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Lesezeit: 12 Minuten

Der „Reißwolf“ vor Gericht: Kurt Scheuch und die NS-Runen

Es ist wahr­lich kein Unbe­kann­ter, der Mitt­woch mor­gens auf der Ankla­ge­bank am Kla­gen­fur­ter Lan­des­ge­richt Platz neh­men muss: Der ehe­ma­li­ge frei­heit­li­che Poli­ti­ker Kurt Scheuch steht vor Gericht, nach­dem er nach dem NS-Ver­bots­ge­setz ange­zeigt und dann ange­klagt wur­de. Ein Prozessbericht.

11. Mai 2023
Landesgericht Klagenfurt
Landesgericht Klagenfurt

Scheuch soll am Ein­gangs­tor eines Grund­stü­ckes in Möll­brü­cke (Lurn­feld; Bez. Spit­tal an der Drau), das jeweils zur Hälf­te ihm und sei­nem Bru­der Uwe Scheuch gehört, gleich drei Runen ange­bracht haben, die ein­deu­ti­ge Bezü­ge zu natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Ein­hei­ten und Orga­ni­sa­tio­nen auf­wei­sen. So fand die Wolfs­an­gel-Rune als Adju­tan­ten­zei­chen der HJ und in der 2. SS-Pan­zer­di­vi­si­on Ver­wen­dung, die Sig-Rune als Erken­nungs­zei­chen der SS ist neben dem Haken­kreuz wohl ohne­hin das bekann­tes­te Sym­bol der Nazis, und die Odal-Rune freu­te sich nebst der 7. SS-Frei­wil­li­gen-Gebirgs-Divi­si­on „Prinz Eugen“ auch in der Reichs­bau­ern­schaft gro­ßer Beliebt­heit, steht sie in der NS-Ideo­lo­gie doch für „Blut und Boden“. Die­se drei Sym­bo­le zier­ten das höl­zer­ne Ein­gangs­tor direkt neben dem Drau-Rad­weg in Möll­brü­cke, bis die Grü­ne Natio­nal­rats­ab­ge­ord­ne­te Olga Vog­lau­er Anzei­ge nach dem Abzei­chen- und Ver­bots­ge­setz bei der Bezirks­haupt­mann­schaft Spit­tal an der Drau ein­brach­te. Das war im Novem­ber 2020. Mitt­ler­wei­le wur­den die Sym­bo­le am Ein­gangs­tor ent­fernt. Nicht ent­fernt wur­den sie jedoch an einem Holz­bal­ken auf einem Turm hin­ter dem Tor, wie vor kur­zem bekannt wurde.

Runen bei Scheuch am Eingangstor und am Turm dahinter
Runen bei Scheuch am Ein­gangs­tor und am Turm dahinter

Am Mitt­woch soll­te nun nach eini­gem Hin und Her zwi­schen Staats­an­walt­schaft Kla­gen­furt und Ober­staats­an­walt­schaft Graz geprüft wer­den, ob Scheuch nicht nur gegen das Abzei­chen­ge­setz ver­sto­ßen, son­dern auch in pro­pa­gan­dis­ti­scher Absicht natio­nal­so­zia­lis­ti­sche Sym­bo­le öffent­lich zur Schau gestellt hat. Immer­hin ist Kurt Scheuch eini­ges zuzu­trau­en. Er kommt aus einer deutsch­na­tio­na­len Groß­bau­ern­fa­mi­lie, sein Groß­va­ter Robert trat 1938 in die NSDAP ein, war Sek­ti­ons­chef im NS-Land­wirt­schafts­mi­nis­te­ri­um und spä­ter Grün­dungs­mit­glied der FPÖ-Vor­läu­fer­or­ga­ni­sa­ti­on „Ver­band der Unab­hän­gi­gen“ (VdU), der als Sam­mel­be­cken für ehe­ma­li­ge Nazis galt. Kurt selbst enga­gier­te sich gemein­sam mit sei­nem Bru­der Uwe in der FPÖ, war als „Reiß­wolf“ von Knit­tel­feld am par­tei­in­ter­nen Putsch gegen Schwarz-Blau I betei­ligt, galt als Getreu­er von Jörg Hai­der und stieg nach des­sen Unfall­tod zum Lan­des­haupt­mann-Vize und FPK-Klub­ob­mann auf, bevor er 2013 den Par­tei­vor­sitz zurück­leg­te und aus der Poli­tik aus­schied. 2013 kam er mit einer Diver­si­on davon, nach­dem er jenen Rich­ter, der sei­nen Bru­der in der „Part of the Game“-Affäre“ in ers­ter Instanz ver­ur­teilt hat­te, unter ande­rem als „Krö­te“ titu­lier­te. Sei­ne Beschimp­fun­gen recht­fer­tig­te er dann vor Gericht in anti­se­mi­ti­scher Tra­di­ti­on damit, dass das Urteil gegen sei­nen Bru­der sei­ner Ansicht nach von den „Frei­mau­rern“ beschlos­sen wor­den sei.

