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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Die „Aula“ und ihr Hetzbeitrag

Die „Aula“, rechts­extre­me Bur­schen­schaf­ter­zeit­schrift, wird von den Frei­heit­li­chen Aka­de­mi­ker­ver­bän­den (FAV) Öster­reichs her­aus­ge­ge­ben. For­mal kei­ne Teil­or­ga­ni­sa­ti­on der FPÖ, ste­hen die FAV mit ihren zahl­rei­chen per­so­nel­len Ver­flech­tun­gen der FPÖ sehr nahe.

30. Juni 2011

In der „Aula“ vom Juni 2011 publi­ziert der alte Herr der Bur­schen­schaft Danu­bia in Mün­chen Fred Dus­wald den wider­li­chen Bei­trag „Lügt Klü­ger?“. Dus­wald, der in den 1970er-Jah­ren Funk­tio­när der NDP des Nor­bert Bur­ger und des 1998 behörd­lich auf­ge­lös­ten Ver­eins Dich­ter­stein Offen­hau­sen war, ist bei den Bur­schen­schaf­ten gern gese­he­ner Refe­rent. Dus­wald schreibt oft in der „Aula“, auch in Möl­zers „Zur Zeit“. Dies­mal über den Gedenk­tag für die Opfer des Natio­nal­so­zia­lis­mus und die Rede von Ruth Klüger.

Die Befrei­ung vom Natio­nal­so­zia­lis­mus und das Geden­ken dar­an gehen Dus­wald gegen den Strich. Des­halb zitiert er ger­ne Quel­len wie den „Zeit­zeu­gen“ Hanns Krec­zi, „gewe­se­ner Sekre­tär des Lin­zer Ober­bür­ger­meis­ters Lan­goth“. Franz Lan­goth war ille­ga­ler Nazi, Nazi-Bür­ger­meis­ter von Linz und Rich­ter am Volks­ge­richts­hof, Hanns Krec­zi der Mit­ar­bei­ter des Nazi-Bür­ger­meis­ters, der sei­ne ein­schlä­gi­gen Erfah­run­gen spä­ter als Lei­ter des Kul­tur­amts der Stadt Linz noch nut­zen durf­te. Dus­wald fasst sei­ne his­to­ri­schen Quel­len zu fol­gen­der Aus­sa­ge zusammen:

Ist die Befrei­ung von Gefan­ge­nen, die sich im Hand­um­dre­hen als Land­pla­ge ent­lar­ven, Grund zum Fei­ern? Doch kein auch noch so flüch­ti­ger Gedan­ke an die unschul­di­gen Opfer der Kazet­ler-Exzes­se trüb­te die Stim­mung, als die Lite­ra­tin Ruth Klü­ger „gegen Gewalt und Ras­sis­mus” im öster­rei­chi­schen Par­la­ment das Wort ergriff. [Her­vor­he­bun­gen SdR]

An ande­rer Stel­le ist von den KZ-Insas­sen als den „zum über­wie­gen­den Teil kri­mi­nel­len Elemente[n]“ die Rede, von den „Kri­mi­nel­len“, die sich „gar als ‚Ehren­bür­ger’ gebär­de­ten“.

Nach die­ser unfass­ba­ren Ver­höh­nung der Opfer des Natio­nal­so­zia­lis­mus wen­det sich Dus­wald Ruth Klü­ger zu: „Schon früh­zei­tig hat­te Ruth Klü­ger gelernt, Rei­me zu schmie­den.“ Mit die­sem bei­läu­fi­gen, abwer­ten­den und ange­sichts der „Umstän­de“, in denen Klü­ger ihre Gedich­te im Kopf ver­fass­te, unglaub­lich zyni­schen Satz lei­tet Dus­wald sei­ne „Ana­ly­se“ der Klü­ger-Gedich­te ein: „Woher aber wuss­te der Back­fisch, dass zum Stich­tag, an dem sie das Gedicht erdach­te, fünf Mil­lio­nen Lei­chen ver­brannt wor­den sind?“

Klü­ger selbst gibt in ihrer Gedenk­re­de dazu Aus­kunft: „Es gibt auch gele­gent­lich die Unter­stel­lung, dass wir gar nicht wuss­ten, was los war. (Ich schnapp­te ja sogar über­trie­be­ne Zah­len auf, wie sie eben hör­ten: In Ausch­witz wur­den ins­ge­samt ein­ein­halb Mil­lio­nen Juden ver­gast, nicht fünf, wie in mei­nem Gedicht.)“

