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Lesezeit: 7 Minuten

Verfassungsschutzbericht 2023: Große Lücken und Mängel

Am 16. Mai prä­sen­tier­ten Innen­mi­nis­ter Kar­ner und DSN-Chef Omar Hai­ja­wi-Pirch­ner und sei­ne Stell­ver­tre­te­rin Syl­via May­er den Ver­fas­sungs­schutz­be­richt 2023. Was fehl­te, war der Ver­fas­sungs­schutz­be­richt, der wur­de erst zwei Tage spä­ter online gestellt. Und an dem gibt es eini­ges zu bemängeln.

27. Mai 2024
Cover Verfassungsschutzbericht 2023
Cover Verfassungsschutzbericht 2023

Den Ver­fas­sungs­schutz­be­richt für 2022 haben wir sehr nega­tiv kom­men­tiert. Wir kön­nen aber auch bei jenem für 2023 kei­ne Ent­war­nung geben. Posi­tiv im Ver­gleich zum Vor­jahr ist höchs­tens, dass der Bericht der DSN umfang­rei­cher aus­ge­fal­len ist und wie­der Sta­tis­ti­ken ent­hält. Die sind aller­dings auch schon ein Problem!

Wie’s der Zufall will, lag der Ver­fas­sungs­schutz­be­richt 2023 der DSN zum Zeit­punkt, als er in einer Pres­se­kon­fe­renz am 16. Mai prä­sen­tiert wer­den soll­te, noch gar nicht vor. Die anwe­sen­den Journalist*innen muss­ten also mehr oder min­der dem ver­trau­en, was ihnen Innen­mi­nis­ter Ger­hard Kar­ner, DSN-Chef Omar Hai­ja­wi-Pirch­ner und des­sen Stell­ver­tre­te­rin Syl­via May­er über den Bericht erzähl­ten. Mitt­ler­wei­le wis­sen wir: Der Bericht ist umfang­rei­cher (170 Sei­ten) als jener vom Vor­jahr (116 Sei­ten), glänzt aber trotz der wie­der ein­ge­führ­ten Sta­tis­ti­ken (war­um fehl­ten sie in den Vor­jah­ren eigent­lich?) eben­falls durch gro­ße Lücken und Män­gel. Wir kon­zen­trie­ren uns auf den Bereich Rechts­extre­mis­mus im Bericht.

Nichtssagende Textbausteine

Da wären ein­mal die immer­glei­chen Text­bau­stei­ne. Auch durch leich­te Varia­ti­on wer­den sie nicht bes­ser. Im Vor­jahr war im Bericht zu lesen: „Der Ter­mi­nus Rechts­extre­mis­mus ergibt sich aus unter­schied­li­chen gesell­schaft­li­chen Ver­wen­dungs­kon­tex­ten und den damit kor­re­spon­die­ren­den Inter­pre­ta­tio­nen, mit denen er jeweils bezeich­net wird.“ Die Pas­sa­ge könn­te gefahr­los gestri­chen wer­den, weil sie abso­lut nichts­sa­gend ist! Heu­er wur­de der Satz dann leicht vari­iert, aber um kein Jota bes­ser: „Der Begriff ‚Rechts­extre­mis­mus‘ lässt sich nicht ein­heit­lich defi­nie­ren, da sich ver­schie­de­ne gesell­schaft­li­che Ver­wen­dungs­kon­tex­te und dar­aus resul­tie­rend unter­schied­li­che Inter­pre­ta­tio­nen gegen­sei­tig bedin­gen.“

Böse Mängel

Im Kapi­tel „Links­extre­mis­mus“ wird unter dem Sub­ka­pi­tel „Fäl­le“ ein omi­nö­ser Fall „Anarcho-Pri­mi­ti­vis­mus“ (S. 50f) vor­ge­stellt, von dem es zunächst ein­mal heißt, dass er „per se kei­ner Grup­pie­rung ein­deu­tig zuor­den­bar“ sei. Dann wird beschrie­ben, dass der Beschul­dig­te „Waf­fen- und Bom­ben­bau­an­lei­tun­gen auf rechts­extre­men und isla­mis­ti­schen Web­sei­ten ver­brei­tet, Che­mi­ka­li­en gekauft und ein Mani­fest geschrie­ben“ habe – und das wird im Bericht unter Links­extre­mis­mus geführt!

