Ried/OÖ: Ein dummer Angeklagter
Die Anklage war eindeutig: N.J. (26) hat im Zeitraum zwischen Mai 23 und November 24 über WhatsApp wiederholt Nachrichten mit dem Hitlergruß („88 Heil Hitler Bro“ usw.) und auch Fotos mit Hitler an verschiedene Chatpartner und in eine Gruppe versendet. Außerdem wurde ihm noch vorgeworfen, dass er – ebenfalls via WhatsApp – eine pornografische Darstellung eines unmündigen Jugendlichen an einen Chatpartner verschickt hat.
Der Schwurgerichtsprozess fand am 14.9. im Landesgericht Ried statt. In der Verhandlung wurde klar, dass sich N.J. nicht zum ersten Mal vor einem Gericht verantworten musste. Aufrecht war noch eine bedingte Vorstrafe wegen Körperverletzung und Verstoßes gegen das Waffengesetz. Zu den Vorwürfen der Anklage und zur Frage nach seinem Motiv fiel dem Angeklagten wiederholt nur ein, dass er dumm gewesen sei.
Für ein relativ mildes Urteil reichte das aus. Die Geschworenen bejahten zwar die beiden Schuldfragen (Wiederbetätigung und pornografische Darstellung Minderjähriger) mit deutlicher Mehrheit, setzten aber zur alten Vorstrafe nur weitere zwölf Monate bedingt drauf.
Linz: Ein Mühlviertler Preuße?
Für die Verhandlung am 18. September am Landesgericht Linz waren mehr angeklagte Delikte angekündigt als dann tatsächlich verhandelt wurden: Verhetzung (§ 283 StGB), Holocaustleugnung (§ 3h Verbotsgesetz) und schließlich der Vorwurf der Teilnahme an einer staatsfeindlichen Verbindung (§ 247a, Z. 2). Das ist eine heftige Kombination, die auf einen Aktivisten aus der Staatsverweigerer-Szene hindeutete.
So war es dann auch. Der 62-jährige Angeklagte hatte bereits einmal vor dem Landesgericht Linz einen Auftritt, über den wir im November 2023 berichteten. W-P. ist zwar ein Mühlviertler, musste sich aber vor Gericht als Mitglied des „Bundesstaat Preußen“ verantworten. Verhandelt wurde vor einem Einzelrichter nur der Vorwurf der Teilnahme an einer staatsfeindlichen Verbindung .
Vom „Bundesstaat Preußen“ selbst ist auch nicht mehr viel übrig. Zu ihren Hochzeiten hatte die staatsfeindliche Verbindung um die 30 Mitglieder in Österreich, wo sie sich hauptsächlich auf das Bundesland Kärnten konzentrierten und vorwiegend Gerichte und Ämter mit Drohungen und Erpressungen belästigten.
Neben der staatlichen Repression gegen die vermeintlichen Preußen trug dann vielleicht noch die Erkenntnis, dass zwei Dutzend Aktivisten noch immer keine Kolonie von Preußen begründen können, zum Absterben des Bundesstaates in Österreich bei. Wobei Erkenntnis bei Reichsbürgern vorwiegend in verschwurbelter Form gebildet wird.
Der angeklagte W.-P. ist mittlerweile angeblich überzeugt, dass der Bundesstaat Preußen aus Russland gesteuert wird. Wie die Russen das bei einer Organisation schafften, in der laut W.-P. niemand federführend gewesen sein soll, blieb sein Geheimnis. Wie eigentlich so ziemlich alles, was Fragen zum Bundesstaat Preußen betraf, sein Geheimnis blieb.
Der Mühlviertler, der diesmal darauf verzichtete, die Verhandlung durchzustehen (im wörtlichen Sinn), wurde zu einer Strafe von drei Monaten bedingt verurteilt. Trotz beiderseitigem Rechtsmittelverzicht wird das Urteil erst nach drei Tagen rechtskräftig, weil der Angeklagte ohne Rechtsbeistand erschienen war.