Abstruse Runenstunden zum Prozessbeginn

Doch jetzt zum Ablauf des Pro­zes­ses: Der zustän­di­ge Staats­an­walt Chris­ti­an Pir­ker führt wie in der Ankla­ge­schrift fest­ge­hal­ten aus, dass die ver­wen­de­ten Runen ein­deu­ti­gen Bezug zum Natio­nal­so­zia­lis­mus und sei­ner Orga­ni­sa­tio­nen auf­wei­sen und dass sie von Scheuch öffent­lich wahr­nehm­bar ange­bracht wur­den. Dass es Scheuch selbst war, der die­se Runen am Zaun und am Turm auf sei­nem Grund­stück ange­bracht hat, strei­tet der auch kei­nes­wegs ab. Der Staats­an­walt legt dar, dass eine flot­te Inter­net­re­cher­che aus­rei­che, um über den Bedeu­tungs­in­halt der ver­wen­de­ten Runen auf­ge­klärt zu wer­den. Die Odal-Rune fand auch in der NS-Agrar­po­li­tik Ver­wen­dung, sie soll­te an allen Reichs­erbhö­fen am Gie­bel ange­bracht wer­den. Dazu wur­de auch ein Sach­ver­stän­di­gen-Gut­ach­ten in Auf­trag gege­ben, in dem ein Wie­ner Zeit­his­to­ri­ker die Bedeu­tung der ver­wen­de­ten Runen durch die Geschich­te hin­durch erklär­te und dar­auf hin­wies, dass sie vor allem Im Natio­nal­so­zia­lis­mus ihren eigent­li­chen gegen­warts­be­zo­ge­nen Bedeu­tungs­in­halt erlang­ten. Der Gut­ach­ter hät­te auch vor Gericht sei­ne Exper­ti­se schil­dern sol­len, erschien jedoch nicht, da ihm schein­bar die Ladung nicht zuge­stellt wor­den war.

Nach dem Staats­an­walt ergreift der Ver­tei­di­ger das Wort. Bei ihm han­delt sich auch um kei­nen Unbe­kann­ten, son­dern um den ehe­ma­li­gen FPÖ-Land­tags­a­ge­ord­ne­ten Chris­ti­an Ley­routz. Für ihn stellt sich die Sache natur­ge­mäß völ­lig anders dar. Der Ange­klag­te wer­de schon seit Wochen in den Medi­en vor­ver­ur­teilt, sei­ne Per­sön­lich­keits­rech­te sei­en ver­letzt wor­den. Und das alles nur, um mit einer Ankla­ge kla­re poli­ti­sche Inter­es­sen zu ver­fol­gen, die anzei­gen­de Par­tei sei schließ­lich eine Grü­ne Natio­nal­rats­ab­ge­ord­ne­te. Und ohne­hin wür­de es eine Wei­sung der Grü­nen Jus­tiz­mi­nis­te­rin geben, alle Anzei­gen wegen Ver­sto­ßes gegen das Ver­bots­ge­setz anzuklagen.