Dus­wald inter­es­sie­ren Klü­gers Erklä­run­gen aber nicht. Ihr Satz aus dem Gedicht „Blick zur roten Flam­me hin: Ein­zig wahr ist der Kamin“ wird von Dus­wald, dem Exper­ten für revi­sio­nis­ti­sche Geschichts­be­trach­tung, sofort als unsach­li­che und unwah­re „Phan­ta­sie“ denun­ziert: „In Wahr­heit gab und gibt es kein ein­zi­ges feu­er­spei­en­des Kre­ma, weil Koks ein kurz­flam­mi­ger Brenn­stoff ist, die Flam­men bei der Ver­bren­nung nicht ein­mal bis zur Lei­che rei­chen und daher wäh­rend des Pro­zes­ses die Muf­fel nicht verlassen.“

Das Mord­werk­zeug Kre­ma­to­ri­um, von Dus­wald ver­nied­li­chend „Kre­ma“ genannt, ist für ihn der Hebel, um eine Neu­be­wer­tung des Holo­caust zu erzwin­gen. Das sagt Dus­wald natür­lich nur indi­rekt: „Aus­sa­gen von Zeit­zeu­gen, die in der Nähe von Kre­ma­to­ri­en Rauch und Feu­er wahr­ge­nom­men haben wol­len, sind unwahr.“

Sein Beweis ist der nament­lich nicht genann­te Wal­ter Lüftl, den er so vor­stellt: „Schon 1991 konn­te man im Organ der Öster­rei­chi­schen Bun­des­in­ge­nieur­kam­mer, der Zeit­schrift Kon­struk­tiv, zum The­men­ge­biet Kre­ma­to­ri­en vom Prä­si­dent die­ser Kör­per­schaft öffent­li­chen Rechts fol­gen­des lesen …“ Lüftl ist ein simp­ler Holo­caust-Leug­ner und Rechts­extre­mist. Eine gute Zusam­men­fas­sung sei­ner revi­sio­nis­ti­schen und rechts­extre­men Kar­rie­re fin­det sich auf Wik­pe­dia. Dort ist auch zu lesen, dass ein Ver­fah­ren gegen Lüftl wegen Wie­der­be­tä­ti­gung im Jahr 1994 durch die Ober­staats­an­walt­schaft Wien mit einer ziem­lich skan­da­lö­sen Begrün­dung ein­ge­stellt wur­de, aber der Her­aus­ge­ber und Schrift­lei­ter der „Aula“ wegen eines Berich­tes, der sich auf Lüftls „Gut­ach­ten“ beru­fen hat­te, zu einer Geld- und Haft­stra­fe (bedingt) ver­ur­teilt wurde.

Das erwar­ten wir auch für Dus­walds Hetz­schrift. Denn im Ver­bots­ge­setz heisst es:

  • § 3g. Wer sich auf ande­re als die in den §§ 3a bis 3f bezeich­ne­te Wei­se im natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Sinn betä­tigt, wird, sofern die Tat nicht nach einer ande­ren Bestim­mung stren­ger straf­bar ist, mit Frei­heits­stra­fe von einem bis zu zehn Jah­ren, bei beson­de­rer Gefähr­lich­keit des Täters oder der Betä­ti­gung bis zu 20 Jah­ren bestraft.
  • § 3h. Nach § 3g wird auch bestraft, wer in einem Druck­werk, im Rund­funk oder in einem ande­ren Medi­um oder wer sonst öffent­lich auf eine Wei­se, daß es vie­len Men­schen zugäng­lich wird, den natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Völ­ker­mord oder ande­re natio­nal­so­zia­lis­ti­sche Ver­bre­chen gegen die Mensch­lich­keit leug­net, gröb­lich ver­harm­lost, gut­heißt oder zu recht­fer­ti­gen sucht.

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abgelegt unter: Dokumentation, Rechtsextreme Medien
Schlagwörter: Antisemitismus | Burschen-/Mädelschaften/Korporationen | FPÖ | Freilich/AULA | Holocaustleugnung/-verharmlosung | Nationalsozialismus | Oberösterreich | Rechtsextremismus | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung | Zur Zeit

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