Skip to content
Stoppt die Rechten

Stoppt die Rechten

Antifaschistische Website

social media logo x social media logo facebook social media logo bluesky
  • Suche
  • Wissen
    • Rechtsextremismus
    • Ist die FPÖ rechtsextrem?
    • Rechtsextreme Medien in Österreich
    • Faschismus
    • Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit
    • Antisemitismus
    • Rassismus
    • Wiederbetätigung und Verbotsgesetz
    • NS-Symbole und Abzeichengesetz
    • Verhetzung. Was ist das? Was kann ich dagegen tun?
  • Handeln
    • Aktiv werden und handeln
    • Was kann wie wo gemeldet werden?
    • Gegen Sticker & Geschmiere
    • How to “Prozessreport”?
  • Hilfreich
    • Anleitung Sicherung von FB-Postings/Kommentaren
    • Strafbare Inhalte im Netz: eine Anzeige/Sachverhaltsdarstellung einbringen
    • Newsletter
    • Open Data Archiv
    • Archiv aller Beiträge
    • Schlagwörter-Wolke
    • RSS-Feeds
  • Wochenrückblick
  • Gastbeitrag
  • Materialien
  • Rezension

„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

FPÖ
Einzelfallzähler

aktuell 0 Fälle
alle Fälle lesen

Waffenfunde
 

0
alle Fälle lesen

Startseite | Analyse | Dokumentation | Rechtsextreme Medien

Lesezeit: 4 Minuten

OGH zerlegt Pfeiffers Verteidigung im Aula-Prozess

Martin Pfeiffers Verteidigung ist mit ihren zentralen Angriffen auf das „Aula“-Urteil vor dem Obersten Gerichtshof gescheitert. Weder die behauptete Befangenheit der Historiker noch der angebliche Rechtsirrtum oder Pfeiffers Rechtfertigung seiner Aussagen überzeugten den OGH. Die Schuldsprüche bleiben bestehen.

26. Sep. 2026
Der Angeklagte Martin Pfeiffer am 3.12.25 kurz vor Beginn der Urteilsverkündung im Aula-Prozess (Foto: Tristan Ammerer)
Der Angeklagte Martin Pfeiffer am 3.12.25 kurz vor Beginn der Urteilsverkündung im Aula-Prozess (Foto: Tristan Ammerer)

Schuldspruch hält vor dem OGH

Vier Jahre unbedingter Haft verhängte das Landesgericht für Strafsachen Graz im Dezember 2025 über Martin Pfeiffer. Nach einem 15-tägigen Prozess hatten ihn die Geschworenen der nationalsozialistischen Wiederbetätigung nach § 3g Verbotsgesetz und eines Verbrechens nach § 3h Verbotsgesetz schuldig erkannt. Stoppt die Rechten hat den Prozess vollständig beobachtet und das Urteil sowie seine Bedeutung ausführlich dokumentiert.

Pfeiffers Verteidiger bekämpfte das Urteil mit einer Nichtigkeitsbeschwerde. Am 3. September hat der Oberste Gerichtshof diese zurückgewiesen (OGH-Urteil). Damit bleiben die Schuldsprüche bestehen. Über die Berufungen Pfeiffers und der Staatsanwaltschaft gegen die Strafhöhe entscheidet nun das Oberlandesgericht Graz.

Sachverständige waren nicht befangen

Pfeiffers Verteidigung stützte ihre Beschwerde auf mehrere Gründe. Keiner überzeugte den OGH. Bereits während des Prozesses versuchte die Verteidigung wiederholt, die beiden historischen Sachverständigen Magnus Brechtken und Moritz Fischer wegen Befangenheit aus dem Verfahren zu bekommen. Als Begründung verwies sie unter anderem darauf, dass Fischer in einem Podcast mit dem Titel „Wie bekämpft man die Rechten, Herr Fischer“ aufgetreten war. Brechtken wiederum hatte an einem Gutachten des Instituts für Zeitgeschichte im deutschen NPD-Verbotsverfahren mitgearbeitet.