Ley­routz fährt unge­bremst mit sei­nem Ver­schwö­rungs­den­ken fort: Auch der Gut­ach­ter sei befan­gen, war er doch Mit­glied in der Sozia­lis­ti­schen Jugend und enga­gie­re sich im Maut­hau­sen Komi­tee. Alles links-lin­ke Mar­xis­ten und natür­li­che Fein­de der FPÖ, wie der Ver­tei­di­ger das Gericht wis­sen lässt. Außer­dem wer­den Tweets des Gut­ach­ters vor­ge­hal­ten, in denen er sich als Freund der slo­we­ni­schen Spra­che zu erken­nen gibt. Des­halb stel­le er den Antrag auf den Aus­schluss des Gut­ach­ters aus dem Ver­fah­ren. Dem Wunsch kommt die Rich­te­rin Sabi­ne Götz ent­ge­gen: Da der Gut­ach­ter ohne­hin nicht da sei, kön­ne man die Ver­hand­lung auch gleich ohne ihn fort­füh­ren. Staats­an­walt­schaft und Ver­tei­di­ger wil­li­gen ein. Den Geschwo­re­nen soll aber nicht nur das Gut­ach­ten des Zeit­his­to­ri­kers schrift­lich mit­ge­ge­ben wer­den, son­dern auch eine Stel­lung­nah­me eines Pri­vat­gut­ach­tens, das von der Ver­tei­di­gung in Auf­trag gege­ben wur­de. Mit dem Pri­vat­gut­ach­ten wur­de der deut­sche Rechts­extre­mist Karl­heinz Weiß­mann beauf­tragt, der sich offen­bar auch als Runen­for­scher ver­dingt. Weiß­mann, der im Jahr 2000 zusam­men mit Götz Kubit­schek das „Insti­tut für Staats­po­li­tik“ begrün­de­te, wird zu den Vor­den­kern der „neu­rech­ten“ Sze­ne gezählt.

Weiß­manns Pro­gramm einer Rena­tio­na­li­sie­rung des deut­schen Geschichts­be­wusst­seins beur­tei­len ver­schie­de­ne Wis­sen­schaft­ler als Geschichts­re­vi­sio­nis­mus. Der His­to­ri­ker Alex­an­der Ruoff kri­ti­sier­te viel­fäl­ti­ge „rela­ti­vie­ren­de Äuße­run­gen“ Weiß­manns über die NS-Zeit als „Tri­via­li­sie­rung des Holo­caust“. (de.wikipedia.org)

Der Ver­tei­di­ger ver­sucht sich wei­ter in der Irre­füh­rung der Geschwo­re­nen: Die Runen hät­ten nur einen per­sön­li­chen Bezug zu den Ange­klag­ten. Das sei­en für sich genom­men auch ganz ande­re Sym­bo­le als die Nazi-Runen. Außer­dem wür­den doch alle die­se Runen ver­wen­den, von der XXXLutz-Wer­bung über die Wie­ner S‑Bahn bis zur Kul­tur­in­dus­trie. Und denen wer­de auch nicht der Pro­zess gemacht. Die Runen am Zaun und am Turm sei­en, wenn man ganz genau hin­schaut, ohne­hin nur mit dem Fern­glas sichtbar.

Von nichts gewusst: Die historischen Wissenslücken des Angeklagten

Nun kann sich end­lich der Ange­klag­te Kurt Scheuch selbst erklä­ren, die letz­ten drei Jah­re, seit­dem ermit­telt wer­de, habe er dazu ja nie Gele­gen­heit gehabt. Dass er in einer ers­ten schrift­li­chen Stel­lung­nah­me die Anzei­ge eine „Frech­heit und Anma­ßung“ nann­te, erwähnt er nicht. Er wol­le zei­gen, wie übel ihm hier mit­ge­spielt wird. Den Turm habe er schon vor 12 Jah­ren mit­samt den Runen errich­tet, nie­mand habe sich jemals dar­über beschwert, bis die bösen Grü­nen kamen. Er habe auch einen fünf­za­cki­gen Stern am Gebäu­de, sei er jetzt des­we­gen Sta­li­nist oder für Mao Zedong, will er von der Rich­te­rin wis­sen? Die weißt ihn dar­auf hin, dass sie im Ver­fah­ren die Fra­gen stellt und nicht umge­kehrt. Die Rich­te­rin befragt Scheuch über sein Wis­sen zum Natio­nal­so­zia­lis­mus. Er habe kei­nen Bezug dazu, ant­wor­tet Scheuch. Ob das für die gesam­te Fami­lie gel­te, hackt die Rich­te­rin nach und hilft dem Ange­klag­ten gleich auf die Sprün­ge: Der Groß­va­ter Robert Scheuch war NSDAP-Mit­glied und hoch­ran­gi­ger Nazi-Funk­tio­när. Nun wird Scheuch etwas unge­hal­te­ner, er leh­ne den Natio­nal­so­zia­lis­mus jeden­falls ab, heißt es pflicht­schul­dig von ihm. Was er denn am Natio­nal­so­zia­lis­mus ableh­ne, fragt ihn die Rich­te­rin. Scheuch habe sich nicht mit dem Natio­nal­so­zia­lis­mus aus­ein­an­der­ge­setzt, sein Wis­sen­stand sei der eines ganz nor­ma­len Bür­gers mit gewöhn­li­cher Schul­bil­dung. Und damals wur­de das The­ma im Geschichts­un­ter­richt gene­rell aus­ge­spart, wie er bedauert.

