Pongau-Salzburg: Zweimal vor Gericht – zuletzt wegen Hitlergruß
Innerhalb von gut zwei Monaten stand derselbe Angeklagte, der 35-jährige J., zweimal vor Gericht. Am 7. Juli ging es in Salzburg um vorsätzliche Körperverletzung, beharrliche Verfolgung und widerrechtlichen Zugriffs auf das Computersystem seiner Ehefrau vor Gericht. Der Pongauer war bereits einschlägig vorbestraft: Unter anderem hatte er wegen versuchter Nötigung und Körperverletzung gegen seine Ehefrau eine bedingte Freiheitsstrafe erhalten.
J. zeigte sich im Juli voll geständig. Das Jahr 2025 sei „das schlimmste seines Lebens“ gewesen: Konkurs, Obdachlosigkeit, hoher Alkoholkonsum – „alles keine Entschuldigung“, fügte er selbst hinzu. Das Gericht verhängte fünf Monate bedingt und widerrief die frühere bedingte Strafe nicht, verlängerte aber die Probezeit auf fünf Jahre. Mildernd wertete die Staatsanwaltschaft, dass J. sein Leben inzwischen wieder in den Griff zu bekommen scheine.
Am 15. September folgte für J. der nächste Termin im Landesgericht Salzburg, diesmal allerdings vor einem Geschworenengericht wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung. Anlass war ein Vorfall beim Stadtfest in St. Johann im Pongau am 21. Juni 2025. Während „L’amour toujours“ von Gigi D’Agostino gespielt wurde – jenes Lied, das Rechtsextreme zuvor mit der Parole „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ verbunden hatten –, hob J. an einem Biertisch deutlich den Arm zum Hitlergruß. Drei Polizistinnen beobachteten die Geste; Bekannte am Tisch hatten laut deren Aussagen sogar versucht, ihn davon abzuhalten. Bei der anschließenden Kontrolle wurden rund zwei Promille Alkohol festgestellt.
Bei seiner ersten polizeilichen Einvernahme hatte J. noch bestritten, den Hitlergruß gezeigt zu haben. Vor Gericht bekannte er sich schließlich schuldig. Die Geschworenen sprachen ihn einstimmig schuldig. Das Gericht verhängte 21 Monate bedingte Haft als Zusatzstrafe – rechtskräftig.
Bregenz-Feldkirch/V: Drei Monate zusätzlich für Hetze gegen Musliminnen
Ein Facebook-Kommentar über verschleierte Frauen brachte einem 55-jähriger Bregenzer am 16. September eine Verhandlung am Landesgericht Feldkirch wegen Verhetzung ein. Unter einem Foto mehrerer Frauen auf einem Weihnachtsmarkt hatte Uwe S. im Dezember 2025 kommentiert: „Soso, das Weihnachtsgeld wird dann aber schon genommen von euch Pack.“ Die Staatsanwaltschaft sah darin eine öffentliche Verunglimpfung der Frauen als minderwertig und als vermeintliche „Sozialschmarotzer“.
Der Angeklagte machte vor Gericht wenig Umstände. „Es ist so, wie es ist. Ich habe das Posting so gemacht und es tut mir leid“, erklärte er und verzichtete auf weitere Beweisanträge. S. ist vielfach vorbestraft: Sein Strafregister weist 21 Eintragungen auf. Erst im August war gegen ihn eine zwölfmonatige unbedingte Freiheitsstrafe verhängt worden, unter anderem wegen betrügerischen Datenverarbeitungsmissbrauchs.
Der Richter verhängte nun eine Zusatzstrafe von drei Monaten Haft. S. verzichtete auf Rechtsmittel. Zusätzlich muss er 200 Euro Verfahrenskosten bezahlen. Für die bereits verhängte Haftstrafe hatte er elektronisch überwachten Hausarrest beantragt – die neue Zusatzstrafe soll dabei mitberücksichtigt werden.
Vor Gericht erklärte S. noch: „Ich habe seither keine Posts mehr gemacht.“ Sein Facebook-Profil zeigt allerdings ein anderes Bild: Dort postete er bis wenige Tage vor seiner Verhandlung – vor allem AfD-Videos. Im Jänner 2026 hatte er dort außerdem das Bild eines Schneemanns geteilt – im Ku-Klux-Klan-Look.
Wien: „Möge euch das immer wieder passieren“
Wegen Verhetzung musste sich am 17. September ein bislang unbescholtener syrischer Staatsbürger am Landesgericht Wien verantworten. Unter einem Facebook-Beitrag mit trauernden Drusen hatte er im Juli 2025 sinngemäß kommentiert: „Möge euch das immer wieder passieren.“ Vor Gericht erklärte er, die Aussage habe sich nur gegen die abgebildete Person und deren Gruppe gerichtet, nicht gegen Drusen allgemein. Schließlich bekannte er sich schuldig: „Es tut mir leid.“
Das Verfahren wurde diversionell erledigt. Der Angeklagte erhielt eine zweijährige Probezeit und muss am Neustart-Programm „Dialog statt Hass“ teilnehmen. Wegen seines geringen Einkommens wurden keine Pauschalkosten verhängt. Die Diversion ist rechtskräftig.
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