Wels/OÖ: Freispruch für einschlägig Vorbestraften
Für Alfred K. war der Schwurgerichtssaal in Wels kein Neuland. Erst im Februar 2026 hatten ihn Geschworene wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung schuldig gesprochen. Damals ging es um Aussagen wie „Der Hitler gehört wieder her“, „Hitler ist der Beste“ und die antisemitische Vernichtungsphantasie, es seien „zu wenige Juden vergast“ worden. K. erhielt neun Monate bedingt auf drei Jahre. Bei in seiner Wohnung ausgestellten NS-Devotionalien, darunter einer Hitler-Bierflasche, reichte es hingegen nicht für einen Schuldspruch.
Sieben Monate später, am 21. September, landete der 62-Jährige erneut vor einem Geschworenengericht. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, nach einem Polizeieinsatz am 11. Juli 2026 einem Bekannten „Aufpassen! Auschwitz!“zugerufen zu haben. K. bestritt das vehement. Er habe an diesem Abend sechs, sieben oder acht Bier getrunken und sei wegen eines Streits „auf 180“ gewesen, den Auschwitz-Sager habe er aber nicht gemacht: „Polizei hat alles verdreht!“
Ein Polizist sagte aus, K. habe die Worte aus etwa zwei Metern Entfernung deutlich gerufen. Seine Kollegin hatte zumindest „Auschwitz“ gehört. Beide beschrieben den Angeklagten trotz Alkoholisierung als orientiert. Die beiden anderen Zeug:innen stützten den Vorwurf dagegen nicht: Eine Zeugin hatte zwar einen Ton gehört, aber nichts verstanden, der andere Zeuge konnte sich an nichts Entsprechendes erinnern.
Die Staatsanwaltschaft sah angesichts der einschlägigen Vorstrafe einen raschen Rückfall und meinte, K. habe „offensichtlich noch nichts gelernt“. Die Verteidigung verwies hingegen auf die widersprüchliche Beweislage und verlangte einen Freispruch. K. selbst blieb bis zuletzt dabei: „Ich schwöre bei Gott, dass ich das nicht gesagt habe.“ Sechs der acht Geschworenen folgten den Zweifeln und verneinten die Schuldfrage. Alfred K. wurde rechtskräftig freigesprochen.
Innsbruck: „Es tut mir leid, Mam“
Mit 2,66 Promille soll Sandro E. im Juni vor dem Wohnhaus seiner Eltern wiederholt „Heil Hitler“ und „Sieg Heil“ gerufen haben. Außerdem soll der 36-Jährige gedroht haben, das Haus anzuzünden, und seine Mutter am Unterarm gepackt und weggeschubst haben, wobei sie leicht verletzt wurde. E. ist bereits viermal vorbestraft, darunter zweimal einschlägig.
Dass der Fall dennoch nicht vor einem Geschworenengericht, sondern von einer Einzelrichterin landete, liegt am angeklagten Tatbestand. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass E. aufgrund seiner Alkoholisierung nicht zurechnungsfähig war. Angeklagt war er daher nach § 287 StGB – die Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung im Zustand voller Berauschung. Dafür drohen höchstens drei Jahre Haft, zuständig ist dafür grundsätzlich ein/e Einzelrichter:in.
Die Verteidigung erklärte zunächst, E. werde sich schuldig bekennen. Er habe ein Alkoholproblem, könne sich an die NS-Parolen nicht erinnern und habe bereits einen Therapieversuch hinter sich. Die Richterin schilderte allerdings auch ihr eigenes Bild vom Umgang des Angeklagten mit seiner Mutter: Bei einer früheren Begegnung habe sie seinen aggressiven Ton ihr gegenüber als „erschreckend“ empfunden. Gegen E. bestand weiterhin ein Betretungs- und Annäherungsverbot. Seine Eltern hätten Angst vor ihm.
Entscheidend wurde schließlich das Aussageverweigerungsrecht der Eltern. Sowohl Mutter als auch Vater wollten gegen ihren Sohn nicht aussagen. E. machte daraufhin ebenfalls von seinem Recht zu schweigen Gebrauch. Ohne die Aussagen der Eltern endete das Verfahren mit einem rechtskräftigen Freispruch. Die Richterin bezeichnete diesen als „allerletzte Chance“ und drängte auf eine Therapie. Auf ihre Aufforderung wandte sich E. schließlich seiner Mutter zu: „Es tut mir leid, Mam.“
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