Er ver­fü­ge über kei­ne Kennt­nis­se der Nazi-Geschich­te, erst seit der Anzei­ge set­ze er sich mit Nazi-Sym­bo­len aus­ein­an­der. Eine ziem­lich inter­es­san­te Aus­sa­ge für einen ehe­ma­li­gen Spit­zen­po­li­ti­ker! Die Rich­te­rin will ihm das nicht ganz glau­ben und fragt noch­mal nach, ob nicht auch die Fami­li­en­ge­schich­te dazu bei­getra­gen habe, sich mit dem Natio­nal­so­zia­lis­mus aus­ein­an­der­zu­set­zen? Scheuch ver­neint. Was denn ein nor­ma­ler Bür­ger vom Natio­nal­so­zia­lis­mus weiß, fragt ihn die Rich­te­rin? Scheuch ken­ne Namen wie Hit­ler, Himm­ler oder Göring, die fal­len ihm jetzt auf die Schnel­le ein. Es sei jeden­falls eine schreck­li­che Zeit gewe­sen. Es dau­ert etwas, bis er hier sei­ne Ant­wor­ten for­mu­liert. Erst auf expli­zi­te Nach­fra­ge kommt er auf Kon­zen­tra­ti­ons­la­ger zu spre­chen. Das sei ein gro­ßes Ver­bre­chen gewe­sen, wie man damals mit Anders­den­ken­den umge­gan­gen ist.

Die Rich­te­rin führt ihm vor, was her­aus­kommt, wenn man „ver­bo­te­ne Sym­bo­le“ bei der Goog­le-Suche ein­gibt. Sie kommt auf eine Web­site des Bun­des­kanz­ler­amts, auf der sich neben Haken­kreuz und Hit­ler­gruß auch die drei Runen fin­den, die von Scheuch auf sei­nem Grund­stück ange­bracht wur­den. Was er dazu sage, will die Rich­te­rin wis­sen? Hat der Ange­klag­te nicht gewusst, dass die­se Runen in Öster­reich ver­bo­ten sind? Jetzt holt Scheuch zu einer per­sön­li­chen Runen­stun­de aus: Bereits im jugend­li­chen Alter von 15 Jah­ren habe er die Runen für sich ent­deckt. Damals gab es noch kein Inter­net, muss man wis­sen, und somit auch kei­ne Mög­lich­keit zur wei­te­ren Recher­che. Der bei­sit­zen­de Rich­ter weist ihn in die­sem Zusam­men­hang dar­auf hin, dass er in der Schul­bi­blio­thek wahr­schein­lich fün­dig gewor­den wäre, wenn er sich dafür inter­es­siert hät­te. Aber Scheuchs Inter­es­se galt natür­lich etwas ande­rem: Runen sei­en für ihn Glücks­sym­bo­le, mythi­sche Zei­chen der alten Ger­ma­nen, wie für ande­re das Chris­tus­kreuz.  Die Sig-Rune sei abseits aller Mys­tik nur der Buch­sta­be S und ste­he wahl­wei­se für Scheuch oder Stern­hof, der Name sei­nes Bau­ern­ho­fes ein Kilo­me­ter von den Runen ent­fernt. Die Odal-Rune ste­he für die Fami­lie und für sei­nen Besitz. Und die Wolfs­an­gel für Jagd, den Grenz­stein, oder auch für den Wolf, den er als ein sagen­um­wo­be­nes Tier beson­ders schät­ze, wes­halb er auch sei­nen Sohn so tauf­te. Die Wolfs­an­gel ist also die Rune für sei­nen Sohn, aber er ver­wen­de sie auch auf all sei­nen All­tags­ge­gen­stän­den, auch in der Schuh­soh­le, so Scheuch und zieht sei­nen Schuh als Beweis aus.