Foul an den Klima-Aktivist*innen

Viel ärger aber ist, wie mit den Klima-Aktivist*innen umge­gan­gen wird. Da wird im Bericht zunächst ziem­lich dif­fe­ren­ziert fest­ge­hal­ten, dass es zwi­schen den Klimaaktivist*innen und den Links­extre­men nur ver­ein­zel­te Berüh­rungs­punk­te gibt, die Kli­ma­schutz­be­we­gung sich aber durch abso­lu­te Gewalt­frei­heit aus­zeich­ne – Kli­ma­schutz­be­we­gun­gen daher nicht „per se als links­extrem zu bewer­ten sind“ (S. 49).

Was macht der Bericht aber dann in der Sta­tis­tik? Um die erfreu­lich mage­re Bilanz bei links­extre­men Straf­ta­ten auf­zu­fet­ten, wur­den die Tat­hand­lun­gen von Klimaaktivist*innen (123 Anzei­gen nach dem Ver­samm­lungs­ge­setz, der Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung und dem Sicher­heits­po­li­zei­ge­setz) ein­fach den Links­extre­men zuge­schla­gen, sodass in der Sum­me ein Zuwachs statt eines Rück­gangs zu mel­den ist.

Bei der Pres­se­kon­fe­renz (ohne Bericht) konn­te der Innen­mi­nis­ter daher aus sei­nem vol­len Inne­ren schöp­fen und von „gewalt­be­rei­ten und radi­ka­len“ (orf.at, 16.5.24) Klimaaktivist*innen und über 1.000 Fest­nah­men schwurbeln.

Ver­fas­sungs­schutz­be­richt zur Kli­ma­schutz­be­we­gung (S. 49)

Grund­sätz­lich bestehen ver­ein­zel­te Gemein­sam­kei­ten in der Argu­men­ta­ti­ons­li­nie zwi­schen Kli­ma­schutz­be­we­gun­gen und der links­extre­men, gewalt­be­rei­ten Sze­ne, bei­spiels­wei­se in der Ableh­nung des kapi­ta­lis­ti­schen Sys­tems oder der Kri­tik an poli­ti­schen Ent­schei­dun­gen. Dem gegen­über ste­hen jedoch wesent­li­che und nicht ver­nach­läs­sig- bare Unter­schie­de, wie die ent­schie­de­ne Ableh­nung des Ein­sat­zes von Gewalt gegen Men­schen. Die­se Ein­stel­lung der Gewalt­frei­heit wird von den in Öster­reich prä­sen­ten zivil­ge­sell­schaft­li­chen Kli­ma­schutz­be­we­gun­gen wie „Last Gene­ra­ti­on“, „Fri­days for Future“ oder „Extinc­tion Rebel­li­on“ getra­gen. Die­ser Grund­satz wur­de bis dato auch nicht gebro­chen, wor­aus die Ein­schät­zung resul­tiert, dass links­extre­me Akti­vis­tin­nen und Akti­vis­ten und Grup­pie­run­gen das The­ma Kli­ma­schutz ver­ein­zelt ver­ein­nah­men und miss­brau­chen, nicht jedoch, dass Kli­ma­schutz­be­we­gun­gen per se als links­extrem zu bewer­ten sind.

Unpolitische Extremisten?

