei dun­kel­häu­ti­ge Jugend­li­che“ am Kagra­ner Platz mit „Heil Hit­ler“, dem Spruch „Damals unter Hit­ler hät­te es so was nicht gege­ben“ und einem dann gezo­ge­nen Spring­mes­ser bedroht zu haben.

Am 3.9. hat F. in der Bil­la-Filia­le am Pra­ter­stern einen mini­ma­len Laden­dieb­stahl began­gen. Eigent­lich war die Beu­te nicht viel mehr als ein Mund­raub, aber der Ange­klag­te wur­de gestellt und bedroh­te den Laden­de­tek­tiv mit dem Spruch: „Ich wart auf Dich, bis Du aus hast und schie­ße dir in den Kopf.“

Zu vie­len Fra­gen von Rich­ter und Geschwo­re­nen ver­schwieg sich Andre­as F.. Im Schluss­plä­doy­er ver­such­te der Ver­tei­di­ger, das „Heil Hit­ler“ und die Dro­hung gegen­über den zwei Jugend­li­chen weg­zu­re­den, obwohl sie ein Zeu­ge bestä­tigt hatte.

Die Geschwo­re­nen sahen im Kel­ten­kreuz-Tat­too kei­ne NS-Wie­der­be­tä­ti­gung, für die gefähr­li­che Dro­hung und das „Heil Hit­ler“ am Kagra­ner Platz setz­te es wie für den Dieb­stahl und den ver­bo­te­nen Besitz des Spring­mes­sers einen Schuld­spruch. Die Stra­fe von zwei Jah­ren unbe­dingt ist ver­bun­den mit der Ver­län­ge­rung der Pro­be­zeit auf fünf Jah­re, die aus einer teil­be­ding­ten Haft­stra­fe aus 2024 stammt. Andre­as F. ver­zich­te­te auf Rechts­mit­tel, die Staats­an­walt­schaft erklär­te sich noch nicht, daher hat das Urteil noch kei­ne Rechtskraft.

Dan­ke an prozess.report für die Prozessbeobachtung!

Update 12.3.26: Das OLG Wien hat in sei­ner Ent­schei­dung vom 20.1.26 der Beru­fung der Staats­an­walt­schaft Fol­ge gege­ben und statt der Ver­län­ge­rung der Pro­be­zeit die zuerst bedingt aus­ge­spro­che­ne Haft­stra­fe in eine unbe­ding­te ver­wan­delt. Damit erhöht sich das Straf­maß auf zwei Jah­re und sechs Monate.

➡️ Ein aus­führ­li­cher Pro­zess­be­richt fin­det sich auf meinbezirk.at (23.10.25): Haft-Urteil nach „Heil Hitler”-Sager & Bedro­hung mit Messer

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Schlagwörter: Neonazismus/Neofaschismus | Niederösterreich | Nötigung/gefährliche Drohung | Verbotsgesetz | Vorarlberg | Wiederbetätigung | Wien

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