War­um denn nur der eine Sohn eine Rune bekom­men habe, fragt ihn der Staats­an­walt? Die ande­ren hät­ten eine Fah­ne mit einem K und einem M, recht­fer­tigt sich der Ange­klag­te. Auf Nach­fra­ge gibt Scheuch bekannt, dass sich bis jetzt kein Gast an sei­ner Runen­samm­lung gesto­ßen hat, und da sol­len eini­ge hoch­ran­gi­ge Per­sön­lich­kei­ten dabei gewe­sen sein. Auch im Kärnt­ner Land­tag hät­te er die drei Runen auf sei­nem Gür­tel zur Schau gestellt, ohne dass er dar­auf ange­spro­chen wor­den wäre. Ob er denn kei­ne Zei­tung lese, will die Rich­te­rin wis­sen, denn es gäbe immer wie­der Ver­ur­tei­lun­gen wegen der Ver­wen­dung die­ser Sym­bo­le? Er lese kei­ne Zei­tung mehr, da wür­den nur nega­ti­ve Din­ge drin­nen ste­hen, meint Scheuch. War­um er denn die Runen am Zaun ent­fernt habe, aber nicht am Holz­bal­ken des Tur­mes, stellt die Rich­te­rin ihn ihre letz­te Fra­ge. Er woll­te nicht, dass es wie ein Schuld­ein­ge­ständ­nis wir­ke, des­halb hat er sie ste­hen las­sen. Bei einem Gespräch mit zwei Staats­an­wäl­tin­nen in Kla­gen­furt, die ihm wirk­lich ver­stan­den hät­ten, wie er rühr­se­lig erklärt, habe er sich dazu über­re­den las­sen, die Runen am Zaun zu ent­fer­nen. Das Ver­fah­ren wer­de ohne­hin ein­ge­stellt oder falls es zur Ankla­ge kom­me, wer­de er frei­ge­spro­chen, hät­ten die Staats­an­wäl­tin­nen damals erklärt. Das hat ihn über­zeugt. Die Aus­füh­run­gen las­sen die Rich­te­rin zurecht stut­zig werden.

Auch der bei­sit­zen­de Rich­ter will es jetzt wis­sen: Er ortet einen Wider­spruch in den Aus­füh­run­gen von Scheuch. Auf der einen Sei­te habe er sich inten­siv mit der Bedeu­tung der Runen aus­ein­an­der­ge­setzt, von deren natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Ver­wen­dung will er aber nichts wis­sen? Er wis­se wirk­lich von nichts, beteu­ert Scheuch noch ein­mal. Und außer­dem: Die Nazis sei­en auch im Kärnt­ner Land­tag geses­sen, des­halb ist der Kärnt­ner Land­tag jetzt aber auch nicht natio­nal­so­zia­lis­tisch. Für ihn gehö­ren die­se Runen eben zu sei­ner Iden­ti­tät, zu sei­nem Lebens­in­halt, und er will sie auch wei­ter­hin ver­wen­den dür­fen – auch wenn die Grü­ne Natio­nal­rats­ab­ge­ord­ne­te Olga Vog­lau­er alle anzei­ge, die sich die­ser alten ger­ma­ni­schen Tra­di­ti­on bemäch­ti­gen. Vog­lau­er gehe ja sogar soweit, Grab­stät­ten anzu­zei­gen! Scheuch meint hier eine Anzei­ge wegen der Ver­wen­dung einer Nazi-Rune und eines Hit­ler-Zitats am Grab des ehe­ma­li­gen Gau­lei­ters Fried­rich Rai­ner am Fried­hof Anna­bichl in Kla­gen­furt. Zur Grab­stät­te pil­ger­ten zuletzt im Novem­ber ver­gan­ge­nen Jah­res die Neo­na­zi-Trup­pe rund um Gott­fried Küssel.

Zu guter Letzt wird noch ein Beam­ter des Lan­des­am­tes für Ver­fas­sungs­schutz und Ter­ro­ris­mus­be­kämp­fung (LVT) Kärn­ten in den Zeu­gen­stand geru­fen, der dem ehe­ma­li­gen FPÖ-Poli­ti­ker pflicht­be­wusst eine ein­wand­freie Akte und eine wei­ße Wes­te im Zusam­men­hang mit Rechts­extre­mis­mus attestiert.