Ganz anders geht die DSN bei ihrer Ein­schät­zung der Staats­ver­wei­ge­rer vor. Gera­de weil vie­len der auch im Bericht ver­merk­ten Cha­rak­te­ris­ti­ka die­ser Grup­pie­run­gen zuzu­stim­men ist (Ableh­nung demo­kra­ti­scher Struk­tu­ren, Anti­plu­ra­lis­mus, Gewalt­be­reit­schaft, Ver­schwö­rungs­er­zäh­lun­gen und Anti­se­mi­tis­mus, auch Holo­caust­leug­nung), wäre es mehr als berech­tigt, die Fra­ge zu stel­len, ob die­se Sze­ne nicht unter Rechts­extre­mis­mus ein­zu­ord­nen ist. Dass der Bericht die Xeno­pho­bie die­ser Grup­pie­run­gen unter „Migra­ti­ons­kri­tik“ (S. 37) ver­bucht, ist abso­lut inak­zep­ta­bel. Die Ein­ord­nung zwi­schen Rechts- und Links­extre­mis­mus führt nicht zuletzt dazu, dass die poli­ti­schen Gefah­ren, die aus der Sze­ne dro­hen, öffent­lich kaum noch wahr­ge­nom­men wer­den. Wür­den die­se Straf­ta­ten ganz oder teil­wei­se dem Rechts­extre­mis­mus zuge­ord­net, so wäre das von dort aus­ge­hen­de Bedro­hungs­po­ten­zi­al um eini­ges dramatischer.

Linksesoteriker?

Ohne das näher aus­zu­füh­ren oder zu begrün­den, spricht der Bericht in die­sem Zusam­men­hang auch von einer Sze­ne, die von „Rechts­au­ßen bis zu lin­ken Eso­te­ri­ke­rin­nen und Eso­te­ri­kern“ rei­chen soll. Lin­ke Esoteriker*innen? Viel­leicht gibt es wirk­lich irgend­wo sol­che Exo­ten – bis­her wur­den sie weder von uns noch in der Fach­li­te­ra­tur gesich­tet. Was es gibt, ist eine Eso­te­rik­sze­ne, von der gro­ße Tei­le in den letz­ten Jah­ren ins rechts­extre­me Eck abge­rutscht sind. Das wur­de etwa auch von der Bun­des­stel­le für Sek­ten­fra­gen sehr detail- und kennt­nis­reich in ihren jüngs­ten Jah­res­be­rich­ten bzw. im Bericht über Ver­schwö­rungs­ideo­lo­gien beschrie­ben. Viel­leicht soll­ten sich die Autor*innen des Ver­fas­sungs­schutz­be­richts erst dort kun­dig machen, bevor sie ohne jeg­li­che Evi­denz einen Auf­guss der Huf­ei­sen­theo­rie zum Bes­ten geben.

ÖVP-Narrativ?

Das Nar­ra­tiv der ÖVP erzählt die Geschich­te einer Par­tei, die immer den ver­nünf­ti­gen Stand­punkt in der Mit­te zwi­schen den Extre­men fin­det. Dabei blen­det sie aus, dass sie selbst deut­lich nach Rechts gekippt ist. Im Bericht der DSN fin­den sich die Spu­ren die­ser Erzäh­lung. Etwa, wenn xeno­pho­be Het­ze als „Migra­ti­ons­kri­tik“ ver­harm­lost wird, wenn von lin­ker Eso­te­rik geschrie­ben wird, weil sie in die Huf­ei­sen­er­zäh­lung passt, nicht aber, weil sie exis­tie­ren wür­de oder auch, wenn Klimaaktivist*innen dem Links­extre­mis­mus zuge­rech­net wer­den, obwohl der Bericht selbst das Gegen­teil feststellt.

Die riesigen Lücken

Eine ernst­haf­te Debat­te wür­de auch die sehr sche­ma­ti­sche Tren­nung im Bericht zwi­schen alten und neu­en Rech­ten erfor­dern. Die her­vor­ra­gen­den Recher­chen der Kolleg*innen von „Öster­reich Rechts­au­ßen” (ÖRA) zur Kampf­sport­sze­ne in Öster­reich zei­gen doch gera­de, wie flu­id die­se Gren­zen sind.