Der OGH sieht darin keine ausreichenden Anhaltspunkte für Befangenheit. Maßgeblich sei, ob ein objektiver Beobachter an der Unvoreingenommenheit und Unparteilichkeit der Experten zweifeln müsste. Dafür habe die Verteidigung keine konkreten Umstände aufgezeigt. Sie habe insbesondere keine Hinweise vorgebracht, dass die Gutachter an ihren Einschätzungen auch bei entgegenstehenden Beweisergebnissen festgehalten hätten. Übersetzt: Ein Experte wird nicht deshalb befangen, weil er sich beruflich mit Neonazismus beschäftigt oder dazu öffentlich Position bezogen hat. Entscheidend wäre der Nachweis gewesen, dass er gegenüber Pfeiffer oder dem konkreten Gegenstand des Verfahrens nicht mehr offen für die Beweislage war. Diesen Nachweis sah der OGH nicht.

Pfeiffers vorsätzliches Handeln

Auch mit einem behaupteten Rechtsirrtum hatte Pfeiffer keinen Erfolg. Sein Verteidiger kritisierte, dass den Geschworenen keine zusätzliche Frage dazu gestellt worden war, ob Pfeiffer überhaupt erkannt habe, dass sein Verhalten rechtlich verboten war.

Der OGH hält diese Argumentation für juristisch verfehlt. Entscheidend war, ob Pfeiffer den nationalsozialistischen Bedeutungsgehalt seiner Tätigkeit erkannte und mit entsprechendem Vorsatz handelte. Diese Frage hatten die Geschworenen bereits beantwortet. Mit ihrem Schuldspruch stellten sie fest, dass die inkriminierten Veröffentlichungen Betätigungen im nationalsozialistischen Sinn darstellten und Pfeiffer dabei mit dem erforderlichen Vorsatz handelte.

Das betrifft den Kern des Verfahrens: Pfeiffer wurde für seine redaktionelle Tätigkeit von 2005 bis 2018 verurteilt. Das Urteil erfasste seine gezielte Auswahl und Reihung von Texten und Themen, Überschriften, Einleitungen und Kommentare sowie die Freigabe der Beiträge zur Veröffentlichung.

OGH greift Bewertung der Geschworenen nicht an

Der zweite Schuldspruch nach § 3h Verbotsgesetz betrifft Äußerungen Pfeiffers während des laufenden Prozesses am 22. September 2025. Er hatte unter anderem behauptet, die Wehrmacht sei „niemals eine NS-Organisation oder Instrument der NS-Herrschaft“ gewesen. Zudem verteidigte er einen „Aula“-Artikel über den am Massaker in den Ardeatinischen Höhlen beteiligten SS-Mann Erich Priebke als Beschreibung eines „Soldatenschicksals“.

Die Verteidigung argumentierte vor dem OGH, Pfeiffer habe dabei keinen Vorsatz zur Leugnung, Verharmlosung, Gutheißung oder Rechtfertigung nationalsozialistischer Verbrechen gehabt. Auch damit drang sie nicht durch. Welchen Bedeutungsinhalt eine Äußerung hat, ist im Geschworenenverfahren eine Tatsachenfrage. Darüber entscheiden die Geschworenen. Der OGH kann diese Beweiswürdigung nur bei besonders schwerwiegenden Fehlern (wenn sie ihr Ermessen „in geradezu unerträglicher Weise“ ausgeübt haben) korrigieren. Die Beschwerde habe lediglich eine andere Bewertung von Pfeiffers Aussagen verlangt und damit die Beweiswürdigung der Geschworenen in unzulässiger Weise angegriffen. Auch Pfeiffers Einwand, er habe sich mit seinen Aussagen nur gegen die Anklage verteidigt, scheiterte aus verfahrensrechtlichen Gründen.

Ein Rechtsfehler ohne Folgen

Einen Fehler fand der OGH selbst. Das Erstgericht hatte beim §-3h-Schuldspruch von mehreren „Verbrechen“ gesprochen. Tatsächlich bildeten Pfeiffers Äußerungen nach Ansicht des OGH ein einheitliches Tatgeschehen und damit rechtlich ein einziges Verbrechen nach § 3h. Für Pfeiffer bringt dieser Fehler keinen unmittelbaren Vorteil. Er beeinflusste weder den Strafrahmen noch die Strafbemessung und wurde deshalb vom OGH nicht von Amts wegen korrigiert. Das Oberlandesgericht Graz ist bei seiner Entscheidung über die Berufungen an diese fehlerhafte Einordnung allerdings nicht gebunden.