Im Zweifel für die Nazi-Runen

Nach der Mit­tags­pau­se kommt es zu den Schluss­plä­doy­ers. Der Staats­an­walt ergreift die Gele­gen­heit, um die Ver­tei­di­gung zu zer­pflü­cken: Kurt Scheuch lie­fe­re vie­le ver­schie­de­ne per­sön­li­che Grün­de, die Runen zu nut­zen – ver­däch­tig vie­le. Mal sind sie ein Glücks­sym­bol, mal ein Grenz­stein, mal ste­hen sie für einen Namen, mal stün­den sie für Fami­lie und Besitz. Auch der Ver­weis auf die Ver­wen­dung ähn­li­cher Sym­bo­le durch ande­re wirkt eher wie eine Schutz­be­haup­tung und Recht­fer­ti­gung: Seht her, ande­re machen das auch und wer­den nicht belangt, das ist ein poli­ti­sches Ver­fah­ren gegen mich als Per­son! Die Argu­men­ta­ti­on sei nicht schlüs­sig und teil­wei­se an den Haa­ren her­bei­ge­zo­gen. Es gibt immer wie­der Ver­fah­ren wegen Nazi-Codes, die auf den ers­ten Blick harm­los wir­ken. Wich­tig sei aber die dahin­ter­ste­hen­de Moti­va­ti­on. Und die sieht der Staats­an­walt in die­sem Fall durch die Ver­wen­dung ein­deu­ti­ger Nazi-Sym­bo­le, mit der der dahin­ter­ste­hen­de Bedeu­tungs­in­halt in die Gegen­wart geholt wer­den soll­te. Er plä­diert für einen Schuldspruch.

Der Ver­tei­di­ger wie­der­holt erneut die glei­chen Plat­ti­tü­den, mit denen die Anwe­sen­den schon die letz­ten Stun­den gequält wur­den. Er begrün­det die For­de­rung nach einem Frei­spruch etwa damit, dass sich der Ange­klag­te mit Runen zu beschäf­ti­gen begann, als es noch kein Inter­net gab. Und auch als Poli­ti­ker sei er nie an NS-Gedan­ken­gut ange­streift. Als Getreu­er Jörg Hai­ders hat er wohl aktiv weg­ge­hört, als die­ser etwa die Beschäf­ti­gungs­po­li­tik im Drit­ten Reich lobte.

Kurt Scheuch hat als Ange­klag­ter das letz­te Wort. Er ver­weist noch­mal auf den poli­ti­schen Hin­ter­grund die­ses Ver­fah­rens. Er sei nur ein alter Bau­er aus dem Möll­tal, der sich mit ger­ma­ni­schen Tra­di­tio­nen jen­seits des Main­streams aus­ein­an­der­set­ze. Nicht mehr und nicht weniger.

Fast zwei Stun­den spä­ter kom­men die Geschwo­re­nen nach ihrer Bera­tung zurück in den Saal. Sie spre­chen Kurt Scheuch bei­den Ankla­ge­punk­ten frei, wobei die Hälf­te von ihnen die Anbrin­gung der Runen auf den Zaun als Wider­be­tä­ti­gung im natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Sin­ne wer­te­te. Bei Gleich­stand der Geschwo­re­nen­stim­men gibt’s einen Frei­spruch in Zwei­fel. Das Urteil ist nicht rechts­kräf­tig, da der Staats­an­walt kei­ne Erklä­rung abgibt.

Übrig bleibt ein ehe­ma­li­ger hoch­ran­gi­ger Poli­ti­ker, der sich dem Ver­neh­men nach nie mit dem Natio­nal­so­zia­lis­mus aus­ein­an­der­ge­setzt hat. Das wirft nicht nur ein selt­sa­mes Licht auf die öster­rei­chi­sche Innen­po­li­tik, son­dern könn­te viel­leicht auch eini­ge „Ein­zel­fäl­le“ in der FPÖ erklä­ren. „Von nichts gewusst“ und „war nicht so gemeint“ ist seit jeher die Ver­tei­di­gungs­stra­te­gie jener, die im Bewusst­sein der Ver­bre­chen des Natio­nal­so­zia­lis­mus jeg­li­che Ver­ant­wort­lich­keit für ihr Han­deln abstrei­fen wol­len. Kurt Scheuch steht als „nor­ma­ler Bür­ger“ und „alter Bau­er“ sinn­bild­lich für die­sen sehr öster­rei­chi­schen Umgang mit der natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Vergangenheit.

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