Gene­rell erhält man den Ein­druck, dass der Bericht nur das irgend­wie erwähnt, was unver­meid­bar bzw. schon längst bekannt ist. So wird ein ein­zi­ges Mal sehr dezent dar­auf hin­ge­wie­sen, dass es per­so­nel­le Über­schnei­dung zwi­schen „Neu­er Rech­ter“, beson­ders den Iden­ti­tä­ren, und frei­heit­li­chen Orga­ni­sa­tio­nen gibt, wobei die Erwäh­nung der FPÖ ein Novum dar­stellt. Erwähnt wird die „Remi­gra­ti­ons­tour 2023“ der Iden­ti­tä­ren in Ober­ös­ter­reich. Dass die­se Tour einen gleich­na­mi­gen Vor­gän­ger im Jahr 2022 durch die Frei­heit­li­che Jugend hat, die damit für die Iden­ti­tä­ren den brau­nen Boden auf­be­rei­tet hat­te, fehlt allerdings.

Die diver­sen Siedler‑, Stütz­punkt und Schul­pro­jek­te in der rechts­extre­men Sze­ne – es gibt sie nicht im Bericht! Eher zufäl­lig wer­den drei rechts­extre­me Medi­en nament­lich genannt. Dass es im schwarz­blau­en Ober­ös­ter­reich einen regel­rech­ten rechts­extre­men Medi­en­clus­ter gibt, der auch Finan­ziers braucht und offen­bar hat, wird nicht analysiert.

Bemer­kens­wert ist, dass aus­ge­rech­net der größ­te Waf­fen­fund der letz­ten Jah­re mit Neo­na­zis von Objekt 21 und den Ban­di­dos nicht ein­mal mit einer Sil­be erwähnt wird, obwohl man an ihm die engen Ver­bin­dun­gen von Rechts­extre­men mit bestimm­ten Rocker­klubs, dem Rot­licht und der Dro­gen­sze­ne abar­bei­ten könnte.

Dann gibt es noch die von der DSN selbst ange­lei­er­te Groß­raz­zia im Mai 2023 in allen Bun­des­län­dern in der rechts­extre­men Sze­ne. Nach den Medi­en­be­rich­ten hat­te die eher den Cha­rak­ter einer Rou­ti­ne­ope­ra­ti­on, damit Neo­na­zis wis­sen, dass es den Ver­fas­sungs­schutz gibt. Bei die­ser „Schwer­punkt­ak­ti­on“, die sich gegen ins­ge­samt zehn Per­so­nen rich­te­te, wur­den „Waf­fen, Muni­ti­on, Daten­trä­ger und NS-Devo­tio­na­li­en“ sicher­ge­stellt. Im Bericht fin­det auch die­ser „Groß­ein­satz“ (Stan­dard, 10.5.23) kei­ner­lei Erwähnung.

Statistik der StGB-Anzeigen im Bereich Rechtsextremismus: Anzeigen nach dem Waffengesetz fehlen (VSB 2023, S. 32)
Sta­tis­tik der StGB-Anzei­gen im Bereich Rechts­extre­mis­mus: Anzei­gen nach dem Waf­fen­ge­setz feh­len (VSB 2023, S. 32)

Schlampereien im Bericht

Wei­ter hin­ten im Bericht, im Kapi­tel „Inter­na­tio­na­ler ille­ga­ler Waf­fen­han­del und Pro­li­fe­ra­ti­on“, in dem der Rechts­extre­mis­mus kon­se­quent aus­ge­spart wur­de, der dabei jedoch eine nicht unwe­sent­li­che Rol­le spielt, wird ein Fall „Ille­ga­ler Besitz von Schuss­waf­fen“ vor­ge­stellt, der in meh­re­ren Bun­des­län­dern spielt und von einer nicht unbe­deu­ten­den Men­ge Waf­fen han­delt, die sicher­ge­stellt wer­den konn­ten (S.131f). Das Pro­blem in der Dar­stel­lung: Die zeit­li­che Abfol­ge passt über­haupt nicht. Im Juni 23 kam man angeb­lich über eine frei­wil­li­ge Nach­schau bei einem Tiro­ler dem Waf­fen­han­del auf die Spur. Dar­auf folg­ten angeb­lich im April 23 eine Haus­durch­su­chung und im August elf wei­te­re. Und dann legt man den Bericht ver­är­gert weg.

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Schlagwörter: Identitäre | Neonazismus/Neofaschismus | Österreich | Rechtsextremismus | Staatsverweigerer*innen | Verfassungsschutz

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