Damit ist der zentrale Teil des außergewöhnlichen Aula-Verfahrens abgeschlossen: Der Schuldspruch wegen jahrelanger nationalsozialistischer Wiederbetätigung durch die redaktionelle Tätigkeit Pfeiffers hat der Prüfung durch den Obersten Gerichtshof standgehalten. Offen bleibt, ob das OLG Graz die vierjährige unbedingte Haftstrafe bestätigt, herabsetzt oder auf Berufung der Staatsanwaltschaft erhöht.

Was nun angesichts des bestätigten Schuldspruchs zu schlussfolgern ist: Eine nachträgliche Einordnung der von der FPÖ gestützten Aula als neonazistische Publikation scheint angesichts der Fülle der vorgebrachten und verurteilten Texte wohl gerechtfertigt.

Unabhängige Recherche ermöglichen...

Jetzt unterstützen »
  • teilen 
  • teilen 
  • teilen 
  • teilen 
  • E-Mail 
Keine Beiträge mehr verpassen: Email-Benachrichtigung aktivieren
abgelegt unter: Analyse, Dokumentation, Rechtsextreme Medien
Schlagwörter: Freilich/AULA | Holocaustleugnung/-verharmlosung | Neonazismus/Neofaschismus | Steiermark | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung | Wien

Verwandte Beiträge

  • 10. Dez. 2025
    Urteil im Aula-Prozess: Ein historischer Befund und was er bedeutet
    Der Angeklagte Martin Pfeiffer am 3.12.25 kurz vor Beginn der Urteilsverkündung im Aula-Prozess (Foto: Tristan Ammerer)
  • 28. Nov. 2025
    Kein „Meinungsstreit“, sondern System: Warum der Aula-Prozess ein Wendepunkt ist

Beitragsnavigation

« FPÖ-Veranstaltung über„Linksextremismus“ als politisches Gaslighting

» Zur erweiterten Suche

Unabhängige Recherche unterstützen...

Spenden »

Wissen

  • Rechtsextremismus
  • Ist die FPÖ rechtsextrem?
  • Rechtsextreme Medien in Österreich
  • Faschismus
  • Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit
  • Antisemitismus
  • Rassismus
  • Wiederbetätigung und Verbotsgesetz
  • NS-Symbole und Abzeichengesetz
  • Verhetzung

Handeln

  • Aktiv werden und handeln
  • Was kann wie wo gemeldet werden?
  • Gegen Sticker & Geschmiere
  • How to “Prozessreport”?

Hilfreich

  • Postings gerichtstauglich sichern
  • Wie verfasse ich eine Sachverhaltsdarstellung?
  • Newsletter
  • Open Data Archiv
  • Archiv aller Beiträge
  • Schlagwörter-Wolke
  • RSS-Feeds
E-Mail-Benachrichtigung bei neuen Beiträgen
  • Wochenrückblicke
    Beiträge
  • Gastbeiträge
    Beiträge
  • Materialien
    Beiträge
  • Rezensionen
    Beiträge
Um unsere Arbeit fortführen zu können, sind wir auf Ihre Spenden angewiesen – danke für Ihre Unterstützung!

Spenden

Kontakt

Vorfälle und Hinweise bitte über unser sicheres Kontaktformular oder per Mail an:
[email protected]

Wir garantieren selbstverständlich den Schutz unserer Informant*innen, der für uns immer oberste Priorität hat.

Spendenkonto

Um unsere Arbeit fortführen zu können, sind wir auf Ihre Spenden angewiesen – danke für Ihre Unterstützung!

Spenden

Socials

social media logo x social media logo facebook social media logo bluesky

Links

  • Rechtsextremismus
  • Ist die FPÖ rechtsextrem?
  • Rechtsextreme Medien in Österreich
  • Faschismus
  • Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit
  • Antisemitismus
  • Rassismus
  • Wiederbetätigung und Verbotsgesetz
  • NS-Symbole und Abzeichengesetz
  • Verhetzung
  • Aktiv werden und handeln
  • Was kann wie wo gemeldet werden?
  • Gegen Sticker & Geschmiere
  • How to “Prozessreport”?
  • Postings gerichtstauglich sichern
  • Wie verfasse ich eine Sachverhaltsdarstellung?
  • Newsletter
  • Open Data Archiv
  • Archiv aller Beiträge
  • Schlagwörter-Wolke
  • RSS-Feeds
  • Über uns
  • Beirat und Unterstützer:innen
  • Datenschutz
  • Impressum
Spenden
Newsletter